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Archiv "Strukturreform: Pflichtübung im Bundestag" (12.11.1987)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

A

m 23. November wollen die Spitzenvertreter der Koalitionsfraktionen er- neut über die Grundzüge der Strukturreform im Gesundheits- wesen beraten. Bis es zu einem Gesetzesentwurf kommt, wird das Jahr vergehen. Zeit also für Spekulationen.

Die spekulativsten Ideen, die immer noch kolportiert wer- den und immer noch nicht ein- deutig dementiert wurden, sind:

gesetzliche Bindung der kassen- ärztlichen Honorare an die Grundlohnsumme sowie gesetz- lich diktierte Preissenkung für Arzneimittel. Gemeinsam ist beiden Vorschlägen die Ideolo- gie; sie paßt ins sozialdemokra- tische Gebetbuch: Zu den Eh- renbergschen Errungenschaften von 1982 gehörte bekanntlich ei- ne gesetzlich erzwungene Preis- senkung für zahntechnische Lei- stungen von fünf Prozent.

Prompt hat die FDP von heute — die von gestern hatte das Ehren-

Pharma-Markt

lk

Tataren-

nachrichten

berg-Paket mitbefördert — ihre Chance erkannt. Sie profiliert sich als Hüter der Freiheit im Gesundheitswesen; Cronenberg läßt Blüm wie Ehrenberg ausse- hen.

Tatsächlich wäre es durch- setzbar (siehe Zahntechniker), die Arzthonorare an die Grund- lohnsumme zu binden, so unsin- nig das auch vom Medizinischen her wäre. Ein Gesetz über die Preissenkung für Arzneimittel hingegen mag denkbar sein; es wäre aber nicht durchsetzbar.

Vielleicht entpuppen sich die Meldungen in Kürze ohnehin als Tatarennachrichten — dazu ge- dacht, die öffentliche Reaktion

zu testen, die Betroffenen in die Irre zu führen und die tatsäch- lich kommenden Maßnahmen als vergleichsweise milde er- scheinen zu lassen.

Und die werden eingreifend genug sein: die Preisvergleichsli- ste dürfte sich zu einer Positivli- ste mausern, die Negativliste wird ausgeweitet und der Druck, Generika zu verschrei- ben, verstärkt werden. Das be- deutet:

10

Der Wettbewerb wird künftig über den Preis und weni- ger über die Qualität gehen. Die Industrie wird sich nach einem zusätzlichen Finanzier für die Forschung umsehen müssen.

C) Die Ärzte werden einen Teil ihrer Verordnungsfreiheit an die Ersteller von Listen und an die Apotheker abgeben müs- sen. Das Aut-Simile-Verbot steht zur Disposition. Damit ist die Verordnungsfreiheit zwar nicht beseitigt. Aber der Weg ist bereitet. NJ

Z

u kaum mehr als einer Pflichtübung geriet die er- ste Anhörung der Spitzen- verbände der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung durch die Enqu&e-Kommission

„Strukturreform der gesetzli- chen Krankenversicherung" des Bundestages. In einer Art politi- schem Ideenwettbewerb und auf der Suche nach einem breiten Konsens gab die SPD die Lo- sung aus, auch mit Hilfe zahlrei- cher Sachverständiger den Stein der Weisen zu finden — parallel zu der ebenso unter Zeitdruck und Erfolgszwang arbeitenden Crew der Bonner Koalitions- fraktionen. Ob allerdings die Statements der Kassen-Verbän- de zur politischen Entschei- dungsfindung beitragen, muß bezweifelt werden. Erwartungs- gemäß haben die gesetzlichen Krankenkassen und die private Krankenversicherung jeweils die Vorzüge ihrer speziellen Versicherungsart unterstrichen und ihre Eigenständigkeit im Rahmen des gegliederten Sy- stems zäh verteidigt. Ja, die

Strukturreform

Pflichtübung im Bundestag

Kassenarten bekriegen sich ge- genseitig, wenn es um das eige- ne Terrain geht.

Extrem außerhalb der allge- meinen Kassenlinie liegt allein der Bundesverband der Orts- krankenkassen. Er setzt sich für eine stärkere Regionalisierung der Krankenkassen ein, was den örtlichen Kassen als „flächen- deckende Basiseinrichtung"

entgegenkäme. Für den Ver- band der Ortskrankenkassen sind zwei weitere Punkte unver- zichtbar: die Schaffung gleicher Bedingungen im Mitglied- schafts-, Beitrags-, Leistungs- und Kassenarztrecht für alle Krankenkassen sowie die Ein- führung eines „kassenarten- übergreifenden Strukturaus- gleichs". Die versicherungs-

rechtliche Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten sei ausgewogen nur über ein „Soli- darmodell" zu erreichen. Da- nach sollen die versicherungs- pflichtigen Arbeiter und Ange- stellten künftig zwangsweise bei den RVO-Kassen versichert werden.

Verständlich, daß die Er- satzkassen zum Gegenschlag ausholten: Die „unsolidarische AOK" solle ihr eigenes Haus in Ordnung halten und über die Kommunalgrenzen hinweg fi- nanziell ausgleichen. Die Er- satzkassen wollen mehr Gestal- tungsfreiheit und Wahlrechte;

sie meinen damit die Ausdeh- nung der Kostenerstattung, die Wahl von Zusatzkrankengeld und von Beitragsklassen. Damit gehen sie freilich mit den Privat- versicherern auf Kollisionskurs.

Das Bonner Hearing ende- te, wie vorherzusehen: Im poli- tischen Clinch will keine Kasse zu

kurz kommen. Und für die

Politiker lautet die Erkenntnis (laut Brecht): „Vorhang zu, alle Fragen offen . . .". HC

Dt. Ärztebl. 84, Heft 46, 12. November 1987 (1) A-3081

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