• Keine Ergebnisse gefunden

Stadtrat stimmt Kauf des Rathaus-Centers zu

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Stadtrat stimmt Kauf des Rathaus-Centers zu"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

16.04.2019

Stadtrat stimmt Kauf des Rathaus-Centers zu

Die Stadt Ludwigshafen wird das Rathaus-Center erwerben. Mit Mehrheit stimmte der Stadtrat gestern Abend in nichtöffentlicher Sitzung dem Vorschlag der Verwaltung zu. Damit hat die Stadt Ludwigshafen ihr Ziel erreicht, sich die komplette Planungshoheit über das Quartier in der nördlichen Innenstadt zu sichern. Zudem kann damit lang andauernde Verfahren im Zuge der Planfeststellung vermieden werden. Das Center soll Ende 2021 schließen. Parallel dazu beginnen die Vorbereitungen zum Abriss der Hochstraße Nord.

Das Rathaus-Center und die Hochstraße Nord sind eng miteinander verknüpft. Teile des Centers liegen direkt unter der Hochstraße Nord. Diese wird in den kommenden Jahren Zug um Zug abgerissen, weil sie so  kaputt ist, dass sie wirtschaftlich nicht saniert werden kann. An ihre Stelle wird eine ebenerdige Stadtstraße gebaut.

Warum ist der Erwerb notwendig?

Der Abriss der Hochstraße Nord beeinträchtigt den Betrieb des Rathaus-Centers, da allein schon aus Sicherheitsgründen sowie wegen der Bauabläufe Teile nicht mehr betrieben werden können. Die Stadtverwaltung hat mehrere Gutachten dazu eingeholt. Auch Perspektiven und Chancen des über 40 Jahre alten Einkaufszentrums wurden untersucht. Es geht dabei

außerdem um Fragen, wie die Nahversorgung für die angrenzenden Stadtquartiere während der Bauzeit gesichert wird, aber auch mittelfristig um die weitere städtebauliche und nachhaltige Entwicklung des Quartiers. Hinzu kommt, dass das sanierungsbedürftige Rathaus ebenfalls baulich eng mit dem Center verknüpft ist. Für das Hochhaus, das bereits der Stadt gehört, sollen im Sommer Gutachten vorliegen.

Der nun beschlossene Erwerb des ganzen Centers stellt für die Stadt Ludwigshafen die wirtschaftlichste Lösung dar, belegen mehrere Gutachten. Andere Varianten wie Teilabbruch und Teilbetrieb oder Enteignung sind deutlich teurer und risikobehafteter. Mit der nun getroffenen Entscheidung sichert sich die Stadt die Planungshoheit über das Areal:

Baustellenplanung und –logistik rund um die Hochstraße Nord werden deutlich einfacher, was Zeit und Geld spart. Zudem kann die Stadt, wenn die Gutachten zum Rathausturm vorliegen, das komplette Areal überplanen und  nachhaltig und wirtschaftlich weiterentwickeln. Damit einher gehen Fragen zur Zukunft innerstädtischer Bereiche. Dafür müssen mehrere Varianten geprüft und im Zuge intensiver Bürgerbeteiligung diskutiert werden. Die Sicherung der Nahversorgung während den Bauarbeiten sieht die Stadtverwaltung als wichtige Aufgabe an, wofür sie Lösungsvorschläge vorlegen wird.

Warum muss ein Eingriff ins Rathaus-Center erfolgen?

Da das Rathaus-Center in Teilen unter die Hochstraße gebaut wurde, ist das Center immer betroffen, egal, welche Variante die Hochstraße ersetzt. Selbst beim Wiederaufbau der

Hochstraße müsste der nördliche Teil des Centers gesperrt werden, und es würde zu massiven Eingriffen in das Gebäude kommen. Durch Gutachten wurde nachgewiesen, dass auch ein Teilbetrieb nicht möglich ist.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Angehörige, Bewoh- ner/innen und Klienten können sich aber auch jederzeit persönlich oder schriftlich bei den Leitungspersonen der Betagtenzentren, Pflegewohnungen und Spitex für

Zentrale Insti- tutionen wie Mütter- und Väterberatung, Spielgruppen und Kindertagesstätten werden von der Stadt Luzern angeboten oder unterstützt und der Zugang von

Zum Wahlkreis 208 gehören neben den Städten Ludwigshafen und Frankenthal auch Teile des Landkreises, nämlich die Gemeinden Altrip, Bobenheim-Roxheim, Böhl-Iggelheim,

Dies, weil in diesem Teilgebiet bereits Strassensanierungen und Werkleitungsarbeiten gemäss Investitionsplan vorgesehen sind, was bedeutet, dass im Rahmen

(3) Bei der Vorbereitung wichtiger Entscheidungen kann der Stadtrat betroffenen Personen und Personengruppen Gelegenheit geben, ihre Auffassung vorzutragen (Anhörung), soweit

3 des Geschäftsreglementes des Grossen Stadtrates von Luzern eine Aufstellung überwiesener Motionen und Postulate, für die er Ihnen Abschreibung beantragt:.. April 1989 1 :

Postulat 200, Beat Züsli und Lotti Marti-Schindler namens der SP-Fraktion und Cony Grünenfelder und Peter Muheim namens der GB-Fraktion, vom 30.

Bitte beachten Sie unsere Ergänzenden Bedingungen (Seite 3) sowie unsere Allgemeinen Lieferungs- und