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Amtsblatt für den Landkreis Starnberg42. Ausgabe vom 23. Oktober 2019INHALT:

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Amtsblatt für den Landkreis Starnberg

42. Ausgabe vom 23. Oktober 2019

INHALT:

▼ 11. Teiländerung des Bebauungsplanes

„Starnberger Weg“ für den Bereich der Fl.Nr.

1453/2 sowie Teilfl äche aus Fl.Nr. 1389, Gemarkung Gilching; Aufstellungsbeschluss zur Änderungseinleitung i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB sowie Billigungsbeschluss; Öffentliche Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Ver- bindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2.

Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB

▼ Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Erding

▼ Bekanntgabe öffentlicher Ausschreibungen;

EU-weite Ausschreibung nach VgV;

Gilching beschlossen und die Entwurfsplanung in der Fassung vom 14.10.2019 gebilligt. Dieser Ent- wurf der Bebauungsplanteiländerung einschließ- lich Begründung liegt in der Zeit vom

31. Oktober bis einschließlich 02. Dezember 2019

während der allgemeinen Dienststunden im Rat- haus der Gemeinde Gilching, Rathausplatz 1, Bau- amt, Zimmer Nr. O1.15 öffentlich aus.

Die Öffentlichkeit kann sich während der Ausle- gungsfrist über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Pla- nung unterrichten und Stellungnahmen vorbringen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bau- leitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Ge- meinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmä- ßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

In die Frist fallende allgemein arbeitsfreie Tage, al- so auch Feiertage und andere Tage, an denen das Bekanntmachung der Gemeinde Gilching

11. Teiländerung des Bebauungsplanes

„Starnberger Weg“ für den Bereich der Fl.Nr.

1453/2 sowie Teilfl äche aus Fl.Nr. 1389, Gemarkung Gilching; Aufstellungsbeschluss zur Änderungseinleitung i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB sowie Billigungsbeschluss; Öffentliche Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in

Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2.

Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB Der Haupt- und Bauausschuss des Gemeindera- tes hat in seiner Sitzung vom 14.10.2019 die Ein- leitung der 11. Teiländerung des Bebauungspla- nes „Starnberger Weg“ für den Bereich der Fl.Nr.

1453/2 sowie Teilfl äche aus 1389, Gemarkung

Rathaus der Gemeinde Gilching geschlossen ist, sowie offi zielle Ferientage sind für den Fristlauf unschädlich.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Ver- fahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung ei- ner Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufge- stellt.

Der Umgriff des Bebauungsplanes ist aus dem in Anlage beigefügten Lageplan ersichtlich, der Be- standteil der Bekanntmachung ist.

Gilching, 16.10.2019

Gemeinde Gilching – Manfred Walter, 1. Bürgermeister

Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Erding

„Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Erding“

am Donnerstag, den 14.11.2019, 10.00 Uhr fi ndet

im Landratsamt Erding, Alois-Schießl-Platz 2, Großer Sitzungssaal, Zimmer 117

eine Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Erding statt.

TAGESORDNUNG:

Öffentlicher Teil:

1. Feststellung und Entlastung für die Jahresrechnung 2018

2. Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2020 3. Abschlagszahlung an die Fa. Berndt GmbH für

das Jahr 2020

4. Bekanntgaben, Anfragen Martin Bayerstorfer – Landrat, Zweckverbandsvorsitzender

Bekanntgabe öffentlicher

Ausschreibungen; EU-weite Ausschreibung nach VgV;

Der Landkreis Starnberg weist darauf hin, dass am 15.10.2019 eine Bekanntmachung über die EU-weite Ausschreibung für untenstehende Leis- tung an das Internetportal des Amtes für Veröf- fentlichungen der Europäischen Union (http://si- map.europa.eu) auf elektronischem Weg übermit- telt wurde:

Erweiterung Landratsamt Starnberg;

Trockenbauarbeiten (LRA_EU_45/19);

Offenes Verfahren

Es wird gebeten, entsprechende Informationen aus dieser Veröffentlichung zu entnehmen. Die Vergabeunterlagen sind in elektronischer Form auf der Vergabeplattform https://www.subreport.de/

E91899194 zum Download bereit gestellt.

Starnberg, 17.10.2019

Landkreis Starnberg – Karl Roth, Landrat

Impressum:

Herausgeber: Landratsamt Starnberg Strandbadstr. 2 · 82319 Starnberg www.landkreis-starnberg.de Verantwortlich: Karl Roth, Landrat Redaktion: Stefan Diebl

Das Amtsblatt ist als Newsletter über unsere Internetseite beziehbar.

Anlage zur Bekanntmachung zur 11. Teiländerung des Bebauungsplanes „Starnberger Weg”, Gemarkung Gilching (ohne Maßstab)

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