• Keine Ergebnisse gefunden

MITTELFRISTIGE FINANZPLANUNG 2012-2016

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "MITTELFRISTIGE FINANZPLANUNG 2012-2016"

Copied!
40
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

MITTELFRISTIGE FINANZPLANUNG

2012-2016

(2)

Fließtext

HEADLINE

Subline

(3)

3

| Mittelfristige Finanzplanung 2012-2016 Inhaltsverzeichnis

INHALTSVERZEICHNIS

Vorwort 4

1. Überblick 5

2. Wirtschaftliche und finanzpolitische

Rahmenbedingungen 5

2.1 Wirtschaftliche Perspektiven bis 2017 5

2.2 Demografie 6

2.3 Finanzpolitische Rahmendaten bis 2016 8 3. Finanzpolitische Zielsetzungen der

Landesregierung 9

3.1 Rückführung des strukturellen Defizits als Voraussetzung für finanzielle Handlungsspielräume in

der Zukunft 9

3.2 Zinsen und Verschuldung 11

4. Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben im

Finanzplanungszeitraum 15 4.1 Entwicklung der Einnahmen –

Überblick 15

4.2 Steuerinduzierte und sonstige Einnahmen sowie Einnahmen aus den Bund-Länder-Finanzbeziehungen 20 4.3 Entwicklung der Ausgaben – Überblick 23 4.3.1 Personalausgaben und

Personalentwicklungskonzept 24

4.3.2 Investitionsausgaben 26

4.3.3 Sonstige Ausgaben 27

5. Finanzsituation der Kommunen 28 5.1 Entwicklung der Steuereinnahmen 28 5.2 Konsolidierungspartnerschaft

zwischen Land und Kommunen 30 5.3 Der kommunale Finanzausgleich

ab 2013 31

6. Einnahmen vom Bund im

Finanzplanungszeitraum 32

7. Langfristprognose 33

8. Gliederung der Einnahmen und

Ausgaben nach Arten 35

(4)

Die neue Schuldenbremse prägt bereits heute die Finanz- politik von Bund und Ländern in einem immer stärkeren Ausmaß. Dies gilt insbesondere auch für Sachsen-Anhalt.

Zwar hat der Stabilitätsrat dem Land auch 2012 wieder be- scheinigt, dass keine Haushaltsnotlage droht. Dennoch muss das Land angesichts seiner Verschuldungssituation und der daraus resultierenden Bindung eines nicht uner- heblichen Teils der Einnahmen für den Schuldendienst seine Konsolidierungsanstrengungen in den nächsten Jahren erheblich verstärken.

Vor diesem Hintergrund kommt der schnellen Rückfüh- rung des strukturellen Defizits im Landeshaushalt oberste Priorität zu. Mit dem aktuellen Doppelhaushalt sind dafür wichtige Weichenstellungen erfolgt. Sachsen Anhalt ist zu- dem bereits ein Jahr früher als geplant in 2012 mit 25 Mil- lionen Euro in die Schuldentilgung eingestiegen. Kleiner Hinweis für alle Leser: Hier hat die Wirklichkeit die Planung überholt. Die vorliegende Mittelfristige Finanzplanung fußt auf einen Beschluss des Kabinettes, deshalb ist diese neue Entwicklung noch nicht in den entsprechenden Ab- bildungen oder auch in manchen Texten nachvollzogen worden. Die Erfolge des strikten Konsolidierungskurses der vergangenen Jahre werden damit auf jeden Fall immer deutlicher sichtbar. Auf diese Weise sichert Sachsen-An- halt auch die Grundlagen für die Gewährung der Konsoli- dierungshilfen des Bundes in Höhe von 80 Millionen Euro jährlich. Für die zukünftige Haushaltspolitik bedeutet dies aber auch, dass konjunkturell bedingte Mehreinnahmen gegenüber den in der Haushaltsaufstellung veranschlag- ten Einnahmen in der Regel nicht mehr zur Finanzierung neuer Aufgaben verwendet werden dürfen, sondern zum Abbau aufgelaufener konjunkturbedingter Defizite einge- setzt, beziehungsweise einer Rücklage zugeführt werden müssen. Bei der Fortführung der Konsolidierung des Lan- deshaushaltes wird auch weiterhin dem Top-down-Verfah- ren besondere Bedeutung zukommen.

Bei konsequenter Umsetzung der mittelfristigen Finanz- planung wird das strukturelle Defizit deutlich sinken und

nach den aktuellen Planungen in 2012 eine Größenord- nung von 285 Millionen Euro aufweisen. Bereits ab dem Jahr 2013 könnte das Land dann strukturell ausgegliche- ne Haushalte vorlegen und Handlungsspielräume damit wieder gewinnen. Diese müssen in der Zukunft durch be- zahlbare Ausgabenstrukturen gesichert und für die nach- haltige Entwicklung des Landes eingesetzt werden.

Ich wünsche mir, dass die vorliegende Mittelfristige Fi- nanzplanung bei der Diskussion um das künftige Ausga- beverhalten des Landes Sachsen-Anhalt gute Argumente liefert.

Mit freundlichen Grüßen Jens Bullerjahn

Minister der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt

VORWORT

von Jens Bullerjahn - Minister der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt

(5)

5

| Mittelfristige Finanzplanung 2012-2016 1. Überblick

Kern der Finanzplanung ist die Beschreibung der finanz- wirtschaftlichen Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt auf der Einnahme- und Ausgabeseite bis zum Jahr 2016.

Hier werden (vgl. Seite 15) ausgehend von der Einnah- menentwicklung die zulässigen Ausgaben unter Berück- sichtigung bekannter Entwicklungen, insbesondere der Ausgaben für die Zinsen, der Investitionen und das Per- sonal, abgeleitet. Die Langfristplanung enthält außerdem eine Fortschreibung der Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben bis zum Jahr 2025.

Die in der Zukunft zu bewältigenden Konsolidierungsan- forderungen können nicht losgelöst von den ökonomi- schen und finanziellen Rahmenbedingungen des Landes betrachtet werden. In der vorliegenden Finanzplanung werden daher (siehe unten) zunächst diese Bedingungen dargestellt. Basis dafür ist die aktuelle Steuerschätzung.

Die Einschätzung knüpft wie schon im Vorjahr an die Trendentwicklung des nominalen Bruttoinlandsprodukts hinsichtlich der wirtschaftlichen Aussichten an. Dies trägt auch dem Gedanken der Schuldenbremse Rechnung, dass die Haushalte über den Konjunkturzyklus hinweg ausgeglichen sein müssen.

Daran anschließend werden (vgl. Seite 9) die finanzpoliti- schen Zielsetzungen der Landesregierung sowie die An-

forderungen aus der Konsolidierungshilfenvereinbarung beschrieben. Einen besonderen Schwerpunkt bilden hier die Darstellung der Entwicklung des strukturellen Defizits sowie die geplante Entwicklung der Tilgung der aufgelau- fenen Landesschulden. Sachsen-Anhalt will die Schul- denspirale beenden und im laufendem Jahr keine neuen Schulden mehr aufnehmen und 2013 erstmals in der Ge- schichte des Landes in die Tilgung einsteigen.

Angesichts zurückgehender Leistungen von Bund und EU stehen das Land Sachsen-Anhalt und seine Kommu- nen vor der Herausforderung, bis 2019 die Anpassung an die finanzpolitische Normalität umzusetzen. Dies kann nur gelingen, wenn es eine langfristige strategische Partner- schaft mit den Kommunen zur Stabilisierung der Haushal- te gibt. Das Land hat sich dabei ausdrücklich zu seiner Verantwortung bekannt und unterstützt die Kommunen bei der Konsolidierung. Der neu gegründete Stabilitätsrat (vgl.

Seite 28) des Landes Sachsen-Anhalt ist hier eine Platt- form, um nicht zuletzt auch die Diskussion zwischen den Kommunen über die notwendige Konsolidierung zu ver- stärken. Grundlagen seiner Arbeit sind objektiv ermittelte Kennziffern und der Kommunale Finanzmonitor, die einen – auf amtliche Daten gestützten – transparenten Vergleich der finanziellen Situation der Kommunen sowie der dafür ausschlaggebenden Ursachen ermöglichen sollen.

Die deutsche Wirtschaft wird in diesem Jahr real um 0,8 Prozent und im nächsten Jahr um rund 1 Prozent wachsen. Die aktuelle wirtschaftliche Schwächephase dürfte damit im späteren Verlauf des kommenden Jah- res überwunden sein. Die Wachstumsperspektiven für die deutsche Wirtschaft bleiben aus heutiger Sicht auch

für den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung trotz fortbestehender Risiken gut. In der mittleren Frist dürfte die Zunahme des nominalen Bruttoinlandsprodukts in einer Größenordnung von knapp 3 Prozent liegen und vor allem von der Binnenwirtschaft getragen sein. Trotz weiterhin günstiger Rahmenbedingungen für die Inves-

1. ÜBERBLICK

2. WIRTSCHAFTLICHE UND FINANZPOLITISCHE RAHMENBEDINGUNGEN

2.1 Wirtschaftliche Perspektiven bis 2017

-4 -3 -2 -1 0 1 2 3 4 5

nominales Bruttoinlandsprodukt (Veränderung gegenüber dem Vorjahr in %)

2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2009 2008 2007 2006

%

Jahr

Abb. 2.1: Mittelfristige Entwicklung des nominalen Bruttoin- landsprodukts

Quellen: Arbeitskreis Steuerschätzung (No- vember 2012); eigene Darstellung.

(6)

-800 -700 -600 -500 -400 -300 -200 -100 0

kumulierter Rückgang der Einnahmen 2009 bis 2020

2020 2019 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2009

-350.000 -300.000 -250.000 -200.000 -150.000 -100.000 -50.000 0

Einwohnerrückgang

2020 2019 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010

2009 Jahr

Einwohnerstand 2009: 2.354.370; Steuereinnahmen d. Landes in 2009 (Steuern, Länderfinanzausgleich u. allgem. BEZ): 5.650 Mio. EUR

Einnahmerückgang in Mio. EUR Einwohnerverlust

2.2 Demografie

titionstätigkeit vor dem Hintergrund steigender Kapazi- tätsauslastungen, was für sich genommen auch das Pro- duktionspotenzial erhöhen wird, dürfte sich die deutsche Wirtschaft angesichts einer zuletzt gesunkenen strukturel- len Arbeitslosigkeit bei steigender Beschäftigungsnach- frage auf mittlere Sicht in zunehmendem Maße mit einem Fachkräftemangel konfrontiert sehen. Auch wenn der de- mografische Wandel aufgrund der steigenden Erwerbs- beteiligung von Älteren und von Frauen noch zu keinem tatsächlich spürbaren Arbeitskräftemangel bis 2020 füh- ren wird, muss die Politik in den nächsten Jahren dieses Problem verstärkt berücksichtigen.

Für Sachsen-Anhalt zeichnet sich ab, dass sich die positi- ve wirtschaftliche Entwicklung fortsetzen wirund Um diese

Entwicklung weiter zu befördern, hat es sich die Landesre- gierung zum Ziel gesetzt, durch eine engere Verzahnung von Wissenschaft und Wirtschaft mehr Forschung und Entwicklung in den Unternehmen zu generieren. Dabei steht das Land vor einer großen Herausforderung, da ge- rade die zahlreichen kleinen und mittleren Unternehmen im Land die Potenziale der Hochschulen oft noch zu we- nig nutzen. Es wird deshalb darauf ankommen, im Rah- men einer effektiven Innovationspolitik Unternehmen und Hochschulen stärker zusammenwirken zu lassen und so den Wissenstransfer auszubauen. Dies ist auch ein wich- tiger Schritt, um die Wertschöpfung zu erhöhen und damit eine weitere Angleichung der Einkommen zu erreichen.

Dies wiederum ist eine Voraussetzung dafür, der weiteren Abwanderung von Fachkräften zu begegnen.

Die demografische Entwicklung hat Folgen sowohl für die Einnahme- als auch für die Ausgabeseite eines Landeshaushalts. Zudem ist mit der Veränderung der Altersstruktur der Bevölkerung eine veränderte Nach- frage nach privaten und öffentlichen Leistungen verbun- den. Eine nachhaltige und generationengerechte Haus- haltspolitik ist daher vorrangiges Ziel der Landesregierung.

Sachsen-Anhalt ist vom demografischen Wandel beson- ders betroffen. Zum 30.6.2012 belief sich der Einwoh- nerstand des Landes Sachsen-Anhalt auf 2.302.862.

Das waren knapp 20.000 Einwohner weniger als zum Vorjahreszeitpunkt. Nach der aktuellen 5. Bevölkerungs- prognose wird sich der Einwohnerrückgang auch in den nächsten Jahren fortsetzen. In den bildungsrelevanten Altersgruppen gehen bis 2025 die Zahlen der Kinder und Jugendlichen deutlich zurück. Die Zahl der unter 6-Jähri- gen sinkt von derzeit rund 103.000 auf rund 65.000. Die Zahl der 6- bis unter 20-Jährigen bleibt in dem Zeitraum nahezu konstant. Die Lebenserwartung hat sich in Sach- sen-Anhalt seit 1992 um 6,1 Jahre für männliche und 4,9 Jahre für weibliche Neugeborene erhöht. Nach der aktu-

ellen Sterbetafel 2008/10 liegt sie für einen neugebore- nen Jungen bei 75,5 Jahren. Die Lebenserwartung eines neugeborenen Mädchens ist 6,2 Jahre höher und beträgt 81,7 Jahre. Damit hat sich die Differenz in der Lebenser- wartung zwischen den Geschlechtern seit 1992 um mehr als ein Jahr verringert.

Die Landesregierung hat den demografischen Wandel in Sachsen-Anhalt und seine Folgen zum Anlass genom- men, ein Handlungskonzept zur Bewältigung und zur Gestaltung des demografischen Wandels in Sachsen- Anhalt zu entwerfen. Zu den Schwerpunkten zählen die konsequente Fortsetzung des wirtschaftlichen Aufbaus einer modernen Marktwirtschaft und die Sicherung des langfristigen Arbeitskräftebedarfs der Wirtschaft unter den Bedingungen von Schrumpfung und Alterung der Bevölkerung. Das Handlungskonzept zeigt auf, wie die einzelnen Politikfelder – unabhängig von der jeweiligen Ressortzuständigkeit – auf eine gemeinsame Zielset- zung in Bezug auf den Demografischen Wandel inein- ander greifen und wie damit eine Gesamtantwort auf die Probleme in Folge des Bevölkerungsrückgangs und der

Abb. 2.2: Bevölkerungsent- wicklung bis 2020

Quellen: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt (5. Bevöl- kerungsprognose); eigene Berechnungen.

(7)

7

| Mittelfristige Finanzplanung 2012-2016 2. Wirtschaftliche und finanzpolitische Rahmenbedingungen

-9.000 -8.000 -7.000 -6.000 -5.000 -4.000 -3.000 -2.000 -1.000 0

Rückgang der Zahl der Lebendgeborenen ggü. 2010 (rechte Skala)

2025 2020

2015 2013

2012 2011

2010

0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 16.000 18.000 20.000

Zahl der Lebendgeborenen in Sachsen-Anhalt (linke Skala)

2025 2020

2015 2013

2012 2011

2010 Jahr

Zahl der Lebendgeborenen 2011: 16.837

Veränderung der Altersstruktur in Sachsen-Anhalt gege- ben wirund Ein wichtiges Element ist hier die Einführung eines Demografie-TÜV im Jahr 2008 zur Prüfung der Nachhaltigkeit des Mitteleinsatzes vor dem Hintergrund des Demografischen Wandels. Die zielgerichtete Wei- terentwicklung dieses Politikansatzes soll unter Einbe- ziehung der sehr guten praktischen Erfahrungen des Sozialministeriums mit dem Instrument des Demografie- Checks erfolgen.

Mit Blick auf die Finanzpolitik hat der demografische Wandel zudem unmittelbare Auswirkungen auf die Finanzausstattung des Landes, da ein wesentlicher Teil der Einnahmen der Länder einen engen Bezug zur Einwohnerzahl hat. So steht den Ländern nach den Regelungen des Grundgesetzes (Artikel 107) ein Anteil am Umsatzsteueraufkommen nach Maßgabe ihrer Ein- wohnerzahl sowie der unterproportionalen Steuerkraft zu.

Auch der Länderfinanzausgleich im engeren Sinne sowie die Allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen haben einen sehr starken Einwohnerbezug.

Eine Verringerung der Einwohnerzahl schlägt sich unmittelbar in der Finanzkraft des Landes nieder. Für die Finanzplanung bedeuten die Auswirkungen der de- mografischen Entwicklung, dass die langfristig im Zuge des wirtschaftlichen Wachstums steigenden Steuerein- nahmen zu einem erheblichen Teil aufgrund des Bevöl-

kerungsrückgangs wieder aufgezehrt werden. Im Jahr 2011 hatte Sachsen-Anhalt aus den Steuereinnahmen, dem Länderfinanzausgleich und den Allgemeinen Bun- desergänzungszuweisungen rund 5,9 Milliarden Euro er- halten, das sind etwa 2.500 Euro je Einwohner. Legt man diese Zahl zugrunde und berücksichtigt zusätzlich den Bevölkerungsrückgang, dann ergibt sich bis zum Jahr 2020 ein kumulierter Einnahmeverlust in einer rechneri- schen Größenordnung von 750 Millionen Euro.

War der Wanderungssaldo in den vergangenen Jahren der wichtigste Grund für die rückläufige Bevölkerungs- entwicklung, so wird in Zukunft das anhaltende Gebur- tendefizit den Hauptanteil am Bevölkerungsrückgang ausmachen. Trotz sich abzeichnender steigender Ge- burtenziffern (von 1,38 auf knapp 1,5 Kinder je Frau) sind sinkende Geburtenzahlen zu erwarten, da nach 2015 die geburtenschwachen Jahrgänge nach 1990 in die Zeit der Familiengründung eintreten. Dieser auch „demogra- fisches Echo“ genannte Effekt bedeutet, dass deutlich weniger Kinder geboren werden als nötig wären, um die jeweilige Elterngeneration zu ersetzen. Dieser Effekt wird die demografische Entwicklung in Sachsen-Anhalt in den nächsten Jahren weiter prägen.

Abb. 2.3: Zahl der Lebendgebo- renen bis 2025

Quellen: Statistisches Landesamt; eigene Darstellung.

(8)

Basis für die Planung der Steuereinnahmen sowie der steuerinduzierten Einnahmen sind die Ergebnisse des zweimal jährlich tagenden Arbeitskreises „Steuerschät- zungen“. Die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung sind Grundlage für den Haushaltsentwurf des Folgejahres. Die Ergebnisse der November-Steuerschätzung werden bei der jährlichen Fortschreibung der mittelfristigen Finanzpla- nung berücksichtigt1.

Bund, Länder und Gemeinden können nach den Ergeb- nissen der November-Steuerschätzung 2012 gegenüber der Mai-Steuerschätzung mit höheren Steuereinnahmen im Jahr 2012 rechnen. Aufgrund der guten konjunkturellen Entwicklung sind sowohl die Lohneinkommen als auch die Unternehmensgewinne und somit auch die Steuerein- nahmen weiter gestiegen. Dieser Trend bei den Steuer- einnahmen wird sich in der Form aber nicht fortsetzen: Für die Jahre ab 2013 werden aktuell nur noch im Jahr 2014 geringe Zuwächse gegenüber der letzten Steuerschät- zung erwartet.

Verglichen mit der Steuerschätzung vom Mai 2012 wer- den die Steuereinnahmen insgesamt im laufenden Jahr voraussichtlich um 5,8 Milliarden Euro höher ausfallen.

Für den Bund ergeben sich für das Jahr 2012 Mehrein- nahmen von 3,9 Milliarden Euro, von denen 1,2 Milliarden Euro auf niedrigere EU-Abführungen zurückzuführen sind.

Aber auch die Länder (2,6 Milliarden Euro) und Gemein- den (0,8 Milliarden Euro) haben deutliche Zuwächse zu erwarten.

Das Schätzergebnis – und dies gilt vor allem auch für die Kommunen – ist dabei geprägt von den Nachwirkungen der sehr guten konjunkturellen Entwicklung in 2011, die insbesondere zu einem deutlichen Anstieg der gewinn- abhängigen Steuern geführt hat. Hier hatte es infolge des

Anziehens der wirtschaftlichen Aktivität erhebliche Nach- zahlungen gegeben. Insoweit normalisiert sich die Ein- nahmesituation wieder. Dies und die aktuell zu beobach- tende konjunkturelle Delle führen dazu, dass die aktuelle Steuerschätzung für den Prognosezeitraum im Vergleich zur Mai-Steuerschätzung von allenfalls geringen Einnah- mezuwächsen ausgeht.

Mit Blick auf die Einnahmen des Landes bestätigt die aktuelle November-Steuerschätzung die im Haushalts- plan veranschlagten Einnahmeerwartungen und liegt hinsichtlich der Ergebnisse auf dem Pfad der Mai-Steu- erschätzung.

Die nach der aktuellen Steuerschätzung zu erwarten- den Mehreinahmen sind allerdings konjunktureller Natur und stellen keine strukturelle Einnahmenver- besserung dar. Entsprechend den Anforderungen der Schuldenbremse und der zwischen dem Land und dem Bund geschlossenen Verwaltungsvereinbarung zur Gewährung von Konsolidierungshilfen dürfen kon- junkturell bedingte Mehreinnahmen nicht zur Finan- zierung neuer Aufgaben und nicht zur Senkung des strukturellen Defizits verwendet werden. Sie müssen deshalb zum Abbau aufgelaufener konjunkturbeding- ter Defizite eingesetzt beziehungsweise einer Rücklage zugeführt werden, um in Zeiten konjunkturell bedingter Mindereinnahmen als Ausgleich zur Verfügung zu ste- hen.

1 Der Arbeitskreis schätzt nach geltendem Recht. Damit können Steuer- rechtsänderungen erst dann in der Schätzung berücksichtigt werden, wenn sie Gesetzeskraft erlangt haben. Zudem können sich durch Ver- haltensänderungen der Wirtschaftssubjekte erhebliche Auswirkungen auf das Steueraufkommen ergeben. Hinzu kommen die mit Unsicher- heiten verbundenen Prognosen zur konjunkturellen Entwicklung, welche die Basis der Steuerschätzung bilden.

2.3 Finanzpolitische Rahmendaten bis 2016

0 1.000 2.000 3.000 4000 5.000 6.000 7.000 8.000

Mai-Steuerschätzung 2008

Nov-Steuerschätzung 2012 Mai-Steuerschätzung 2012

Mai-Steuerschätzung 2011

Mai-Steuerschätzung 2010 Mai Steuerschätzung 2009

2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2009

2008 Jahr

Mio. EUR

Abb. 2.4: Ergebnisse ausgewählter Steuerschätzungen

Quellen: Ergebnisse der regionalisierten Steu- erschätzung; eigene Darstellung.

(9)

9

| Mittelfristige Finanzplanung 2012-2016 3. Finanzpolitische Zielsetzungen der Landesregierung

Mio. EUR

Jahr -400

-200 0 200 400 600 800

Nettokreditaufnahme bzw. Tilgung

Zulässiges strukturelles Defizit entspr. Verwaltungsvereinbarung

2020 2019 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010

Zulässige Höhe des strukturellen Defizits (Abbau des Ausgangswertes um 10 % pro Jahr)

665,8 599,2612 532,6

209 466,1 399,5 332,9 266,3 199,7 133,2 66,6

-25 -50 -100 -150 -200 -250 -300 -300

3. FINANZPOLITISCHE ZIELSETZUNGEN DER LAN- DESREGIERUNG

3.1 Rückführung des strukturellen Defizits als Voraussetzung für finanzielle Handlungsspielräume in der Zukunft

Seit dem Jahr 2010 werden die Haushalte von Bund und Ländern einer regelmäßigen Haushaltsüberwachung durch den Stabilitätsrat unterzogen. Die Gebietskörper- schaften legen dazu jährlich einen Stabilitätsbericht vor.

Der Stabilitätsrat prüft dann anhand von vier definierten Haushaltskennziffern und einer Standardprojektion, ob der betreffenden Gebietskörperschaft eine Haushaltsnotlage droht.

Für das Land Sachsen-Anhalt haben sich danach zwar weder in den Jahren 2010 und 2011, noch im Jahr 2012 Hinweise auf eine drohende Haushaltsnot- lage ergeben. Dennoch ist klar, dass es erheblicher Anstrengungen bedarf, um auch in Zukunft vor dem Stabilitätsrat zu bestehen. Steigende Zins- und Versor- gungsausgaben sowie die demografische Entwicklung mit ihren Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, Wirtschaftsle- ben und öffentliche Haushalte bedrohen bereits heute den finanzpolitischen Handlungsspielraum künftiger Ge- nerationen. Eine nachhaltige und generationengerechte Haushaltspolitik ist daher vorrangiges Ziel der Landesre- gierung. Dies erfordert eine Konzentration der Ausgaben auf diejenigen politischen Schwerpunkte, die zur Bewäl-

tigung zukünftiger Herausforderungen – zu nennen ist insbesondere der Bildungsbereich – von grundlegender Bedeutung sind.

Eine wesentliche Rolle wird der schnelle Abbau des strukturellen Defizits spielen. Entsprechend dem zwi- schen den fünf Konsolidierungshilfeländern (Berlin, Bremen, das Saarland, Schleswig-Holstein und Sach- sen-Anhalt) und dem Bundesministerium der Finanzen vereinbarten Rechenschema zur Herleitung des struktu- rellen Defizits ist für das Land Sachsen-Anhalt für das Jahr 2010 ein struktureller Saldo in Höhe von 665,8 Millionen Euro ermittelt worden. Dieser Wert muss bis 2020 in zehn gleichmäßigen Schritten auf Null zurück geführt werden, um im Jahr 2020 die Anforderung der Schuldenbremse – Vorlegen eines strukturell ausgeglichenen Haushalts – erfüllen zu können.

Sachsen-Anhalt plant schon im laufenden Jahr, keine neu- en Schulden mehr aufzunehmen. Im Jahr 2013 soll – eine entsprechende konjunkturelle Entwicklung vorausgesetzt – erstmals in der Geschichte des Landes in die Tilgung eingestiegen werden.

Abb. 3.1: Strukturelles Defizit und Nettokreditaufnahme/

Tilgung bis 2020

Quellen: Eigene Darstellung.

(10)

Entsprechend der aktuellen Mittelfristigen Finanzplanung des Landes und der Langfristprojektion ergibt sich derzeit die in der Abbildung dargestellte Entwicklung des strukturel- len Defizits bis zum Jahr 2020. Die der Darstellung zugrunde liegenden Rechenregeln sind in der Verwaltungsvereinba- rung zum Gesetz zur Gewährung von Konsolidierungshilfen festgelegt. Bei diesem Verfahren wird zur Berücksichtigung von unmittelbaren konjunkturellen Effekten an das Verfah- ren angeknüpft, das auch auf Ebene der EU Anwendung findet. Dabei wird zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung in den jeweiligen Ländern auf der Grundlage der gesamt- wirtschaftlichen Prognosen der Bundesregierung eine Kon- junkturkomponente für die Ländergesamtheit ermittelt und im Verhältnis der jeweiligen Steuereinnahmen anteilig auf die betroffenen Länder aufgeteilt (Anteil Sachsen-Anhalt rund 3 Prozent). Um der tatsächlichen konjunkturellen Entwick- lung und dem Aspekt der Planungssicherheit Rechnung zu tragen, werden die späteren Abweichungen zwischen den tatsächlichen Steuereinnahmen und den Ergebnissen der Steuerschätzung zum Schätzzeitpunkt als konjunkturell be- dingt eingestuft, soweit diese nicht auf Rechtsänderungen zurückzuführen sind.

Nach der aktuellen Planung wird das Land ab 2013 einen strukturellen Überschuss im Landeshaushalt aufweisen.

Zu dieser Entwicklung trägt wesentlich die ab 2013 ge- plante Tilgung der Landesschulden bei.

Es ist das Ziel der Landesregierung, diesen Konsolidie- rungspfad einzuhalten und damit gleichzeitig die Vorga- ben aus der Landeshaushaltsordnung zu erfüllen. Auf diese Weise sichert sich Sachsen-Anhalt auch die Konso- lidierungshilfen in Höhe von 80 Millionen Euro jährlich. Das bedeutet, dass konjunkturell bedingte Mehreinnahmen gegenüber den in der Haushaltsaufstellung veranschlag- ten Einnahmen (Grundlage dafür ist immer die Mai-Steu- erschätzung des Vorjahres) nicht zur Finanzierung neuer Aufgaben verwendet werden dürfen, sondern zum Abbau aufgelaufener konjunkturbedingter Defizite eingesetzt be- ziehungsweise einer Rücklage zugeführt werden müssen.

Die zügige Rückführung des strukturellen Defizits wird dazu beitragen, in Zukunft – nicht zuletzt aufgrund sinken- der Zinslasten – wieder finanzpolitische Spielräume zu ge- winnen, die eigene Schwerpunktsetzungen ermöglichen

Mio. EUR

-800 -700 -600 -500 -400 -300 -200 -100 0 100 200 300

Zulässiges strukturelles Defizit entspr. Verwaltungsvereinbarung

2020 2019 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010

Planung Tatsächliches

strukturelles Defizit

Jahr

Mio. EUR

Jahr -800

-700 -600 -500 -400 -300 -200 -100 0 100 200 300

zulässiger struktureller Finanzierungssaldo nach Verwaltungsvereinbarung Tatsächlicher struktureller Finanzierungssaldo nach VV

2020 2019 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010

Planung

Abb. 3.2: Geplante Entwicklung des strukturellen Finanzie- rungssaldos1)

1) Die Berechnung des strukturellen Finanzierungs- saldos erfolgte auf Basis der Rechenvorschrift der Verwaltungsvereinbarung zur Gewährung von Konsolidierungshilfen.

Abb. 3.3: Geplante Entwicklung und zulässige Höhe des strukturellen Finanzie- rungssaldos

Quellen: Verwaltungsvereinbarung zur Ge- währung von Konsolidierungshilfen;

eigene Berechnung

Quellen: Verwaltungsvereinbarung zur Ge- währung von Konsolidierungshilfen;

eigene Berechnung

(11)

11

| Mittelfristige Finanzplanung 2012-2016 3. Finanzpolitische Zielsetzungen der Landesregierung

und sichern. Zudem wird sicher gestellt, dass das Land auch in Zukunft Sanierungsverfahren vor dem Stabilitätsrat vermeiden kann.

Bei der Fortführung der Konsolidierung des Landeshaus- haltes kommt auch dem Top-down-Verfahren besonde- re Bedeutung zu. Der Doppelhaushalt 2012/2013 sowie die mittelfristige Finanzplanung bis 2015 wurden erstmals nach dem „Top-Down-Verfahren“ aufgestellt. Bei diesem Verfahren wird zunächst das zur Verfügung stehende Finanzvolumen ermittelt, wobei die fiskalischen Auswir- kungen der politischen Schwerpunktsetzung zugunsten Bildung und Vorsorge beziehungsweise Schuldenabbau berücksichtigt werden. Im zweiten Schritt wird das Finanz- volumen aus dem Einzelplan 13 aufgeteilt und für jeden Facheinzelplan ein Eckwert als Zuschussobergrenze be- stimmt, der für beide Haushaltsplanjahre und den Mittel- fristzeitraum bindend ist. Die Ressorts erhalten dadurch mehr Planungssicherheit.

Korrespondierend zu den erweiterten Möglichkeiten der Ressorts zur eigenverantwortlichen Gestaltung der Aus- gaben und Einnahmen im Haushaltsaufstellungsverfahren wurden die Spielräume im Haushaltsvollzug erweitert. Im Haushaltsgesetz wurden neue Regelungen geschaffen, die die Deckungsfähigkeit von Ausgaben in einzelnen Bereichen erweitern und vor allem die überjährige Über- tragbarkeit nicht verausgabter Mittel in größerem Umfang als bisher gewährleisten. Die Ressorts erhalten also in der Haushaltsdurchführung mehr Freiheiten.

Größere Eigenverantwortlichkeit der Ressorts und erwei- terte Planungssicherheit bedingen, dass es künftig grund- sätzlich keine pauschalen Bewirtschaftungsbeschränkun- gen mehr geben wirund Aus diesem Grund wurden im Doppelhaushalt 2012/2013 auch keine globalen Minder- ausgaben veranschlagt, die als nicht konkretisierte Ein- sparauflage die Verbindlichkeit der Ausgabeplanungen relativieren würden.

Auf dem Land Sachsen-Anhalt lastet ein im Länderver- gleich Vergleich hohes Schuldenniveau mit entsprechen- den Zinslasten. Das Land weist mit 8.893 Euro (2011) eine deutlich überdurchschnittliche Pro-Kopf-Verschuldung auf. Nach dem Saarland und Schleswig-Holstein hat Sachsen-Anhalt die höchste Pro-Kopf-Verschuldung aller Flächenländer.

Die hohe Verschuldung des Landes auf der einen Seite sowie der demografische Wandel – verstärkt durch die anhaltende Abwanderung – auf der anderen Seite ver- schärfen die Schuldenproblematik zusätzlich: Selbst ohne Neuverschuldung steigt die Verschuldung pro Kopf weiter an. Rein rechnerisch müssen pro Jahr bis zu 300 Millionen Euro getilgt werden, damit der Schuldenstand pro Kopf stabilisiert werden kann.

3.2 Zinsen und Verschuldung

Angaben in Millionen Euro

Ist Plan Finanzplanung

2011 2012 2013 2014 2015 2016

Neuverschuldung 209 0 -25 -50 -100 -150

Gesamtverschuldung 20.650 20.650 20.625 20.575 20.475 20.325

Veränderung in Prozent 1,0 0,0 -0,1 -0,2 -0,5 -0,7

Pro-Kopf-Verschuldung in Euro*) 8.893 9.061 9.142 9.214 9.269 9.302

Tab. 3.1: Entwicklung der Neu- und Gesamtverschuldung

*) Einwohnerzahlen entsprechend der 5. regionalisierten Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamtes

Quellen: Eigene Darstellung

(12)

Mio. EUR

Jahr -200

0 200 400 600 800 1.000 1.200 1.400 1.600

Nettokreditaufnahme

2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2009 2008 2007 2006 2005 2004 2003 2002 2001 2000

2012

keine NKA ab 2013 Tilgung 2007 - 2009

keine Nettokreditaufnahme

Tilgung

788 713 1.505 772 1.316 998 656 612 209 -25 -50 -100 -150

0 20 40 60 80 100 120 140 160 180

Sachsen-Anhalt 2000 = 100

2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2009 2008 2007 2006 2005 2004 2003 2002 2001 2000

0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000

Sachsen-Anhalt

%

Jahr

13.548 14.262 15.766 16.687 18.175 19.173 19.829 19.829 19.829 19.829 20.441 20.650 20.650 20.625 20.575 20.475 20.375

Mio. EUR

Um eine Reduzierung der Pro-Kopf-Verschuldung zu er- reichen, müssten damit deutlich höhere Tilgungsbeiträge geleistet werden. Aktuell sind Tilgungsbeträge von min- destens 25 Millionen Euro im Jahr 2013 und von mindes- tens 100 Millionen Euro im Jahr 2015 vorgesehen.

Für die Beurteilung der Finanzpolitik sind insbesondere drei weitere Größen ausschlaggebend:

 Der Finanzierungssaldo je Einwohner

(Differenz zwischen den bereinigten Einnahmen und Ausgaben je Einwohner):

Dieser verbessert sich im Finanzplanungszeitraum sehr deutlich. Die ergriffenen Konsolidierungsmaßnah- men zeigen also ihre Wirkung.

 Die Kreditfinanzierungsquote (Verhältnis von Neuver- schuldung und bereinigten Ausgaben):

Diese war im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise deutlich angestiegen und sinkt im Finanzplanungszeit- raum stetig.

 Die Zins-Steuer-Quote: Als vergangenheitsorientier- ter Indikator verharrt dieser auf einem relativ hohen Niveau. Stetig steigende Zinsausgaben aufgrund der

hohen Verschuldung des Landes bewirken, dass ein konstant hoher Anteil der Einnahmen aus Steuern (inkl.

LFA/ allgemeinen BEZ) dauerhaft gebunden ist und für Ausgaben nicht zur Verfügung steht.

Die nachfolgenden Abbildungen fassen die Entwicklung der o.g. Größen zusammen.

Abb. 3.5: Entwicklung des Schuldenstandes Abb. 3.4: Entwicklung der Netto-

kreditaufnahme

Quellen: Eigene Darstellung

Quellen: Eigene Darstellung

(13)

13

| Mittelfristige Finanzplanung 2012-2016 3. Finanzpolitische Zielsetzungen der Landesregierung

-1.400 -1.200 -1.000 -800 -600 -400 -200 0 200 400

2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2009 2008 2007 2006 2005 2004 2003 2002 2001

Überschüsse

Defizit

Planung Mio. EUR

Jahr

10 11 12 13 14 15 16 17 18 19

2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2009 2008 2007 2006 2005 2004 2003 2002 2001

Planung

%

Jahr 12,7

15,9 17,7

16,5 17,4

16,7

15,3 15,9

14,7 14,5

13,2

11,6

10,1

10,8 10,8 10,6

-2 0 2 4 6 8 10 12 14 16

2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2009 2008 2007 2006 2005 2004 2003 2002 2001

Planung

%

Jahr 6,9

14,8

13,3

7,7

9,9

6,5

0 0

6,2

2,1

0 0,3

-0,5 -1,1 -1,6 0

Abb. 3.6: Entwicklung des Finanzie- rungssaldos des Landes

Abb. 3.7: Entwicklung der Zins- Steuer-Quote

Abb. 3.8: Entwicklung der Kreditfi- nanzierungsquote

Quellen: Eigene Darstellung

Quellen: Eigene Darstellung

Quellen: Eigene Darstellung

(14)

Für den Finanzplanungszeitraum 2012 bis 2016 ergeben sich folgende Belastungen und Zinsquoten2:

Die hohen Zinsausgaben engen den finanziellen Gestal- tungsspielraum der Landesregierung zusätzlich ein, da jährlich über 700 Millionen Euro allein für Zinsausgaben aufgewendet werden müssen. Abbildung 3.9 zeigt die Entwicklung der Zinsausgaben seit dem Jahr 2000 bis

zum Ende des Finanzplanungszeitraumes. Für den Zeit- raum bis 2016 wird weiterhin von einem insgesamt nied- rigen Zinsniveau ausgegangen, wobei entsprechend der aktuellen Forwardzinssätze eine leichte Zinssteigerung möglich erscheint.

2 Der Schuldendienst des Landes setzt sich aus Tilgungs- und Zinsaus- gaben zusammen. Die Tilgungsausgaben werden nicht bei den Aus- gaben der HGr. 5 veranschlagt, sondern als Negativeinnahme der Kre- ditaufnahme in OGr. 32 gegenübergestellt Im Folgenden werden daher nur die Zins-ausgaben betrachtet.

Angaben in Millionen Euro

Ist Ist NHH Finanzplanung

2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016

Zinsausgaben 780 776 712 638 705 725 735

Zinsquote in Prozent 7,9 7,7 7,2 6,6 7,4 7,7 7,7

Tab. 3.2: Zinsausgaben

Quellen: Eigene Berechnungen

1) Aufgrund des relativ niedrigen Zinsniveaus in den Jahren 2009 bis 2011 konnte das Land zur Refinanzierung anstehende Kredite günstiger refinanzieren und dadurch die erwartete Zinsbelastung für die Jahre ab 2012 insgesamt reduzieren.

0 20 40 60 80 100 120 140 160

Zinsentwicklung 2000 = 100

2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2009 2008 2007 2006 2005 2004 2003 2002 2001 2000

0 200 400 600 800 1.000 1.200

Sachsen-Anhalt

%

Jahr

695 725 801 872 852 876 907 909 975 831 780 776 712 638 705 725 735

Mio. EUR

Abb. 3.9: Entwicklung der Zinsausgaben

Quellen: Eigene Darstellung

(15)

15

| Mittelfristige Finanzplanung 2012-2016 4. Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben im Finanzplanungszeitraum

4. ENTWICKLUNG DER EINNAHMEN UND AUSGABEN IM FINANZPLANUNGSZEITRAUM

4.1 Entwicklung der Einnahmen – Überblick

Eine zukunftsfähige Finanzpolitik muss das Span- nungsfeld zwischen sinkenden Einnahmen einerseits – zu nennen sind hier insbesondere die Degression der Solidarpaktmittel und die demografische Entwicklung – und dynamisch wachsenden Ausgabenblöcken ande- rerseits – hier spielen vor allem die Personalausgaben, aber auch aufgrund der Verschuldungssituation des Landes die Zinsbelastungen eine entscheidende Rolle – meistern.

Ein Blick auf den Landeshaushalt zeigt, dass der derzei- tigen Ausgabenstruktur und den bestehenden Zukunfts- lasten bereits heute absehbare rückläufige Einnahmen

aufgrund des Bevölkerungsrückgangs und degressiver Ost-Transfers gegenüberstehen.

Auch wenn dem Rückgang der Aufbauhilfen ein posi- tiver Effekt aus dem gesamtwirtschaftlichen Wachs- tum entgegensteht, der sich auch in entsprechenden Steuereinnahmen niederschlagen wird, ergibt sich rein rechnerisch unter Berücksichtigung des negativen Be- völkerungseffektes bis zum Jahr 2020 für sich genom- men ein erhebliches Konsolidierungsvolumen. Erst in den Jahren nach 2020 dürften die Wachstumseffekte des Steueraufkommens überwiegen (vgl. dazu auch die Ausführungen in Abschnitt 7).

Die Gesamteinnahmen des Landes Sachsen-Anhalt dürften im Jahr 2016 gegenüber dem Soll des Jahres 2012 um über 340 Millionen Euro niedriger liegen. Die Abbildung 4.1 zeigt die Entwicklung der Gesamteinnah- men des Landes für den Zeitraum 2005 bis 2025 nach Höhe und Struktur. Zwar werden die Steuereinnahmen nach der aktuellen Steuerschätzung im Zeitraum der mit- telfristigen Planung deutlich wachsen. Gleichzeitig gehen aber die Drittmittel spürbar zurück. In realer Betrachtung – unter Berücksichtigung von Preissteigerungen – kommt hinzu, dass mit dem Einnahmevolumen auch weniger öf- fentliche Leistungen und Güter finanziert werden können als im Jahr 2012.

-1 0 1 2 3 4 5

Einwohnerentwicklung

-2.000 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000

kumulierter Einnahmeverlust infolge des Einwohnerrückgangs EU-Mittel

LFA + allg. BEZ SoBEZ Steuereinnahmen Summe

2025 2024 2023 2022 2021 2020 2019 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2009 2008 2007 2006

2005 Jahr

Mio. EUR Mio. Einw.

Abb. 4.1: Entwicklung der Einnahmen bis 2025

Quellen: Eigene Darstellung

(16)

Angaben in Millionen Euro

Ist NHH Finanzplanung

2011 2012 2013 2014 2015 2016

Gesamteinnahmen 10.108 9.999 10.000 9.712 9.571 9.606

Steuereinnahmen 5.170 5.375 5.505 5.722 5.904 6.084

Einnahmen aus LFA/Allgem. BEZ 718 775 799 807 829 849

Sonderbedarfs-BEZ 1.263 1.142 1.030 909 796 676

Einnahmen aus dem Konjunkturpaket II 142

Neuverschuldung 209 0 -25 -50 -100 -150

Gesamtausgaben 10.108 9.999 10.000 9.712 9.571 9.606

je Einwohner in Euro 4.352 4.388 4.433 4.349 4.332 4.419

Investitionen 1.420 1.409 1.362 1.069 998 877

darunter:

Investitionen im Rahmen d. Konjunkturpaketes II 178

Personalausgaben 2.424 2.456 2.490 2.576 2.658 2.737

Zinsausgaben 776 712 638 705 725 735

übrige konsumtive Ausgaben 5.377 5.331 5.403 5.340 5.244 5.306

darunter:

Zuweisungen an Kommunen nach FAG 1.455 1.393 1.478 1.435 1.450 1.459

Ausgaben für Sozialhilfe 514 559 598 626 639 697

Erstattungen nach dem AAÜG3 429 392 395 392 392 392

Arbeitsmarktförderung/Berufsausbildung (ESF) 74 105 115 82

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

hier:Regionalisierungsmittel 331 332 334 334 334 334

Ausgaben Hartz IV 214 199 167 167 167 167

Sächl. Verwaltungsausgaben 381 349 344 326 317 334

offener Handlungsbedarf -123 -223 -220

Angaben in Prozent

Ist Plan Finanzplanung

2011 2012 2013 2014 2015 2016

Steuerdeckungsquote4 51,7 54,2 55,6 59,8 62,8 64,1

Investitionsquote 14,2 14,2 13,8 11,2 10,6 9,2

Personalausgabenquote 24,2 24,8 25,2 26,9 28,3 28,9

Zinsquote 7,8 7,2 6,5 7,4 7,7 7,7

Zins-Steuer-Quote I5 15,0 13,2 11,6 12,3 12,3 12,1

Zins-Steuer-Quote II6 13,2 11,6 10,1 10,8 10,8 10,6

Kommunalquote7 15,3 15,1 15,6 15,7 15,9 15,8

Bildungsquote 25,7 25,6 25,9 24,4 23,2 22,7

Kreditfinanzierungsquote 2,1 0,0 -0,3 -0,5 -1,1 -1,1

aufgelaufene Verschuldung8 in Millionen Euro 20.650 20.650 20.625 20.575 20.475 20.375

je Einwohner in Euro 8.890 9.061 9.142 9.214 9.268 9.325

nachr. Einwohner9 in Millionen 2,323 2,279 2,256 2,233 2,209 2,185

Tab. 4.1: Ergebnisse der Finanzplanung 2010 bis 2016

*) Einwohnerzahlen entsprechend der 5. regionalisierten Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamtes

3 Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (Zusatz- und Sonderversorgung der DDR)

4 In Übereinstimmung mit der zwischen Bund und Ländern getroffenen Vereinbarung über die Vergleichbarkeit von Haushaltsdaten werden für die Berechnung finanzwirtschaftlicher Quoten die „bereinigten Gesamtausgaben“ zu Grunde gelegt. Diese errechnen sich aus den Gesamtausgaben laut Haushaltsplan abzüglich Tilgungsausgaben am Kreditmarkt, Zuführungen an Rücklagen, Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen der Vorjahre und haushaltstechnischer Verrechnungen.

5 auf Basis der Steuereinnahmen

6 auf Basis der Steuern/LFA/allgem. BEZ

7 auf Basis der Zahlungen nach dem FAG

8 Schulden laut Haushalt; einschließlich der Schuldenaufnahme des ehemaligen Sondervermögens „Förderfonds“ (aufgelöst zum 1.1.2004)

9 5. regionalisierte Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamtes

Quellen: Eigene Darstellung

(17)

17

| Mittelfristige Finanzplanung 2012-2016 4. Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben im Finanzplanungszeitraum

0 100 200 300 400 500

Steuerschwankungsreserve

Versorgung (einschl. Versorgungsrücklage) Pensionsfondszuführung

2025 2020 2019 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2009 Mio. EUR

Jahr

Abb. 4.2: Entwicklung der Vorsorge- elemente

So sinken die Sonderbundesergänzungszuweisungen zum Abbau teilungsbedingter Sonderlasten von 1.142 Millionen Euro in 2012 auf 676 Millionen Euro im Jahr 2016. Dies und der Rückgang der überproportionalen Zu- schüsse vom Bund und aus den Europäischen Fonds, führt dazu, dass im Landeshaushalt in 2016 im Vergleich zu 2011 rund 800 Millionen Euro weniger zur Verfügung stehen werden.

Auch andere überproportionale Einnahmen des Landes Sachsen-Anhalt – zu nennen sind hier Zuschüsse des Bundes beziehungsweise der Länder, wie die Regio- nalisierungsmittel zur Finanzierung beispielsweise des Öffentlichen Personennahverkehrs und die Sonderbe- darfszuweisungen für Sonderlasten aus struktureller Ar- beitslosigkeit (vgl. dazu auch Seite 20) – sind wegen der vorgeschriebenen regelmäßigen Überprüfungen in ihrer heutigen Höhe nicht dauerhaft abgesichert.

Angesichts der bereits heute absehbaren Belastungen in der Zukunft gewinnt Vorsorge auch im Landeshaushalt immer stärker an Bedeutung. Die Abbildung 4.2 zeigt – auf Basis der Langfristprognose – die Entwicklung aus- gewählter Vorsorgeelemente im Landeshaushalt bis 2025.

Ergänzend dazu zeigt die nachfolgende Abbildung für die Vergangenheit einen Vergleich zwischen Planung und Ist für ausgewählte Haushaltspositionen.

Vergleicht man ausgewählte Haushaltspositionen bei den Einnahmen und Ausgaben (vgl. nachfolgende Übersicht), dann fällt auf, dass es in der Regel erhebliche Abweichun- gen zwischen den Planungen und den Ist-Ergebnissen gibt. Mit Blick auf die Entwicklung der Steuereinnahmen ist bereits (siehe Seite 8) darauf hingewiesen worden, dass die Einnahmeerwartungen teilweise erheblichen Korrektu- ren unterliegen.

Bei der Ausgabenseite fällt auf, dass die Ausgaben häufig unter dem Plan geblieben sind. Dies gilt insbesondere für die Personal- sowie in der jüngeren Vergangenheit für die Zinsausgaben.

Quellen: Eigene Darstellung

(18)

Angaben in Millionen Euro

Einn./Ausg.art Stand 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015

Gesamteinnahmen (ohne Kredite)

FPL 2006-2010 9.277 9.363 9.198 9.063 9.009 FPL 2007-2011 9.560 9.915 10.150 9.990 10.100 9.986 FPL 2008-2012 9.948 10.186 10.019 9.989 10.006 10.138

FPL 2009-2013 9.948 10.153 9.282 9.281 9.150 9.202

FPL 2010-2014 9.740 9.185 9.264 9.314 9.295 9.150

FPL 2011-2015 9.435 9.257 10.045 10.026 9.766 9.736

davon:

Steuern/ohne Abg.

FPL 2006-2010 4.561 4.650 4.729 4.837 4.950 FPL 2007-2011 4.638 5.087 5.321 5.489 5.671 5.809 FPL 2008-2012 5.038 5.262 5.489 5.550 5.813 6.031

FPL 2009-2013 5.208 5.099 4.517 4.617 4.832 5.015

FPL 2010-2014 4.896 4.516 4.616 4.963 5.125 5.261

FPL 2011-2015 4.723 4.617 5.466 5.601 5.773 5.915

Einn. aus LFA, Allg.

BEZ, SoBEZ

FPL 2006-2010 2.506 2.429 2.416 2.318 2.216 FPL 2007-2011 2.687 2.724 2.680 2.603 2.516 2.430 FPL 2008-2012 2.770 2.103 2.603 2.515 2.410 2.318

FPL 2009-2013 2.759 2.603 2.334 2.235 2.150 2.077

FPL 2010-2014 2.491 2.289 2.235 2.132 2.046 1.942

FPL 2011-2015 2.038 1.995 1.905 1.829 1.736 1.651

Eigene Einnahmen

FPL 2006-2010 365 294 283 278 278

FPL 2007-2011 370 297 326 310 308 305

FPL 2008-2012 364 327 318 314 311 310

FPL 2009-2013 447 345 392 390 294 293

FPL 2010-2014 355 367 361 351 297 296

FPL 2011-2015 370 361 379 373 318 311

Laufende Zuweisungen und Zuschüsse

FPL 2006-2010 798 864 860 828 859

FPL 2007-2011 979 822 853 805 862 817

FPL 2008-2012 1.000 829 801 839 799 806

FPL 2009-2013 857 852 829 931 935 931

FPL 2010-2014 922 835 934 949 946 909

FPL 2011-2015 935 934 1.013 1.040 1.053 952

Zuweisungen und Zuschüsse für Inves- titionen

FPL 2006-2010 844 907 697 599 961

FPL 2007-2011 857 943 952 773 727 608

FPL 2008-2012 757 990 785 748 650 650

FPL 2009-2013 598 1.207 840 843 673 620

FPL 2010-2014 888 847 849 668 631 492

FPL 2011-2015 780 849 811 705 456 452

Nettokreditaufnahme

FPL 2006-2010 750 550 350 150 0

FPL 2007-2011 656 292 0 -25 -100 -150

FPL 2008-2012 0 0 -25 -100 -150 -200

FPL 2009-2013 0 0 662 534 25 0

FPL 2010-2014 0 739 534 0 0 -150

FPL 2011-2015 612 541 0 0 -50 -100

Tab. 4.2: Vergleich ausgewählter Haushaltspositionen (Planung und Ist) – Einnahmen

Die in Grün aufgeführten Werte sind die Ist-Ergebnisse des jeweiligen Jahres.

Quellen: Eigene Darstellung

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die Krankenkassen haben im Jahr 2010 mehr als 1,1 Milliarden Euro an Rabatten auf ihre Arzneimittel- ausgaben erhalten.. Darauf hat An- fang April der Deutsche Apotheker-

Obwohl formal nicht an dessen Vertragsmonopol gerüttelt wird, befürchtet der Verband, dass die HzV-Verträge durch die geplante Honorarangleichung für die Ärzte

In einer parallelen Studie hat Eric Chow, ebenfalls vom Fred Hutchinson Cancer Re- search Center in Seattle, untersucht, ob sich die Krebsbehandlung des Vaters negativ auf

Nach der Weintour wurde ein Fragebogen an alle Gäste versendet, die beim Gewinnspiel ihre Mailadresse angegeben haben. →

Anlässlich der BIOFACH in Nürnberg, der Weltleitmesse für Biolebensmittel, stellen das Forschungsinstitut für biologischen Landbau FiBL, die Agrarmarkt Informations-Gesellschaft

Die Biofläche nahm in Europa um eine Million Hektar und in der Europäischen Union um 0.8 Millionen Hektar zu, was einem Zuwachs von 7,6 Prozent in Europa und 6,4 Prozent in

DUH-Berechnungen auf Basss der Kfz-Zulassungszahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes sest 2009 und Berücksschtsgung der Ergebnssse des ICCT-Berschts „From Laboratory to Road:

Juni 2012, eine Hälfte des Betrages an Marlene Schneider, die Vorsitzende des Förderkreis Rwankuba aus Maudach, die den Erlös an eine Schule im rheinland-pfälzischen Partnerland