• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Arztliquidation: „Mißtrauens“-Kontrollen nicht praktikabel" (25.11.1983)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Arztliquidation: „Mißtrauens“-Kontrollen nicht praktikabel" (25.11.1983)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Wann in Rente warum in Rente ?

unter 50 Jahre 50-59 Jahre

60-64 Jahre 56%

65 Jahre und älter

Erwerbs- oder Berufs-

unfähigkeit

Arbeits- losigkeit Flexible Altersgrenze

normale Altersrente 627000 Versicherte

erhielten 1982 erstmals Rente

Gründe Alter

Das Durchschnittsalter der „Neurentner" sank seit 1970 um mehr als zwei Jahre. Der gesetzlich vorgesehene Normalfall — Beginn der Altersrente mit 65 Jahren — ist heute die Ausnahme. Zwei Gründe haben zu dieser Entwick- lung geführt: Die Möglichkeiten, früher in den Ruhestand zu treten, wurden (besonders für Frauen) erweitert und werden zunehmend in Anspruch ge- nommen. Die Hauptursache für die in der Bundesrepublik Deutschland zu verzeichnende hohe Zahl von Frührentnern liegt aber darin, daß jeder zweite wegen seiner angegriffenen Gesundheit „in Rente" geht Globus

Die Information:

Bericht und Meinung NACHRICHTEN

Krankenhäuser:

Überstundenregelungen sollen revidiert werden

Durch eine Änderung des § 44 Satz 4 des Beamtenrechtsrah- mengesetzes soll Bund und Län- dern gestattet werden, den ge- setzlich vorgeschriebenen weite- ren Abbau der vergütungsfähigen Mehrarbeit für Beamte im ärzt- lichen Dienst in Krankenhäusern sowie in den Bereichen der inne- ren Sicherheit auf 50 bzw. 40 Stunden pro Monat für eine Über- gangszeit von drei Jahren auszu- setzen. Die bis zum 31. Dezember 1981 befristete Mehrarbeitsrege- lung in Höhe von maximal 60 Stunden monatlich soll wieder eingeführt werden und bis zum 31. Dezember 1984 gelten; vom 1.

Januar 1985 bis zum 31. Dezem- ber 1985 soll dann die Höchst- grenze auf 50 Stunden monatlich reduziert werden.

Diese Neuregelung sieht ein Ge- setzentwurf des Bundesrates zur Änderung dienstrechtlicher Vor- schriften vor, die in der geltenden Fassung seit dem 1. Januar 1982 eine Höchstgrenze von 50, seit dem 1. Januar 1983 eine Höchst- grenze von nur noch 40 vergü- tungsfähigen Mehrarbeitsstunden pro Monat setzen. Bis Ende 1979 konnte noch für 80 Stunden Mehr- arbeit im Monat vergütet werden.

Der Bundesrat begründet seine Gesetzesinitiative damit, daß mit der seit 1. Januar 1982 bzw. 1. Ja- nuar 1983 geltenden Höchstgren- ze von 50 bzw. 40 vergütungsfähi- gen Mehrarbeitsstunden pro Mo- nat sowohl im Krankenhausbe- reich als auch im Polizeivollzugs- dienst der tatsächlich erforder- liche Bedarf an Mehrarbeit nicht abgedeckt werden kann, so daß bei der geltenden Rechtslage für die ärztliche Versorgung in den Krankenhäusern und für die Si- cherheit Gefahren entstehen kön- nen. Im Krankenhausbereich hat sich in der Vergangenheit gezeigt, daß die Leistung von mehr als 40 Mehrarbeitsstunden pro Monat zur Aufrechterhaltung des Klinik-

betriebs unabweisbar erforderlich ist. Ursache dafür sind in erster Li- nie die in großem Umfang zu lei- stenden Bereitschaftsdienste, die aus dem Wesen der ärztlichen Tä- tigkeit folgen und deshalb nicht zu beseitigen sind.

Der Bundesrat verweist außerdem darauf, daß eine Verringerung der Mehrarbeit auf maximal 50 bzw.

40 Stunden im Monat die ärztliche Weiterbildung in den Fächern er- heblich verlängern würde, in de- nen ein definitiver Tätigkeitskata- log erfüllt werden muß. Dies hätte zur Folge, daß in der beamten- rechtlich möglichen Beschäfti- gungszeit eine Weiterbildung zum Gebietsarzt nicht mehr möglich ist und sich so die Zahl der Ge- bietsärzte auf Dauer verringern würde. Dieser vom Bundesrat am 19. August beim Bundestag einge- brachte Gesetzentwurf greift ei- nen inhaltlich gleichen Vorstoß aus dem Jahre 1982 auf, der je- doch nicht mehr abschließend be- handelt werden konnte. HJM

Arztliquidation:

„Mißtrauens"-Kontrollen nicht praktikabel

Der Petitionsausschuß des Deut- schen Bundestages hält es für nicht praktikabel, daß die Patien- ten künftig die Honorarliquidatio- nen der Ärzte daraufhin überprü- fen sollten, „ob die angegebenen Leistungen auch tatsächlich er- bracht worden sind." Dieser Vor- schlag war in einer Eingabe an den Petitionsausschuß unterbrei- tet worden.

Der Petitionsausschuß teilt die Bedenken des Bundesarbeitsmi- nisteriums, daß der Patient da- durch in der Regel weit überfor- dert wäre. Gleichwohl hält der Ausschuß das Anliegen, das Ko- stenbewußtsein von Ärzten und Patienten zu schärfen, für so wichtig, daß er empfahl, die Ein- gabe der Bundesregierung aus- drücklich zur Kenntnisnahme zu überweisen. EB Ausgabe A DEUTSCHES ARZTEBLATT 80. Jahrgang Heft 47 vom 25. November 1983 27

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Tausende Ärzte und Ärztinnen ent- scheiden sich für die Teilnah- me am Barmer Hausarztver- trag und schon wird interpre- tiert: Der Vertrag wird von den Ärzten „gut angenom- men“..

D ie Aussage des Marburger Bundes und der Bundes- ärztekammer, Krankenhaus- ärzte würden Jahr für Jahr mehr als 15 Millionen Über- stunden leisten, ohne dass die- se

Alle DIskus- sionspunkte kann ich hier gar nicht anführen, aber der Boden spannte sich weit: die un- günstigen Sprechstundenzeiten, das Fehlen von Ubergangsvor- lesungen in

40 vergütungs- fähigen Mehrarbeitsstun- den pro Monat sowohl im Krankenhausbereich als auch im Polizeivollzugs- dienst der tatsächliche Be- darf an Mehrarbeit nicht

Kurzfristig kann ein dramatischer Einbruch bei den stationären Versorgungsleistungen für gesetzlich Versicherte nur dadurch abgemildert werden, dass die öffentlichen Arbeit- geber

Ich bin durchaus der Meinung, daß man hier nicht nur auf den Begriff „Be- fundfixierung" Bezug nehmen soll- te, sondern auch einmal deutlich hätte darstellen müssen, daß diese

❃ Mehrarbeit erreichen die Angestellten durch Faktorisierung, aufgrund eige- ner Entscheidung, durch angeordnete Überstunden und Nachtarbeit oder durch Ableistung

Messelken M, Kehrberger E, Dirks B, Fischer M: The quality of emer- gency medical care in Baden-Württemberg (Germany): Four years in focus.. Jochen