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Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Rheinau-Ellikon

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Academic year: 2022

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vom Sonntag, 14. November 2021 11.00 Uhr bis 12.20 Uhr

Kirche Marthalen

Traktanden:

1. Festlegung der Summe der Entschädigungen der Kirchenpflege und der Rechnungsprüfungskommission der Evangelisch-reformierten Kirchge- meinde Weinland Mitte

2. Beschlussfassung über den Gesamtstellenplan der Festangestellten der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Weinland Mitte

3. Genehmigung des Budgets 2022 und des Steuerfusses der Evangelisch- reformierten Kirchgemeinde Weinland Mitte

4. Bildung einer gemeinsamen Rechnungsprüfungskommission der Kirchge- meinde Weinland Mitte mit der Kirchgemeinde Laufen am Rheinfall und Wahl der Mitglieder der gemeinsamen Rechnungsprüfungskommission

5. Allfällige Anfragen gemäss § 17 des Gemeindegesetzes

Begrüssung

Der Präsident der Kirchgemeinde Marthalen und Vorsitzender der Steuerungsgruppe, Hanspeter Maag, begrüsst alle Anwesenden zur Kirchgemeindeversammlung, die im An- schluss an den Gottesdienst für alle fünf Kirchgemeinden, die sich per 1. Januar 2022 zur Kirchgemeinde Weinland Mitte zusammenschliessen, stattfindet.

Aufgrund der aktuellen Corona-Bestimmungen werden die Kontaktdaten erfasst und es gilt Masken- und Abstandspflicht, aber keine Zertifikatspflicht.

Gemäss Art. 10 Abs. 1 und 2 und Art. 14 Abs. 3 des am 29. November 2020 genehmigten Zusammenschlussvertrages wird das Budget 2022, die Summe der Behördenentschädigun- gen wie auch der Stellenplan der Kirchgemeinde Weinland Mitte von der Steuerungsgruppe erarbeitet und in den Vertragsgemeinden darüber abgestimmt.

Hanspeter Maag informiert über den Beschluss der fünf Präsidien/Sachwalter, dass die KGVs der Kirchgemeinden gleichzeitig stattfinden sollen, damit alle Fragen und Antworten von allen gehört werden. Damit aber in den einzelnen Kirchgemeinden voneinander unbeeinflusst ab- gestimmt werden kann, beantragt er namens der Präsidien/Sachwalter schriftliche Abstimmun- gen über die einzelnen Traktanden, für welche die Stimmberechtigten Stimmzettel erhalten haben. Aufgrund des Stillschweigens gilt der Antrag auf schriftliche Stimmabgabe als ange- nommen.

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Stimmenzähler Kirchgemeinde Rheinau-Ellikon

Silvio Haupt wird als Stimmenzähler vorgeschlagen und von der Versammlung bestä- tigt.

Es sind 5 Stimmberechtigte und ein Gast anwesend.

1. Festlegung der Summe der Entschädigungen der Kirchenpflege und der Rechnungsprüfungskommission der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Weinland Mitte

Weisung

Bisher betrug die Summe der Behörden Entschädigungen der fünf Kirchenpflegen und der zwei Rechnungsprüfungskommissionen aller fünf Kirchgemeinden zusammen insgesamt Fr. 131'500. Durch den Beschluss der Steuerungsgruppe, die Kirchgemeinde Weinland Mitte zukünftig als Beteiligungs- und Ermöglichungskirche zu gestalten, werden ab dem 1. Januar 2022 die Ortskirchenkommissionen einen Teil der Aufgaben der Kirchenpflege über- nehmen und das Leben vor Ort gestalten. Hierfür sind im Budget für die Entschädigung dieser Kommissionsarbeit Fr. 40'000 eingestellt und soll auch in den nächsten Jahren in diesem Um- fang vorgesehen werden.

Durch diese Entlastung scheint es der Steuerungsgruppe angebracht die Entschädigung für die Kirchenpflege bezüglich der ursprünglichen Gesamtentschädigung etwas zu reduzieren und den Betrag von Fr. 60'000 vorzusehen. Die Arbeit, welche durch die neun Kirchenpflege- mitglieder geleistet werden muss, ist dennoch beträchtlich und legitimiert diesen Betrag. Im Vergleich mit anderen Gemeinden ähnlicher Grösse, ist diese Summe vergleichbar und abso- lut angebracht.

Für die Arbeit der vier Mitglieder von Weinland Mitte in der gemeinsamen Rechnungsprüfungs- kommission mit einem Mitglied aus Laufen am Rheinfall sind Fr. 3'000 vorgesehen.

Gemäss der durch die fünf Kirchgemeindeversammlungen am 20. Januar 2021 beschlosse- nen Kirchenordnung der neuen Kirchgemeinde Weinland Mitte hat die Kirchgemeindever- sammlung die Summen der Entschädigungen der Kirchenpflege und der Rechnungsprüfungs- kommission festzulegen (Art. 14 b). Die Verteilung dieser Gesamtentschädigung unter den Mitgliedern der beiden Behörden beschliessen diese in eigener Kompetenz.

Wortmeldungen/Diskussion

Aus der Versammlung werden keine Fragen gestellt.

Antrag

Die Steuerungsgruppe beantragt der Kirchgemeindeversammlung, gestützt auf Art. 14 b der Kirchgemeindeordnung vom 20. Januar 2021 sowie basierend auf dem Beschluss der Steue- rungsgruppe vom 18. Mai 2021:

1. Die Summe der Entschädigungen der Kirchenpflege wird auf Fr. 60'000 festgelegt.

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2. Die Summe der Entschädigungen der Rechnungsprüfungskommission wird auf Fr. 3'000 festgelegt.

Die Kirchgemeindeversammlung beschliesst einstimmig:

1. Die Summe der Entschädigungen der Kirchenpflege wird auf Fr. 60'000 festgelegt.

2. Die Summe der Entschädigungen der Rechnungsprüfungskommission wird auf Fr. 3'000 festgelegt.

2. Beschlussfassung über den Gesamtstellenplan der Festanstellun- gen der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Weinland Mitte Weisung

Mit der Zusammenführung der fünf Kirchgemeinden ergibt sich ein Personalbestand von 32 Teilzeit-Mitarbeitenden mit einem gesamten Stellenvolumen von insgesamt 492%. Eingerech- net in dieses Volumen sind die beiden bereits seit dem 1. Juli 2021 tätigen Verwaltungsange- stellten, die sich die 100% zu 60% und 40% teilen, wie auch die vorgesehene 60% Sozialdia- konie-Stelle, deren Besetzung im Laufe des Jahres 2022 beabsichtigt und ebenfalls im Stel- lenplan enthalten ist. Die Pfarrstellen sind in diesem Stellenvolumen nicht eingerechnet, da die Anstellungen über die Landeskirche, respektive den Kirchenrat laufen.

Damit die Kirchenpflege einen Handlungsspielraum für Veränderungen hat, wie beispielsweise durch die Volatilität der Schulstunden der Katechetik, wird vorgeschlagen, den Gesamtstellen- plan auf 520%, also derzeit zusätzlich 28%, festzulegen. Die Kirchenpflege ist ermächtigt, im Rahmen dieses Gesamtstellenplans die jeweils erforderlichen Anpassungen vorzunehmen.

Änderungen sind jeweils durch das Budget bestimmt, welches durch den Souverän beschlos- sen wird. Somit hat der Souverän Einsicht über sich ergebende Verschiebungen.

Gemäss der durch die fünf Kirchgemeindeversammlungen am 20. Januar 2021 beschlosse- nen Kirchenordnung der neuen Kirchgemeinde Weinland Mitte hat die Kirchgemeindever- sammlung den Gesamtstellenplan festzulegen (Art. 14 e).

Wortmeldungen/Diskussion

Aus der Versammlung werden keine Fragen gestellt.

Antrag

Die Steuerungsgruppe beantragt der Kirchgemeindeversammlung, gestützt auf Art. 14 b der Kirchgemeindeordnung vom 20. Januar 2021 sowie basierend auf dem Beschluss der Steue- rungsgruppe vom 13. Juli 2021:

1. Der Gesamtstellenplan der von der Kirchgemeinde Weinland Mitte fest angestellten Mitarbeitenden wird per 1. Januar 2022 auf 520% festgesetzt.

Die Kirchgemeindeversammlung beschliesst einstimmig:

1. Der Gesamtstellenplan der von der Kirchgemeinde Weinland Mitte fest angestellten Mitarbeitenden wird per 1. Januar 2022 auf 520% festgesetzt.

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3. Genehmigung des Budgets 2022 der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Weinland Mitte

Weisung

Die Steuerungsgruppe hat das Budget 2022 an ihrer Sitzung vom 31. August 2021 zuhanden der Kirchgemeindeversammlungen genehmigt. Die Erfolgsrechnung weist einen Gesamtauf- wand von Fr. 1'790'500.00 und einen Gesamtertrag von Fr. 702'800.00 aus. Der zu deckende Aufwandüberschuss beträgt Fr. 1'087'700.00.

Der Aufwandüberschuss wird gedeckt durch:

a. Fr. 1'087'000.00 Ertrag der ordentlichen Staatssteuer (14% der einfachen Staatssteuer von Fr. 7'764'285.70)

b. Fr. 700.00 werden dem Bilanzüberschuss belastet (Reduktion des Eigenkapitals) Die Investitionsrechnungen im Verwaltungs- und Finanzvermögen weisen für das Jahr 2022 keine Nettoinvestitionen aus.

Die ordentlichen Abschreibungen im Verwaltungsvermögen werden mit Fr. 86'400.00 und im Finanzvermögen keine veranschlagt.

Das nun kumulierte Budget der bisherigen Kirchgemeinden bewegt sich mit dem Wegfall der Zusammenschluss bedingten Kosten in der Summe im Rahmen des Jahres 2019, trotz der in Traktandum 2 erwähnten neuen Verwaltungs- und vorgesehenen Diakoniestelle.

Die Arbeitsgruppe Finanzen hat für das Budget einen Rückgang von 3% im Fiskalertrag vor- gesehen. Für die Folgejahre wird aufgrund der Prognosen von einem jährlichen Wachstum von 1.4% ausgegangen, welches jedoch aufgrund der prognostizierten Austritte (1.6%) netto zu einem jährlichen Rückgang des Fiskalertrages führt. Bereits heute halten sich der Zentral- kassenbeitrag und der Zuschuss aus dem kirchlichen Finanzausgleich die Waage. Dies be- deutet, dass unsere Pfarrstellen de facto bereits heute vollständig von der Landeskirche durch die Beiträge anderer Kirchgemeinden finanziert werden.

Bereits ab dem kommenden Jahr ist zudem mit wachsenden Kosten für Instandsetzungen (Renovationen) der Liegenschaften, insbesondere der historischen Kirchen zu rechnen.

Wortmeldungen/Diskussion

Hans-Ulrich Vollenweider meldet sich zu Wort und stellt eine Frage zu den erwarteten

wachsenden Kosten für Instandsetzungen der Liegenschaften und möchte wissen, wie

diese Prognose zustande kommt. Hanspeter Maag nimmt dazu Stellung. Es sind ak-

tuell sechs Kirchen, mehrheitlich historische und denkmalgeschützte Bauten, die künf-

tig durch eine geringere Anzahl Steuerpflichtiger unterhalten werden müssen. Die

Kirchgemeinde Weinland Mitte wird sich in der Zukunft wohl nicht nur mit dem Unter-

halt der kirchlichen Bauten, sondern auch deren künftigen Nutzung auseinandersetz-

ten müssen.

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Hanspeter Maag verliest den positiven Abschied der RPK.

Antrag

Die Steuerungsgruppe beantragt der Kirchgemeindeversammlung, gestützt auf Art. 14 h der Kirchgemeindeordnung vom 20. Januar 2021 zur Beschlussfassung:

1. Das Budget 2022 der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Weinland Mitte mit ei- nem Gesamtaufwand von Fr. 1'790'500.00, einem Gesamtertrag von Fr.702'800.00, einem zu deckenden Aufwandüberschuss von Fr. 1'087'700.00 und einem Defizit zu Lasten des Bilanzüberschusses (Eigenkapital) von Fr. 700.00 wird genehmigt.

2. Der Steuerfuss 2022 der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Weinland Mitte wird auf 14% der einfachen Staatsteuer (Vorjahr 14% in allen bisherigen Kirchgemeinden) festgesetzt.

Die Kirchgemeindeversammlung beschliesst einstimmig:

1. Das Budget 2022 der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Weinland Mitte mit ei- nem Gesamtaufwand von Fr. 1'790'500.00, einem Gesamtertrag von Fr.702'800.00, einem zu deckenden Aufwandüberschuss von Fr. 1'087'700.00 und einem Defizit zu Lasten des Bilanzüberschusses (Eigenkapital) von Fr. 700.00 wird genehmigt.

2. Der Steuerfuss 2022 der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Weinland Mitte wird auf 14% der einfachen Staatsteuer (Vorjahr 14% in allen bisherigen Kirchgemeinden) festgesetzt.

4. Bildung einer gemeinsamen Rechnungsprüfungskommission der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Weinland Mitte mit der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Laufen am Rheinfall und Wahl der

Mitglieder der gemeinsamen Rechnungsprüfungskommission Weisung

Aufgrund der Teilentflechtung von Kirche und Staat verlangte die Landeskirche eigene Rech- nungsprüfungskommissionen (RPK) für die Kirchgemeinden. Angesichts der Schwierigkeit, dafür in jeder Kirchgemeinde fünf Leute für die RPK zu finden, stimmten die Kirchgemeinde- versammlungen der fünf Kirchgemeinden Benken, Marthalen, Rheinau-Ellikon, Trüllikon-Trut- tikon und Laufen am Rheinfall dem Vorschlag ihrer Kirchenpflegen zur Bildung einer gemein- samen RPK Nord mit je einem Mitglied aus jeder Kirchgemeinde zu. Einzig die Kirchgemeinde Ossingen blieb bei der gemeinsamen RPK von Politischer Gemeinde, Schul- und Kirchge- meinde.

Mit dem Zusammenschluss der Kirchgemeinde Weinland Mitte Gemeinden hätte die Kirchge- meinde Laufen am Rheinfall, trotz sonst enger Zusammenarbeit mit der Kirchgemeinde Feu- erthalen, seinen Anschluss an eine RPK verloren. Die vorgeschlagene Lösung ist eine prag- matische Fortsetzung der bisher bewährten Lösung.

Wortmeldungen/Diskussion

Aus der Versammlung werden keine Fragen gestellt.

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Antrag

Die Steuerungsgruppe beantragt der Kirchgemeindeversammlung, gestützt auf Art. 23 der Kirchgemeindeordnung vom 20. Januar 2021 zur Beschlussfassung:

1. Der Schaffung einer gemeinsamen RPK der Kirchgemeinde Weinland Mitte und der Kirchgemeinde Laufen am Rheinfall als Fortsetzung der bisherigen RPK Nord beste- hend aus einem Mitglied der Kirchgemeinde Laufen am Rheinfall und vier Mitgliedern der Kirchgemeinde Weinland Mitte wird zugestimmt.

2. Als Mitglieder der gemeinsamen RPK werden gewählt:

- Elisabeth Steiner, kaufmännische Angestellte, Rudolfingen, bisher RPK Nord - Therese Hablützel, Bankangestellte, Marthalen, bisher RPK Nord

- Esther Haupt-Kaltenrieder, Finanzverwalterin, Rheinau, bisher RPK Nord - Heier Müller, VP Finanzen und Schulgutsverwalter SKM, Benken, neu - Karin Wittwer, Sozialpädagogin KESB, Flurlingen, neu

Die Kirchgemeindeversammlung beschliesst bzw. wählt einstimmig:

1. Der Schaffung einer gemeinsamen RPK der Kirchgemeinde Weinland Mitte und der Kirchgemeinde Laufen am Rheinfall als Fortsetzung der bisherigen RPK Nord beste- hend aus einem Mitglied der Kirchgemeinde Laufen am Rheinfall und vier Mitgliedern der Kirchgemeinde Weinland Mitte wird zugestimmt.

2. Als Mitglieder der gemeinsamen RPK werden gewählt:

- Elisabeth Steiner, kaufmännische Angestellte, Rudolfingen, bisher RPK Nord - Therese Hablützel, Bankangestellte, Marthalen, bisher RPK Nord

- Esther Haupt-Kaltenrieder, Finanzverwalterin, Rheinau, bisher RPK Nord - Heier Müller, VP Finanzen und Schulgutsverwalter SKM, Benken, neu - Karin Wittwer, Sozialpädagogin KESB, Flurlingen, neu

5. Allfällige Anfragen gemäss § 17 des Gemeindegesetzes Es sind keine Anfragen eingegangen.

Da es keine Wortmeldungen gibt, weist der Präsident auf die Rechtsmittel hin und schliesst die Versammlung.

Für die Richtigkeit des Protokolls:

Evang.-ref. Kirchgemeinde Rheinau-Ellikon

Richard Müller, Sachwalter

Werner Schweizer, Protokollführer

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