Amtsblatt für den Landkreis Starnberg
12. Ausgabe vom 27. März 2019
Impressum:
Herausgeber: Landratsamt Starnberg Strandbadstr. 2 · 82319 Starnberg www.landkreis-starnberg.de Verantwortlich: Karl Roth, Landrat Redaktion: Stefan Diebl
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INHALT:
▼ Bekanntmachung für Staatsangehörige der übri- gen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) zur Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland
▼ 110-kV-Leitung Murnau – Karlsfeld/West (Ltg.
Nr. B81);
Zubeseilung (Mast Nr. 1 – Nr. 174);
Mastverstärkungen, Masterhöhungen und Ersatzneubau am gleichen Standort (zahlreiche Masten zwischen Mast Nr. 1 – Nr. 260);
Planfeststellung nach §§ 43 ff EnWG i.V.m.
Art. 72 ff BayVwVfG
dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, vom aktiven Wahlrecht zum Europäischen Parla- ment ausgeschlossen sind,
5. in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepub- lik Deutschland eingetragen sind. Die erstmali- ge Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der An- trag ist auf einem Formblatt zu stellen; er soll bald nach dieser Bekanntmachung ab- gesandt werden.
Einem Antrag, der erst nach dem 5. Mai 2019 bei der zuständigen Gemeinde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden (§ 17a Abs. 2 der Europawahlordnung).
Sind Sie bereits aufgrund Ihres Antrags bei den Wahlen zum Europäischen Parlament am 13. Juni 1999, am 13. Juni 2004, am 7. Ju- ni 2009 oder am 25. Mai 2014 in ein Wähler- verzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, so ist ein erneuter Antrag nicht erforderlich. Die Eintragung erfolgt dann von Amts wegen, sofern die sonstigen wahl- rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Dies gilt nicht, wenn Sie bis zum 5. Mai 2019 ge- genüber der zuständigen Gemeinde auf einem Formblatt beantragen, nicht im Wählerverzeich- nis geführt zu werden. Dieser Antrag gilt für al- le künftigen Wahlen zum Europäischen Parla- ment, bis Sie erneut einen Antrag auf Eintra- gung in das Wählerverzeichnis stellen.
Sind Sie bei früheren Wahlen (1979 bis 1994) in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, müssen Sie für eine Teilnahme an der Wahl einen erneuten Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Nach einem Wegzug in das Ausland und er- neutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutsch- land ist ein erneuter Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis erforderlich.
Antragsvordrucke (Formblätter) sowie informieren- de Merkblätter können bei den Gemeindebehörden in der Bundesrepublik Deutschland angefordert wer- den.
Für Ihre Teilnahme als Wahlbewerber ist u.a. Vor- aussetzung, dass sie am Wahltag
1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
2. die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen,
3. weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dem Sie angehören, von der Wählbarkeit aus- geschlossen sind.
Mit dem Antrag auf Eintragung in das Wählerver- zeichnis oder mit den Wahlvorschlägen ist eine Ver- sicherung an Eides statt abzugeben über das Vor- liegen der o.g. Voraussetzungen für die aktive oder passive Wahlteilnahme.
Starnberg, 27.03.2019
Landratsamt Starnberg – Karl Roth, Landrat
Bekanntmachung der Gemeinde Gilching
◆ 110-kV-Leitung Murnau – Karlsfeld/West (Ltg.Nr. B81);
Zubeseilung (Mast Nr. 1 – Nr. 174);
Mastverstärkungen, Masterhöhungen und Ersatzneubau am gleichen Standort (zahlrei- che Masten zwischen Mast Nr. 1 – Nr. 260);
Planfeststellung nach §§ 43 ff EnWG i.V.m.
Art. 72 ff BayVwVfG
Der Planfeststellungbeschluss der Regierung von Oberbayern (einschließlich Rechtsbehelfsbeleh- rung),
vom 12.02.2019, Az. ROB-21-3320-8-17,
der das oben genannte Vorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung der festgestellten Planunterla- gen in der Zeit
vom 03.04.2919 bis 17.04.2019
bei der
Gemeinde Gilching –Bauamt- Rathausplatz 1 (Zi. O1.27) 82205 Gilching
während der Dienststunden
Mo, Di, Do, Fr von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Mi von 07.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag auch von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr zur allgemeinen Einsicht aus.
Der Planfeststellungbeschluss und der festgestell- te Plan können auch bei der
Regierung von Oberbayern Maximilianstr. 39, Zi. 4337 80538 München
oder unter www.regierung.oberbayern.bayern.de eingesehen werden.
Der Planfeststellungbeschluss wurde der Trägerin des Vorhabens, den bekannten Betroffenen und den Beteiligten, über deren Einwendungen ent- schieden worden ist, zugestellt.
Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (Art. 74 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG).
Gilching, 19.03.2019
Gemeinde Gilching – Manfred Walter , 1.Bürgermeister
◆ Bekanntmachung für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) zur Wahl zum Euro- päischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland
Am 26. Mai 2019 fi ndet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepub- lik Deutschland statt. An dieser Wahl können Sie ak- tiv teilnehmen, wenn Sie am Wahltag
1. die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mit- gliedstaaten der Europäischen Union besitzen, 2. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
3. seit mindestens drei Monaten in der Bundes- republik Deutschland oder in den übrigen Mit- gliedstaaten der Europäischen Union¹ eine Wohnung innehaben oder sich mindestens seit dieser Zeit sonst gewöhnlich aufhalten (auf die Dreimonatsfrist wird ein aufeinanderfolgender Aufenthalt in den genannten Gebieten ange- rechnet),
4. weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union,
¹ Nicht zu berücksichtigen ist ein Aufenthalt im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland nach dem Zeitpunkt, ab dem nach Artikel 50 Abs. 3 EUV die Verträge dort keine Anwendung mehr fi nden.
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