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Archiv "Sterbehilfe: Gesprächshauptthema" (08.01.2001)

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Sterbehilfe

Zu dem Leserbrief „Herbeigeredet“

von Dr. Gottlob Flier in Heft 40/2000:

Welche Logik!

Es ist verwunderlich, dass Herr Dr. Flier die Ergebnisse der repräsentativen Forsa- Umfrage, die im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. erstellt wurde, infrage stellt . . . Verwunderlich ist dies deshalb, weil Herr Dr.

Flier bei anderen repräsenta- tiven Umfragen wie zum Bei- spiel der Deutschen Hospiz- Stiftung, auf die auch im Deutschen Ärzteblatt hinge- wiesen wurde, meines Wis- sens diese Ergebnisse nicht durch Leserbrief infrage stellte. Deshalb ist es ange- bracht, die Argumentation von Herrn Dr. Flier selbst in- frage zu stellen.

Nicht selten wird von Ärzte- Funktionären das Gegen-

„Argument“ gebracht, ge- sunde Bürger könnten nicht befinden, wie kranke Bürger urteilen; sind aber diese Bür- ger schwer krank, wird von Ärzte-Funktionären nicht selten das Pseudo-„Argu- ment“ vorgetragen, jetzt könnten diese Bürger nicht mehr über sich selbst bestim- men, denn nun seien sie so schwer krank, dass die Wil- lensentscheidung letztlich dem Arzt überlassen bleiben müsse.

Welche Logik! Welche Selbstherrlichkeit! Soll das Selbstbestimmungsrecht nur für Ärzte gelten? . . . Dr. Kurt F. Schobert, Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben e.V., Lange Gasse 2–4, 86152 Augsburg

Gesprächshauptthema

Als über 80-jähriger Arzt, 17 Jahre außer Dienst, bin ich ärztlich fast inkompetent, aber als alter Normalbürger und Patient kompetenter ge- worden. Herbeigeredet, lie- ber Herr Kollege, ist hier nichts. In meinem sehr großen Verwandten- und Be- kanntenkreis, zumeist im ho- hen Alter wie ich, ist die

Sterbehilfe das Gesprächs- Hauptthema. Jeder ohne Ausnahme weiß über Fälle von unglaublicher ärztlicher Aktivität bei Sterbenden zu berichten, einschließlich großer Operationen, Wieder- belebungsversuchen, Astro- nautenkost, obwohl jeder nur in Ruhe ohne Qualen sterben möchte. Glaubt man im Kreis der heute aktiven Ärz- teschaft wirklich, dass ein Pa- tient gegenüber Ärzten, vor allem gegenüber denen, die sie kaum kennen, sich ehrlich und offen äußert, wenn er ständig die offiziellen Ver- lautbarungen der Ärzteschaft und der Parteien lesen und hören muss einschließlich der Unterstellungen, die man sich gegenüber niederländi- schen Ärzten erlaubt? Um- fragen sind anonym und ehr- licher. Der fehlende Ein- spruch schwer Leidender, gar Sterbender gegen ärztliche Maßnahmen ist nicht die Meinung der Patienten, son- dern Folge einer gewissen Resignation, auch wohl Unsi- cherheit, gar Angst vor dem weißen Kittel.

Dr. med. Klaus Wendtland, Hervester Straße 6, 45768 Marl

BSE

Zu dem „Seite eins“-Beitrag „Hoch- mut vor dem Fall“ von Dr. med. Vera Zylka-Menhorn in Heft 48/2000:

Schlichte Sauerei

Als vielleicht etwas naiver Kollege (Folge der humani- stischen Erziehung?) hatte ich mir eigentlich nie konkre- te Gedanken über Tiermehl- Fütterung gemacht, zumal dies weit entfernt von mei- nem Tätigkeitsbereich liegt.

Schlimmstenfalls hätte ich mir noch vorstellen können, dass in dem besagten Tierfut- ter sich in Teilen noch das verstrahlte Milchpulver von 1986 wiederfinden würde.

Völlig unfassbar und neu ist für mich, dass man auch in Deutschland nicht nur frische Schlachtreste, sondern schon regelrecht verwesende Kada- ver von verendeten und kran- ken Tieren jeglicher Spezies zu Tierfutter verarbeitet hat.

Da fragt sich schon, wo hier, trotz unserer hoch entwickel- ten Wissenschaft, noch der Unterschied besteht zu mit- telalterlichen Zeiten, als die Leute ihre Notdurft neben den Brunnen verrichteten

und die Pathologen nach der Leichensekti- on zur Entbindung schwangerer Frauen eil- ten. Auch wenn heute mit 130 Grad bei Über- druck gearbeitet wird.

Meines Erachtens rei- chen hier die „Warnun- gen der Wissenschaft- ler“ nicht. Es hätte eine Aufklärung der Ver- braucher auch von ärzt- licher Seite über diese Sauereien erfolgen müs- sen. Fühlen sich unsere ärztlichen und tiermedi- zinischen Repräsentan- ten für das Volkswohl überhaupt nicht mehr zuständig, nur noch für die Behandlung von Krankheiten? Oder ist es die Gesetzgebung, die uns Ärzten zunehmend das Maul verbietet?

Nach dem Motto: Alles ist rechtlich erlaubt, so- lange ein Nachteil nicht

erwiesen ist. Von den seu- chenhygienischen Gesichts- punkten einmal abgesehen, wird der Mensch durch solche Praktiken auch immer mehr zum würdelosen Aasfresser degradiert, der nur noch zu funktionieren hat. Es wird all- mählich Zeit, dass die Ärzte sich wieder mehr in die Poli- tik einschalten und sich nicht umgekehrt ständig von dieser gängeln lassen. Dazu gehört aber auch, dass die Kollegen von ihrer Standesorganisation aufgeklärt werden, auch im

„Deutschen Ärzteblatt“. Die Volksgesundheit betreffend brauchen wir den Macht- kampf nicht zu scheuen. Den Verbraucher haben wir hier immer hinter uns. Und dieser ist der einzige, den die Profit- geier in unserer Gesellschaft wirklich fürchten.

Dr. med. Wolfgang Martin, Prinzre- gentenstraße 154, 81677 München

Neues Gesetz

Zu dem Beitrag „Infektionsschutzge- setz: Schnelle Reaktion auf Verbrei- tung gefährlicher Infektionen“ von Thomas Gerst in Heft 48/2000:

Grundrechte eingeschränkt

Das neue Infektionsschutz- gesetz stellt sicherlich ein sehr gutes Instrument zur Bekämpfung der Infektions- krankheiten dar. Mit Sorge aber muss jeden Arzt und je- den Bürger dieses Landes er- füllen, dass die Grundrechte des Grundgesetzes in mehre- ren Punkten eingeschränkt werden, ohne dass eine rich- terliche Kontrolle darüber erfolgt. Es kann doch nicht sein, dass ein Gesundheits- amt ohne entsprechende un- abhängige Kontrolle hier das Grundgesetz der Bundesre- publik Deutschland außer Kraft setzen kann.

Vor vielen Jahren ist man für die Erhaltung der Grund- rechte (Notstandsgesetzge- bung) auf die Straße gegan- gen, um derartige unkontrol- lierte Eingriffe zu verhindern.

Dr. med. Bernhard Staudt, Ludwigstraße 74, 84524 Neuötting

A

A28 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 1–2½½½½8. Januar 2001

B R I E F E

In der Meldung „,Pille danach’ re- zeptfrei“ in Heft 42/2000 wurde eines un- serer Bilder (siehe oben) in einem falschen Zusammenhang gezeigt. Auf der Abbildung ist unsere unverwechselbare Box für die Erstanwenderin von Leios ab- gebildet, die bei Gynäkologen einen ho- hen Wiedererkennungswert hat. Jedoch ist Leios ein orales Kontrazeptivum und hat keine Indikation zur postkoitalen Verhütung. Wir weisen einen Zusammen- hang unseres Bildes mit dem textlichen Inhalt hiermit entschieden zurück.

Dr. Hans Fischer, Dr. Astrid Lodde, Wyeth Pharma GmbH, Wienburgstraße 207, 48159 Münster

Foto: Wyeth Pharma GmbH

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