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Archiv "Kassenärzte setzen Signal für Kostenbegrenzung in der Krankenversicherung" (13.05.1976)

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73. Jahrgang / Heft 20 13. Mai 1976

Postverlagsort Köln

Redaktion:

Dieselstraße 2 Postfach 40 04 30 5000 Köln 40 (Lövenich) Ruf: (0 22 34) 70 11 - 1 Fernschreiber 8 89 168

Verlag und Anzeigenabteilung:

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DEUTSCHE S

Die Information:

Bericht und Meinung

AR Z T E B LATT

Ärztliche Mitteilungen

Herausgeber: Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung

Kassenärzte setzen Signal für Kostenbegrenzung

in der Krankenversicherung

Vertreterversammlung

der Kassenärztlichen Bundesvereinigung billigte mit großer Mehrheit die Grundsätze einer

Empfehlungsvereinbarung

mit den RVO-Kassen bis Ende 1977

Dr. Muschallik: Eine stabilitätsbewußte Regelung der Honorarentwicklung

Zu den zwingend notwendig gewordenen Bemühungen um die Ein- dämmung der bedrohlichen Kostenexpansion in der gesetzlichen Krankenversicherung, die nur erfolgreich werden können bei Zu- sammenwirken aller Beteiligten — vom Gesetzgeber bis hin zum Versicherten als Verbraucher von Gesundheitsgütern —, leisten nun als erste die deutschen Kassenärzte ihren Beitrag.

Das Signal für den freiwilligen stabilitäts- und situationsgerechten Schritt, der allerdings die Beschränkung mancher Wunschvorstel- lungen hinsichtlich der Honorarentwicklung in diesem und im näch- sten Jahr bedeuten mag, setzte die Vertreterversammlung der Kas- senärztlichen Bundesvereinigung. Ihre Mitglieder, die wegen der Dringlichkeit der Entscheidung zu einer vorgezogenen Sitzung für den 24. April 1976 nach Köln einberufen worden waren, billigten nach einem mehrstündigen sachlich-harten Ringen der Meinungen um das angezeigte und vertretbare Maß einer befristeten Begren- zung des Honorarzuwachses schließlich in geheimer Abstimmung mit 62 gegen 26 Stimmen die Grundsätze einer Empfehlungsverein- barung zwischen der KBV und den Bundesverbänden der gesetz- lichen Krankenkassen für die Gestaltung der regionalen Vergü- tungsregelungen bis Ende 1977. Sie folgten damit dem eindring- lichen Plädoyer des Ersten Vorsitzenden Dr. Hans Wolf Muschallik, der das Zustandekommen dieser Vereinbarung als eine und viel- leicht die letzte Möglichkeit bezeichnet hatte, den bestehenden Handlungsspielraum der gemeinsamen Selbstverwaltung in der sozialen Krankenversicherung zu erhalten (der Wortlaut des Re- ferats von Dr. Muschallik ist auf den Seiten 1349 bis 1354 des vor- liegenden Heftes dokumentiert.

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 20 vom 13. Mai 1976 1345

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Die Information:

Bericht und Meinung

Die Empfehlungsvereinbarung, de- ren Inhalt in einer gemeinsamen

Presseerklärung der Kassenärzt- lichen Bundesvereinigung und der Bundesverbände der Orts-, Be- triebs-, Innungs- und Landwirt- schaftlichen Krankenkassen knapp erläutert worden ist (DEUTSCHES ÄRZTEBLATT, Heft 19 vom 6. Mai 1976), sieht im wesentlichen vor:

Der Zuwachs der Gesamtvergütung für Laborleistungen soll für 1976 und 1977 auf jeweils vier Prozent begrenzt werden; die Vergütungs- sätze für kassenärztliche Leistungen sollen für 1977 linear um vier Pro- zent angehoben werden, der Zu- wachs der Gesamtvergütungen für

Kassenleistungen soll jedoch 1976 und 1977 jeweils acht Prozent ge- genüber dem Vorjahr nicht über- schreiten. Soweit die Steigerung der Gesamtvergütung für 1976 über diesen Prozentsatz hinausgeht, ist eine entsprechende Senkung des Erhöhungsbetrages für das Jahr 1977 vorgesehen. Ausgenommen von den Begrenzungsregelungen sind die Leistungen der Mutter- schaftsvorsorge, der Krankheits- früherkennung, Vergütungen für ärztliche Beratung über Fragen der Empfängnisregelung, für rechtlich zulässige Sterilisation und Schwangerschaftsabbrüche. Außer Betracht bleibt auch die Vermeh- rung der Leistungen, die auf Epide-

mien (zum Beispiel Grippewellen) zurückgeht.

Der Ernst des Votums, das in dieser vorgezogenen Sitzung der Vertreterversammlung der Kassen- ärztlichen Bundesvereinigung an jenem 24. April im Ärztehaus Köln abzugeben war (ursprünglich sollte die Sitzung erst zum Auftakt des 79. Deutschen Ärztetages in Düs- seldorf stattfinden), hatte sich be- reits geraume Zeit vor Einleitung der — nicht öffentlich geführten — Beratungen optisch wie akustisch in und vor dem großen Sitzungs- saal eindrucksvoll widergespiegelt:

Hier zurückhaltend leise, dort tem- peramentvoll und mitunter sogar leidenschaftlich hatten Delegierte und Vorstandsmitglieder in zahlrei- chen kleineren Gesprächsgruppen den vorliegenden Entwurf der Emp- fehlungsvereinbarung diskutiert, Spekulationen oder schon erste va- ge Vorausberechnungen hinsicht- lich des wahrscheinlich zu erwar- tenden Abstimmungsergebnisses angestellt.

Den Bestand unseres bewährten Gesundheitssicherungssystems absichern

Dr. Hans Wolf Muschallik eröff- nete die Sitzung kurz nach 10 Uhr.

Er untermauerte nach einer präzi-

sen Darstellung des Inhalts der vor- gesehenen Empfehlungsvereinba- rung und nach einer eindrucksvol- len Verdeutlichung der zwingenden Gründe, die zum Aushandeln des vorliegenden Entwurfs mit den Bun- desverbänden der RVO-Kassen ge- führt haben (Wortlaut des Referats auf Seite 1349 ff), seinen von außer- ordentlich starkerri persönlichen En- gagement getragenen Appell an die Delegierten, diesem Verhand- lungsergebnis zuzustimmen, mit Sätzen wie diesen:

❑ Es bedarf unserer aktiv führen- den Mitarbeit, um die Anwendung der modernen Medizin in behutsa- mer Anpassung an unsere sozialen Sicherungsstrukturen und wirt- schaftlichen Verhältnisse in finan- zierbaren Grenzen zu halten.

❑ Unter der Voraussetzung, daß unser freiheitliches Krankenversi- cherungssystem . . . in seinen Grundzügen unverändert bleibt, sollten wir uns verpflichtet fühlen, denjenigen Beitrag zum gemeinsa- men Bestreben nach Kostenbe- grenzung zu leisten, der in unsere Willensentscheidung gegeben ist;

einen Beitrag, der sowohl für Kas- senärzte als auch für Versicherte in der Vorausschau wirtschaftlicher Entwicklungsdaten zumutbar er- scheint.

1346 Heft 20 vom 13. Mai 1976 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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<11111 Nahezu vollzählig waren die Mitglieder der Vertreterversammlung der Kassen·

ärztlichen Bundesvereinigung am 24.

April im Ärztehaus Köln erschienen, um über die vorgesehene Empfehlungsver- einbarung mit den Bundesverbänden der gesetzlichen Krankenkassen zu be- raten. Linkes Bild: Auszählen während einer Zwischenabstimmung; rechtes Bild: KBV-Vorsitzender Dr. Hans Wolf Muschallik während einer Sitzungspau- se im Gespräch mit dem Zweiten Vor- sitzenden, Sanitätsrat Dr. Josef Schmitz·

Formes, und dem Vorsitzenden der KV Hessen, Dr. Gerhard Löwenstein {rechts) Fotos {7) d-e-w .,..

D

Die Errechnung und Verteilung der Gesamtvergütung nach ärztli- chen Einzelleistungen nach dem heutigen Muster kann ... nur dann weiterhin erfolgreich durchgehal- ten werden - auch und insbeson- dere gegenüber den politischen ln- stanzen -, wenn sich der Anstieg der Gesamtvergütungszahlungen in einem Rahmen hält, der mit den im Laufe des letzten Jahrzehnts fest- zustellenden Steigerungen des Lei- stungsbedarfs einigermaßen in Ein- klang steht.

D

Die Kassenärztliche Bundesver- einigung hat grundsätzlich die Ver- abschiedung eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Kassenarzt- rechts auf der Grundlage der Vor- stellungen der Bundesregierung befürwortet, weil sie überzeugt da- von ausgeht, daß sich das geltende Kassenarztrecht in seinen Struktu- ren bewährt hat und für die Zukunft beibehalten werden sollte. Die Ver- abschiedung eines solchen Geset- zes in der noch zur Verfügung ste- henden Zeit dieser Legislaturperi- ode erscheint jedoch nur dann möglich, wenn es gelingt, über eine Vereinbarung im Rahmen der gemeinsamen Selbstverwaltung den von allen politischen Kreisen geäußerten Erwartungen nach ei- ner stabilitätsbewußten Regelung der Honorarentwicklung zu ent- sprechen.

D

Käme es nicht zu dieser Emp- fehlungsvereinbarung, so würde der Handlungsspielraum der ge- meinsamen Selbstverwaltung verlo- ren gehen, weil das eintretende so- zialpolitische Vakuum dann durch andere Kräfte ausgefüllt würde.

"Ich stehe zu meiner Überzeu- gung und Verantwortung", so betonte Dr. Muschallik am Schluß seines mit sehr starkem Beifall aufgenommenen Referats wörtlich, "wenn ich Ihnen die mit den RVO-Krankenkassen freivertraglich zustandegekom- menen grundsätzlichen Rege- lungen zur Annahme empfehle.

Ich bin davon überzeugt, daß mit dem eingeschlagenen Weg für Patient und Arzt heute und morgen der Bestand unseres bewährten und modernen Ge- sundheitssicherungssystems ab- gesichert werden kann."

Diskussion sachlich und auf hohem Niveau

Die mehrstündige Diskussion er- brachte viele Beweise dafür, daß weder die Befürworter noch die Gegner der abzuschließenden Empfehlungsvereinbarung mit den RVO-Kassen sich ihre Entschei- dung leicht machten. in der Tages- presse ist dazu

zu

lesen gewesen,

Die Information:

Bericht und Meinung

die KBV-Vertreterversammlung hät- te den Grundsätzen der Erppfeh- lungsvereinbarung zugestimmt nach einer Diskussion "hinter verschlos- senen Türen", was als Andeutung dafür verstanden werden könnte, es habe sich um eine hitzige, po- lemische Auseinandersetzung über die Politik des KBV-Vorstandes ge- handelt. Davon konnte jedoch kei- ne Rede sein. Der Ausschluß der Öffentlichkeit ermöglichte eine of- fene und freimütige Diskussion, die aber stets sachbezogen blieb und nie in Polemik oder etwa gar per- sönliche Angriffe abglitt. Alle Be- teiligten konnten mit Genugtuung feststellen, daß ihre Argumente von der jeweiligen "Gegenseite" mit Ernst und Respekt angehört wur- den.

Zur Vorbereitung der Diskus- sionen hatten der Hauptge- schäftsführer und der Geschäfts- führende Arzt der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Rolf Schlö- gell und Dr. Eckart Fiedler, die zu beratende Vorlage noch einmal un- ter besonderen Aspekten befürwor- tet. Dr. Schlögell (der Wortlaut sei- nes Referats ist auf den Seiten 1355 bis 1360 dokumentiert) ging es vor allem um die Feststellung, daß die Empfehlungsvereinbarung voll und ganz mit dem bestehenden Kas- senarztrecht vereinbar ist und daß sie auch keine Grundsatzbeschlüs-

DEUTSCHES ARZTEBLATT

Heft 20 vom 13. Mai 1976

1347

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Die Information:

Bericht und Meinung

KBV-Vertreterversammlung: Empfehlungsvereinbarung

se der Vertreterversammlung der KBV verletzt oder abändert. Dies gilt insbesondere für die in den letzten Jahren im Zusammenhang mit den Gesetzentwürfen zur Wei- terentwicklung des Kassenarzt- rechts oft wiederholten sogenann- ten „Essentials", nämlich den Si- cherstellungsauftrag der KVen, die Vertragsfreiheit und die Selbstver- waltung, an denen unbeirrt festge- halten wird. Es gilt ferner auch für die zehn Leitsätze zur Weiterent- wicklung des Kassenarztrechts, die fast auf den Tag genau vor einem Jahr von der Vertreterversammlung der KBV beschlossen und vom 78.

Deutschen Ärztetag in Hamburg in einer Entschließung unterstützt wurden.

Laborleistungen: Treibsatz der Kostenentwicklung

Dr. Fiedler ging im einzelnen auf die finanzielle und strukturelle Be- deutung der Laborleistungen in der ambulanten ärztlichen Behandlung ein (sein Referat ist im Wortlaut auf den Seiten 1361 bis 1364 veröffent- licht); man könne die Laborleistun- gen mit vollem Recht als „Treib- satz der Kostenentwicklung" be- zeichnen. Der Laborsektor sei aber noch aus einem weiteren Grund ein Sorgenkind, nämlich im Hin- blick auf neuere Rechtsprechung, insbesondere des Kartellsenats beim Kammergericht Berlin. Beide Faktoren zusammen haben die Kassenärztliche Bundesvereini- gung zu der Erkenntnis geführt, daß man sich den Wünschen der Bundesverbände der Krankenkas- sen nach weiteren umstrukturie- renden Maßnahmen auf dem La- borsektor nicht verschließen dürfe.

Dazu kommt noch die Erkenntnis, daß die Entwicklung des Leistungs- volumens auf dem Laborsektor auf zweierlei Weise von ärztlicher Sei- te beeinflußt werden kann. Dies sind weitere Rationalisierungsmög- lichkeiten durch den Zusammen- schluß von Ärzten zu Laborgemein- schaften und zum anderen die Ein- führung einer gezielten Stufendia- gnostik, die zum Abbau überflüssi- ger Leistungen führen kann.

Die Argumente derjenigen, die sich in der eingehenden Diskussion ge- gen den Abschluß der Empfeh- lungsvereinbarung aussprachen, lassen sich in zwei Rubriken eintei- len. Einige Mitglieder der Vertreter- versammlung waren der Ansicht, der Zeitpunkt für eine so ein- schneidende Vereinbarung liege zu früh im Hinblick darauf, daß die letzte Honorarregelung und die Umstrukturierung bei den Honora- ren für Laborleistungen erst am 1.

Januar 1976 in Kraft getreten sind und also noch gar keine Erkennt- nisse darüber vorliegen könnten, wie sich diese Maßnahmen finan- ziell ausgewirkt haben. Es sei da- her weder sachlich noch gesund- heitspolitisch zu begründen, daß die Kassenärzteschaft gegenüber den Krankenkassen schon wieder eine Vorleistung erbringen sollte.

Andere Sprecher wandten sich mit einzelnen Sachargumenten gegen die Empfehlungsvereinbarung und legten dar, welche Konsequenzen ihrer Ansicht nach zu befürchten seien. Man war sich aber allgemein einig darüber, daß es sich um ei- nen politischen Akt handelte, daß also hier das Prinzip von erheblich größerer Bedeutung sein mußte als die Frage nach einzelnen Prozent- sätzen.

Fehlleitende Schlagworte widerlegi Im einzelnen hatte schon Dr.

Schlögell freisprechend in sei- nem überzeugenden Referat die meisten Bedenken der Kritiker vor- ausgenommen und entkräftet: Es handele sich weder um einen

„Ausverkauf des Kassenarztrechts"

oder um einen „Schritt zurück ins Jahr 1931" noch etwa um das

„Ende der Einzelleistungshonorie- rung", um eine „Pauschalierung"

oder „Quotierung" und auch nicht um die „einseitige Übernahme des Morbiditätsrisikos" durch die Kas- senärzte.

Dies waren im wesentlichen die Befürchtungen, die manche Dele- gierten der Vereinbarung entge- genbrachten. Wobei dann aber eine Reihe von Rednern doch auch

deutlich machte, man werde sich der politischen Realität letzten En- des nicht widersetzen können; man könne durch zusätzliche Entschlie- ßungen der Vertreterversammlung, vor allem aber auch durch eine klare Darstellung der eigenen Position gegenüber den Vertrags- partnern, der Öffentlichkeit und ge- genüber den Politikern, betonen, daß die Kassenärzteschaft den In- halt dieser Empfehlungsvereinba- rung als eine einmalige, außerge- wöhnliche und zeitlich befristete Maßnahme ansieht. Auf diese Wei- se könne man Befürchtungen ent- gegentreten, die Empfehlungsver- einbarung sei der „Anfang vom Ende des Einzelleistungsvergü- tungssystems" oder die Überwäl- zung des Morbiditätsrisikos von den Krankenkassen auf die Kas- senärzteschaft oder die Aufgabe der Vertragsfreiheit für die Gestal- tung der Vergütungsregelungen in der ambulanten ärztlichen Versor- gung.

Die Mitglieder der Vertreterver- sammlung hatten — wie bereits er- läutert — durch Abstimmung be- schlossen, den Tagesordnungs- punkt Empfehlungsvereinbarung in nichtöffentlicher Sitzung zu bera- ten. Es ist daher nicht angezeigt, über die engagierte, auf hohem Ni- veau geführte Debatte mit der Nen- nung von Namen zu berichten, zu- mal — ebenfalls auf Beschluß der Versammlung — die Schlußabstim- mung schriftlich, also geheim, stattfand.

Eine Ausnahme aber ist vielleicht erlaubt. Durch Zuruf erhielt der Eh- renvorsitzende der Kassenärztli- chen Bundesvereinigung, Dr. Fried- rich Voges, in der Diskussion das Wort, und man darf wohl aus sei- nem Beitrag einen Gedanken zitie- ren, der sich sicherlich bewahrhei- tet hat: Diese Sitzung der Vertre- terversammlung der Kassenärztli- chen Bundesvereinigung wurde nicht eine „Versammlung des Ho- sianna, sondern eine Versammlung der Vernunft." gb/Ste

1348 Heft 20 vom 13. Mai 1976 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Referenzen

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