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Amtsblatt für den Landkreis Starnberg

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39. Ausgabe vom 18. Oktober 2017

Amtsblatt für den Landkreis Starnberg

◆ Sitzung des Kreistages am 23.10.2017 Die nächste Sitzung des Kreistages des Landkreises Starnberg fi ndet statt am

Montag, 23.10.2017 um 09:00 Uhr im großen Sitzungssaal des Landratsamtes

Starnberg Vor Eintritt in die Tagesordnung:

Bürgeranfragen

– Tagesordnung: –

I. Öffentliche Sitzung

1. Nachrücken des Listennachfolgers, Herrn Ulrich Kratzer, für den verstorbenen Kreisrat Rudolf Krug

2. Vereidigung des Kreistagsmitglieds 3. Begrünung von Bachläufen;

Antrag von Kreisrat Unger (BÜNDNIS 90/

DIE GRÜNEN) vom 17. Juli 2017 4. Mobilität im Landkreis;

Antrag der Kreistagsfraktion der CSU vom 03.03.2017 - „Vision Mobilität 2020“-inte- griertes Leitbild zur Umsetzung eines öffentlichen Netzes zur Mobilität im Sinne der Energiewende

5. Ladesäulen für Elektrofahrzeuge;

Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.11.2016

◆ Bekanntgabe öffentlicher Ausschreibungen;

EU-weite Ausschreibung nach VgV;

Landratsamt Starnberg

Der Landkreis Starnberg weist darauf hin, dass am 04.10.2017 eine Bekanntmachung über die EU-weite Ausschreibung für untenstehende Leistung an das Internetportal des Amtes für Veröffentlichungen der Europäischen Union (http://simap.europa.eu) auf elektronischem Weg übermittelt wurde:

Architektenleistungen - Gebäudeplanung (LRA_EU_33/17),

Offenes Verfahren

Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage, Andechser Straße 57, 82319 Starn- berg

Es wird gebeten, entsprechende Informationen aus dieser Veröffentlichung zu entnehmen. Die Vergabeunterlagen sind in elektronischer Form auf der Vergabeplattform

https://www.subreport.de/E93721716 zum Down- load bereitgestellt.

Starnberg, 06.10.2017

LANDRATSAMT STARNBERG

◆ Öffentliche Bekanntmachung nach Art. 66 Abs. 2 Satz 4 Bayerische Bauordnung (BayBO) Das Landratsamt hat am 06.10.2017 die Bau- genehmigung für den Neubau eines 40 m hohen Schleuderbetonmastes mit 2 Plattformen und ei- nen Technikcontainer auf dem Grundstück FlNr. 418/294, Gemarkung Krailling, an die Fa.

DFMG Deutsche Funkturm GmbH, Regional- vertretung München, Dingolfi nger Str. 1, 81673 München, erteilt. Öffentlich-rechtlich geschützte nachbarliche Belange werden, soweit sie der behördlichen Prüfung unterliegen, durch das Vor- haben nicht verletzt.

Ihr Recht (Rechtsbehelfsbelehrung) Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem

INHALT:

▼ Sitzung des Kreistages am 23.10.2017

▼ Bekanntgabe öffentlicher Ausschreibun gen;

EU-weite Ausschreibung nach VgV;

Landratsamt Starnberg

▼ Bekanntgabe öffentlicher Ausschreibungen;

EU-weite Ausschreibung nach VgV;

Landratsamt Starnberg

▼ Öffentliche Bekanntmachung nach Art. 66 Abs. 2 Satz 4 Bayerische Bauordnung (BayBO)

6. Einführung eines Mietradsystems im Landkreis;

Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.04.2017 7. gwt Starnberg GmbH;

Strategiebeirat - Benennung des Vertreters/

der Vertreterin des Kreistags

8. Feststellung und Entlastung der Jahres- rechnung 2015 und des Berichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 des Sondervermögens Kreiskrankenhaus Starnberg

9. Verschiedenes

II. Nicht öffentliche Sitzung

◆ Bekanntgabe öffentlicher Ausschreibun gen;

EU-weite Ausschreibung nach VgV;

Landratsamt Starnberg

Der Landkreis Starnberg weist darauf hin, dass am 02.10.2017 eine Bekanntmachung über die EU-weite Ausschreibung für untenstehende Leis tung an das Internetportal des Amtes für Veröffentlichungen der Europäischen Union (http://simap.europa.eu) auf elektronischem Weg übermittelt wurde:

Architektenleistungen - Freianlagen (LRA_EU_31/17),

Offenes Verfahren

Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage, Andechser Straße 57, 82319 Starn- berg

Es wird gebeten, entsprechende Informationen aus dieser Veröffentlichung zu entnehmen. Die Ver gabeunterlagen sind in elektronischer Form auf der Vergabeplattform

https://www.subreport.de/E92338995 zum Down- load bereitgestellt.

Starnberg, 05.10.2017

LANDRATSAMT STARNBERG

Impressum:

Herausgeber: Landratsamt Starnberg Strandbadstr. 2 · 82319 Starnberg www.landkreis-starnberg.de Verantwortlich: Karl Roth, Landrat Redaktion: Stefan Diebl

Das Amtsblatt ist als Newsletter über unsere Internetseite beziehbar.

Bayerischen Verwaltungsgericht in München, Postfachanschrift:Postfach 20 05 43,

80005 München,

Hausanschrift: Bayerstr. 30 in 80335 München, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkunds be- amten der Geschäftsstelle dieses Gerichts sowie elektronisch in einer für den Schriftformersatz zu- gelassenen*) Form.

Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Frei staat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen be- stimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen bei schriftlicher Einreichung oder Einreichung zur Niederschrift Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

*) Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per ein- facher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtliche Wirkung! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).

Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.

Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klage- erhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

Die Verfahrensakte kann im Landratsamt Starn- berg, Kreisbauamt, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter 08151-148393 im Zimmer 279 eingesehen werden.

Landratsamt Starnberg – Karl Roth, Landrat Seite 1

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