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Archiv "Baden-Württemberg: „Ungeborenes Leben besser schützen“" (19.08.1983)

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Die Information:

Bericht und Meinung

AUS DEN BUNDESLÄNDERN

NORDRHEIN-WESTFALEN

Ermittlungsverfahren bei zwei Kassenärzten:

3000 Patienten befragt

In einem Ermittlungsverfahren ge- gen zwei Kassenärzte wegen Be- trugsverdachts will die Wirt- schaftsstrafabteilung der Staats- anwaltschaft Wuppertal etwa 3000 Patienten der beiden Ärzte befra- gen; eine siebenköpfige Verneh- mungskommission wird damit vor- aussichtlich bis Jahresende voll beschäftigt sein (es sei denn, das Verfahren ist abzukürzen, wenn schon vorher genügend Bela- stungsmaterial zusammen- kommt). Als erster Schritt bei den Ermittlungen waren mit richterli- cher Genehmigung an einem Frei- tag die beiden Praxen durchsucht, die Patientenkarteien beschlag- nahmt, über das Wochenende ab- gelichtet und den Ärzten zurück- gegeben worden.

Vor der Presse erläuterten Vertre- ter der Staatsanwaltschaft Wup- pertal und der AOK Mettmann das Vorgehen bei den Ermittlungen und baten um Verständnis für die aufwendige Arbeit. Man arbeite

„mit Nachdruck", weil man zur Aufklärung des Verdachts, die bei- den Ärzte hätten in großem Um- fang nicht erbrachte Leistungen abgerechnet, auf das Erinne- rungsvermögen der Patienten an- gewiesen sei. Deren Aussagen werden mit den Abrechnungsun- terlagen der Ärzte und der AOK verglichen und in einem für dieses Verfahren erstellten Computerpro- gramm gespeichert und ausge- wertet (das möglicherweise für ähnliche Verfahren benutzt wer- den kann).

Mit dem Hinweis auf eine mögli- che Gefährdung der Ermittlungen lehnte die Staatsanwaltschaft eine Antwort auf die Frage ab, wie man konkret den Betrugsverdacht ge- schöpft habe. Der AOK-Vertreter bestätigte, daß Abrechnungen bei- der Ärzte auch früher schon Ge- genstand von Prüfverfahren gewe-

sen seien, dabei sei jedoch kein Betrugsverdacht entstanden-. Die AOK selbst habe bereits Patienten befragt und Strafanzeige gegen die beiden Ärzte gestellt.

Nach Auskunft der Staatsanwalt- schaft wurden in den ersten zwei Wochen der Aktion 204 Patienten des einen der beiden Ärzte ver- nommen und dabei 528 Fälle von abgerechneten, aber nicht er- brachten Leistungen aus dem Jah- re 1982 festgestellt. Darunter sind auch Überweisungen an den an- deren Arzt. In einem extremen Fall seien für einen Patienten 12 Be- handlungen abgerechnet worden, der in dem betreffenden Quartal den Arzt gar nicht in Anspruch ge- nommen habe. Bei diesen ersten Vernehmungen handele es sich je- doch um Fälle, die nach der Akten- lage besonders verdächtig zu sein scheinen. Man dürfe also die bis- herigen Ergebnisse nicht etwa auf die 3000 Patienten „hochrech- nen", die im ganzen befragt wer- den sollen. Trotzdem rechnet die Staatsanwaltschaft mit jeweils sechsstelligen zu Unrecht abge- rechneten Beträgen. Für eine Be- teiligung von Apothekern oder weiteren Ärzten gebe es bisher keineAnhaltspunkte. gb

HESSEN

„Einmalgeräte"

müßten geprüft werden

Eine gesetzliche Qualitätssiche- rung der medizinischen Einmalge- räte und -artikel hat Sozialminister Armin Clauss verlangt. Clauss wies darauf hin, daß sich der Markt an Einmalartikeln in der letzten Zeit erheblich ausgeweitet habe. Man müsse damit rechnen, daß deutsche und ausländische Hersteller billige Produkte ohne ausreichende Qualitätskontrolle auf den Markt bringen. Die medizi- nischen Einmalprodukte sollten daher auch unter die Bestimmun- gen des Arzneimittelgesetzes von 1976 fallen, von dem bisher ärztli- che, zahn- und tierärztliche Instru- mente ausgenommen seien. WZ

BADEN-WÜRTTEMBERG

„Ungeborenes Leben besser schützen"

Der reformierte § 218 StGB stand im Brennpunkt einer kontroversen Debatte im Landtag von Baden- Württemberg. Während die Oppo- sition von SPD, FDP und Grünen nicht an der Reform rütteln lassen will, forderte CDU-Fraktionschef Erwin Teufel angesichts der

„alarmierenden" Zunahme von Schwangerschaftsabbrüchen nach der Sozialindikation Korrek- turen der gesetzlichen Bestim- mungen. Sozialminister Dietmar Schlee (CDU) sprach sich dafür aus, vor gesetzlichen Änderungen die Entscheidung des Bundesver- fassungsgerichts zur Kostenüber- nahme für derartige Abbrüche durch die gesetzliche Krankenver- sicherung abzuwarten. FDP-Frak- tionsführer Jürgen Morlok versi- cherte, solange die Bonner Koali- tion bestehe, werde es keine Än- derung des umstrittenen Paragra- phen geben. In der von ihrer Frak- tion beantragten Debatte forderte die FDP, den Frauen müsse der Weg zurück in die Illegalität und Kriminalität erspart werden. Der 77prozentige Anteil von Schwan- gerschaftsabbrüchen nach der Notlagenindikation sei in der Wirt- schaftskrise begründet, von der insbesondere die Frauen betroffen seien. Die SPD warf der CDU vor, es zeuge von großer Scheinheilig- keit, wenn sie ein Bund-Länder- Programm zum Schutz ungebore- nen Lebens ankündige, gleichzei- tig aber durch Kürzung familien- politischer Leistungen der Familie immer mehr Belastungen aufbür- de. Demgegenüber betonte die CDU, eine Praxis, in der die Notla- genindikation praktisch jeden ge- wollten Eingriff gesetzlich recht- fertige, verstoße gegen die Verfas- sung und dürfe nicht hingenom- men werden. Sie verwies darauf, daß im Jahr 1982 unter Berufung auf die Notlagenindikation in Ba- den-Württemberg fast 8000 Schwangerschaften abgebrochen worden seien. dr 20 Heft 33 vom 19. August 1983 80. Jahrgang DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Ausgabe A

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