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Fragestellungen zu Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen

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Academic year: 2022

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Rechtliche und verkehrstechnische Fragen bez. Geschwindigkeitsreduzierungen auf max. 30km/h auf Hauptverkehrsstrassen (Beispiel: Kirchbachstrasse)

Die zuständigen Stellen beantworten bitte diese Fragen:

1. Welche rechtlichen Punkte/ Belange verbieten eine Reduzierung der max. Höchstgeschwindigkeit von 50Km/h auf 30 Km/h jeweils in Teil A und Teil B der Kirchbachstrasse?

2. Welche verkehrstechnischen Aspekte sprechen gegen die Reduzierung der max. Höchstgeschwindigkeit von 50Km/h auf 30 Km/h jeweils in Teil A und Teil B der Kirchbachstrasse?

3. Welche zeitlichen Verzögerungen würden sich für Benutzer durch eine Reduzierung der max.

Höchstgeschwindigkeit von 50Km/h auf 30 Km/h jeweils in Teil A und Teil B der Kirchbachstrasse ergeben?

4. Welche Auswirkungen auf den ÖPNV hätte eine Reduzierung der max. Höchstgeschwindigkeit von 50Km/h auf 30 Km/h jeweils in Teil A und Teil B der Kirchbachstrasse?

5. Wie viele Verkehrsunfälle/ welche Arten von Verkehrsunfällen sind auf den beiden Abschnitten in den letzten Jahren verzeichnet worden?

6. Der Landesbehindertenbeauftragten der Freien Hansestadt Bremen möge eine Stellungnahme zu dieser speziellen Problematik in Teil A in Höhe Scharnhorststrasse abgeben: Möglichkeit der Überquerung der

Kirchbachstrasse

Innerstädtische Geschwindigkeitsreduzierungen auf Nebenstrassen wie auch auf stadtteilverbindenenden Hauptstrassen sind ein andauerndes Thema in Schwachhausen. Oft werden von Parteien oder Institutionen oder Bürgern entsprechende Vorschläge gemacht. Während auf Nebenstrassen oft parteiübergreifend eine Reduzierung i.d.R. gewünscht ist, ist die Betrachtung von Hauptverbindungen eine besondere Herausforderung.

Geschwindigkeitsreduzierungen bedeuten hier mitunter stadtteilübergreifende Veränderungen; die Leistungsfähigkeit und Leichtigkeit des Verkehrs dürfen in keinem Fall beeinträchtigt werden.

Die aufgeführten Fragen sollen die Erfahrungen der zust. Stellen mit Geschwindigkeitsreduzierungen auf Tempo 30 in anderen Stadtteilen (Beispiel Bismarckstrassse in Bezug auf ein Beispiel in der Kirchbachstrasse deutlich machen.

Diese Erfahrungen sind wichtige Bausteine zur Meinungsbildung der Beiratsmitglieder zur Thematik.

Die Kirchbachstrasse ist eine wichtige Strasse im Beiratsgebiet.

(2)

1:Teil A: Zwischen Schwachhauser Heerstrasse und Überführung KFA

2Teil B zwischen Überführung KFA und Eisenbahnbrücke Stolzenauer Weg

In der Bismarckstrasse auf dem Abschnitt zwischen St.-Jürgen-Straße und Dobbenweg/Schwachhauser Heerstraßegilt ist seit 2010 die Höchstgeschwindigkeit auf 30km/h begrenzt. Dieses wurde im Rahmen des Verkehrskonzeptes Bremen Nordost beschlossen.

(3)

Der Abschnitt weist in etwa vergleichbare Verkehrsströme zu vergleichbaren Zeiten auf. In den vergangenen fünf Jahren sind seitens der überwachenden Stellen sicherlich Erkenntnisse in Bezug auf Leistungsfähigkeit, Akzeptanz der Verkehrsteilnehmer und Folgen für die Anwohner sowie Gewerbetreibende erworben worden.

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