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Archiv "Verpflichtung, aber keine Pflichtübung" (08.07.1976)

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Academic year: 2022

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Die Information:

Bericht und Meinung

Kassenarztrecht

gebungskompetenz des Bundes Einfluß auf die ärztliche Berufsaus- übung zu gewinnen, die nach dem Grundgesetz in die Kompetenz der Bundesländer fällt.

Jedenfalls: Nach Auffassung der CDU/CSU-Opposition greift die von der Bundestagsmehrheit vorgese- hene Fortbildungsregelung so ein- deutig in die Kompetenz der Bun- desländer ein und steht daher so klar im Widerspruch zum Artikel 76 des Grundgesetzes, daß eine Zu- stimmung des Bundesrates zu die- ser Bestimmung auf keinen Fall er- wartet werden kann.

Bleibt hier also noch übrig, die Be- stimmungen über die Bedarfspla- nung, die Niederlassungsbeschrän- kung und den Rückfall des Sicher- stellungsauftrags an die Kassen kurz zu würdigen, nachdem gerade zu diesen Fragen im DEUTSCHEN ÄRZTEBLATT seit Jahren in größt- möglicher Ausführlichkeit wieder- holt Stellung genommen worden ist.

Daß nun die Kassenärztlichen Ver- einigungen binnen nur sechs Mo- naten nach Inkrafttreten des Geset- zes Bedarfspläne aufstellen sollen, spricht nicht für den Realitätssinn des Gesetzgebers; man darf eher den Eindruck haben, daß die kas- senärztliche Selbstverwaltung jetzt im Eiltempo aufholen soll, was ohne ihre Schuld an Zeit versäumt worden ist.

Niederlassungsbeschränkungen so überflüssig wie „Rückfall"

des Sicherstellungsauftrages Die vorgesehenen Niederlassungs- beschränkungen werden von der Ärzteschaft nach wie vor für ent- behrlich gehalten. Wenn diese aber tatsächlich gesetzgeberisch als

„letztes Mittel" für unentbehrlich gehalten werden, wie jetzt wieder gesagt wurde, dann hätte man zu- mindest den Rückfall des Sicher- stellungsauftrags an die Kassen als absolut entbehrlich streichen kön- nen.

So aber schließt sich der Kreis von Vermutungen, wonach auch mit diesem letztlichen „Rückfall", der den Kassen unwiderruflich Eigen- einrichtungen und unwiderruflich Eigenverträge mit Krankenhäusern und anderen Einrichtungen gestat- ten würde, eben doch zielbewußt eine Institutionalisierung vorange- trieben werden soll, in kleinen und in kleinsten Schritten.

Das nächste Wort dazu hat jetzt der Bundesrat ... DÄ/MSR

ZITAT

Verpflichtung, aber keine Pflichtübung

„Ärztefortbildung als Verpflichtung, aber nicht als Pflichtübung — so will der Präsident der Kongreßge- selischaft für ärztliche Fortbildung, der Heidelberger Professor Dr.

Gotthard Schettler, diese Aufgabe verstanden sehen. Bei der Eröff- nung des Medizinertreffens in Ber- lin bezeichnete er die ,kasernierte Rotlichtbestrahlung der Ärzte' als unwürdig. Es gehe zu weit, wenn bei der Medizinerfortbildung ,die Erfolgskontrolle durch Zwangstesta- te oder Pflichtklausuren erzwungen werden' soll. Zur Kostenexplosion im medizinischen Bereich sagte Schettler: ,Auch das Gesundheits- wesen ist kein Selbstbedienungsla- den.' Mitverantwortlich für die Ko- stensteigerung seien die zuneh- menden Leistungszusagen des Staates und die immer höheren An- sprüche der Bürger an unser Ge- sundheitssystem. Dem Recht des einzelnen auf Gesundheit könne kaum noch entsprochen werden, wenn sich die Bürger mit ihrer Le- bensweise nicht ,stärker in die Pflicht zur Gesundheit nehmen' ließen, also einen höchstpersönli- chen Beitrag zur Gesunderhaltung leisteten." Dieter Dietrich,

„Mannheimer Morgen"

NACHRICHTEN

Akupunktur:

Allgemeine Regelung wird erwogen

Das Bundesgesundheitsministe- rium strebt „eine einheitliche Re- gelung" für die Ausübung der Aku- punktur an. In dieser Absicht hat sie die Bundesländer um Stellung- nahme zu der Frage gebeten, wer nach deren Auffassung auf Grund der jetzigen Regelungen in der Bundesrepublik die Akupunktur ausüben dürfe. In einem Rund- schreiben des Bundesministeriums an die obersten Landesgesund- heitsbehörden wird die bundesmi- nisterielle Ansicht vertreten, daß die Ausübung der Akupunktur, so- fern sie nicht von Ärzten praktiziert werde, die Erlaubnis nach den Vor- schriften des Heilpraktiker-Geset- zes erfordere. Das Gesundheitsmi- nisterium erbat die Stellungnahme der Länder bis zum 10. September 1976. DÄ

Hannover bildet

Bio-Medizintechniker aus

Das in der Bundesrepublik Deutschland einzige Aufbaustu- dium der Biomedizinischen Tech- nik wird von den drei hannover- schen Hochschulen, der Medizini- schen Hochschule, der Techni- schen Hochschule und der Tier- ärztlichen Hochschule, gemein- sam getragen und von der Kom- mission für das Aufbaustudium

„Biomedizinische Technik" durch- geführt. Studenten dieses Aufbau- studiums müssen ein abgeschlos- senes wissenschaftliches Hoch- schulstudium einer dem Aufbaustu- dium förderlichen Fachrichtung aus Technik, Naturwissenschaft oder Medizin mit überdurchschnitt- lichen Leistungen vorweisen. Nach Maßgabe des Graduiertenförde- rungsgesetzes werden zur Förde- rung des wissenschaftlichen Nach- wuchses Stipendien vergeben. Die Förderung nach diesem Gesetz ist derzeit im Rahmen der Sparüberle-

1856 Heft 28 vom 8. Juli 1976 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

(2)

Die Information:

Bericht und Meinung

gungen der Bundesregierung im Gespräch und soll zukünftig nur noch als Darlehen gewährt werden.

Im Gegensatz zum biomedizini- schen Techniker hat der Bio-Inge- nieur bereits seit längerem Fuß ge- faßt. In den rund 3480 Krankenhäu- sern arbeiten derzeit ungefähr 13 000 derartige Spezialisten. Bio- Ingenieure, die an Technischen Fachhochschulen ausgebildet wer- den, werden vorwiegend in Kran- kenhäusern für die Wartung und Handhabung der technischen Ge- räte und zum Teil auch für die ent- sprechende Ausbildung des Perso- nals eingesetzt. HC

Organisationsreform bremst nicht

die „Kostenexplosion"

Die „Kostenexplosion" im Gesund- heitswesen könne nicht durch eine Vereinheitlichung der gesetzlichen Krankenversicherung gebremst werden, betonte der Bochumer So- zialwissenschaftler Professor Dr.

Theodor Thiemeyer in seinem Fest- vortrag anläßlich des 150jährigen Jubiläums der Hanseatischen von 1826 und Merkur Ersatzkasse Ende März in Hamburg. Eine wie immer geartete Organisationsreform sei kein Mittel zur Lösung der Krise, sagte Thiemeyer. Auch wenn die Verwaltungskosten der gesamten gesetzlichen Krankenversicherung um 20 Prozent gesenkt werden könnten, so wirke sich dies auf den durchschnittlichen Beitragssatz nur mit einer Minderung um 0,1 Pro- zent aus.

Thiemeyer forderte vom Gesetzge- ber, die finanziellen Folgen bei der Erweiterung des Leistungskatalo- ges der Krankenversicherung stär- ker als bisher zu beachten. Zwar sei es voreilig, dem Gesetzgeber die Finanzverantwortung völlig zu- zuschreiben, doch sei ein gewisser Druck zu finanzverantwortlichem Denken beim Ausbau des gesetzli- chen Leistungskataloges unver- zichtbar. So wäre es sehr nützlich, wenn der Gesetzgeber zukünftig

die finanziellen Konsequenzen der von ihm vorgesehenen Ausweitung der Kassenpflichtleistungen durch eine Veröffentlichung der voraus- sichtlichen Erhöhung der Kranken- kassenbeiträge deutlich machen würde. DÄ

Kinderärzte kritisieren Sparmaßnahmen

Die öffentlichen Zuwendungen für das Deutsche Müttergenesungs- werk werden in diesem Jahr einer Entscheidung des Bundesministe- riums für Jugend, Familie und Ge- sundheit zufolge um eine halbe Million von bisher 3,5 Millionen DM auf 3 Millionen DM gekürzt. In ei- ner Protest-Resolution haben die drei kinderärztlichen Fachvereini- gungen der Bundesrepublik und der Deutsche Ärztinnen-Bund kriti- siert, daß dadurch für eine relativ große unterprivilegierte Gruppe un- serer Gesellschaft die notwendigen gesundheitsfördernden Maßnah- men weitgehend unterbleiben müß- ten. 52 Prozent der Teilnehmerin- nen von Mütterkuren seien Arbei- terfrauen, 51 Prozent hätten zwei bis drei, 23 Prozent vier und mehr Kinder, von diesen seien ein Fünf- tel zusätzlich noch berufstätig. Die Ärzteverbände appellieren an das Bundesministerium, den Kürzungs- beschluß zu revidieren, um die er- folgreiche Arbeit des Müttergene- sungswerkes nicht in Frage zu stel- len. DÄ

Bürgervereine fordern

„Rehabilitations- zuschläge"

Die Einführung von „Rehabilita- tionszuschlägen" zu den allgemei- nen Beiträgen fordert der Verband Deutscher Bürgervereine, Bonn, um die genußmittelabhängigen Mehrbelastungen der Versicherten- gemeinschaften nach Maßgabe des Verursacherprinzips auszuglei- chen. In einer Resolution hat der Arbeitskreis „Gesundheit und Soziales" anläßlich des Deut-

schen Bürgertages in Hamburg An- fang April vorgeschlagen, die Kran- kenkassen sollten die Kosten der Raucherentwöhnungskuren voll übernehmen, da hierdurch auf lan- ge Sicht eine Ausgabenreduzie- rung zu erzielen sei. Die Behand- lung eines einzigen Lungenkrebs- patienten koste mehr als das Hun- dertfache einer ambulanten Rau- cherentwöhnungskur. In der Reso- lution wird darauf hingewiesen, daß jährlich rund 100 000 Bundes- bürger frühzeitig invalidisiert wer- den müssen, nur weil sie rauchten.

Bei Männern, die gewohnheitsmä- ßig rauchten, sei die durchschnittli- che Lebenserwartung bereits um eineinhalb Jahre gesunken. Die Zahl der behandlungsbedürftigen Alkoholkranken betrage jetzt in der Bundesrepublik rund 1,5 Millionen gegenüber 600 000 im Jahr 1969.

Um die Kostenbelastung des ein- zelnen in Grenzen zu halten, müsse der einzelne an der Erhaltung sei- ner Gesundheit mehr als bisher in- teressiert werden. Die Gesund- heitserziehung müsse bereits in der Schule stärker gefördert wer- den. HCL

PKV: Gegen

Doppelzahlungen im Krankenhaus

Erneut hat der Verband der priva- ten Krankenversicherung (PKV), Köln, dagegen protestiert, daß in manchen Krankenhäusern stationä- re ärztliche Leistungen bei privat- ärztlicher Behandlung zweimal be- rechnet werden, und zwar einmal durch liquidationsberechtigte Ärz- te, das andere Mal als allgemeine krankenhausärztliche Leistungen über den Pflegesatz des Kranken- hauses. Bei zusätzlicher Berech- nung des Honorars für privatärztli- che Behandlung wird die private Krankenversicherung künftig nur solche Pflegesätze anerkennen, die um den Anteil der üblichen Arztko- sten gekürzt sind, erklärte der PKV-Verband. Gleichzeitig verweist er auf das inzwischen rechtskräftig gewordene Urteil des Amtsgerichts Frankfurt-Höchst, in welchem der

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 28 vom 8. Juli 1976 1857

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