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Archiv "Qualitätssicherung: Bundesärztekammer webt am Flickenteppich" (28.11.1997)

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ine Zusammenarbeit müßte möglich sein, wenn wir an ei- nem Strang ziehen, und das möglichst in derselben Rich- tung“, appellierte Dr. med. Karsten Vilmar, Präsident der Bundesärzte- kammer, an die Teilnehmer der 5.

Fachkonferenz „Qualitätssicherung“

Ende Oktober in Köln. Versammelt hatten sich Vertreter der Bundesärz- tekammer und der Landesärztekam- mern, Vertreter der Krankenkassen und der Arbeitsgemeinschaft der Wis- senschaftlichen Medizinischen Fach- gesellschaften (AWMF).

Mit Inkrafttreten der dritten Stu- fe der Gesundheitsreform sind die Aufgaben der Bundesärztekammer in der Qualitätssicherung ärztlicher Lei- stungen beträchtlich erweitert wor- den. Dem 2. GKV-Neuordnungsge- setz zufolge sollen die BÄK, die Spit- zenverbände der gesetzlichen Kran- kenkassen und die Deutsche Kran- kenhausgesellschaft gemeinsam ei- nen Katalog der Leistungen festlegen, die der Qualitätssicherung unterlie- gen. Aufgabe der Bundesärztekam- mer ist es, die Anforderungen für Qualitätssicherungsmaßnahmen im Krankenhaus zu bestimmen, deren Umsetzung jeweils die Landesärzte- kammern überprüfen. Die Kranken- kassen und die Deutsche Kranken- hausgesellschaft wiederum legen Rahmenempfehlungen zur Umset- zung der Maßnahmen auf Landesebe- ne vor. Vorstellbar wäre nach Ansicht von Prof. Dr. med. Friedrich Kolk- mann, Präsident der Landesärzte- kammer Baden-Württemberg, daß

die medizinischen Fachgesellschaften die Qualitätssicherungsmaßnahmen inhaltlich gestalten. Dabei ist die AWMF zur Kooperation bereit: „Sie könnte die wissenschaftliche Basis der Richtlinienkompetenz der BÄK bilden“, sagte ihr Präsident, Prof. Dr.

med. Hans Reinauer.

Aktivitäten bündeln

Kolkmann räumte ein, daß es derzeit zu viele verschiedene Gremi- en auf Bundesebene gebe. Vorstellbar sei deshalb, daß die Fäden bei der Ar- beitsgemeinschaft zur Förderung der Qualitätssicherung in der Medizin (AQS) zusammenlaufen, die von der Bundesärztekammer, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Kas- senärztlichen Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden der gesetzli- chen Krankenkassen getragen wird.

Die Pläne der BÄK stoßen jedoch nicht bei allen Beteiligten auf Gegen- liebe. Beispiel: Fallpauschalen und Sonderentgelte im Krankenhaus.

Hier wurde als Qualitätssicherungs- und Kostenkontrollinstrument die Dokumentation von Behandlungs daten festgeschrieben. Dazu gibt es fast überall Vereinbarungen zwischen Landeskrankenhausgesell- schaften und Krankenkassen. Daß die- ses Dokumentationssystem verbesse- rungsbedürftig ist, darin sind sich alle Beteiligten einig. Nicht einig ist man sich hingegen in der Frage, wer die Re- gie übernimmt. Dazu Kolkmann: „Die Bereitschaft, die Kammern einzube-

ziehen, ist in den einzelnen Lan- desärztekammerbereichen extrem unterschiedlich ausgeprägt.“

Dem hält Dr. med. Hanns Dierk Scheinert vom Verband der Ange- stellten-Krankenkassen entgegen, daß es Frustrationen und Konfronta- tionen fördere, wenn geltende Verträ- ge zwischen Krankenkassen und Krankenhausgesellschaften ignoriert und bestehende Strukturen neu bei den Ärztekammern angesiedelt wür- den. Qualitätssicherung sei ohne die Ärzte nicht denkbar. Sie umfasse je- doch mehr als die Qualitätssicherung ärztlicher Tätigkeit: „Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Pflege unter dem Mantel der Ärzteschaft Qua- litätssicherung betreiben will.“

Auch Dr. med. Hermann Schul- te-Sasse, Leiter des Stabsbereichs Medizin beim AOK-Bundesverband, ist der Ansicht, daß „Machtspiele“

nicht weiterführen und die Probleme nur gemeinsam angegangen werden können. Mancherorts seien einzelne Qualitätssicherungs-Projekte vor- bildlich. Diese sollten erhalten blei- ben. Der AQS räumt aber auch er ei- ne Rolle ein. Sie könne verhindern, daß sich „eine bunte Spielwiese ein- zelner Qualitätssicherungs-Projekte entwickelt“.

Qualitätssicherungskriterien in einem wissenschaftlichen Fach zu ent- wickeln, das auf seiten sowohl der Ärzte als auch der Patienten von sub- jektiven Faktoren bestimmt wird, ist schwierig. Das verdeutlichte die Dis- kussion um die Frage: Welche sinn- vollen Instrumente gibt es, um Indi- kationsausweitungen zu verhindern?

Eine eindeutige Antwort des Gremi- ums blieb aus. Nach Ansicht von Prof.

Dr. med. Wilfried Lorenz vom Institut für Theoretische Chirurgie der Uni- versität Marburg können Entschei- dungsbäume, die auf Daten zur klini- schen Epidemiologie basieren, dem Arzt eine Entscheidungshilfe geben, ebenso die Dokumentation von Krankheitsverläufen. Maßstab blie- ben jedoch immer der individuelle Arzt und Patient. Im Zweifelsfall könne es nötig sein, Indikationen weit zu fassen, um schwerwiegende (und kostenintensive) Komplikationen zu vermeiden. Einige Indikationen eig- nen sich zur Qualitätskontrolle, ande- re eben nicht. Heike Korzilius A-3235

P O L I T I K AKTUELL

Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 48, 28. November 1997 (23)

Qualitätssicherung

Bundesärztekammer

webt am Flickenteppich

Standards, Leitlinien, Indikationslisten, Datenerfassung und Dokumentation, Zertifizierung

sind nur einige Maßnahmen zur Qualitätssicherung. In der Datenbank der Arbeitsgemein-

schaft zur Förderung der Qualitätssicherung in der Medizin schlummern rund 200 solcher

Projekte. Diese gehen auf die verschiedensten Initiatoren zurück, darunter: medizinische

Fachgesellschaften, die Bundesärztekammer, Krankenhausgesellschaften und Krankenkas-

sen. Die BÄK, per Gesetz seit 1. Juli mit der Qualitätssicherung ärztlicher Leistungen betraut,

muß nun zusehen, wie sie ihre neue Aufgabe gestaltet. Für Konfliktpotential ist gesorgt.

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