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StudiengangWirtschaftsingenieurwesenFachRechnungswesen I, JahresabschlussArt der LeistungPrüfungsleistungKlausur-Knz.WI-REW-P11-051022Datum22.10.05

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Academic year: 2022

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(1)

Datum 22.10.05

Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:

• Verwenden Sie ausschließlich das vom Aufsichtführenden zur Verfügung gestellte Papier und geben Sie sämtliches Papier (Lösungen, Schmierzettel und nicht gebrauchte Blätter) zum Schluss der Klausur wieder bei Ihrem Aufsichtführenden ab. Eine nicht vollständig abgegebene Klausur gilt als nicht bestanden.

• Beschriften Sie jeden Bogen mit Ihrem Namen und Ihrer Immatrikulationsnummer. Lassen Sie bitte auf jeder Seite 1/3 ihrer Breite als Rand für Korrekturen frei und nummerieren Sie die Seiten fortlaufend. Notieren Sie bei jeder Ihrer Antworten, auf welche Aufgabe bzw. Teilaufgabe sich diese bezieht.

• Die Lösungen und Lösungswege sind in einer für den Korrektanten zweifelsfrei lesbaren Schrift abzufassen. Korrekturen und Streichungen sind eindeutig vorzunehmen. Unleserliches wird nicht bewertet.

• Bei numerisch zu lösenden Aufgaben ist außer der Lösung stets der Lösungsweg anzugeben, aus dem eindeutig hervorzugehen hat, wie die Lösung zustande gekommen ist.

• Zur Prüfung sind bis auf Schreib- und Zeichenutensilien ausschließlich die nachstehend genann- ten Hilfsmittel zugelassen. Werden andere als die hier angegebenen Hilfsmittel verwendet oder Täuschungsversuche festgestellt, gilt die Prüfung als nicht bestanden und wird mit der Note 5 bewertet.

Bearbeitungszeit: 120 Minuten Hilfsmittel: - HFH-Taschenrechner

Aufgaben: 6 - HGB

Höchstpunktzahl: - 100 -

Bewertungsschlüssel

Alle Aufgaben sind zu lösen

Aufgabe 1 2 3 4 5 6 ∑

max. Punktzahl 20 14 18 18 20 10 100

Notenspiegel

Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0

notw. Punkte 100-95 94,5-90 89,5-85 84,5-80 79,5-75 74,5-70 69,5-65 64,5-60 59,5-55 54,5-50 49,5-0

(2)

Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen HFH • Hamburger Fern-Hochschule

WI-REW-P11-051022 – AUFGABEN SEITE 2 VON 4

Aufgabe 1 20 Punkte

Welche der folgenden Aussagen sind nach geltendem HGB richtig? Achten Sie bitte auf den genauen Wortlaut!

Nr. Aussage richtig falsch

a) Bei dauernder Wertminderung im Anlagevermögen muss eine Wertminderung vorgenommen werden.

b) Im Umlaufvermögen gilt das gemilderte Niederstwertprinzip.

c) Werden Wertpapiere für spekulative Zwecke erworben, gilt für diesen Posten das gemilderte Niederstwertprinzip.

d) Warenbestände und Fertigprodukte sind immer mit dem aktuellen Tageswert in der Bilanz anzusetzen.

e) Bei dauernder Wertminderung im Umlaufvermögen kann eine Abwertung vorgenommen werden.

f) Ist der Wert eines selbst genutzten Gebäudes auf Dauer gesunken, muss eine Abwertung vorgenommen werden.

g) Ist der Wert eines selbst genutzten Gebäudes vorübergehend gesunken, muss eine Abwertung vorgenommen werden.

h) Ist der Wert eines selbst genutzten Gebäudes vorübergehend gesunken, kann eine Abwertung vorgenommen werden.

i) Ist der Wert eines Gebäudes, das Umlaufvermögen darstellt und veräußert werden soll, vorübergehend gesunken, ist eine Abwertung möglich.

j) Wertpapiere, die zum Zweck einer dauernden Anlage erworben werden, sind nach dem gemilderten Niederstwertwertprinzip zu bewerten.

Achtung: Für die Lösung verwenden Sie bitte das beiliegende Einzelblatt L1, auf dem Sie auch Ihren Namen und Ihre Matrikelnummer vermerken!

Aufgabe 2 14 Punkte

Ein Maschinenbau-Unternehmen erwirbt eine automatische Produktionsanlage. Der Listenpreis beträgt 180.000,- € zzgl. 16 % Umsatzsteuer. Die Lieferfirma gewährt einen Sofortrabatt in Höhe von 8 %. Die Rechnung wird 2 Tage später unter Abzug von 2 % Skonto per Banküberweisung bezahlt. Des Weiteren werden 8.000,- € für die Transportversicherung bar bezahlt.

Berechnen Sie in einem aussagefähigen Schema:

a) den Anschaffungspreis auf Basis des Listenpreises b) die Anschaffungskosten

c) den per Banküberweisung gezahlten Betrag

(3)

Eine Elektrofirma fertigt eine selbst erstellte maschinelle Anlage. Zur Bewertung liegen Ihnen folgende Daten vor:

Fertigungsmaterial lt. Materialentnahmeschein 35.000,- € Fertigungslöhne lt. Lohnzettel 15.000,- €

TÜV-Abnahmegebühr 5.000,- €

Die Gemeinkosten werden wie folgt ermittelt:

Materialgemeinkosten 18 %

Fertigungsgemeinkosten 12 %

Verwaltungsgemeinkosten 5 %

Vertriebsgemeinkosten 4 %

Berechnen Sie (analog) nach § 255 HGB:

a) die Wertuntergrenze der handelsrechtlichen Herstellungskosten.

b) die Wertobergrenze der handelsrechtlichen Herstellungskosten.

c) die Wertuntergrenze der steuerrechtlichen Herstellungskosten.

d) die Wertobergrenze der steuerrechtlichen Herstellungskosten.

Aufgabe 4 18 Punkte

In 01 werden 15.000 Stück eines Produktes hergestellt und es werden noch in derselben Periode 8.000 Stück abgesetzt. Die folgenden Aufwendungen sind für die Produktion angefallen: Personalaufwand 40.000,- €, Materialaufwand 50.000,- € und Abschreibungen 30.000,- €. Die Vertriebskosten für den Absatz betragen 2,- € pro Stück. Der Preis ist 14,- € pro Stück (netto). Ertragsteuern sind zu vernachlässigen, die Bewertung erfolgt auf Vollkostenbasis.

4.1 Ermitteln Sie den Erfolg für 01 nach dem Gesamtkostenverfahren in Kontoform, wobei der Produktionsaufwand in einem Betrag auszuweisen ist.

4.2 Berechnen Sie den Erfolg für 01 nach dem Umsatzkostenverfahren in Kontoform, wobei der Umsatzaufwand in einem Betrag auszuweisen ist.

(Hinweis: Der Umsatzaufwand sind die Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen.)

(4)

Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen HFH • Hamburger Fern-Hochschule

WI-REW-P11-051022 – AUFGABEN SEITE 4 VON 4

Aufgabe 5 20 Punkte

Eine Bilanz zeigt zum Bilanzstichtag folgende Werte:

Aktiva (€) Aufbereitete Bilanz Passiva (€) Anlagevermögen 960.180,00 Eigenkapital 599.300,00 Umlaufvermögen

Vorräte Forderungen flüssige Mittel

380.420,00 220.040,00 139.360,00

Fremdkapital langfr. Fremdkap.

kurzfr. Fremdkap.

450.400,00 650.300,00 Gesamtvermögen 1.700.000,00 Gesamtkapital 1.700.000,00

Bitte berechnen Sie auf zwei Nachkommastellen genau:

a) Anlagenintensität

b) Umlaufvermögensintensität c) Warenbestandsintensität d) Liquidität I

e) Liquidität II f) Liquidität III

g) Anlagendeckungsgrad I h) Anlagendeckungsgrad II i) Eigenkapitalanteil j) Fremdkapitalanteil

Aufgabe 6 10 Punkte

Nennen Sie kurz Ausweis- und Gliederungsvorschriften der „Gewinn- und Verlustrechnung“, und zwar

6.1 drei allgemeine Vorschriften für alle Kaufleute (6 Punkte) 6.2 zwei ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (4 Punkte)

Viel Erfolg!

(5)

Name, Vorname Matrikelnummer

Lösung zu Aufgabe 1 20 Punkte

Nr. Aussage richtig falsch

a) Bei dauernder Wertminderung im Anlagevermögen muss eine Wertminderung vorgenommen werden.

b) Im Umlaufvermögen gilt das gemilderte Niederstwertprinzip.

c) Werden Wertpapiere für spekulative Zwecke erworben, gilt für diesen Posten das gemilderte Niederstwertprinzip.

d) Warenbestände und Fertigprodukte sind immer mit dem aktuellen Tageswert in der Bilanz anzusetzen.

e) Bei dauernder Wertminderung im Umlaufvermögen kann eine Abwertung vorgenommen werden.

f) Ist der Wert eines selbst genutzten Gebäudes auf Dauer gesunken, muss eine Abwertung vorgenommen werden.

g) Ist der Wert eines selbst genutzten Gebäudes vorübergehend gesunken, muss eine Abwertung vorgenommen werden.

h) Ist der Wert eines selbst genutzten Gebäudes vorübergehend gesunken, kann eine Abwertung vorgenommen werden.

i) Ist der Wert eines Gebäudes, das Umlaufvermögen darstellt und veräußert werden soll, vorübergehend gesunken, ist eine Abwertung möglich.

j) Wertpapiere, die zum Zweck einer dauernden Anlage erworben werden, sind nach dem gemilderten Niederstwertwertprinzip zu bewerten.

(6)

WI-REW-P11-051022 – KORREKTURRICHTLINIE Seite 1 von 5

Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen

Fach Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung

Klausur-Knz. WI-REW-P11-051022

Datum 22.10.05

Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende Hinweise verbindlich vorgeschrieben:

• Die Vergabe der Punkte nehmen Sie bitte so vor, wie in der Korrekturrichtlinie ausgewiesen. Eine summarische Angabe von Punkten für Aufgaben, die in der Korrekturrichtlinie detailliert bewertet worden sind, ist nicht gestattet.

• Nur dann wenn die Punkte für eine Aufgabe nicht differenziert vorgegeben sind, ist ihre Aufschlüsselung auf die einzelnen Lösungsschritte Ihnen überlassen.

• Stoßen Sie bei Ihrer Korrektur auf einen anderen richtigen Lösungsweg, dann nehmen Sie bitte die Verteilung der Punkte sinngemäß zur Korrekturrichtlinie vor.

• Rechenfehler sollten grundsätzlich nur zu Abwertung eines Teilschritts führen. Wurde mit einem falschen Zwischenergebnis richtig weiter gerechnet, so erteilen Sie die hierfür vorgesehenen Punkte ohne weiteren Abzug.

• Ihre Korrekturhinweise und Punktbewertung nehmen Sie bitte in einer zweifelsfrei lesbaren Schrift vor: Erstkorrektur in rot, evtl. Zweitkorrektur in grün.

• Die von Ihnen vergebenen Punkte und die daraus sich gemäß dem nachstehenden Notenschema ergebene Bewertung tragen Sie in den Klausur-Mantelbogen sowie in die Ergebnisliste ein.

• Gemäß der Diplomprüfungsordnung ist Ihrer Bewertung folgendes Notenschema zu Grunde zu legen:

Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0

notw. Punkte 100 - 95 94,5 - 90 89,5 - 85 84,5 - 80 79,5 - 75 74,5 - 70 69,5 - 65 64,5 - 60 59,5 - 55 54,5 - 50 49,5 – 0

• Die korrigierten Arbeiten reichen Sie bitte spätestens bis zum

9. November 2005

an Ihr Studienzentrum ein. Dies muss persönlich oder per Einschreiben erfolgen. Der angegebene Termin ist unbedingt einzuhalten. Sollte sich aus vorher nicht absehbaren Gründen eine

Terminüberschreitung abzeichnen, so bitten wir Sie, dies unverzüglich Ihrem Studienzentrumsleiter anzuzeigen.

NOTENSPIEGEL

Aufgabe 1 2 3 4 5 6 ∑

max. Punktzahl 20 14 18 18 20 10 100

(7)

Nr. Aussage richtig falsch a) Bei dauernder Wertminderung im Anlagevermögen muss eine

Wertminderung vorgenommen werden.

X

b) Im Umlaufvermögen gilt das gemilderte Niederstwertprinzip.

X

c) Werden Wertpapiere für spekulative Zwecke erworben, gilt für diesen Posten

das gemilderte Niederstwertprinzip.

X

d) Warenbestände und Fertigprodukte sind immer mit dem aktuellen Tageswert

in der Bilanz anzusetzen.

X

e) Bei dauernder Wertminderung im Umlaufvermögen kann eine Abwertung

vorgenommen werden.

X

f) Ist der Wert eines selbst genutzten Gebäudes auf Dauer gesunken, muss

eine Abwertung vorgenommen werden.

X

g) Ist der Wert eines selbst genutzten Gebäudes vorübergehend gesunken,

muss eine Abwertung vorgenommen werden.

X

h) Ist der Wert eines selbst genutzten Gebäudes vorübergehend gesunken,

kann eine Abwertung vorgenommen werden.

X

i) Ist der Wert eines Gebäudes, das Umlaufvermögen darstellt und veräußert

werden soll, vorübergehend gesunken, ist eine Abwertung möglich.

X

j) Wertpapiere, die zum Zweck einer dauernden Anlage erworben werden, sind nach dem gemilderten Niederstwertwertprinzip zu bewerten.

X

Jeweils 2 Punkte (a-j)

Lösung Aufgabe 2: vgl. Studienbrief 5, S. 17 f. 14 Punkte

a) Listenpreis 180.000,00 €

- Sofortrabatt 14.400,00 €

= Anschaffungspreis 165.600,00 € 2 Punkte b) Anschaffungspreis 165.600,00 € 2 Punkte + Anschaffungsnebenkosten 8.000,00 € 2 Punkte - Anschaffungspreisminderungen 3.312,00 € 2 Punkte = Anschaffungskosten 170.288,00 € 6 Punkte c) Anschaffungspreis 165.600,00 € 2 Punkte - Anschaffungspreisminderungen 3.312,00 € 2 Punkte

= Nettopreis 162.288,00 € 4 Punkte

+ 16 % Umsatzsteuer 25.966,08 €

= Bruttozahlungsbetrag 188.254,08 € 2 Punkte

(8)

Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen HFH • Hamburger-Fern-Hochschule

WI-REW-P11-051022 – KORREKTURRICHTLINIE Seite 3 von 5

Lösung Aufgabe 3: vgl. Studienbrief 5, S. 19 18 Punkte

Handelsrechtliche Herstellungskosten:

a) Fertigungsmaterial 35.000,- 1 Punkt

+ Fertigungslöhne 15.000,- 1 Punkt

+ Sondereinzelkosten der Fertigung 5.000,- 1 Punkt

= Mindest-Herstellungskosten 55.000,- 3 Punkte

b) Mindest-Herstellungskosten 55.000,- 1 Punkt

+ Materialgemeinkosten 6.300,- 1 Punkt

+ Fertigungsgemeinkosten 1.800,- 1 Punkt

+ Verwaltungsgemeinkosten 3.155,- 2 Punkte

= Höchste Herstellungskosten 66.255,- 5 Punkte Vertriebsgemeinkosten dürfen nicht mit einbezogen werden! 1 Punkt

Steuerrechtliche Herstellungskosten:

c) Fertigungsmaterial 35.000,-

+ Fertigungslöhne 15.000,-

+ Sondereinzelkosten der Fertigung 5.000,-

+ Materialgemeinkosten 6.300,-

+ Fertigungsgemeinkosten 1.800,-

= Mindest-Herstellungskosten 63.100,- max. 4 Punkte

d) Mindest-Herstellungskosten 63.100,- 2 Punkte

+ Verwaltungsgemeinkosten 3.155,- 2 Punkte

= Höchste Herstellungskosten 66.255,- 4 Punkte Vertriebsgemeinkosten dürfen nicht mit einbezogen werden! 1 Punkt

Hinweis: Bitte beachten Sie Folgefehler!

(9)

a) Wert der Lagermenge: 120.000,- €/15.000,- Stück = 8,- € pro Stück. Für 7.000 Stück:

56.000,- €. Die Umsatzerlöse betragen 112.000,- € (8.000 mal 14). Der Produktionsaufwand beträgt 120.000,- € und die Vertriebskosten 16.000,- €.

GuV-Rechnung 01 (GKV) in €

Aufwand Ertrag

Produktionsaufwand 120.000,- Umsatzerlöse 112.000,-

Vertriebskosten 16.000,- Bestandserhöhung 56.000,-

Gewinn 32.000,-

Summe 168.000,- Summe 168.000,-

b) Der Umsatzaufwand beträgt: 120.000,- €/15.000 Stück mal 8.000 Stück = 64.000,- €. Die Vertriebskosten betragen 16.000,- €.

GuV-Rechnung 01 (UKV) in €

Aufwand Ertrag

Umsatzaufwand 64.000,- Umsatzerlöse 112.000,-

Vertriebskosten 16.000,-

Gewinn 32.000,-

Summe 112.000,- Summe 112.000,-

Bewertung:

ƒ Jeweils 2 Punkte für jeden richtig ausgewiesenen und positionierten Wert, wobei der richtige Betrag mit 1 Punkt und die richtige Position mit 1 Punkt bewertet wird.

ƒ Die Felder „Summe“ werden nicht mitgerechnet/bewertet.

Lösung Aufgabe 5 : vgl. SB 7, S. 13 ff. 20 Punkte

a) Anlagenintensität 56,48 % b) Umlaufvermögensintensität 43,52 % c) Warenbestandsintensität 22,38 %

d) Liquidität 1 21,43 %

e) Liquidität 2 55,27 %

f) Liquidität 3 113,77 %

g) Anlagendeckungsgrad 1 62,42 %

Bewertungsschema

ƒ Richtiger Wert: 2 Punkte

ƒ Richtiger Wert ohne

Nachkommastellen: 1,5 Punkte

(10)

Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen HFH • Hamburger-Fern-Hochschule

WI-REW-P11-051022 – KORREKTURRICHTLINIE Seite 5 von 5

Lösung Aufgabe 6: vgl. SB 6, S. 7 ff. 10 Punkte

Ausweis- und Gliederungsvorschriften für die GuV-Rechnung a) Allgemeine Vorschriften für Kaufleute:

— GoB

— Klarheit und Übersichtlichkeit

— Vollständigkeit

— Saldierungsverbot/Bruttoprinzip

2 Punkte 2 Punkte 2 Punkte 2 Punkte max. 6 Punkte b) Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften:

Hier können alle richtig genannten Formvorschriften gem. § 265 HGB und Gliederungsvorschriften gem. § 275 HGB gewertet werden.

Beispiele:

— Darstellungsstetigkeit

— Angabe der Vorjahreszahlen

— Staffelform

— Reihenfolge der GuV-Positionen muss eingehalten werden

— Abweichungen vom Gliederungsschema sind zu erläutern

2 Punkte 2 Punkte 2 Punkte 2 Punkte 2 Punkte max. 4 Punkte

Hinweis: Weitere richtige Antworten sind ebenfalls zu werten.

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