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Funktioniert die Tempo 30-Zone auf der Schwarzenburgstrasse in Köniz aus Sicht des Regierungsrates zufriedenstellend

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I 309/2008 BVE 29. April 2009 BVE C Interpellation

0805 Jenk, Liebefeld (SP-JUSO)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 25.11.2008

Tempo 30 auf Kantonsstrassen innerorts

Gemäss einer im November 2008 vom TCS publizierten Studie hat die Schweiz im europäischen Vergleich einen besonders hohen Anteil an tödlich verunglückten Fussgängern. Die Opfer sind vor allem Kinder und ältere Menschen. Diese sind vom heutigen dichten und schnellen Verkehr offensichtlich überfordert und werden in ihrer Bewegungsfreiheit immer mehr eingeschränkt. Es wäre eigentlich an der Zeit, dass Tempo 30 nicht nur in den Wohnquartieren gilt, sondern innerorts als generelle Höchstgeschwindigkeit eingeführt wird. Auf eine entsprechende Änderung der Bundesvorschriften muss aber wohl noch lange gewartet werden. Es stellt sich die Frage, wie der Kanton seinen Spielraum zum Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmer bis dahin ausnützt. Ich bitte den Regierungsrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:

• Funktioniert die Tempo 30-Zone auf der Schwarzenburgstrasse in Köniz aus Sicht des Regierungsrates zufriedenstellend?

• Konnten die Anzahl Unfälle von Fussgängern und deren Verletzungsschwere im Vergleich zum früheren Zustand in diesem Gebiet gesenkt werden?

• Wird bei Sanierungen von Kantonsstrassen innerorts konsequent die Einführung von Tempo 30 geprüft?

• Verfügt der Kanton über eine Übersicht über besonders gefährliche Strassenabschnitte und Schwerpunkte von Fussgängerunfällen im Innerortsbereich.

• Falls ja, prüft der Regierungsrat für solche Fälle eine Umsignalisation auf Tempo 30, falls dies ohne grössere bauliche Massnahmen erfolgen kann.

Antwort des Regierungsrates

Die Verbesserung der Verkehrssicherheit ist dem Regierungsrat ein grosses Anliegen. Der Regierungsrat verfolgt mit Sorge die gegenwärtige Entwicklung der Unfälle auf Fussgängerstreifen und unterstützt Bemühungen für eine Verbesserung. Erfahrungen auf Berner Kantonsstrassen zeigen, dass "weiche" Massnahmen, wie zusätzliche Signalisationen oder Aufklärungsarbeit, nicht immer die gewünschte Wirkung erzielen.

Dies im Gegensatz zu Tempo-30-Zonen und Massnahmen baulicher Natur, die insbesondere das Geschwindigkeitsverhalten situationsgerecht beeinflussen. Die massgeblichen bundesrechtlichen Vorgaben lassen es jedoch nicht zu, auf Hauptstrassen innerorts flächendeckend Tempo 30 einzuführen.

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Zu Frage 1:

Die Tempo-30-Zone im Zentrum von Köniz funktioniert ausgezeichnet. Wie Untersuchungen zeigen, wirkt sich deren Einführung auch für die Autofahrenden und das Gewerbe positiv aus. Sie stösst sowohl im In- und Ausland auf sehr grosses Interesse und ein Vertreter des Bundesamts für Strassen hat kürzlich an einer Tagung darauf hingewiesen, dass das Beispiel Köniz durchaus Schule machen könnte.

Zu Frage 2:

Auf der Ortsdurchfahrt Köniz hat sich die Verkehrssicherheit im Abschnitt zwischen dem Verkehrskreisel beim Restaurant Bären (Schwarzenburgstrasse) und dem Bahnübergang (Könizstrasse) wie folgt verändert:

Periode vor der Umgestaltung: 1.11.1998 – 31.3. 2002 (41 Monate):

Anzahl Fussgänger-Unfälle: 5 verletzte Personen: 5 Gesamtzahl der Unfälle 52 verletzte Personen: 28

Periode nach der Umgestaltung: 1.6.2005 – 31.10.2008 (41 Monate):

Anzahl Fussgänger-Unfälle: 3 verletzte Personen: 4 Gesamtzahl der Unfälle: 48 verletzte Personen: 18

Eine wissenschaftliche ausgewertete Unfallanalyse liegt noch nicht vor. Dazu ist die Zeitspanne seit der Einführung von Tempo 30 zu kurz. Doch zeigen die Zahlen, dass es seit der Umstellung auf Tempo 30 zu keinen schweren (Fussgänger-)Unfällen gekommen ist. Die Zahl der bei Unfällen verletzten Personen nahm bei einer leicht rückläufigen Gesamtzahl der Unfälle signifikant ab. Von diesem Resultat haben auch die Fussgängerinnen und Fussgänger profitiert, allerdings etwas weniger als die übrigen Verkehrsteilnehmenden.

Zu Frage 3:

Nach Bundesrecht ist die Einführung von Tempo 30 an bestimmte, durch den Strasseneigentümer mit einem Gutachten nachzuweisende Voraussetzungen gebunden.

Sind diese Voraussetzungen gegeben, prüft der Kanton regelmässig zusammen mit der Gemeinde die Einführung von Tempo 30.

Zu Frage 4:

Sämtliche im Kantonsgebiet polizeilich registrierten Verkehrsunfälle werden von der Kantonspolizei erfasst und in die Unfallstatistik übertragen. Zudem wird das Unfallgeschehen auf den Kantonsstrassen durch das Tiefbauamt in Zusammenarbeit mit der bfu und externen Fachleuten jährlich systematisch analysiert.

Gemäss Unfallstatistik ist die Entwicklung des Unfallgeschehens auf Fussgängerstreifen seit der Einführung der "neuen Vortrittsregelung" im Jahr 1994 positiv. Die statistischen Mittelwerte der seit 1994 verunfallten Personen sind 2008 mit 121 Verletzten (Mittelwert 133) und 2 getöteten Personen (Mittelwert 5) deutlich unterschritten worden. Diese Entwicklung ist nicht zuletzt auf das seit 2001 laufende Projekt der Kantonspolizei

"Sicherheit auf Fussgängerstreifen" zurückzuführen. Verkehrsberater der Kantonspolizei überprüfen anhand einer Checkliste sämtliche Fussgängerstreifen, auf denen sich mindestens ein Unfall ereignet hat. Bei festgestellten Sicherheitsmängeln werden das kantonale Tiefbauamt oder die zuständigen Gemeinden informiert und ersucht, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen. Bis Ende März 2009 sind 1216 Fussgängeranlagen überprüft worden. 854 dieser Anlagen waren nicht zu beanstanden.

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Bei 197 mussten Mängel festgestellt und entsprechende Massnahmen gefordert werden.

Die Überprüfung der restlichen Anlagen ist im Gang.

Zu Frage 5:

Ist die Verkehrssicherheit auf einem Fussgängerstreifen nicht gewährleistet, werden zu deren Verbesserung verschiedene Massnahmen in Betracht gezogen. Dazu zählt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, auch Tempo 30. Allerdings ist Tempo 30 tendenziell eher für Ortskernbereiche geeignet. Bei einzelnen Zebrastreifen stehen dagegen bauliche Massnahmen im Vordergrund, die zum Teil gegenwärtig in Versuchen getestet werden.

An den Grossen Rat

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