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StudiengangWirtschaft (postgradual)FachRechnungswesen I,JahresabschlussArt der LeistungPrüfungsleistungKlausur-Knz.PW-REW-P11-031115Datum15.11.2003

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(1)

Studiengang Wirtschaft (postgradual)

Fach Rechnungswesen I,

Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PW-REW-P11-031115

Datum 15.11.2003

Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:

· Verwenden Sie ausschließlich das vom Aufsichtführenden zur Verfügung gestellte Papier sowie die vorbereiteten Vorlagen und geben Sie sämtliches Papier (Lösungen, Schmierzettel und nicht gebrauchte Blätter) zum Schluss der Klausur wieder bei Ihrem Aufsichtführenden ab. Eine nicht vollständig abgegebene Klausur gilt als nicht bestanden.

· Beschriften Sie jeden Bogen mit Ihrem Namen und Ihrer Immatrikulationsnummer. Lassen Sie bitte auf jeder Seite 1/3 ihrer Breite als Rand für Korrekturen frei und nummerieren Sie die Seiten fortlaufend. Notieren Sie bei jeder Ihrer Antworten, auf welche Aufgabe bzw. Teilaufgabe sich die- se bezieht.

· Die Lösungen und Lösungswege sind in einer für den Korrektor zweifelsfrei lesbaren Schrift abzufassen. Korrekturen und Streichungen sind eindeutig vorzunehmen. Unleserliches wird nicht bewertet.

· Bei numerisch zu lösenden Aufgaben ist außer der Lösung stets der Lösungsweg anzugeben, aus dem eindeutig hervorzugehen hat, wie die Lösung zustande gekommen ist.

· Zur Prüfung sind bis auf Schreib- und Zeichenutensilien ausschließlich die nachstehend genann- ten Hilfsmittel zugelassen. Werden andere als die hier angegebenen Hilfsmittel verwendet oder Täuschungsversuche festgestellt, gilt die Prüfung als nicht bestanden und wird mit der Note 5 bewertet.

Bearbeitungszeit: 120 Minuten Hilfsmittel:

Aufgaben: 4 · HFH-Taschenrechner

Höchstpunktzahl: -100- · HGB

BEWERTUNGSSCHLÜSSEL

Aufgabe 1 2 3 4

max. Punktzahl 48 20 20 12

NOTENSPIEGEL

Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0

Punkte 100 - 95 94,5 - 90 89,5 - 85 84,5 - 80 79,5 - 75 74,5 - 70 69,5 - 65 64,5 - 60 59,5 - 55 54,5 - 50 49,5 - 0

(2)

STUDIENGANG WIRTSCHAFT (POSTGRADUAL) HFH ·HAMBURGER FERN-HOCHSCHULE

PW-REW-P11-031115 – AUFGABEN SEITE 2 VON 4

Aufgabe 1: 48 Punkte

Ein Unternehmen hat folgende, noch lückenhafte Schlussbilanz. Lösen Sie die Bewertungsprobleme und ergänzen Sie die Bilanz! Begründen Sie die von Ihnen gewählten Werte! Geben Sie außerdem die für Ihre Ent- scheidung relevante Gesetzesquelle an!

Hinweis: Nach dem Bearbeiten der Aufgaben a) – f) notieren Sie bitte die

vollständige Handelsbilanz auf Ihrem Arbeitsbogen.

Aktiva Handelsbilanz Passiva Grundstück...

Sonst. Anlagevermögen...

...1.250.000 Fertigerzeugnisse...

Rohstoffe...

Fremdwährungsforderungen...

Bank...35.000 Kasse...5.000

∑...

...

Bankdarlehen...1.500.000 Verbindlichkeiten aus LL 300.000 Fremdwährungs-

verbindlichkeiten...

∑...

a) Die Unternehmung hat ein Grundstück zum Preis von 1.500.000 € erworben. Die geplante S-Bahn-Station in unmittelbarer Nähe zu diesem Grundstück wird nun endgültig nicht gebaut, die Anbindung an die Autobahn fällt dem Naturschutz zum Opfer. Der Wert des Grundstücks sinkt auf 1.200.000 €.

b) Im Lager befinden sich 5000 Stück eines Fertigerzeugnisses. Die Materialeinzelkosten betragen 3,50 €, die Fertigungslöhne 4,50 € und die Sondereinzelkosten der Fertigung 0,50 € je Stück. Die Materialgemeinkosten betragen 15 % der Materialeinzelkosten, die Fertigungsgemeinkosten 125 % der Fertigungseinzelkosten. Die Verwaltungsgemeinkosten betragen 17 %, die Vertriebsgemein- kosten 13 % jeweils der Summe aus Materialeinzelkosten, Materi- algemeinkosten, Fertigungseinzelkosten, Fertigungsgemeinkosten sowie Sondereinzelkosten der Fertigung. Die Sondereinzelkosten des Vertriebs betragen 2,50 €.

Berechnen Sie die handelsrechtliche Ober- und Untergrenze der Bewertung!

Nennen und begründen Sie Ansatzverbote bei der Berechnung des bilanziellen Wertes!

Wählen Sie für die Handelsbilanz den Wert, der den handelsrecht- lichen Gewinn minimiert! Begründen Sie Ihre Wahl! Wie heißt der gewählte Bilanzwert handelsrechtlich?

3 Punkte

11 Punkte 2 Punkte

5 Punkte

(3)

STUDIENGANG WIRTSCHAFT (POSTGRADUAL) HFH ·HAMBURGER FERN-HOCHSCHULE

c) Weiterhin liegen im Lager Rohstoffe, die nach dem FIFO- Verfahren zu bewerten sind (Layer-Methode!).

Was bedeutet FIFO?

Folgende Lagerzugänge sind verzeichnet:

Datum Stückzahl Wert/Stück

AB 500 6,25

17.01. 600 8,31

15.02. 800 4,31

25.03. 900 6,57

30.04. 400 7,83

03.06. 500 5,45

10.07. 800 6,25

20.08. 900 3,18

30.09. 250 5,12

02.11. 350 7,09

10.12. 150 9,68

Der Endbestand beträgt 1500 Stück, der Wert am Bilanzstichtag war 6,18 €.

d) Eine Forderung gegenüber einem Kunden in Höhe von 40.000 US$ ist noch zu bewerten. Am Tag, an dem die Rechnung ge- schrieben wurde, lag der Kurs bei 1,15 (1€ = 1,15 US$), am Bi- lanzstichtag betrug er 1,09. Aufgrund welchen Prinzips ist welcher Wert anzusetzen?

e) Eine Verbindlichkeit gegenüber einem Lieferanten in Höhe von 580.000 Yen muss auch noch bewertet werden. Kurs am Tag des Rechnungseingangs: 120,50 (1 € = 120,50 Yen), am Bilanzstich- tag 131,85. Aufgrund welchen Prinzips ist welcher Wert anzuset- zen?

f) Bitte vervollständigen Sie endgültig die Bilanz!

10 Punkte 1 Punkt

6 Punkte

6 Punkte

4 Punkte

Aufgabe 2: 20 Punkte

Erläutern Sie die Begriffe des originären und des derivativen Firmenwer- tes!

Wie errechnen sich diese Werte?

Wie sind die Vorschriften zur Aktivierung der (positiven) Firmenwerte?

6 Pkte

6 Pkte 8 Pkte

(4)

STUDIENGANG WIRTSCHAFT (POSTGRADUAL) HFH ·HAMBURGER FERN-HOCHSCHULE

PW-REW-P11-031115 – AUFGABEN SEITE 4 VON 4

Aufgabe 3: 20 Punkte

a) Was besagt das Maßgeblichkeitsprinzip?

b) Was besagt die umgekehrte oder indirekte Maßgeblichkeit?

c) Erläutern Sie das Realisationsprinzip und das Imparitätsprinzip!

Welchem Begriff/übergeordneten Prinzip können Sie diese beiden Prinzipien zuordnen?

d) Erklären Sie das Werterhellungsprinzip!

e) Was sind stille Reserven? Wodurch entstehen sie?

3 Pkte 3 Pkte

7 Pkte 3 Pkte 4 Pkte

Aufgabe 4: 12 Punkte

Skizzieren Sie die Aufgabe des Lageberichts und seine Inhalte laut HGB!

Welche Unternehmensformen müssen einen Lagebericht vorlegen? Gibt es Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften?

9 Pkte

3 Pkte

(5)

Studiengang Wirtschaft (postgradual)

Fach Rechnungswesen I, Jahresabschluss

Art der Leistung Prüfungsleistung

Klausur-Knz. PW-REW-P11-031115

Datum 15.11.2003

Für die Bewertung und Abgabe der Studienleistung sind folgende Hinweise verbind- lich vorgeschrieben:

· Die Vergabe der Punkte nehmen Sie bitte so vor wie in der Korrekturrichtlinie ausgewie- sen. Eine summarische Angabe von Punkten für Aufgaben, die in der Korrekturrichtlinie detailliert bewertet worden sind, ist nicht gestattet.

· Nur dann, wenn die Punkte für eine Aufgabe nicht differenziert vorgegeben sind, ist ihre Aufschlüsselung auf die einzelnen Lösungsschritte Ihnen überlassen.

· Stoßen Sie bei Ihrer Korrektur auf einen anderen richtigen Lösungsweg, dann nehmen Sie bitte die Verteilung der Punkte sinngemäß zur Korrekturrichtlinie vor.

· Rechenfehler sollten grundsätzlich nur zur Abwertung eines Teilschritts führen. Wurde mit einem falschen Zwischenergebnis richtig weiter gerechnet, so erteilen Sie die hierfür vorgesehenen Punkte ohne weiteren Abzug.

· Ihre Korrekturhinweise und Punktbewertung nehmen Sie bitte in einer zweifelsfrei lesba- ren Schrift vor: Erstkorrektur in rot, evtl. Zweitkorrektur in grün.

· Die von Ihnen vergebenen Punkte und die daraus sich gemäß dem nachstehenden No- tenschema ergebene Bewertung tragen Sie in den Klausur-Mantelbogen sowie in die Er- gebnisliste ein.

· Gemäß der Diplomprüfungsordnung ist Ihrer Bewertung folgendes Notenschema zu Grunde zu legen:

Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0

notw. Punkte 100 - 95 94,5 - 90 89,5 – 85 84,5 - 80 79,5 - 75 74,5 - 70 69,5 - 65 64,5 - 60 59,5 - 55 54,5 - 50 49,5 – 0

· Die korrigierten Arbeiten reichen Sie bitte spätestens bis zum

03.12.2003

an Ihr Studienzentrum ein. Dies muss persönlich oder per Einschreiben erfolgen. Der angegebene Termin ist unbedingt einzuhalten. Sollte sich aus vorher nicht absehbaren Gründen eine Terminüberschreitung abzeichnen, so bitten wir Sie, dies unverzüglich Ih- rem Studienzentrumsleiter anzuzeigen.

BEWERTUNGSSCHLÜSSEL

Aufgabe 1 2 3 4

max. Punktzahl 48 20 20 12

(6)

STUDIENGANG WIRTSCHAFT (POSTGRADUAL) HFH ·HAMBURGER FERN-HOCHSCHULE

KORREKTURRICHTLINIE PW-REW-P11-031115 SEITE 2 VON 4

Lösung 1: 48 Punkte

Vgl. SB 7, S. 14 ff. u. 19f

Aktiva Handelsbilanzbilanz Passiva

Grundstück...1.200.000,00 Sonst. Anlagevermögen...1.250 000,00 Fertigerzeugnisse...42.500,00 Rohstoffe...6.755,00 Fremdwährungsforderungen...34.782,61 Bank...35.000,00 Kasse...5.000,00

∑...2.574.037,61

Eigenkapital...769.224,33 Bankdarlehen...1.500.000,00 Verbindlichkeiten aus LL...300.000,00 Fremdwährungsverbindlichkeiten...4.813,28

∑...2.574.037,61

2 P f. EK

2 P

a) Wertminderung ist von Dauer à Pflicht zur Abwertung Bilanzwert 1.200.000 €

§§ 252-253 HGB b)

Untergrenze Obergrenze

Materialeinzelkosten 17.500 17.500

Materialgemeinkosten - 2.625

Fertigungseinzelkosten 22.500 22.500

Fertigungsgemeinkosten - 28.125

Sondereinzelkosten Fertigung 2.500 2.500

Verwaltungsgemeinkosten - 12.452,50 Summe Herstellungskosten 42.500 85.702,50 Ansatzverbote gibt es für Vertriebskosten. Begründung: Die Pro- dukte sind nicht verkauft, also kein Ansatz der Vertriebskosten und der Sondereinzelkosten des Vertriebs!

Begriff/Nennung der Herstellungskosten Gesetzesquelle: § 255 (2) HGB

Wir wählen die Untergrenze des erlaubten Ansatzes, dann ist der Gewinn am geringsten.

c) FIFO = First in – First out

Datum Stückzahl Einzelwert Gesamtwert

20.08. 750 3,18 2.385

30.09. 250 5,12 1.280

02.11. 350 6,18 2.163

10.12. 150 6,18 927

Summe 1.500 4,50 6.755

1 Punkt 1 Punkt 1 Punkt

Obergrenze:

7 Punkte Untergren- ze:

4 Punkte

2 Punkte 1 Punkt 1 Punkt 3 Punkte

1 Punkt

je Zeile 2 Punkte, insgesamt 10 Punkte

f)

(7)

STUDIENGANG WIRTSCHAFT (POSTGRADUAL) HFH ·HAMBURGER FERN-HOCHSCHULE

d) Fremdwährungsforderung:

Tag der Rechnungsschreibung: 34.782,61 € (40.000/1,15 = 34.782,61)

Bilanzstichtag: 36.697,25 €

Es ist das strenge Niederstwertprinzip zu beachten: Wir nehmen den Wert vom Tag der Rechnungsschreibung.

e) Tag des Rechnungseingangs: 4.813,28 € (580.000/120,50 = 4.813,28)

Bilanzstichtag: 4.398,94 €

Aufgrund des Höchstwertprinzips entscheiden wir uns für den Wert am Tag des Rechnungseingangs.

2 Punkte 2 Punkte 2 Punkte

2 Punkte 2 Punkte 2 Punkte

Lösung 2: 20 Punkte

Vgl. SB 5, S. 19

Der originäre Firmenwert ist selbst geschaffen.

Er errechnet sich als Differenz aus dem Ertragswert des Unternehmens abzüglich der Wiederbeschaffungswerte aller bilanzierungsfähigen Wirt- schaftsgüter abzüglich der Schulden.

Der originäre Firmenwert darf generell (HB und StB) nicht aktiviert wer- den.

Der derivative Firmenwert ist käuflich erworben.

Er errechnet sich aus dem Kaufpreis abzüglich der Tageswerte aller übernommenen bilanzierungsfähigen Wirtschaftsgüter abzüglich der Schulden.

Handelsrechtlich besteht für den derivativen Firmenwert ein Aktivierungs- wahlrecht, steuerrechtlich eine Aktivierungspflicht.

3 Punkte 3 Punkte 4 Punkte

3 Punkte 3 Punkte 4 Punkte

Lösung 3: 20 Punkte

Vgl. SB 4, S. 14f u. S. 28ff.; SB 7, S. 32f

a) Das Maßgeblichkeitsprinzip besagt, dass bücherführende und regelmäßig Abschlüsse erstellende Gewerbetreibende bei der Erstellung der Steuer- bilanz prinzipiell auf die Handelsbilanz zurückgreifen müssen.

b) Die umgekehrte oder indirekte Maßgeblichkeit kehrt das Maßgeblichkeits- prinzip um: Steuerrechtliche Wertansätze dürfen nur gewählt werden, wenn die Ansätze auch in der Handelsbilanz angewandt werden.

c) Erträge dürfen nach dem Realisationsprinzip erst dann ausgewiesen wer- den, wenn sie realisiert worden sind. Dagegen müssen drohende Verluste nach dem Imparitätsprinzip bei der Erstellung der Bilanz berücksichtigt

3 Punkte

3 Punkte

6 Punkte

(8)

STUDIENGANG WIRTSCHAFT (POSTGRADUAL) HFH ·HAMBURGER FERN-HOCHSCHULE

KORREKTURRICHTLINIE PW-REW-P11-031115 SEITE 4 VON 4

d) Es sind auch Sachverhalte zu berücksichtigen, die vor dem Bilanzstichtag eingetreten sind, aber erst zwischen dem Bilanzstichtag und dem Tag der Bilanzaufstellung bekannt geworden sind.

e) Stille Reserven sind nicht unmittelbar erkennbare Teile des Eigenkapitals, die durch die Unterbewertung von Vermögensgegenständen auf der Ak- tivseite der Bilanz bzw. durch die Überbewertung von Verbindlichkeiten auf der Passivseite der Bilanz entstehen.

3 Punkte

4 Punkte

Lösung 4: 12 Punkte

Vgl. SB 6, S. 32ff.

Der Lagebericht soll den Adressaten des Jahresabschlusses zusätzliche Er- läuterungen und Informationen geben.

Der Lagebericht muss den Geschäftsverlauf und die Lage der Kapitalgesell- schaft darstellen, darüber hinaus müssen die Risiken der künftigen Entwick- lung abgeschätzt werden (Pflichtangaben).

Sollangaben: Besondere Vorgänge nach dem Schluss des Geschäftsjahres, bestehende Zweigniederlassungen der Gesellschaft, Bereich Forschung und Entwicklung sowie Perspektiven des Unternehmens (voraussichtliche Ent- wicklung der Gesellschaft).

Kapitalgesellschaften müssen einen Lagebericht vorlegen, Personengesell- schaften nicht.

Kleine Kapitalgesellschaften müssen keinen Lagebericht vorlegen (§ 264 Abs. 1 Satz 3 HGB); lt. Studienbrief müssen sie den Lagebericht lediglich nicht offen legen (SB 6, S. 33f.). Beide Antworten sind somit als richtig zu bewerten.

2 Punkte 3 Punkte

4 Punkte

3 Punkte

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