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Archiv "Assistierte Reproduktion: Das jüngste Kind in „Fesseln gelegt“" (18.08.1995)

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AKUT

PROSTAMED®

Prostatasyndrom mit Harnver- haltung, Miktionsbeschwerden und Restharn, Reizblase,

auch bei Frauen

Zusammensetzung: 1 Tablette Prostamed enthält: Kürbisglobulin 0,1 g, Kürbismehl 0,2 g, Kakao 0,05 g, Extr. fl. Herb. Solidag. 0,04 g, Extr. fl. Fol. Popul. trem. 0,06 g. Sacch. lact.

ad. 0,5 g.

Anwendungsgebiete: Prostata-Adenom Stadium I und beginnendes Stadium II mit Miktionsbeschwerden, Reizblase.

Dosierung: 3x täglich 2-4 Tabletten ein- nehmen.

Handelsformen und Preise:

Prostamed-Tabletten:

60 St. (N1) DM 9,38; 120 St. (N2) DM 16,34;

200 St. (N3) DM 24,32; 360 St. DM 38,73.

Dr. Gustav Klein, Arzneipflanzenforschung, 77732 Zell-Harmersbach/Schwarzwald

A-2154 (4) Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 33, 18. August 1995

Assistierte Reproduktion

Das jüngste Kind in

„Fesseln gelegt"

D

>.e intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) ist der jüngste Sproß auf dem Gebiet der assistierten Reproduktion: Unter mikroskopi- scher Sicht wird dabei ein einzelnes Spermium direkt in das Zytoplasma einer Eizelle eingebracht, um eine Be- fruchtung und anschließend eine Schwangerschaft zu er- zielen. Vom Jubel „Der Durchbruch in der Therapie der männlichen Sterilität" bis zur heftigen Ablehnung rei- chen die Stimmen; klar ist inzwischen, daß die Methode vielen Paaren eine heterologe Insemination erspart. Und die Nachfrage ist erheblich: Allein das deutsche IVF-Re- gister weist für das vergangene Jahr fast 6 000 Zyklen mit ovarieller Stimulation und Eizellgewinnung für die ICSI aus — rund 1 200 Schwangerschaften wurden dabei erzielt.

Bei über 700 geborenen Kindern wurde kein erhöhtes Fehlbildungsrisiko dokumentiert.

J

etzt haben sich die Reproduktionsmediziner selbst Grenzen gesetzt: Die Arbeitsgemeinschaft für Gynäkologische Endokrinologie und Fort- pflanzungsmedizin der Deutschen Gesellschaft für Gy- näkologie und Geburtshilfe hat klare Empfehlungen zu Voraussetzungen, Indikationsstellung, Dokumentation und Kontrolle der ICSI formuliert — dem letzten Glied in der Kette der Therapiemaßnahmen bei ungewollter Kin- derlosigkeit. In einem Vier-Punkte-Programm werden die räumlichen und apparativen Voraussetzungen ebenso geregelt wie die personellen Anforderungen, die Qualifi- kationsnachweise und die Zulassung. Die Indikation zur ICSI ist streng gefaßt: nachweislich mindestens zwei Ver- suche einer In-vitro-Fertilisation mit ausgebliebener Befruchtung oder beim männlichen Partner eine Azoo-, Kryptozoo- oder schwere Oligo-Astheno-Teratozoo- spermie (OAT-Syndrom).

V

or der Therapie muß das Paar umfassend aufge- klärt und genetisch beraten werden. Bei Krypto- Azoospermie und OAT-Syndrom wird eine spe- zielle molekulargenetische Analyse (Azoosper- miefaktor) empfohlen, bei obstruktiver Azoospermie ei- ne detaillierte andrologische Untersuchung. Die Durch- führung der ICSI bedarf der Genehmigung der zuständi- gen Landesärztekammer (LÄK). Jedes Zentrum ist zur Einzelfall-Dokumentation und zur jährlichen Meldung an LÄK und IVF-Register verpflichtet. Bei Eintritt einer Schwangerschaft wird eine pränatale Chromosomendia- gnostik empfohlen. Jedes geborene Kind sollte fachkun- dig untersucht und die Ergebnisse an LÄK und IVF-Re- gister gemeldet werden. Mit den Richtlinien haben die Reproduktionsmediziner keinesfalls zu früh ein Signal gesetzt, das politische, gesellschaftliche und ärztliche Be- lange abdeckt. Dr. Renate Leinmüller

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