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Archiv "Geschäfte übers Internet" (09.06.2000)

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Academic year: 2022

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Haushaltshilfe anmelden

Haushälterinnen, Putzhilfen, Gartenhilfen, Babysitter, Au- pair-Mädchen stehen wie an- dere Arbeitnehmer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfall- versicherung. Für den Haus- haltsvorstand als Arbeitgeber ergibt sich daraus die gesetz- liche Verpflichtung, die Be- schäftigung von Personen im Haushalt binnen einer Woche dem gesetzlichen Unfallversi- cherungsträger zu melden – auch wenn sie nur stundenwei- se oder vorübergehend regel- mäßig erfolgt. Darauf weist der Bundesverband der Unfallkas- sen hin. Eine formlose Anmel- dung genügt; Angaben zur ver- sicherten Person sind nicht er- forderlich.

Unfallversicherungsträger ist der jeweils zuständige Gemein- deunfallversicherungsverband beziehungsweise die Unfallkas- se. Unter der Internet-Adres- se www.unfallkassen.de gibt es

neben ausführlichen Informa- tionen zum Versicherungs- schutz auch eine Adressenli- ste der Unfallversicherungsträ- ger und ein Online-Anmelde- formular. Informationen sind ebenfalls erhältlich bei Einsen- dung eines mit 2,20 DM fran- kierten, adressierten Briefum- schlages (DIN lang) an den Bundesverband der Unfallkas- sen e.V., Fockensteinstraße 1, 81539 München.

Für den Haushaltsvorstand besteht ein wesentlicher Vor- teil der Versicherung in der Haftungsfreistellung. Mögliche Schadensersatzansprüche der Haushaltshilfen gegen den Haushaltsvorstand aufgrund von Verletzungen bei Unfällen in seinem Haushalt oder auf den Wegen von und zur Arbeits- stelle sind ausgeschlossen – vorausgesetzt, der Unfall ist nicht vorsätzlich herbeigeführt worden.

Das Arbeitsverhältnis muss dem örtlichen Unfallversiche- rungsträger innerhalb einer Wo- che bekannt gegeben werden.

Der Beitrag für die Absiche- rung der „Perle“ ist demge- genüber gering. Durchschnitt- lich liegen die Beiträge für ei- ne stundenweise beschäftigte Haushaltshilfe bei 80 bis 150 DM jährlich. Die Unfallver- sicherungsträger übernehmen unter anderem die Kosten für Heilbehandlung, Rente, Be- rufshilfe oder Hinterbliebenen-

versorgung. EB

Geschäfte übers Internet

Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen hat der Internet Insurance Lebensver- sicherung AG, einer Tochter der Mannheimer Versicherungs- gruppe, vor kurzem die Er- laubnis zum Geschäftsbetrieb erteilt. Die neu gegründete Ge- sellschaft hat damit nach eige- nen Angaben als erstes deut- sches Versicherungsunterneh- men die Zulassung erhalten, das gesamte Lebensversiche-

rungsgeschäft über das Inter- net abzuwickeln.

Die Internet Insurance Le- bensversicherung AG will Ver- sicherungslösungen offerieren, die speziell auf die Kunden- gruppe der Internet-Nutzer zu- geschnitten sind. Dementspre- chend werden sich ihre Ange- bote von den Produkten her- kömmlicher Lebensversicherer in der Ausgestaltung unter- scheiden, nicht zuletzt auch im Preis-Leistungs-Verhältnis: Da die Vermittlungsprovision be- ziehungsweise Maklercourtage entfällt, werden die Beiträge auf dem Niveau günstiger Di- rektversicherer liegen.

In der zweiten Jahreshälfte will die Gesellschaft online ge- hen. Ziel ist es, den Kunden künftig ausschließlich über das Internet zu beraten und zu betreuen. Aufgrund der der- zeit noch geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen ist der Postweg, insbesondere für die Übersendung der Police, vor- erst nicht ganz verzichtbar,

heißt es. EB

V E R S I C H E R U N G E N

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