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Amtsblatt für den Landkreis Starnberg 10. Ausgabe vom 13. März 2019

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Amtsblatt für den Landkreis Starnberg

10. Ausgabe vom 13. März 2019

Impressum:

Herausgeber: Landratsamt Starnberg Strandbadstr. 2 · 82319 Starnberg www.landkreis-starnberg.de Verantwortlich: Karl Roth, Landrat Redaktion: Stefan Diebl

Das Amtsblatt ist als Newsletter über unsere Internetseite beziehbar.

INHALT:

▼ Öffentliche Bekanntmachung nach Art. 66 Abs. 2 Satz 4 Bayerische Bauordnung (BayBO)

▼ EU-weite Ausschreibung nach VOB/A;

Anbau Landratsamt Starnberg

▼ EU-weite Ausschreibung nach VOB/A;

Anbau Landratsamt Starnberg

▼ Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität am 19.03.2019

▼ Gemeinsame Sitzung des Kreis- und Bauaus- schusses am 21.03.2019

▼ Sitzung des Kreisausschusses am 21.03.2019

▼ Bekanntmachnng des „Verband Wohnen im Kreis Starnberg“ 29. Verbandsausschuss- Sitzung am 18.03.2019

Die Verfahrensakte zum Bauvorhaben kann im Landratsamt Starnberg, Kreisbauamt, nach vorhe- riger telefonischer Anmeldung unter 08151/148- 441 im Zimmer 279 eingesehen werden.

EU-weite Ausschreibung nach VOB/A;

Anbau Landratsamt Starnberg

Der Landkreis Starnberg weist darauf hin, dass am 01.03.2019 eine Bekanntmachung über die EU-weite Ausschreibung für untenstehende Leis- tung an das Internetportal des Amtes für Veröf- fentlichungen der Europäischen Union (http://si- map.europa.eu) auf elektronischem Weg übermit- telt wurde:

Anbau Landratsamt Starnberg; Zimmerer- und Holzbauarbeiten (ELS_EU_11/19),

Offenes Verfahren

Es wird gebeten, entsprechende Informationen aus dieser Veröffentlichung zu entnehmen. Die Vergabeunterlagen sind in elektronischer Form auf der Vergabeplattform https://www.subreport.de/

E91534696 zum Download bereit gestellt.

EU-weite Ausschreibung nach VOB/A;

Anbau Landratsamt Starnberg

Der Landkreis Starnberg weist darauf hin, dass am 01.03.2019 eine Bekanntmachung über die EU-weite Ausschreibung für untenstehende Leis- tung an das Internetportal des Amtes für Veröf- fentlichungen der Europäischen Union (http://si- map.europa.eu) auf elektronischem Weg übermit- telt wurde:

Anbau Landratsamt Starnberg; Aufzüge (ELS_

EU_14/19), Offenes Verfahren

Es wird gebeten, entsprechende Informationen aus dieser Veröffentlichung zu entnehmen. Die Vergabeunterlagen sind in elektronischer Form auf der Vergabeplattform https://www.subreport.de/

E82321179 zum Download bereit gestellt.

Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität am 19.03.2019

Die nächste Sitzung des Ausschusses für Klima- schutz, Umwelt und Mobilität des Landkreises Starnberg fi ndet statt am

Dienstag, 19.03.2019 um 14:30 Uhr im großen Sitzungssaal des Landratsamtes Starnberg – Tagesordnung: –

I. Öffentliche Sitzung

1. Sachstandsbericht zum Klimabündnis;

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 18.01.2019

2. Änderungen zum Beschluss vom 25.09.2018 zum Wettbewerb für die schönsten Bäume im Landkreis Starnberg:

3. Radverkehr im Landkreis Starnberg;

Machbarkeitsstudie Radschnellverbindung 4. Radverkehr im Landkreis Starnberg;

Einführung des öffentlichen Fahrrad ver- leihsystems „MVG Rad“

5. ÖPNV im Landkreis;

Einführung eines automatischen Fahr gast- zählsystems (AFZS) im MVV-Regional- busverkehr

6. ÖPNV im Landkreis;

Ausschreibung der MVV-RufTaxi-Zentrale für das MVV RufTaxi

7. ÖPNV im Landkreis;

Bekanntgabe der Zuschlagserteilung aus- geschriebener Regionalbuslinien im Land- kreis Starnberg; MVV-Regionalbuslinie 978 8. Verschiedenes

8.1. Übersicht FFH-Gebiete, Landschafts- schutzgebiete und Wasserschutz- und Überschwemmungsgebiete im Landkreis Starnberg

II. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität/Werk- ausschuss des Eigenbetriebs „Abfallwirt- schaft des Landkreises Starnberg“

1. Eröffnungsbilanz und Jahresabschluss 2019 des Eigenbetriebs „Abfallwirtschaft des Landkreises Starnberg“

III. Nicht öffentliche Sitzung

Gemeinsame Sitzung des Kreis- und Bauausschusses am 21.03.2019

Die nächste gemeinsame Sitzung des Kreis- und Bauausschusses des Landkreises Starnberg fi ndet statt am

Donnerstag, 21.03.2019 um 14:30 Uhr im großen Sitzungssaal des Landratsamtes Starnberg – Tagesordnung: –

I. Nicht öffentliche Sitzung: Beginn um 14:30 Uhr

II. Öffentliche Sitzung: Beginn um ca. 15:30 Uhr 1. Anwesen Andechser Straße 57, 82319

Starnberg-Söcking;

Möglichkeiten der Wohnungsbauförderung und der Förderung des Mieterstrommodells sowie der möglichen Umsetzung des Mieterstrommodells

2. Verschiedenes

Sitzung des Kreisausschusses am 21.03.2019 Die nächste Sitzung des Kreisausschusses des Landkreises Starnberg fi ndet im Anschluss an die gemeinsame Kreis- und Bauausschusssitzung statt am

Donnerstag, 21.03.2019 um 16:00 Uhr im großen Sitzungssaal des Landratsamtes Starnberg

– Tagesordnung: – I. Öffentliche Sitzung

1. Errichtung eines Zentrums für Feuerwehr, Rettungs- und Zivilschutzwesen in Frieding;

Errichtung einer Atemschutzübungsanlage 2. Entwicklung eines Brachfl ächen- und Leer-

fl ächenkatasters durch die gwt Starnberg;

Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 26.02.2019

3. Sachstandsbericht zum Klimabündnis;

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 18.01.2019

4. Weiterführende Schulen im Landkreis;

Antrag der Gemeinde Tutzing vom 18.12.2018 auf Übernahme der Sachauf- wands trägerschaft für das Gymnasium Tutzing durch den Landkreis Starnberg;

5. Richtlinien zur Förderung von Betreuungs- vereinen im Landkreis Starnberg

6. Richtlinien zur Förderung von teil- und voll- stationären Pfl egeeinrichtungen und von Einrichtungen der Kurzzeitpfl ege

7. Schaffung eines zielgruppenspezifi schen Bildungsangebots für Asylbewerber mit unklarer und geringer Bleibeperspektive;

Ausschreibung zur Fortführung der Kurse 8. Radverkehr im Landkreis Starnberg;

Machbarkeitsstudie Radschnellverbindung 9. Radverkehr im Landkreis Starnberg;

Einführung des öffentlichen Fahrrad- verleihsystems „MVG Rad“

10. ÖPNV im Landkreis;

Einführung eines automatischen Fahr gast- zählsystems (AFZS) im MVV-Regional- busverkehr

11. ÖPNV im Landkreis;

Ausschreibung der MVV-RufTaxi-Zentrale für das MVV RufTaxi

12. ÖPNV im Landkreis;

Bekanntgabe der Zuschlagserteilung ausge- schriebener Regionalbuslinien im Landkreis Starnberg; MVV-Regionalbuslinie 978 13. 1. Änderung der Entschädigungssatzung

des Landkreises Starnberg betreffend der Mitglieder des Ausländerbeirates

14. Stellungnahme zum Bericht der örtlichen Vorprüfung des Jahresabschlusses des Zweckverbandes für Abfallwirtschaft in den Gemeinden des Landkreises Starnberg sowie des Abfallwirtschaftsverband- Betrieb/AWISTA auf den 31.12.2018 15. Jahresabschluss 2018 des Zweck ver-

bandes für Abfallwirtschaft in den Gemein- den des Landkreises Starnberg sowie des Abfallwirtschaftsverband-Betrieb/AWISTA 16. Eröffnungsbilanz und Jahresabschluss 2019

des Eigenbetriebs „Abfallwirtschaft des Landkreises Starnberg“

17. Eröffnungsbilanz 2019 des „Kommunal- unternehmen für Abfallwirtschaft im Landkreis Starnberg, Anstalt des öffentli- chen Rechts des Landkreises Starnberg“

18. Bericht der Verbandsrätinnen und Ver- bands räte sowie der Aufsichtsrätinnen und Aufsichtsräte der gwt

19. Verschiedenes

II. Nicht öffentliche Sitzung

Landratsamt Starnberg – Karl Roth, Landrat

Bekanntmachung des „Verband Wohnen im Kreis Starnberg“

Bekanntmachnng des „Verband Wohnen im Kreis Starnberg“ 29. Verbandsausschuss- Sitzung am 18.03.2019

Die nächste Sitzung des Verbandsausschusses des „Verband Wohnen“ fi ndet am

Montag, dem 18.03.2019 um 9:00 Uhr, im Sitzungssaal des „Verband Wohnen“

(Dachgeschoss), Gradstraße 2 a

statt. Die Sitzung ist öffentlich.

– Tagesordnung: – I. Öffentlicher Teil

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der 28. Verbandsausschuss Sitzung des „Verband Wohnen im Kreis Starnberg“ vom 19.11.2018

2. Bauvorhaben Wörthsee, Kuckuckstraße Kostenschätzung/Finanzierung

3. Bauvorhaben Inning, Gartenstraße Kostenschätzung/Finanzierung

4. Bauvorhaben Krailling, Margaretenstraße Kostenentwicklung

5. Bauvorhaben Weßling, Narzissenweg Kostenentwicklung

6. Besuch des Generationenparks Königsbrunn am 24.10.2018 - Ein Bericht

7. Verschiedenes

II. Nichtöffentlicher Teil

Starnberg, 13.03.2019

Verband Wohnen im Kreis Starnberg

– Anna Neppel, stv. Verbansvorsitzende, 1. Bürgermeisterin

Öffentliche Bekanntmachung nach Art. 66 Abs. 2 Satz 4 Bayerische Bauordnung (BayBO) Das Landratsamt hat am 04.03.2019 die Bau- genehmigung für die Errichtung einer „Leucht- reklame Dorfl aden auf dem Ladendach anstelle Leuchtreklame Sparkasse“ auf dem Grundstück FlNr. 410/4, Gemarkung Steinebach am Wörthsee, an die Dorfl aden Wörthsee UG, Johannes Engl- meier, Etterschlager Straße 14, 82237 Wörth- see erteilt. Öffentlich-rechtlich geschützte nach- barliche Belange werden, soweit sie der behörd- lichen Prüfung unterliegen, durch das Vorhaben nicht verletzt.

Ihr Recht

(Rechtsbehelfsbelehrung)  

Gegen diesen Bescheid können Sie Klage erhe- ben. Die Klage müssen Sie innerhalb eines Mo- nats nach Bekanntgabe dieses Bescheides beim  

Bayerischen Verwaltungsgericht München, Bayerstraße 30, 80335 München

(Postanschrift: Postfach 20 05 43, 80005 München),

 

schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbe- amten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhe- ben. Die Klage kann beim Bayerischen Verwal- tungsgericht München auch elektronisch nach Maßgabe der der Internetpräsenz der Verwal- tungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de) zu ent- nehmenden Bedingungen erhoben werden.

 

In der Klage müssen Sie den Kläger, den Beklag- ten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen, ferner sollen Sie ei- nen bestimmten Antrag stellen und die zur Be- gründung dienenden Tatsachen und Beweismittel angeben. Der Klageschrift sollen Sie diesen Be- scheid beifügen (in Urschrift, in Abschrift oder in Ablichtung), ferner zwei Abschriften oder Ablich- tungen der Klageschrift für die übrigen Beteiligten.

 

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung

∙ Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

∙ Nähere Informationen zur elektronischen Klageerhebung sind der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.

vgh.bayern.de) zu entnehmen.

∙ Kraft Bundesrechts ist bei Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Zustellung des Bescheides mit dem Tag der Be- kanntmachung als bewirkt gilt (Art. 66 Abs. 2 Satz 6 BayBO).

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