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Tempo 30 Zone im Bergliquartier – Stadtrat stimmt im Grundsatz zu

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Arbon, 1. September 2014

Tempo 30 Zone im Bergliquartier – Stadtrat stimmt im Grundsatz zu

Im Frühling 2013 haben Anwohnende aus dem Bergliquartier Ost beim Stadtrat eine Initiative eingereicht mit der Bitte, in ihrem Quartier eine Tempo 30 Zone einzurichten. In der Zwischenzeit hat der Stadtrat das Anliegen geprüft, genehmigt und das Vorgehen festgelegt. In Abstimmung mit den Initianten erfolgt die Einrichtung in zwei Schritten.

An seiner letzten Sitzung hat der Stadtrat einer Umwandlung des Bergliquartiers Ost in eine Tempo 30 Zone im Grundsatz zugestimmt. Auslöser für die Neubeurteilung war eine Initiative von Anwohnenden aus dem Jahre 2013. In diesem Zusammenhang gab der Stadtrat als erstes, nach Entgegennahme der Initiative, ein verkehrstechnisches Gutachten in Auftrag. Dieses ist nötig, weil die Gründe zur Einführung einer Tempo 30-Zone belegt werden müssen. So ist gemäss Bundesgerichtsentscheid eine Tempo 30-Zone nur dann gerechtfertigt, wenn andere Massnahmen nicht möglich sind. Eine Gefahrensituation alleine reicht noch nicht aus, um eine Temporeduktion einzuführen.

Bewilligungsinstanz ist der Kanton

Im erstellten Gutachten wurden im erweiterten Bergliquartier Ost - Perimeter Romanshorner-, Sonnenhügel- , St. Galler-, Rebhalden- und Friedenstrasse - rund 158 Sicherheitsdefizite festgehalten, welche sich hauptsächlich auf ungenügende Sichtweiten zusammenfassen lassen.

Dazu zählen Bepflanzungen, feste Hindernisse, fehlende Warteräume für Fussgänger oder das teilweise fehlende Trottoir. An seiner Sitzung vom 23. Juni 2014 hat der Stadtrat das Gutachten genehmigt und anschliessend zusammen mit den Initianten das weitere Vorgehen festgelegt. Die geschätzten Kosten zu Einrichtung einer flächendeckenden Tempo 30-Zone im Bergliquartier Ost würden sich auf circa Fr. 633‘000.-- belaufen. Aus diesem Grund haben der Stadtrat und die Initianten gemeinsam entschieden, das Projekt zu etappieren.

Aufteilung in zwei Schritte

In einem ersten Schritt werden die nötigen baulichen Massnahmen im Teilgebiet Römerstrasse bis Romanshornerstrasse umgesetzt. Dies, weil in diesem Teilgebiet bereits Strassensanierungen und Werkleitungsarbeiten gemäss Investitionsplan vorgesehen sind, was bedeutet, dass im Rahmen der Sanierungsarbeiten die Strassen bereits gemäss den Vorschriften für eine Tempo 30-Zone umgestaltet werden können. Ziel ist, alle nötigen Arbeiten und Massnahmen in diesem Teilgebiet bis Herbst 2015 abzuschliessen. Dazu zählen alle baulichen

Medienmitteilung

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Massnahmen, die Bewilligung durch den Kanton Thurgau sowie die trotz allem noch nötige Auflage zur Neusignalisierung. In einem zweiten Schritt ist die Umsetzung der notwendigen Massnahmen im Teilgebiet St. Gallerstrasse bis Römerstrasse vorgesehen. Die Realisierung erfolgt in Abstimmung mit dem Investitionsplan der Stadt Arbon mit einem Zeithorizont von fünf bis 10 Jahren.

Immer Rechtsvortritt

Tempo 30 Zonen können auf allen Strassen eingerichtet werden, wenn die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. In Tempo 30-Zonen gilt immer der Rechtsvortritt, unabhängig ob es sich dabei um einen Velofahrer oder um einen Automobilisten handelt. Allfällige Vortrittsregelungen müssen aufgehoben und allfällig ungenügende Sichtweiten, wie zum Beispiel bei Stopp-Strassen, verbessert werden. Ausnahmen sind nur dann zulässig, wo die Sichtweite nicht verbessert werden kann, wie zum Beispiel bei Stützmauern, Hausfassaden und ähnlichem.

Kontakt für weitere Informationen:

Rainer Heeb

Leiter Tiefbau / Stv. Leiter Abteilung Bau Telefon: 071 / 447 61 99

E-Mail: rainer.heeb@arbon.ch

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