Studiengang Wirtschaft (postgradual)
Fach Rechnungswesen I,
Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PW-REW-P11-040508
Datum 08.05.2004
Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
• Verwenden Sie ausschließlich das vom Aufsichtführenden zur Verfügung gestellte Papier so- wie die vorbereiteten Vorlagen und geben Sie sämtliches Papier (Lösungen, Schmierzettel und nicht gebrauchte Blätter) zum Schluss der Klausur wieder bei Ihrem Aufsichtführenden ab. Eine nicht vollständig abgegebene Klausur gilt als nicht bestanden.
• Beschriften Sie jeden Bogen mit Ihrem Namen und Ihrer Immatrikulationsnummer. Lassen Sie bitte auf jeder Seite 1/3 ihrer Breite als Rand für Korrekturen frei und nummerieren Sie die Seiten fortlaufend. Notieren Sie bei jeder Ihrer Antworten, auf welche Aufgabe bzw. Teilaufgabe sich die- se bezieht.
• Die Lösungen und Lösungswege sind in einer für den Korrektor zweifelsfrei lesbaren Schrift abzufassen. Korrekturen und Streichungen sind eindeutig vorzunehmen. Unleserliches wird nicht bewertet.
• Bei numerisch zu lösenden Aufgaben ist außer der Lösung stets der Lösungsweg anzugeben, aus dem eindeutig hervorzugehen hat, wie die Lösung zustande gekommen ist.
• Zur Prüfung sind bis auf Schreib- und Zeichenutensilien ausschließlich die nachstehend genann- ten Hilfsmittel zugelassen. Werden andere als die hier angegebenen Hilfsmittel verwendet oder Täuschungsversuche festgestellt, gilt die Prüfung als nicht bestanden und wird mit der Note 5 bewertet.
Bearbeitungszeit: 120 Minuten Hilfsmittel:
Aufgaben: 6 • HFH-Taschenrechner
Höchstpunktzahl: -100- • HGB
BEWERTUNGSSCHLÜSSEL
Aufgabe 1 2 3 4 5 6
max. Punktzahl 6 20 12 20 18 24
NOTENSPIEGEL
Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0
Punkte 100 - 95 94,5 - 90 89,5 - 85 84,5 - 80 79,5 - 75 74,5 - 70 69,5 - 65 64,5 - 60 59,5 - 55 54,5 - 50 49,5 - 0
STUDIENGANG WIRTSCHAFT (POSTGRADUAL) HFH •HAMBURGER FERN-HOCHSCHULE
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Aufgabe 1: 6 Punkte
Nennen Sie – ausgehend von der begrifflichen bzw. bilanziellen Kennzeichnung - je- weils drei Beispiele für Real- und Nominalvermögen.
Aufgabe 2: 20 Punkte
Bitte kreuzen Sie an, ob folgende Geschäftsvorfälle den Verbindlichkeiten (VB), Rück- stellungen (Rst) oder Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) zuzuordnen sind.
Nr. Geschäftsvorfall VB Rst RAP
1) Die Vierteljahreszinsen für ein aufgenommenes Darlehn werden vereinbarungsgemäß nachträglich Ende Januar gezahlt.
2) Wir erhalten am 31. Dezember eine Mietzahlung für verpachtete Geschäftsräume auf ein Jahr im Voraus.
3) Der Handelskammerbeitrag (450,- €) für Dezember wird erst im Ja- nuar des Folgejahres überwiesen.
4) Der Wirtschaftsprüfer berechnet die Gewerbesteuer des laufenden Wirtschaftsjahres (vorläufig) mit 12.000,- €.
5) Die Umsatzsteuer für den Monat Dezember wird im Januar des Fol- gejahres an das Finanzamt abgeführt.
6) Zum 31.12. steht auf dem Bankkonto kurzfristig ein negativer Saldo, der Anfang Januar ausgeglichen wird.
7) Ende Dezember verklagt uns ein Kunde auf 18.000,- €. Der Scha- densersatzprozess findet einen Monat später statt.
8) Die Löhne für Dezember 10.000,- € werden Anfang Januar gezahlt.
9) Die Endabrechnung der Stadtwerke (Energie) über 400,- € liegt im Dezember noch nicht vor.
10) Ein Kunde leistet eine Anzahlung über 3.000,- € für Waren, die erst im Folgejahr geliefert werden.
Achtung: Für die Lösung verwenden Sie bitte das beiliegende Einzelblatt L1, auf dem Sie auch Ihren Namen und Ihre Matrikelnummer vermerken!
Aufgabe 3: 12 Punkte
Ein Kaufmann erwirbt im Jahr 2000 ein Grundstück für 200.000,- €, das er bis heute im Betriebsvermögen hält. In 2001 wird in der Nähe ein Einkaufszentrum gebaut, wodurch der Marktwert auf 250.000,- € steigt. In 2002 wird ein (handelsrechtlich unstrittiges) Gutachten erstellt; der Grundstückswert sinkt aufgrund verminderter Bodenqualität auf 150.000,- €, dieser Zustand scheint nicht regenerierbar zu sein. Im November 2003 wird – eine im Bau befindliche - Anliegerstraße fertig gestellt, wodurch sich der Markt- preis wiederum (zweifelsfrei) auf 220.000,- € erhöht; diese Wertsteigerung wird erst im Februar 2004 (dem Inhaber) bekannt. Zu diesem Zeitpunkt war der Jahresabschluss 2003 noch nicht erstellt.
Der Kaufmann möchte das Grundstück höchstmöglich ansetzen. Mit welchem Wert bzw. Betrag ist unter Berücksichtigung des Wertaufholungsgebots in den Jahren 2001, 2002 und 2003 zu bilanzieren?
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Aufgabe 4: 20 Punkte
Bitte kreuzen Sie an, ob folgende Geschäftsvorfälle (bzw. Positionen) im handelsrechtlichen Jahresabschluss zu einem Bilanzierungsgebot, -wahlrecht oder -verbot führen.
Nr. Geschäftsvorfall (bzw. Position) Gebot Wahlrecht Verbot 1 Operating Leasing eines Kraftfahrzeugs
2 Kauf eines Computers (399,- € netto) 3 Unfertige Erzeugnisse
4 Verbindlichkeitsrückstellung 56 Disagio bei Verbindlichkeiten
6 Selbst geschaffene immaterielle Werte 7 Anteile an verbundenen Unternehmen 8 Zinsen für Fremdkapital
9 Umsatzsteuer auf Anzahlungen
10 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
Achtung: Für die Lösung verwenden Sie bitte das beiliegende Einzelblatt L2, auf dem Sie auch Ihren Namen und Ihre Matrikelnummer vermerken!
Aufgabe 5: 18 Punkte
Ein Unternehmen stellt für sich selbst eine Maschine her. Es handelt sich um ein Modell aus der laufenden Produktion mit einem Katalogpreis von 24.800,- €. Wegen einer kleinen tech- nischen Änderung wurde ein Ingenieurbüro beauftragt, die entsprechenden Konstruktions- unterlagen zu liefern; die Rechnung lautete über 950,- € (netto) und wurde entsprechend bezahlt. Die Materialkosten für die Maschine betrugen 2.300,- €, die Fertigungslöhne 3.400,- €. Auf Grundlage seiner Kostenrechnung kalkuliert das Unternehmen mit Material- gemeinkosten in Höhe von 35 % der Materialkosten, mit Fertigungsgemeinkosten in Höhe von 230 % der Fertigungskosten und mit Verwaltungsgemeinkosten in Höhe von 15 % der Herstellungskosten. Die Vertriebskosten betragen 800,- €.
Welche Wertuntergrenze und welche Wertobergrenze bildet die Grundlage für den Wert- ansatz in der Handelsbilanz/Steuerbilanz? Bei welchen Kostenbestandteilen besteht han- dels- und/oder steuerrechtlich ein Ansatzverbot (jeweils explizite Nennung)?
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Aufgabe 6: 24 Punkte
a) Ein Maschinenbauunternehmen erwirbt in einem Computerladen ein Gra- fikprogramm für 1.000,- €.
6 Punkte Unter welcher Bilanzposition ist die EDV-Software beim Maschinenbauunter-
nehmen zu erfassen?
Nennen Sie zwei weitere Beispiele, die ebenso zu dieser Bilanzposition ge- hören.
b) Das Maschinenbauunternehmen erwirbt die Software (vgl. Fall a) zu einem Nettopreis von 409,- €.
3 Punkte Unter welcher Bilanzposition kann das Grafikprogramm nun erfasst werden?
c) Ab welchem Eurowert (bitte genauen Betrag angeben) kann die Software beim Maschinenbauunternehmen direkt in der GuV (Gewinn- und Verlust- rechnung) als Aufwand erfasst werden?
3 Punkte
d) Gehört die Software (vgl. Fall a) – aus Sicht des Computerladens – zum Anlage- oder Umlaufvermögen?
2 Punkte
e) Das EDV-Geschäft (vgl. Fall d) verkauft ebenso Computerspiele. Am Bi- lanzstichtag sind hiervon 15 Exemplare vorhanden: Einkaufspreis 49,- € net- to; Preisauszeichnung 79,80 €; die Software könnte jetzt zu 52,- € zzgl. 16 % Umsatzsteuer nachgekauft werden.
3 Punkte
Mit welchem Wert ist der Posten „Computerspiele“ in der Bilanz zu bewerten?
f) Derselbe Computerladen hat auch 3 Exemplare eines Musikprogramms zum Ladenpreis von - jeweils - 473,28 € (inkl. 16 % Umsatzsteuer). Wann und zu welchem Preis die Programme eingekauft wurden, ist nicht mehr fest- stellbar. Bei Software dieser Kategorie kalkuliert das Unternehmen mit einer
„Handelsspanne“ von 50 %.
4 Punkte
(Anmerkung: Der Listenverkaufspreis entspricht dem doppelten Einkaufs- preis).
Wie lautet (bitte Betrag angeben!) der Bilanzansatz des Postens?
g) Der Computerladen hat ebenso ein Programm zur Steuerung des firmen- eigenen EDV-Netzwerks fertiggestellt. Die Entwicklungskosten betrugen 8.000,- €. Vergleichbare Betriebssysteme für Großrechner kosten 12.000,- €.
3 Punkte
Wie lautet der Bilanzansatz (bitte Betrag angeben!) der Software? Begründen Sie bitte Ihre Antwort!
Lösungsblatt L1 Achtung: Bitte geben Sie dieses Blatt mit Ihrer Klausur ab!
Name, Vorname Matrikelnummer
Lösung 2 20 Punkte
Nr. Geschäftsvorfall VB Rst RAP
1) Die Vierteljahreszinsen für ein aufgenommenes Darlehn werden vereinbarungsgemäß nachträglich Ende Januar gezahlt.
2) Wir erhalten am 31. Dezember eine Mietzahlung für verpachtete Geschäftsräume auf ein Jahr im Voraus.
3) Der Handelskammerbeitrag (450,- €) für Dezember wird erst im Ja- nuar des Folgejahres überwiesen.
4) Der Wirtschaftsprüfer berechnet die Gewerbesteuer des laufenden Wirtschaftsjahres (vorläufig) mit 12.000,- €.
5) Die Umsatzsteuer für den Monat Dezember wird im Januar des Fol- gejahres an das Finanzamt abgeführt.
6) Zum 31.12. steht auf dem Bankkonto kurzfristig ein negativer Saldo, der Anfang Januar ausgeglichen wird.
7) Ende Dezember verklagt uns ein Kunde auf 18.000,- €. Der Scha- densersatzprozess findet einen Monat später statt.
8) Die Löhne für Dezember 10.000,- € werden Anfang Januar gezahlt.
9) Die Endabrechnung der Stadtwerke (Energie) über 400,- € liegt im Dezember noch nicht vor.
10) Ein Kunde leistet eine Anzahlung über 3.000,- € für Waren, die erst im Folgejahr geliefert werden.
Lösungsblatt L2
PW-REW-P11-040508 L2
Achtung: Bitte geben Sie dieses Blatt mit Ihrer Klausur ab!
Name, Vorname Matrikelnummer
Lösung 4 20 Punkte
Nr. Geschäftsvorfall (bzw. Position) Gebot Wahlrecht Verbot 1 Operating Leasing eines Kraftfahrzeugs
2 Kauf eines Computers (399,- € netto) 3 Unfertige Erzeugnisse
4 Verbindlichkeitsrückstellung 56 Disagio bei Verbindlichkeiten
6 Selbst geschaffene immaterielle Werte 7 Anteile an verbundenen Unternehmen 8 Zinsen für Fremdkapital
9 Umsatzsteuer auf Anzahlungen
10 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
Studiengang Wirtschaft (postgradual)
Fach Rechnungswesen I, Jahresabschluss
Art der Leistung Prüfungsleistung
Klausur-Knz. PW-REW-P11-040508
Datum 08.05.2004
Für die Bewertung und Abgabe der Studienleistung sind folgende Hinweise verbind- lich vorgeschrieben:
• Die Vergabe der Punkte nehmen Sie bitte so vor wie in der Korrekturrichtlinie ausgewie- sen. Eine summarische Angabe von Punkten für Aufgaben, die in der Korrekturrichtlinie detailliert bewertet worden sind, ist nicht gestattet.
• Nur dann, wenn die Punkte für eine Aufgabe nicht differenziert vorgegeben sind, ist ihre Aufschlüsselung auf die einzelnen Lösungsschritte Ihnen überlassen.
• Stoßen Sie bei Ihrer Korrektur auf einen anderen richtigen Lösungsweg, dann nehmen Sie bitte die Verteilung der Punkte sinngemäß zur Korrekturrichtlinie vor.
• Rechenfehler sollten grundsätzlich nur zur Abwertung eines Teilschritts führen. Wurde mit einem falschen Zwischenergebnis richtig weiter gerechnet, so erteilen Sie die hierfür vorgesehenen Punkte ohne weiteren Abzug.
• Ihre Korrekturhinweise und Punktbewertung nehmen Sie bitte in einer zweifelsfrei lesba- ren Schrift vor: Erstkorrektur in rot, evtl. Zweitkorrektur in grün.
• Die von Ihnen vergebenen Punkte und die daraus sich gemäß dem nachstehenden No- tenschema ergebene Bewertung tragen Sie in den Klausur-Mantelbogen sowie in die Er- gebnisliste ein.
• Gemäß der Diplomprüfungsordnung ist Ihrer Bewertung folgendes Notenschema zu Grunde zu legen:
Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0
notw. Punkte 100 - 95 94,5 - 90 89,5 – 85 84,5 - 80 79,5 - 75 74,5 - 70 69,5 - 65 64,5 - 60 59,5 - 55 54,5 - 50 49,5 – 0
• Die korrigierten Arbeiten reichen Sie bitte spätestens bis zum
26. Mai 2004
an Ihr Studienzentrum ein. Dies muss persönlich oder per Einschreiben erfolgen. Der an- gegebene Termin ist unbedingt einzuhalten. Sollte sich aus vorher nicht absehbaren Gründen eine Terminüberschreitung abzeichnen, so bitten wir Sie, dies unverzüglich Ih- rem Studienzentrumsleiter anzuzeigen.
BEWERTUNGSSCHLÜSSEL
Aufgabe 1 2 3 4 5 6
max. Punktzahl 6 20 12 20 18 24
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KORREKTURRICHTLINIE PW-REW-P11-040508 SEITE 2 VON 4
Lösung 1: 6 Punkte
vgl. SB 4, S. 8 Realvermögen:
Grund und Boden, Gebäude Geschäftsausstattung Waren
Fertigerzeugnisse
Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe Nominalvermögen:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Ausleihungen
Postgiro Bankguthaben
Bewertung: Jeweils 1 Punkt für die richtige Nennung und Zuordnung; Σ max. 6 Punkte
Lösung 2: 20 Punkte
vgl. SB 5, S. 46 ff.
Nr. Geschäftsvorfall VB Rst RAP
1) Die Vierteljahreszinsen für ein aufgenommenes Darlehen werden vereinbarungsgemäß nachträglich Ende Januar gezahlt.
X 2) Wir erhalten am 31. Dezember eine Mietzahlung für verpachtete
Geschäftsräume auf ein Jahr im Voraus.
X 3) Der Handelskammerbeitrag (450,- €) für Dezember wird erst im Ja-
nuar des Folgejahres überwiesen.
X 4) Der Wirtschaftsprüfer berechnet die Gewerbesteuer des laufenden
Wirtschaftsjahres (vorläufig) mit 12.000,- €.
X 5) Die Umsatzsteuer für den Monat Dezember wird im Januar des Fol-
gejahres an das Finanzamt abgeführt.
X 6) Zum 31.12. steht auf dem Bankkonto kurzfristig ein negativer Saldo,
der Anfang Januar ausgeglichen wird.
X 7) Ende Dezember verklagt uns ein Kunde auf 18.000,- €. Der Scha-
densersatzprozess findet einen Monat später statt.
X 8) Die Löhne für Dezember 10.000,- € werden Anfang Januar gezahlt. X
9) Die Endabrechnung der Stadtwerke (Energie) über 400,- € liegt im Dezember noch nicht vor.
X 10) Ein Kunde leistet eine Anzahlung über 3.000,- € für Waren, die erst
im Folgejahr geliefert werden.
X
Bewertung: Jeweils 2 Punkte für jede richtige Lösung
STUDIENGANG WIRTSCHAFT (POSTGRADUAL) HFH •HAMBURGER FERN-HOCHSCHULE
Lösung 3: 12 Punkte
vgl. SB 7, S. 28 ff. und SB 4, S. 30
In 2001 muss ein Wert von 200.000,- € beibehalten werden (historische Anschaffungskosten als Wertobergrenze). In 2002 erfolgt eine Wertminderung auf 150.000,- € (Niederstwertprin- zip). Das Wertaufholungsgebot erlaubt in 2003 nur eine Bewertung mit 200.000,- € (bis zu den historischen Anschaffungskosten), die aufgrund des Werterhellungsprinzips angesetzt werden (müssen).
Jahr 2001: 200.000,- € 4 Punkte
Jahr 2002: 150.000,- € 4 Punkte
Jahr 2003: 200.000,-€ 4 Punkte
Lösung 4: 20 Punkte
vgl. SB 5, S. 13
Nr. Geschäftsvorfall (bzw. Position) Gebot Wahlrecht Verbot
1. Operating Leasing eines Kraftfahrzeugs X
2. Kauf eines Computers (399,- € netto) X
3. Unfertige Erzeugnisse X
4. Verbindlichkeitsrückstellung X
5. Disagio bei Verbindlichkeiten X
6. Selbst geschaffene immaterielle Werte X
7. Anteile an verbundenen Unternehmen X
8. Zinsen für Fremdkapital X
9. Umsatzsteuer auf Anzahlungen X
10. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag X Bewertung: Jeweils 2 Punkte für jede richtige Lösung
Lösung 5: 18 Punkte
vgl. SB 7, S. 19 f.
Materialeinzelkosten 2.300,00 €
+ Fertigungseinzelkosten 3.400,00 €
+ Sondereinzelkosten der Fertigung 950,00 €
= Wertuntergrenze Handelsrecht 6.650,00 € 4 Punkte
+ Materialgemeinkosten (35 % der Materialkosten) 805,00 € + Fertigungsgemeinkosten (230 % der Fertigungskosten) 7.820,00 €
= Herstellungskosten (steuerrechtliche Wertuntergrenze) 15.275,00 € 4 Punkte + Verwaltungsgemeinkosten (15 % der Herstellungskosten) 2.291,25 €
=
=
Herstellungskosten (Obergrenze Handelsrecht) Herstellungskosten (Obergrenze Steuerrecht)
17.566,25 € 17.566,25 €
4 Punkte 4 Punkte Vertriebskosten dürfen handelsrechtlich nicht angesetzt werden. 1 Punkt Vertriebskosten dürfen steuerrechtlich nicht angesetzt werden. 1 Punkt
STUDIENGANG WIRTSCHAFT (POSTGRADUAL) HFH •HAMBURGER FERN-HOCHSCHULE
KORREKTURRICHTLINIE PW-REW-P11-040508 SEITE 4 VON 4
Lösung 6: 24 Punkte
Vgl. SB 5, S. 13 u. 18 f.
a) EDV-Software gehört (nach einem Grundsatzurteil des BFH v. 3.7.1987 grundsätzlich) zu den immateriellen Vermögensgegenständen.
Weitere Beispiele (immaterielle Vermögensgegenstände) sind:
• Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
• Geschäfts- oder Firmenwert
• Geleistete Anzahlungen
2 Punkte
je Bsp. 2 Punkte, max. 4 Punkte
Σ 6 Punkte b) Die Software kann als „GWG“ (Geringwertiges Wirtschaftsgut) bilanziert
werden (auch: geringwertiger, beweglicher Vermögensgegenstand des Anlagevermögens).
3 Punkte
c) Ab 51,13 € ist eine direkte Erfassung als Aufwand möglich.
(Anmerkung: Eine Nennung des Wertes zwischen 51,- € und 52,- € wird als „richtig“ akzeptiert).
3 Punkte
d) Die Software gehört – aus Sicht des Computerladens – zum Umlauf- vermögen.
2 Punkte
e) Gem. § 253 (1) S. 1 HGB sind Vermögensgegenstände höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen:
15 x 49,- € = 735,- €.
3 Punkte
für die richtige Be- tragsangabe
f) Der bilanzielle Wertansatz kann „retrograd“ ermittelt werden:
Netto-Verkaufspreis 408,00 € Abzüglich Handelsspanne 50 % -204,00 € Wertansatz für ein Programm 204,00 € Wertansatz des Postens für 3 Programme 612,00 €
4 Punkte
für den richtigen Wertansatz
g) Für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anla- gevermögens besteht ein Ansatzverbot (hier: 0 €).
3 Punkte