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Sparkasse Weilburg

28.März 2012 Sparkasse

Weilburg

(2)

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 2

Referent

Cornelius Nickert

Rechtsanwalt, Steuerberater

Fachanwalt für Insolvenz- und Steuerrecht

CVA (Certified Valuation Analyst, www.iacva.de)

(3)

Agenda

Ziele einer Planung, Planungsanlässe Pflicht zur Planung?

Wie planen? Planungsarten Unternehmensanalyse

(4)

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 4

Agenda

Erstellen und Beurteilung von

betriebswirtschaftlichen Planungen Typische Fehler

Bankenkommunikation Nach der Planung ist…

(5)

Unternehmensplanung

Ausgang

(6)

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 6

Unternehmensplanung

„Wir können die Zukunft nicht vorhersehen, aber wir

können auf sie vorbereitet sein.“

(Perikles)

(7)

Unternehmensplanung

Ziele der Unternehmensplanung

Unternehmensplanung ist nicht der Blick in die Glaskugel

Der Grund einer Planung liegt vielmehr in der

Zielsetzung!

Denn: Nur wer sein Ziel kennt,

kann sein Ziel auch erreichen!

(8)

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 8

Wie hoch springt er ohne Latte?

(9)

Ziele und Funktionen der Unternehmensplanung

Entscheidungsfunktion

Leistungs- und Motivationsfunktion Ordnungsfunktion

Sicherungsfunktion Optimierungsfunktion

Flexibilisierungsfunktion Kreativitätsfunktion

(10)

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 10

Anlässe der

Unternehmensplanung

Unternehmenssteuerung / Controlling / Finanzkommunikation

Unternehmensbewertung Unternehmenssanierung / Fortbestehensprognose

Rechtsformwahl

(11)

Anlässe der

Unternehmensplanung

Investitionsrechnung /

Investitionsentscheidung Kreditantrag

Risikofrüherkennung Kapitalgewinnung

Der Planungsanlass hat direkte Auswirkung auf die Planung

(12)

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 12

Pflicht zur

Unternehmensplanung?

(13)

Pflicht zur

Unternehmensplanung?

§ 90 Abs. 1 Nr. 1 AktG: Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat zu berichten über die „beabsichtigte Geschäftspolitik und andere grds. Fragen der

Unternehmensplanung.“

§ 91 Abs. 2 AktG Verpflichtung zur Einrichtung eines

Risikofrüherkennungssystems

(14)

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 14

Pflicht zur

Unternehmensplanung?

§ 289 HGB: Für Unternehmen, die einen Lagebericht zu erstellen haben, muss

die Unternehmensplanung in ihrer Ausprägung und in ihrer

Planungssicherheit so qualifiziert sein, dass sie als Grundlage für den

Prognose- und Risikobericht dienen kann.

(15)

Pflicht zur

Unternehmensplanung?

§ 17 - 19 InsO: Zur Ermittlung der

(drohenden) Zahlungsunfähigkeit muss geprüft werden, ob in naher Zukunft das Zahlungsgleichgewicht eingehalten

werden kann. Für die

Fortbestehensprognose i. S. d.

Überschuldungsprüfung ist eine mittelfristige Planung erforderlich.

(16)

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 16

Unternehmensplanung

Planung außerhalb gesetzlicher Zwänge notwendig bzw. sinnvoll?

Mandantensicht / Unternehmenssicht Entscheidungsgrundlage

Risikomanagement Steuerung

Bankensicht / Gläubigersicht Risikoeinschätzung

(17)

Wie planen?

(18)

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 18

Einwertige Planung, Szenarien, Simulationen?

Einwertige Planung: Es gibt nur eine

„Zukunftssicht“

Szenarien: Es liegen mehrere Sichten vor, bspw.: worst case, best case, most likeliest case

Simulationen: Es wird eine Vielzahl von Sichten durch eine Simulationssoftware errechnet

(19)

Einwertige Planung, Szenarien, Simulationen?

„Je weniger befähigt ein Unternehmens- bewerter ist, umso ausgeprägter wird sein Ehrgeiz sein, einwertige Ertragsprognosen abzugeben: Er wird sich nicht damit

begnügen, Bandbreiten möglicher künftiger Ertragsprognosen zu benennen; er wird

vielmehr Wissen über die Zukunft fingieren und so, Wahrsagern nicht unähnlich, zu

einwertigen Ertragsprognosen kommen.“

Moxter, Grundsätze ordnungsgemäßer Unternehmensbewertung, 1983 S.116

(20)

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER

Anforderungen der Gerichte

OLG Celle 23.10.2003 – Az: 16 U 199/02;

DB 2004, 133

Die Analyse ist nicht nach den allgemein anerkannten Regeln der

Betriebswirtschaft gefertigt. Sie

entspricht weiterhin nicht den Richtlinien für die Bezuschussung von

Unternehmensberatungen durch das Bundesministerium für Wirtschaft, ……

(21)

Plausibilitätsuntersuchung

ARAG Garmenbeck Entscheidung BGH vom 21.4.1997, Az: II ZR 175/95; BGHZ 135, 244:

„…zu berücksichtigen, dass dem Vorstand bei der

Leitung der Geschäfte des Gesellschaftsunternehmens ein weiter Handlungsspielraum zugebilligt werden

muss,…“ Eine Sorgfaltspflichtverletzung liegt danach u.a. erst dann vor, „wenn die Grenzen, in denen sich ein vom Verantwortungsbewusstsein getragenes,

ausschließlich am Unternehmenswohl orientiertes, auf sorgfältige Ermittlung der Entscheidungsgrundlagen beruhendes unternehmerisches Handeln deutlich überschritten wird.“

(22)

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER

Anforderungen der Gerichte

BGH vom 20.09.2011 – Az: II ZR 234/09; DStR 2011, 876

Der organschaftliche Vertreter einer Gesellschaft, der selbst nicht über die erforderliche Sachkunde verfügt, kann den strengen Anforderungen an eine ihm

obliegende Prüfung der Rechtslage und an die Beachtung von Gesetz und Rechtsprechung nur

genügen, wenn er sich unter umfassender Darstellung der Verhältnisse der Gesellschaft und Offenlegung der erforderlichen Unterlagen von einem unabhängigen, für die zu klärende Frage fachlich qualifizierten

Berufsträger beraten lässt und den erteilten Rechtsrat einer sorgfältigen Plausibilitätskontrolle unterzieht.

22

(23)

Anforderungen der Gerichte

(Fortsetzung)

Es reicht die schlichte Anfrage bei einer für fachkundig gehaltenen Person durch die Gesellschaft nicht aus.

Erforderlich ist vielmehr, dass sich das

Vertretungsorgan, unter umfassender Darstellung der Verhältnisse der Gesellschaft und Offenlegung der

erforderlichen Unterlagen von einem unabhängigen, für die zu klärende Frage fachlich qualifizierten

Berufsträger beraten lässt und die erteilte

Rechtsauskunft einer sorgfältigen Plausibilitätskontrolle unterzieht .

(24)

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 24

Fazit:

Anforderungen der Gerichte

Folgen der Entscheidung für die gerichtliche Beurteilung der Unternehmensplanung:

Planungen und Prognosen sind

unternehmerische Entscheidungen

Der gerichtliche Überprüfungsmaßstab beschränkt sich auf eine Überprüfung der

Richtigkeit der Tatsachengrundlage Plausibilität der zugrunde gelegten Annahmen

(25)

Was geben die Standards vor?

IDW S 1

§ Hierzu ist eine Analyse der erwarteten leistungs- und finanzwirtschaftlichen Entwicklungen des Unternehmens unter Berücksichtigung der erwarteten Markt- und Umweltentwicklungen erforderlich. …… Aufgrund der Fülle von

Einflussfaktoren kann es sich empfehlen, mehrwertige Planungen, Szenarien oder

Ergebnisbandbreiten zu erstellen, ………... Unter Berücksichtigung dieser Risikoeinstellung kann die Unsicherheit der künftigen finanziellen Überschüsse grundsätzlich durch zwei Vorgehensweisen in die Bewertung eingehen: Als Abschlag vom

Erwartungswert der finanziellen Überschüsse ……..

(26)

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER

Was geben die Standards vor?

IDW ES 6:

§ Zur Berücksichtigung der Planungsunsicherheiten erscheint es zudem zweckmäßig,

Alternativrechnungen zum „real case“

(wahrscheinlichster Fall) durchzuführen oder mit einer quantitativen Risikoeinschätzung, etwa über den Einsatz der „Monte-Carlo-Simulation“, die

Einhaltung von Liquidität, die Aufrechterhaltung

einer vorgegebenen Eigenmittelquote oder weiterer sog. „Covenants“ (z.B. die Einhaltung von

Kennzahlen, Auflagen und Bedingungen während der Kreditlaufzeit) abzuschätzen.

(27)

Was geben die Standards vor?

GoP 2.1 des BDU

§ Der Ungewissheit künftiger Datenentwicklung kann auch durch die rollierende Planung, die Alternativplanung oder die flexible Planung begegnet werden in den Ausprägungen

„worstcase“, „normalcase“, „bestcase“. Bei allen Bemühungen, nur begrenzt Vorausschaubares in den Griff zu bekommen, müssen die den

Planungsvorgaben zugrundeliegenden

Wertgrößen realisierbar und damit realistisch bleiben. …….

(28)

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER

Was geben die Standards vor?

GoP 2.1 des BDU

§ Chancen und Gefahren sowie mögliche Ursachen der Planabweichungen sind zu

benennen und möglichst zu quantifizieren, um den Gesamtumfang möglicher

Planabweichungen einschätzen zu können.

Unvollkommene Informationen geben Anlass, durch Anwendung geeigneter

Prognosemethoden und Simulationsverfahren die Unsicherheit möglichst zu begrenzen.

(29)

Ausgangsbasis:

Unternehmensanalyse

(30)

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 30

Bedeutung der

Unternehmensanalyse

„Wenn ich 1 Stunde Zeit hätte, ein

Problem zu lösen, von dem mein Leben abhängt, dann würde ich: 40 Minuten

damit verbringen, das Problem zu

untersuchen, 15 Minuten damit verbringen, Lösungsmöglichkeiten zu prüfen und 5

Minuten damit verbringen, das Problem zu lösen.”

(Albert Einstein)

(31)

Analyse Unternehmen mit Umfeld

Verständnis für das Geschäftsmodell sowie für das Markt- und Unternehmensumfeld

Erfolgspotentiale des Unternehmens erkennen und verstehen

Wettbewerbsvorteil Innere Stärken

Kernkompetenzen (Fähigkeit künftige

Wettbewerbsvorteile und innere Stärken aufzubauen)

(32)

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 32

Analyse Unternehmensumfeld

Umfeldanalyse

Erkennen von Chancen & Risiken Unternehmensanalyse

Erkennen von Stärken & Schwächen Bedrohungen resultieren insbesondere dann, wenn Risiken auf Schwächen

treffen

Gelegenheiten resultieren insbesondere dann, wenn Chancen auf Stärken treffen

(33)

Analyse Unternehmensumfeld

Grundlage zur Plausibilisierung der Planungsrechnung

Branchenentwicklung,

Unternehmensstrategie und

Kernkompetenzen des Unternehmens widerspruchsfrei in den Planzahlen

abgebildet?

Analyse der Produkte und Dienstleistungen Management / Führungsstruktur

(34)

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 34

Analyse Unternehmensumfeld

Umfeldanalyse

Branchenstruktur kennen und

Wettbewerbsverhalten verstehen

Positionierung des Unternehmens in den Lebenszyklen (Branche,

Technologie)

Langfristige Branchentrends abschätzen

(35)

Analyse Unternehmensumfeld

Umfeldanalyse

Im Zusammenhang mit der

Umfeldanalyse die strategische Stoßrichtung des Unternehmens beurteilen

Auswirkungen der Veränderungen im Unternehmensumfeld auf die

Werttreiber im Unternehmen erkennen

(36)

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 36

Analyse Unternehmensumfeld

Makroumfeld / globale Umfeldanalyse Entwicklung Kapitalmarktzinsen

Entwicklung der Arbeitslosigkeit Bevölkerungsentwicklung

(Altersstruktur, Wachstum, etc.) Weiterentwicklungspotenzial

relevanter Technologien Existenz und Entwicklung

konkurrierender Technologien

(37)

Analyse Unternehmensumfeld

Five-Forces-Modell von Porter

(38)

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 38

Analyse Unternehmensumfeld

Rivalität unter bestehenden Konkurrenten

Hohe Rivalität unter anderem bei:

Niedrigem Branchenwachstum Hoher Fixkostenblock

Vorhandenen Überkapazitäten

(39)

Analyse Unternehmensumfeld

Hohe Rivalität unter anderem bei:

Geringen Produktunterschieden Fehlender Markenidentität

Hohen Marktaustrittsbarrieren

(Spezielle Produktionsanlagen, hohe Investitionen)

(40)

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 40

Analyse Unternehmensumfeld

Bedrohung durch den Markteintritt potenzieller neuer Konkurrenten

Leichte Eintrittsmöglichkeit senkt Branchenrentabilität

Vorhandende Eintrittsbarrieren erschweren den Zugang für

potenzielle Konkurrenten (Große

Stückzahlen, Spezialfertigung, guter Zugang zu Vorprodukten etc.)

(41)

Analyse Unternehmensumfeld

Bedrohung des Produkts durch Ersatzprodukte

Substitutionsgefahr (Bsp. Butter / Margarine)

Stärke der Kunden

Verhandlungsmacht Preisempfindlichkeit Stärke der Lieferanten Verhandlungsmacht Preisempfindlichkeit

(42)

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 42

Analyse Unternehmensumfeld

Lebenszyklus

In den einzelnen Phasen des Lebenszyklus wirken sich

verschiedene Einflussfaktoren auf die Ertragsstärke aus

Frühphase: Forschung & Entwicklung, Produktdesign

Reifephase: Stückkostenvorteile, Marktanteilsgewinnung

(43)

Analyse Unternehmensumfeld

Welche Wettbewerbsstrategie wird verfolgt?

Kostenführerschaft Differenzierung

Spezialisierung / Nischen / Konzentration

Unternehmen, die erfolgreich sind, sind klar positioniert

(44)

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 44

Analyse Unternehmensumfeld

Veränderte Geschäftspolitik hat unter Umständen einen erheblichen Einfluss auf die Unternehmensplanung

Hohe Investitionen aufgrund

Kapazitätserweiterungen, neue Produktlinien etc.

Investitionen in immaterielle

Vermögensgegenstände bspw. durch Schulung Mitarbeiter, neue

Softwareprogramme etc.

(45)

Analyse Unternehmensumfeld

Oft sind Investitionsanschübe

erforderlich, um die Richtung zu ändern oder um ein Geschäftsmodell umsetzen zu können.

Im Ergebnis müssen jedoch der Ertrag und das dafür eingegangene Risiko

zueinander „passen“.

(46)

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 46

Analyse Unternehmensumfeld

Integration von qualitativer und quantitativer Planung

Strategische / Monetäre Planungen

müssen ineinander fließen und stimmig sein

Bsp.: starker Margendruck in der Branche und dennoch Ausweis ansteigender Rentabilität

Bsp.: Geplante Erschließung neuer

Märkte und keine Investitionsausgaben in der Planung berücksichtigt

(47)

Darstellung Analyse und Strategie

Der Planungsbericht sollte kurz und prägnant (max. 3 Seiten) die

Unternehmensvision und die Strategie erläutern und

Auf ähnlichem Umfang die Ausgangslage analysieren

Andernfalls „hängt die Planung in der Luft“

(48)

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 48

Unternehmensplanung

(49)

Ertragsplanung

Ziel Planung: gestalterisches Vorausdenken der Zukunft

Unternehmensplanung bringt:

Sicherheit

Entscheidungsgrundlage

Führt zum Nachdenken über das Geschäftsmodell

(50)

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER

Ertragsplanung

Zweck und Planungsanlass definieren Planungsdauer und

Detaillierungsgrad

Unternehmensstrategie darstellen (max.

3 Seiten)

Umgang mit Unsicherheit / Risiko Planung:

Zyklus beachten

50

(51)

Unternehmensplanung

Ertragsplanung als Grundlage der Liquiditätsplanung

These: Eine längerfristige

Liquiditätsplanung ist nur auf Grundlage einer Ertragsplanung möglich:

Absatzplanung

Planung Materialaufwand Personalkostenplanung Planung sonstige Kosten

(52)

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 52

Vermögen

Ertrag

Finanz

(53)

Unternehmensplanung

(54)

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 54

Überleitung zur Liquiditätsplanung

(55)

Simulationsrechnung

Umsatz 100.000,00 €

Wareneinsatz 40,00% 40.000,00 € Rohgewinn 60.000,00 € Fixkosten 25.000,00 € Ergebnis 35.000,00 €

Planung mit

verschiedenen

Annahmen/Szenarien

(56)

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 56

Auswertung Simulation

(57)

Auswertung Simulation

(58)

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 58

Auswertung Simulation

(59)

Plausibilitätsuntersuchung

integrierte Planung:

Ertrags-, Bilanz- und Liquiditätsplanung Erfordernis einer Basisbilanz

Zwingende Fortschreibung einer Planbilanz

(60)

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 60

Plausibilitätsuntersuchung

Detaillierte und transparente Darstellung der Planungsprämissen

Ist Planung vorsichtig oder ambitioniert?

Wie wurden Absätze geplant?

Welche Annahmen liegen der

Personalkostenentwicklung zugrunde?

Welche Debitoren- und

Kreditorenlaufzeiten liegen der Planung zugrunde?

(61)

Berichtsumfang

INHALT

1 SUMMARY

2 AUFTRAG UND AUFTRAGSDURCHFÜHRUNG 2.1 Gegenstand des Auftrages

2.2 Auftragsdurchführung

3 METHODEN

3.1 Subjektive Methode / Schätzverfahren 3.2 Plausibilisierung

4 GRUNDLEGENDE PLANUNGSANNAHMEN 5 ERGEBNISSE DER PLANUNG

5.1 Plan-Erfolgsrechnung 5.2 Plan-Liquidität

5.3 Plan-Bilanz

6 BESCHEINIGUNG

7 VOLLSTÄNDIGKEITSERKLÄRUNG

8 ANHANG

(62)

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 62

Unternehmensplanung

typische Fehler

(63)

Planungsfehler

Planung beginnt bei 0, d. h. ohne Basisbilanz und ohne

Verbindlichkeitenüberhang Planung ohne Umsatzsteuer

Planung beachtet vertragliche, aber nicht die tatsächlichen Zahlungs-

gepflogenheiten der Kunden (vorl.

Ergebnis laut BWA + Abschreibung = Cashflow des Monats)

(64)

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 64

Planungsfehler

Keine Bilanzplanung (Veränderung des Working Kapital)

Reine Planung des operativen Bereichs (keine Entnahmen, keine Tilgungen, keine Investitionen etc.)

Keine kritische Distanz zum Mandanten Die eigenen, fremden Feststellungen und Annahmen werden nicht ausreichend

dokumentiert und erläutert.

(65)

Unternehmensplanung -

Plausibilitätsuntersuchung

GuV-Planung Bilanz-Planung

Liquiditäts-Planung

müssen integriert erfolgen, um die Zusammenhänge zu beachten

Bsp.: Ausweitung des Nettoumlaufvermögens (working capital) führt zu einer

Liquiditätsbindung bzw. zu -bedarf.

(66)

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 66

Unternehmensplanung

aus Sicht der Bank

(67)

Unternehmensplanung

MaRisk BTO 1.4 Ziff 3

Maßgebliche Indikatoren für die

Bestimmung der Adressenausfallrisiken im Risikoklassifizierungsverfahren müssen

neben quantitativen auch, soweit möglich, qualitative Kriterien sein. Es ist

insbesondere zu berücksichtigen,

inwieweit der Kreditnehmer in der Lage ist, künftig Erträge zu erwirtschaften, um den ausgereichten Kredit zurückzuführen.

(68)

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER

Unternehmensplanung

Ambiguitätstoleranz (v. lat. ambiguitas

„Zweideutigkeit“, „Doppelsinn“), teilweise auch als Unsicherheits- oder Ungewissheitstoleranz bezeichnet, ist die Fähigkeit, Ambiguitäten,

also Widersprüchlichkeiten oder mehrdeutige Informationen, die schwer verständlich oder sogar inakzeptabel erscheinen,

wahrzunehmen und nicht negativ oder

vorbehaltlos positiv zu bewerten. (Quelle:

Wikipedia)

Verzicht auf Ambiguitätsprämie, wenn Pflichtenheft erfüllt?

68

(69)

Unternehmensplanung

Möglichkeiten aus Sicht der Bank (Pflichtenheft)

Vereinbarung eines regelmäßigen Reportings, insbesondere Soll-Ist- Vergleich

der zugrunde liegende Sachverhalt ist sorgfältig und umfassend zu ermitteln Planungsprämissen sind detailliert und transparent darzustellen

(70)

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 70

Unternehmensplanung

Möglichkeiten aus Sicht der Bank

Definition der maßgeblichen Werttreiber und Vereinbarung bestimmter Milestones Definition der maßgeblichen Kennzahlen Vereinbarung sog. Covenants, d. h. bei Verschlechterung der prognostizierten Entwicklung kann die Bank die zuvor vertraglich vereinbarten Maßnahmen ergreifen. Bsp.: Margenerhöhung,

Nachbesicherung, Kreditkündigung

(71)

Nach der

Unternehmensplanung

(72)

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 72

Nach der Planung…

…ist vor der Planung (-süberarbeitung) Nur ein Soll-Ist-Vergleich mit

Abweichungsanalyse zeigt, ob das Schiff auf Kurs ist,

ob eine Planungsanpassung erforderlich ist oder

ob eine vollständige Neuplanung erforderlich ist.

Die Planung des Vorjahres zusammen mit

dem Soll-Ist-Vergleich ist die Grundlage für die Planung der nächsten Planperiode.

(73)

Unternehmensplanung

Fazit

(74)

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 74

Fazit

Unternehmensplanung nur als integrierte Ertrags-, Bilanz- und Liquiditätsplanung möglich

Der zugrunde liegende Sachverhalt ist sorgfältig und umfassend zu ermitteln Planungsprämissen sind detailliert und transparent darzustellen

Planen Sie mit einem Erwartungswert

(75)

Fazit

Dass eine Unternehmensplanung

wichtig ist, vermitteln wir auch unseren Mandanten!

Für die größeren Mandanten erstellen wir regelmäßig Unternehmensplanungen

(76)

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 76

Hilfestellungen im Bereich der Unternehmensplanung

Grundsätze ordnungsgemäßer Unternehmensplanung (GoP 2.1)

www.bdu.de

Grundsätze einer ordnungsgemäßen Unternehmensplanungsrechnung

www.kanzlei-nickert.de/tax-and-law- blog/betriebswirtschaft.html

Magazinbeitrag: Vermögen, Ertrag & Liquidität www.kanzlei-nickert.de/tax-and-law-

blog/betriebswirtschaft.html

(77)

Literaturhinweise

Ehrmann, Harald, Unternehmensplanung Dobler, Thomas, Ertrags- und

Liquiditätsplanung

Augustin, Günter, Praxiserprobte Konzepte zur Unternehmensplanung (DATEV

Schriftenreihe)

Speziell für die Planung in der Krise:

Nickert/Lamberti, Überschuldung- und Zahlungsunfähigkeitsprüfung, 2. Auflage 2011

(78)

Vielen Dank für Ihre

Aufmerksamkeit!

Besuchen Sie uns im Internet:

www.kanzlei-nickert.de

(79)

Titel

(80)

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER

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(81)

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KANZLEI NICKERT ist seit März 2009 zertifiziert nach ISO 9001:2008 und für die Steuerberatung zusätzlich nach dem DStV- Qualitätssiegel, dem Qualitätsstandard des Deutschen Steuerberaterverbandes. 2009 und 2011 wurde die Kanzlei von FOCUS MONEY in die Liste der TOP-Steuerberater aufgenommen.

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