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Studiengänge Wirtschaft (postgradual)
Sonderstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen für HTL-Absolventen Fach Rechnungswesen I, Jahresabschluss
Art der Leistung Prüfungsleistung
Klausur-Kennzeichen PW-REW-P11-070428 / WH-REW-P11-070428
Datum 28.04.2007
Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
• Verwenden Sie ausschließlich das vom Aufsichtführenden zur Verfügung gestellte Papier und geben Sie sämtliches Papier (Lösungen, Schmierzettel und nicht gebrauchte Blätter) zum Schluss der Klausur wieder bei Ihrem Aufsichtführenden ab. Eine nicht vollständig abgegebene Klausur gilt als nicht bestanden.
• Beschriften Sie jeden Bogen mit Ihrem Namen und Ihrer Immatrikulationsnummer. Lassen Sie bitte auf jeder Seite 1/3 ihrer Breite als Rand für Korrekturen frei und nummerieren Sie die Seiten fortlaufend. Notieren Sie bei jeder Ihrer Antworten, auf welche Aufgabe bzw. Teilaufgabe sich diese bezieht.
• Die Lösungen und Lösungswege sind in einer für den Korrektor zweifelsfrei lesbaren Schrift abzufassen. Korrekturen und Streichungen sind eindeutig vorzunehmen. Unleserliches wird nicht bewertet.
• Bei numerisch zu lösenden Aufgaben ist außer der Lösung stets der Lösungsweg anzugeben, aus dem eindeutig hervorzugehen hat, wie die Lösung zustande gekommen ist.
• Zur Prüfung sind bis auf Schreib- und Zeichenutensilien ausschließlich die nachstehend genann- ten Hilfsmittel zugelassen. Werden andere als die hier angegebenen Hilfsmittel verwendet oder Täuschungsversuche festgestellt, gilt die Prüfung als nicht bestanden und wird mit der Note 5 bewertet.
Bearbeitungszeit: 120 Minuten Hilfsmittel: - HFH-Taschenrechner
Aufgaben: 9 - HGB
Höchstpunktzahl: 100 Bewertungsschlüssel
Alle Aufgaben sind zu lösen
Aufgabe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 ∑
max. Punktzahl 13 7 8 10 15 11 12 16 8 100
Notenspiegel
Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0
Punkte 100-95 94,5-90 89,5-85 84,5-80 79,5-75 74,5-70 69,5-65 64,5-60 59,5-55 54,5-50 49,5-0
Studiengang Wirtschaft (postgrad.) / Sonderstudiengang WI (HTL-Abs.) HFH • Hamburger Fern-Hochschule
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Aufgabe 1 13 Punkte
Von einer bisher großen Aktiengesellschaft kennen wir folgende Daten:
Jahr 1 2 3 4 5
Bilanzsumme 15,4 Mio € 16,6 Mio € 17,9 Mio € 15,9 Mio € 17,2 Mio € Umsatzerlöse 31,3 Mio € 34,6 Mio € 30,7 Mio € 32,4 Mio € 36,9 Mio €
Mitarbeiter 282 237 243 250 273
1.1 Begründen Sie unter Hinweis auf die jeweiligen Merkmale, welcher Größenkategorie das Unternehmen in den Jahren 1 bis 5 zuzuordnen ist!
10 P.
1.2 Welche Konsequenzen ergeben sich bei Änderung der Größenkategorie für die drei Bestandteile des Jahresabschlusses?
3 P.
Aufgabe 2 7 Punkte
2.1 Was bedeutet das Realisationsprinzip? 2 P.
2.2 Aus welchem übergeordneten Prinzip leitet es sich ab? 2 P.
2.3 Bilden Sie ein überzeugendes Beispiel für die Anwendung des Realisationsprinzips! 3 P.
Aufgabe 3 8 Punkte
Für die nachfolgenden Vorgänge bei einer Personengesellschaft ist die handelsrechtliche Bilanzansatzregelung per 31.12. 01 anzukreuzen (je Sachverhalt nur eine Angabe):
Aktivierungs- Passivierungs-
Sachverhalt gebot wahlrecht verbot gebot wahlrecht verbot
3.1 Rückstellung für Betriebsrente
3.2 Fertigfabrikate mit Herstellungskosten in Höhe von 50 EUR
3.3 Aufwendungen für die Entwicklung eines Patents
3.4 Eventualverbindlichkeit aus einer über- nommenen Bürgschaft
3.5 Rückstellung für drohenden Verlust aus einem schwebenden Geschäft
3.6 Zinserträge für Kundendarlehen sind noch nicht eingegangen
3.7 Sturmschaden am Gebäude kann erst im April behoben werden
3.8 Im Lagervorrat eines Zigarettenherstel- lers enthaltene Tabakwarensteuer
Achtung: Für die Lösung verwenden Sie bitte das beiliegende Einzelblatt L1, auf dem Sie auch Ihren Namen und Ihre Matrikelnummer vermerken!
Aufgabe 4 10 Punkte
Ein deutsches Unternehmen hat an einen Kunden in Chicago Fertigerzeugnisse für 100.000 USD geliefert und von einem anderen Lieferanten aus den USA Halbfabrikate für 80.000 USD bezogen.
Kurse: bei Entstehung der Forderung 1 USD = 0,80 EUR bei Entstehung der Verbindlichkeit 1 USD = 0,75 EUR am Abschlussstichtag 1 USD = 0,70 EUR
Da beide Vorgänge per 10.01. des folgenden Jahres zur Zahlung fällig sind, hat das deutsche Unternehmen diese Vorgänge in der Bilanz zu einer Forderung in Höhe von 15.000 EUR zusammengefasst.
Beurteilen Sie diesen Bilanzansatz und stellen Sie ihn ggf. richtig (mit Begründung!)!
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Aufgabe 5 15 Punkte
Der Bestand einer Rohstoffart hat sich wie folgt verändert:
Mengeneinheit
(ME) AK in €/ME Anschaffungskosten in €
AB 60 31,00
Zugang 1 120 34,00
Zwischenbestand 1
Abgang 1 90
Zwischenbestand 2
Zugang 2 270 29,00
Zwischenbestand 3
Abgang 2 160
Zwischenbestand 4
Zugang 3 100 33,00
SB 300
5.1 Bewerten Sie den Schlussbestand nach den Methoden
a) periodischer Durchschnitt (einfacher gewogener Durchschnitt), b) permanenter Durchschnitt (gleitender gewogener Durchschnitt), c) Fifo,
d) Lifo!
3 P.
3 P.
3 P.
3 P.
5.2 Wie würde sich ggf. der Wertansatz beim Lifo-Verfahren ändern, wenn der Marktpreis am Abschlussstichtag 32,00 €/ME betrüge?
3 P.
Aufgabe 6 11 Punkte
Die Jubel-GmbH ermittelt für das abgelaufene Geschäftsjahr aus der Buchhaltung folgende Erfolgspositionen:
€
Abschreibungen auf Sachanlagen 130.000
Bestandsmehrung an unfertigen und fertigen Erzeugnissen 15.000
Umsatzerlöse 850.000
Personalaufwand 310.000
Sonstige betriebliche Aufwendungen 43.000
Außerordentliche Erträge 19.000
Zinsaufwendungen 7.000
Materialaufwand 211.000
Sonstige betriebliche Erträge 19.000
Außerordentliche Aufwendungen 27.000
Erträge aus Beteiligungen 4.000
Steuern vom Einkommen und Ertrag 40.000
Erstellen Sie aus diesen Angaben eine GuV-Staffel gemäß HGB nach dem Gesamtkostenverfahren!
Geben Sie auch die Zwischenergebnisse für das „Betriebsergebnis“, das „Finanzergebnis“, das
"Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit" und das "außerordentliche Ergebnis" an!
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Aufgabe 7 12 Punkte
Der Geschäftsführer einer GmbH verfolgt das bilanzpolitische Ziel, den erwirtschafteten Verlust zu minimieren. Beurteilen Sie, ob folgende Maßnahmen handelsrechtlich zulässig bzw. geboten sind und ob sie – unabhängig von der Zulässigkeit – zweckmäßig im Sinne der bilanzpolitischen Zielsetzung wären!
zulässig bzw.
geboten zweckmäßig
ja nein ja nein
7.1 Wertansatz eines Grundstücks mit dem Verkehrswert, weil dieser die Anschaffungskosten übersteigt
7.2 Bildung einer Rückstellung für im kommenden Jahr erwarteten Unternehmensverlust
7.3 Verzicht auf Aktivierung eines Disagios bei Aufnahme eines Hypothekendarlehens
7.4 Aktivierung von Aufwendungen für die Erweiterung des Geschäftsbetriebs 7.5 Abschreibungen auf Fuhrpark "im Rahmen vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung"
7.6 Aktivierung von Abschreibungen auf Anlagen als Bestandteil der Herstellungskosten
Achtung: Für die Lösung verwenden Sie bitte das beiliegende Einzelblatt L2, auf dem Sie auch Ihren Namen und Ihre Matrikelnummer vermerken!
Aufgabe 8 16 Punkte
Die (verkürzte) Bilanz eines Unternehmens weist folgende Daten aus (alle Beträge in Tsd. €):
A Bilanz P
Tsd. € Tsd. €
Immaterielles AV 7 Gezeichnetes Kapital 130
Sachanlagen 482 Rücklagen 167
Finanzanlagen 101 Pensionsrückstellungen 85
Vorräte 424 Kurzfristige Rückstellungen 15
Forderungen 135 Langfristige Verbindlichkeiten 558 Flüssige Mittel 44 Kurzfristige Verbindlichkeiten 238
1.193 1.193
8.1 Ermitteln Sie (gerundet auf volle %) die Bilanzkennziffern Deckungsgrad I und II! 4 P.
8.2 Erläutern Sie die generelle Aussagefähigkeit der Kennziffern zum Deckungsgrad! 3 P.
8.3 Ermitteln Sie (gerundet auf volle %) die Kennziffer Liquidität II (Liquidität 2. Grades)! 2 P.
8.4 Erläutern Sie die generelle Aussagekraft von Liquiditätskennziffern auf der Basis von Bilanzkennzahlen!
3 P.
8.5 Ermitteln Sie (gerundet auf volle %) die Eigenkapitalquote! 2 P.
8.6 Erläutern Sie die generelle Aussagekraft der Eigenkapitalquote! 2 P.
Aufgabe 9 8 Punkte
Kennzeichnen Sie, ob folgende Aussagen zu den International Financial Reporting Standards (IFRS) richtig oder falsch sind!
Richtig Falsch 9.1 Vorrangiges Ziel der IFRS ist der Schutz der Investoren.
9.2 Für den originären Geschäftswert besteht ein Aktivierungsgebot.
9.3 Die Bilanzgliederung der Aktivseite erfolgt unter Liquiditätsgesichtspunkten.
9.4 Aufwandsrückstellungen dürfen – anders als nach HGB – nicht passiviert werden.
9.5 Die IFRS müssen von allen Unternehmen in der EU für Konzernabschlüsse angewendet werden.
9.6 Für den derivativen Firmenwert besteht ein Aktivierungsverbot.
9.7 Als Nutzungsdauer für planmäßige Abschreibungen wird die voraussichtliche Dauer der tatsächlichen Nutzung zugrunde gelegt.
9.8 Die IFRS ersetzen für alle Kapitalgesellschaften die Bewertungsvorschriften des HGB.
Achtung: Für die Lösung verwenden Sie bitte das beiliegende Einzelblatt L2, auf dem Sie auch Ihren Namen und Ihre Matrikelnummer vermerken!
Lösungsblatt L1
PW-REW-P11-070428 / WH-REW-P11-070428 L 1
Achtung: Bitte geben Sie dieses Blatt mit Ihrer Klausur ab!
Name, Vorname Matrikelnummer
Lösung zu Aufgabe 3 8 Punkte
Aktivierungs- Passivierungs-
Sachverhalt gebot wahl-
recht verbot gebot wahl-
recht verbot 3.1 Rückstellung für Betriebsrente
3.2 Fertigfabrikate mit Herstellungs- kosten in Höhe von 50 EUR 3.3 Aufwendungen für die Entwicklung
eines Patents
3.4 Eventualverbindlichkeit aus einer übernommenen Bürgschaft 3.5 Rückstellung für drohenden
Verlust aus einem schwebenden Geschäft
3.6 Zinserträge für Kundendarlehen sind noch nicht eingegangen 3.7 Sturmschaden am Gebäude kann
erst im April behoben werden 3.8 Im Lagervorrat eines Zigaret-
tenherstellers enthaltene Tabakwarensteuer
Lösungsblatt L2
PW-REW-P11-070428 / WH-REW-P11-070428 L 2
Achtung: Bitte geben Sie dieses Blatt mit Ihrer Klausur ab!
Name, Vorname Matrikelnummer
Lösung zu Aufgabe 7 12 Punkte
Bitte sowohl die Frage nach der Zulässigkeit / Gebotenheit als auch die Frage nach der Eignung beantworten, das heißt, in jeder Zeile müssen zwei Kreuze gesetzt werden!
zulässig bzw.
geboten zweckmäßig
ja nein ja nein
7.1 Wertansatz eines Grundstücks mit dem Verkehrs- wert, weil dieser die Anschaffungskosten übersteigt 7.2 Bildung einer Rückstellung für im kommenden Jahr
erwarteten Unternehmensverlust
7.3 Verzicht auf Aktivierung eines Disagios bei Aufnahme eines Hypothekendarlehens
7.4 Aktivierung von Aufwendungen für die Erweiterung des Geschäftsbetriebs
7.5 Abschreibungen auf Fuhrpark "im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung"
7.6 Aktivierung von Abschreibungen auf Anlagen als Bestandteil der Herstellungskosten
Lösung zu Aufgabe 9 8 Punkte
Richtig Falsch 9.1 Vorrangiges Ziel der IFRS ist der Schutz der Investoren.
9.2 Für den originären Geschäftswert besteht ein Aktivierungsgebot.
9.3 Die Bilanzgliederung der Aktivseite erfolgt unter Liquiditätsgesichtspunkten.
9.4 Aufwandsrückstellungen dürfen – anders als nach HGB – nicht passiviert werden.
9.5 Die IFRS müssen von allen Unternehmen in der EU für Konzernabschlüsse angewendet werden.
9.6 Für den derivativen Firmenwert besteht ein Aktivierungsverbot.
9.7 Als Nutzungsdauer für planmäßige Abschreibungen wird die
voraussichtliche Dauer der tatsächlichen Nutzung zugrunde gelegt.
9.8 Die IFRS ersetzen für alle Kapitalgesellschaften die Bewertungsvorschriften des HGB.
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Studiengänge Wirtschaft (postgradual)
Sonderstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen für HTL-Absolventen Fach Rechnungswesen I, Jahresabschluss
Art der Leistung Prüfungsleistung
Klausur-Knz. PW-REW-P11-070428 / WH-REW-P11-070428
Datum 28.04.2007
Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende Hinweise verbindlich vorgeschrieben:
• Die Vergabe der Punkte nehmen Sie bitte so vor wie in der Korrekturrichtlinie ausgewiesen. Eine summarische Angabe von Punkten für Aufgaben, die in der Korrekturrichtlinie detailliert bewertet worden sind, ist nicht gestattet.
• Nur wenn die Punkte für eine Aufgabe nicht differenziert vorgegeben sind, ist ihre Aufschlüsselung auf die einzelnen Lösungsschritte Ihnen überlassen.
• Stoßen Sie bei Ihrer Korrektur auf einen anderen richtigen Lösungsweg, dann nehmen Sie bitte die Verteilung der Punkte sinngemäß zur Korrekturrichtlinie vor.
• Rechenfehler sollten grundsätzlich nur zu Abwertung eines Teilschritts führen. Wurde mit einem falschen Zwischenergebnis richtig weiter gerechnet, so erteilen Sie die hierfür vorgesehenen Punkte ohne weiteren Abzug.
• Ihre Korrekturhinweise und Punktbewertung nehmen Sie bitte in einer zweifelsfrei lesbaren Schrift vor: Erstkorrektur in rot, evtl. Zweitkorrektur in grün.
• Die von Ihnen vergebenen Punkte und die daraus sich gemäß dem nachstehenden Notenschema ergebene Bewertung tragen Sie in den Klausur-Mantelbogen sowie in die Ergebnisliste ein.
• Gemäß der Diplomprüfungsordnung ist Ihrer Bewertung folgendes Notenschema zu Grunde zu legen:
Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0
Punkte 100 - 95 94,5 - 90 89,5 - 85 84,5 - 80 79,5 - 75 74,5 - 70 69,5 - 65 64,5 - 60 59,5 - 55 54,5 - 50 49,5 – 0
• Die korrigierten Arbeiten reichen Sie bitte spätestens bis zum
16. Mai 2007
an Ihr Studienzentrum ein. Dies muss persönlich oder per Einschreiben erfolgen. Der angegebene Termin ist unbedingt einzuhalten. Sollte sich aus vorher nicht absehbaren Gründen eine
Terminüberschreitung abzeichnen, so bitten wir Sie, dies unverzüglich Ihrem Studienzentrumsleiter anzuzeigen.
BEWERTUNGSSCHLÜSSEL
Aufgabe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 ∑
max. Punktzahl 13 7 8 10 15 11 12 16 8 100
Studiengang Wirtschaft (postgrad.) / Sonderstudiengang WI (HTL-Abs.) HFH • Hamburger Fern-Hochschule
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Lösung Aufgabe 1 vgl. SB 4, S. 19 13 Punkte
1.1
Jahr 1: Nach der Bilanzsumme (B) und den Umsatzerlösen (U) würde es sich um eine mittelgroße Kapitalgesellschaft (K) handeln. Jedoch ist es erstmalig der Fall, dass zwei Kriterien für eine mittelgroße K erfüllt sind, deswegen bleibt die K groß.
2 P.
Jahr 2: Nach B und U handelt es sich wieder um eine große K; für eine mittelgroße K ist
nur ein Kriterium, die Mitarbeiterzahl (M) erfüllt. Die K bleibt groß. 2 P.
Jahr 3: Nach B ist es eine große K, nach U und M eine mittelgroße K. Jedoch ist es wieder erstmalig der Fall, dass zwei Kriterien für eine mittelgroße K erfüllt sind, deswegen bleibt die K groß.
2 P.
Jahr 4: Nach U ist es eine große K, aber nach B und M eine mittelgroße K. Im zweiten aufeinanderfolgenden Jahr gibt es zwei Kriterien, nach denen die K mittelgroß ist (obwohl es andere Kriterien als im Vorjahr sind). Die K ist mittelgroß.
2 P.
Jahr 5: Nach B, U und M ist es eine große K. Jedoch ist es erstmalig der Fall, dass mindestens zwei Kriterien für eine große K erfüllt sind, deswegen bleibt die K mittelgroß.
2 P.
1.2 Bilanz:
GuV:
Anhang:
keine Folgen für die Erstellung der Bilanz
Rohergebnis kann zusammengefasst ausgewiesen werden (§ 276 HGB) nicht vollständig (gem. § 288 HGB keine Angaben zu § 285 S. 1 Nr. 4 HGB)
1 P.
1 P.
1 P.
Lösung Aufgabe 2 vgl. SB 4, S. 30 7 Punkte
2.1 In Aussicht stehende Gewinne dürfen erst berücksichtigt werden, wenn sie realisiert sind.
2 P.
2.2 Das Prinzip leitet sich aus dem Vorsichtsprinzip (Gläubigerschutz) ab. 2 P.
2.3 für ein sinnvolles Beispiel 3 P.
Lösung Aufgabe 3 vgl. SB 5, S. 12, 16, 28, 57, 62 8 Punkte
Aktivierungs- Passivierungs- Sachverhalt
gebot wahl-
recht verbot gebot wahl-
recht verbot
3.1 Rückstellung für Betriebsrente X
3.2 Fertigfabrikate mit Herstellungskosten in Höhe
von 50 EUR X
3.3 Aufwendungen für die Entwicklung eines Patents X 3.4 Eventualverbindlichkeit aus einer übernommenen
Bürgschaft X
3.5 Rückstellung für drohenden Verlust aus einem
schwebenden Geschäft X
3.6 Zinserträge für Kundendarlehen sind noch nicht
eingegangen X
3.7 Sturmschaden am Gebäude kann erst im April
behoben werden X
3.8 Im Lagervorrat eines Zigarettenherstellers
enthaltene Tabakwarensteuer X
Lösung Aufgabe 4 vgl. SB 4, S. 27; SB 5, S. 32, 37, 48, 59 10 Punkte
♦ Das Verrechnungsverbot (§ 246 Abs. 2 HGB) verlangt Einzelausweis der Forderungen und der Verbindlichkeiten.
2 P.
♦ Bewertung der Forderung:
Wert bei Entstehung 80.000 EUR Wert am Stichtag 70.000 EUR
Ansatzgebot gemäß strengem Niederstwertprinzip (Realisationsprinzip): 70.000 EUR
4 P.
♦ Bewertung der Verbindlichkeit:
Wert bei Entstehung 60.000 EUR Wert am Stichtag 56.000 EUR
Ansatzgebot gemäß Höchstwertprinzip (Imparitätsprinzip): 60.000 EUR
4 P.
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Lösung Aufgabe 5 vgl. SB 5, S. 32-36 15 Punkte
5.1
ME AK in €/ME b) Anschaffungs-
kosten in € a) Perioden- durchschnitt
AB 60 31,00 1.860 60 1.860
Zugang 1 120 34,00 4.080 120 4.080
Zwischenbestand 1 180 33,00 5.940
Abgang 1 90 33,00 2.970
Zwischenbestand 2 90 33,00 2.970
Zugang 2 270 29,00 7.830 270 7.830
Zwischenbestand 3 360 30,00 10.800
Abgang 2 160 30,00 4.800
Zwischenbestand 4 200 30,00 6.000
Zugang 3 100 33,00 3.300 100 3.300
SB 300 31,00 9.300
Σ 550 17.070 SB 300 9.310, 91*
* Alle Ergebnisse zwischen 9.310 und 9.312 richtig
c) Fifo d) Lifo
60 x 31,00 = 1.860 --- 60 x 31,00 = 1.860
120 x 34,00 = 4.080 --- 120 x 34,00 = 4.080
270 x 29,00 = 7.830 200 x 29,00 = 5.800 120 x 29,00 = 3.480
100 x 33,00 = 3.300 100 x 33,00 = 3.300 ---
--- ---
300 9.100 300 9.420
5.1 Für die Lösungen a), b), c) und d) jeweils 3 P.
5.2 Bei einem Marktpreis von 32,00 €/ME würde der Layer 2 nicht mit 34,00 €/ME, sondern nur mit 32,00 €/ME bewertet werden müssen; der Schlussbestand mit 300 ME hätte dann einen Wert von 9.180 €.
3 P.
Lösung Aufgabe 6 vgl. SB 6, S. 11 11 Punkte
€ €
Umsatzerlöse 850.000
Bestandsmehrung UE und FE + 15.000
Sonstige betriebliche Erträge + 19.000 2 P.
Materialaufwand – 211.000
Personalaufwand – 310.000
Abschreibungen auf Sachanlagen – 130.000
Sonstige betriebliche Aufwendungen – 43.000 2 P.
Betriebsergebnis 190.000 1 P.
Erträge aus Beteiligungen + 4.000
Zinsaufwendungen – 7.000 1 P.
Finanzergebnis – 3.000 1 P.
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 187.000 1 P.
Außerordentliche Erträge + 19.000
Außerordentliche Aufwendungen – 27.000
Außerordentliches Ergebnis – 8.000 1 P.
Steuern vom Einkommen und Ertrag – 40.000 1 P.
Jahresüberschuss 139.000 1 P.
Bitte beachten Sie Folgefehler!
Studiengang Wirtschaft (postgrad.) / Sonderstudiengang WI (HTL-Abs.) HFH • Hamburger Fern-Hochschule
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Lösung Aufgabe 7 vgl. SB 5, S. 16, 18, 21, 26, 40 f., 57 f., 60 12 Punkte
zulässig bzw.
geboten zweckmäßig
ja nein ja nein
7.1 Wertansatz eines Grundstücks mit dem Verkehrswert, weil dieser die Anschaffungskosten übersteigt
X X
7.2 Bildung einer Rückstellung für im kommenden Jahr erwarteten Unternehmensverlust
X X
7.3 Verzicht auf Aktivierung eines Disagios bei Aufnahme eines Hypothekendarlehens
X X
7.4 Aktivierung von Aufwendungen für die Erweiterung des Geschäftsbetriebs
X X
7.5 Abschreibungen auf Fuhrpark "im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung"
X X
7.6 Aktivierung von Abschreibungen auf Anlagen als Bestandteil der Herstellungskosten
X X
je richtige Angabe 1 Punkt
Lösung Aufgabe 8 vgl. SB 7, S. 19-22 16 Punkte
8.1 Deckungsgrad I
EK ⋅ 100 : AV = (130+ 167)⋅ 100 : (7 + 482 + 101) = 29700 : 590 = 50,3% ≈ 50%
Deckungsgrad II
(EK + FK lang) ⋅ 100 : AV = (130 + 167 + 85 + 558) ⋅ 100: (7 + 482 + 101)
= 94000 : 590 = 159,3% ≈ 159%
2 P.
2 P.
8.2 Im Sinne der Goldenen Bilanzregel wird gefordert, dass der Deckungsgrad II 100 % beträgt.
Da das AV dem Betrieb langfristig dienen soll, ist das in ihm gebundene Kapital langfristig gebunden und kann nicht ohne Gefahr für den ungehinderten Fortbestand des Unternehmens freigesetzt werden. Deshalb sollte es ausschließlich mit dauerhaft verfügbarem Kapital, also EK, zumindest aber mit langfristig verfügbarem Kapital, also mit EK + langfristigem FK finanziert werden.
Insofern ist der Deckungsgrad Ausdruck der Solidität der Finanzierung.
(Unberücksichtigt bleibt bei dieser Betrachtung u.a. die Möglichkeit des Leasings von AV.)
3 P.
8.3 Liquidität II = (Flüssige Mittel + Forderungen) ⋅ 100 : FK kurz
= (44 + 135) ⋅ 100 : (238 + 15) = 70,8% ≈ 71% 2 P.
8.4 Die Beurteilung der Zahlungsfähigkeit ist zwar ein wichtiger Gradmesser für das Insolvenzrisiko, aber die Bilanz bietet aus folgenden Gründen nur eine geringe Aussagefähigkeit darüber:
– Die Bilanz ist eine (statische) Bestandsrechnung zum Abschlussstichtag, die Zahlungsfähigkeit ist abhängig von (dynamischen) Zahlungsströmen.
– Die Bilanz ist bewertungsabhängig, also das Ergebnis beeinflussbarer bilanzpolitischer Gestaltung.
– Kurz nach dem Abschlussstichtag fällige Zahlungseingänge und -ausgänge sind, soweit sie nicht bereits den Charakter einer Forderung bzw.
Verbindlichkeit haben, aus der Bilanz nicht erkennbar
– Eingeräumte, noch nicht ausgenutzte Kreditspielräume sind aus der Bilanz nicht erkennbar.
Für diese und weitere sinnvolle Antworten jeweils 1 P., Σ max. 3 P. 3 P.
8.5 Eigenkapitalquote
EK ⋅ 100 : GK = (130 + 167)⋅ 100 : 1.193 = 24,9% ≈ 25% 2 P.
8.6 Das Eigenkapital wirkt als Auffangpolster für Verluste. Je mehr Eigenkapital ein Unternehmen hat, desto mehr Verluste kann es verkraften, bis die Überschuldung droht. Deshalb gilt die EK-Quote als Ausdruck der Kreditwürdigkeit eines
Unternehmens.
2 P.
Bewertungshinweis zu 8.1, 8.3 und 8.5:
Falscher oder fehlender Wert, jedoch richtige Angabe der Formel ⇒ 1 Punkt
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Lösung Aufgabe 9 vgl. SB 7, Kap. 3 8 Punkte
Richtig Falsch 9.1 Vorrangiges Ziel der IFRS ist der Schutz der Investoren. X
9.2 Für den originären Geschäftswert besteht ein Aktivierungsgebot. X 9.3 Die Bilanzgliederung der Aktivseite erfolgt unter Liquiditätsgesichtspunkten. X
9.4 Aufwandsrückstellungen dürfen – anders als nach HGB – nicht passiviert werden.
X 9.5 Die IFRS müssen von allen Unternehmen in der EU für Konzernabschlüsse
angewendet werden.
X 9.6 Für den derivativen Firmenwert besteht ein Aktivierungsverbot. X 9.7 Als Nutzungsdauer für planmäßige Abschreibungen wird die voraussichtliche
Dauer der tatsächlichen Nutzung zugrunde gelegt.
X 9.8 Die IFRS ersetzen für alle Kapitalgesellschaften die Bewertungsvorschriften
des HGB.
X