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Stellvertretend für die Prä- sidentin stelle ich Ihnen den Geschäftsbericht 2012 der Gerichtsbehörden und der Staatsanwalt- schaft vor

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Sitzungstitel7 2013.0542 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Donnerstag (Vormittag), 13. Juni 2013

Justizleitung

90 2013.0542 Bericht

Bericht der Justizkommission zum Geschäftsbericht 2012 der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft sowie zum Tätigkeitsbericht 2012 der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft und zu den Aufsichtsbesuchen 2013

Präsident. Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich begrüsse Sie zum letzten Sessions- tag der Junisession. Ich bitte, den Gesprächspegel etwas zu reduzieren, damit wir starten können, und zwar, wie angekündigt, mit dem Tätigkeitsbericht 2012 der Gerichtsbehörden und der Staats- anwaltschaft des Kantons Bern. Ich begrüsse Herrn Trenkel, Präsident der Justizleitung und Ober- gerichtspräsident. Das Wort hat Frau Zumstein, nachher allenfalls auch Herr Trenkel. Danach wer- de ich nachfragen, ob es irgendwelche Voten oder Fragen zu diesem Tätigkeitsbericht gibt.

Katrin Zumstein, Langenthal (FDP), Sprecherin der Justizkommission. Stellvertretend für die Prä- sidentin stelle ich Ihnen den Geschäftsbericht 2012 der Gerichtsbehörden und der Staatsanwalt- schaft vor. Erfreulicherweise kann zur Kenntnis genommen werden, dass der erste Rechnungsab- schluss der selbst verwalteten Justiz niedrigere Zahlen als erwartet ausweist, nämlich minus 5,2 Mio. Franken. Davon ist schon allein der Betrag bezüglich Personalaufwand von 1,2 Mio. Fran- ken bemerkenswert. Obergericht, Verwaltungsgericht, Staatsanwaltschaft und Justizleitung stehen unter der Oberaufsicht der Justizkommission. Unsere Mitglieder sind in drei Ausschüsse aufgeteilt, um noch Blitz-Aufsichtsbesuche bei den obersten Gerichtsbehörden, der Staatsanwaltschaft und der Justizleitung durchzuführen. Dadurch kann die Justizkommission direkten Kontakt pflegen und die Anliegen und Informationen aufnehmen. Diese Kontakte fanden auch im letzten Jahr statt und fielen durchweg positiv aus.

Ein Kernpunkt der Justizkommission war im vergangenen Jahr das Personal der Justiz: wie sind die Ressourcen verteilt, wie steht es mit der personellen Dotation? Die Justizreform rechnete mit einem Zuwachs von 95 Stellen. Heute sind es 92, also drei weniger. Die Erhöhung der Stellen ergab sich durch die Justizreform und ist nicht hausgemacht. Vor allem die eidgenössische Ebene, mit verweis auf die neue ZBO und die stopp, führte dazu, dass jetzt erheblicher Mehraufwand verbucht werden muss, da der Rechtsmittelweg ausgebaut wurde, weil die Verfahren komplizierter und länger sind und so weiter. Selbstverständlich führt solches zu mehr Personalaufwand. Noch zu optimieren ist die Zuteilung des Personals. Vor allem die Staatsanwaltschaft hat einen grossen Ausgleichsbedarf.

Bis Ende dieses Jahres müssen 9,75 Stellen der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit zur Staatsanwalt- schaft verschoben werden. Besonderes Augenmerk richtet die Justizkommission auf bereits ge- schaffene befristete ausserordentliche Stellen. Sie erwartet, dass die zusätzlichen Stellen innerhalb der Justiz ausgeglichen zugeteilt werden. In der Verschiebung einiger Richterstellen zu mehr Ge- richtsschreiberstellen sieht die Justizleitung grosses Potenzial, die grosse Geschäftslast abbauen zu können. Verglichen mit den anderen Stellen im Kanton Bern ist die Fluktuationsrate in der Justiz überdurchschnittlich hoch. Das führt man auf die Lohnsituation, die Perspektiven im Kanton Bern und auch die fehlenden Weiterbildungsmöglichkeiten zurück. Die gestrigen und vorgestrigen Ent- scheide im Grossen Rat werden die Fluktuationsrate sicher nicht positiv beeinflussen.

Als unerhört erachtet die Justizkommission die teils mangelhafte Infrastruktur der Gerichtsgebäude.

Ich verweise auf die Situation des Regionalgerichts Thun punkto Belüftung, wo die Leute zum Teil krank werden, oder auf die Steuerrekurskommission und auf das Verwaltungsgericht punkto Si- cherheit – Personen- und Brandsicherheit. Das muss man sich vor Augen führen. Die Zuständigkeit läge beim AGG. Die Justizkommission erwartet, dass dort bald entsprechende Massnahmen ergrif- fen werden trotz der finanziell angespannten Lage. Sehr beunruhigend ist die Situation in der Infor- matik der Justiz. Im Berichtsjahr kam es in der gesamten Justiz wiederholt zu Ausfällen. Ich erlebte

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selbst einige Male, dass alles darniederlag und man beispielsweise im Gang draussen manchmal fast eine Stunde oder länger auf einen Vergleich warten musste. Da sind Personen anwesend, die man bezahlen muss. Das kann nicht der Sinn und Zweck sein, diesbezüglich muss etwas gesche- hen. Technische und personelle Massnahmen genügen im Moment nicht. Man muss nach anderen Lösungen suchen. Das kantonale Amt für Informatik und Organisation ist in der Lage, der Justiz die geforderten Leistungen zu erbringen. Im Januar dieses Jahres waren die Direktionsvorstehenden, Vorsitzenden der Justizleitung an der Arbeit, diese IT-Grundversorgung umzusetzen, und zwar ge- meinsam mit der JGK und der Justiz und der Finanzdirektion. Die Justizkommission hofft, dass es dort eine Änderung gibt und dass die Problematik Informatik bald gelöst werden kann.

Seit zwei Jahren ist die Justiz institutionell unabhängig. Die Justizleitung steht voll und ganz hinter diesem System. Allerdings kann sicher auch hier noch optimiert werden. Die Justizleitung selbst sieht jetzt immer noch einen grossen Nachholbedarf bei den Justizbehörden, dem Regierungsrat, der Verwaltung und der Finanzkontrolle in deren Kenntnisnahme, dass die Justiz eben unabhängig ist. Die Justizkommission begrüsst deshalb den jährlich angesetzten Dialog zwischen der Justizlei- tung und dem Regierungsrat.

Schliesslich noch etwas ganz Spezielles: Seit die Staatsanwaltschaft nicht mehr der JGK angehört, werden die Haftkosten durch die POM intern verrechnet. (Der Präsident läutet die Glocke.) Das be- lastete das Budget der Staatsanwaltschaft mit 11,5 Mio. Franken. Die Justizkommission stellt fest, dass die internen Geldtransaktionen sinnlos und administrativer Leerlauf sind. Ich hoffe deshalb, dass bald eine Lösung gefunden wird, sodass die Ressourcen wieder für die effektive Arbeit, wel- che die Staatsanwaltschaft braucht, eingesetzt werden können. Das sind die hauptsächlichen Punk- te dieses Berichts, den ich Ihnen jetzt zusammengefasst vorgestellt habe. Letztendlich verbleibt mir, der Justizleitung für die gute Zusammenarbeit zu danken und dem Sekretariat für das Schreiben des Berichts. Ich bitte Sie, vom Bericht Kenntnis zu nehmen.

Präsident. Ich danke der Sprecherin der Justizkommission. Herr Trenkel, gibt es Ergänzungen von Ihrer Seite?

Christian Trenkel, Präsident der Justizleitung. Ich benutze die Gelegenheit gerne, um kurz etwas zu ergänzen. Ich danke Katrin Zumstein für die ausführliche Zusammenfassung unseres Berichts.

Die Justiz ist sich der schwierigen finanzpolitischen Ausgangslage im Kanton Bern bewusst. (Der Präsident läutet die Glocke.) Wir wissen auch, dass unser Teilgebiet der staatlichen Tätigkeit eine Zunahme des Aufwands zu verzeichnen hat. Ich ergreife hier die Gelegenheit, um darauf hinzuwei- sen, dass diese Steigerung des Aufwands in der Justiz auf gesamtgesellschaftliche Entwicklungen und fast ausschliesslich auf gesetzgeberische Entscheide auf Bundesebene zurückzuführen ist.

Zahlreichste Vorlagen in jedem Rechtsgebiet wirken sich ganz direkt auf die Anzahl der Justizver- fahren im Kanton Bern und somit auf die Kosten der Justiz aus. Einige Stichworte dazu: Letzte IV- Revision, Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht, Kinder- und Erwachsenenschutzrecht, Sorge- recht bei Scheidungen, die Umsetzung des so genannten Raserartikels, die Umsetzung der Aus- schaffungsinitiative – das alles wirkt sich ganz direkt auf den Aufwand der kantonalen Justizbehör- den aus. Der Bund bestimmt auch, wie die Verfahren zu führen und welche Rechtsmittel zu schaf- fen sind. Im Zivil- und Strafrecht gilt ausschliesslich die Kompetenz des Bundes, in der Verwaltungs- rechtspflege vorwiegend und zunehmend. Die Bundesverfassung garantiert ausserdem, dass jede Person ihre Anliegen bei einem Gericht vorbringen kann. Das ist die so genannte Rechtsweggaran- tie. Sie bestimmt, dass «jedermann Anspruch auf gleiche und gerechte Behandlung seiner Rechts- sache innert gemessener Frist» hat und dass, wer nicht über die erforderlichen Mittel verfügt, um einen nicht von vornherein aussichtslosen Prozess zu führen, Anspruch auf unentgeltliche Rechts- pflege geltend machen kann. Die Nachfrage nach Justizdienstleistungen steigt somit ständig, und niemanden darf oder kann man daran hindern, seine nicht von vornherein aussichtslosen Rechts- begehren bei Gericht vorzutragen. Versucht man den Zugang zum Gericht durch übermässige Er- höhung der Eintrittsgebühren in Form hoher Vorschuss- oder hoher Gerichtskosten zu erschweren, führt das im Ergebnis leider nicht zu weniger Verfahren, sondern zu höherem Aufwand bei der un- entgeltlichen Prozessführung.

Die Justiz im Kanton Bern bemüht sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten, nach Rechten eine zeitge- mässe und qualitativ gute Rechtspflege mit vernünftigem Ressourceneinsatz zu verbinden. Doch sind ihre Möglichkeiten zur Begrenzung des Aufwands leider ebenfalls begrenzt. Ich danke der Jus- tizkommission und dem Grossen Rat für das Verständnis für unsere Anliegen.

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Präsident. Ich danke Herrn Trenkel. Gibt es zum Tätigkeitsbericht Voten oder sogar Fragen seitens der Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Somit erkläre ich den Tätigkeitsbericht als genehmigt.

Stillschweigende Kenntnisnahme

Referenzen

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