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Alexander Letkemann
Die Gebäudeklasse und ihre Folgen
25.03.2021 TÜV SÜD INDUSTRIE SERVICE GMBH | DIE GEBÄUDEKLASSE UND IHRE FOLGEN
Praxisbeispiel 1 – Fragestellung
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Links Rechts
Praxisbeispiel 1 – Fragestellung
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Passt das so?
Oder: Wie muss die Durchführung der Leitung der Solaranlage durch die Zwischenwand ausgeführt werden?
1. In welchem Bundesland steht das Gebäude?
2. In welche Gebäudeklasse fällt das Gebäude?
3. Wo verläuft die Grundstücksgrenze?
Praxisbeispiel 1 – Rückfragen
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1. In welchem Bundesland steht das Gebäude? => Musterbauordnung 2. In welche Gebäudeklasse fällt das Gebäude?
3. Wo verläuft die Grundstücksgrenze?
Praxisbeispiel 1 – Rückfragen
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Definitionen der Gebäudeklassen (MBO)
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GK 1 GK 2 GK 3 GK 4 GK 5
▪ H ≤ 7 m
▪ Max 2 NE
▪ ΣGF ≤ 400 m²
▪ freistehend
▪ H ≤ 7 m
▪ Max 2 NE
▪ ΣGF ≤ 400 m²
▪ H ≤ 7 m ▪ H ≤ 13 m
▪ Max 400 m² / NE
▪ H ≤ 13 m
Definitionen der Gebäudeklassen (MBO)
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Fazit: Einordnung in die Gebäudeklasse nach
▪ Höhe
▪ Anzahl Nutzungseinheiten
▪ Grundfläche (gesamt oder pro Nutzungseinheit)
Definitionen der Gebäudeklassen (MBO)
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Praxisbeispiel 1 – Gebäudeklasse
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Links Rechts
▪ 2 Nutzungseinheiten
▪ Höhe Fußboden OG ca. 3,0 m ü GOK
▪ ca. 390 m² Grundfläche über alle Geschosse
▪ zutreffend: Gebäudeklasse 1 oder 2
1. In welchem Bundesland steht das Gebäude? => Musterbauordnung 2. In welche Gebäudeklasse fällt das Gebäude? => GK 1 oder 2
3. Wo verläuft die Grundstücksgrenze?
Praxisbeispiel 1 – Rückfragen
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▪ Höhe Fußboden OG ca. 3,3 m ü GOK
▪ Einliegerwohnung im EG => 2 Nutzungseinheiten
▪ ca. 440 m² Grundfläche über alle Geschosse (KG, EG, OG)
Praxisbeispiel 2
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§2 Abs 3 Satz 1 MBO
▪ Gebäude werden in folgende Gebäudeklassen eingeteilt:
▪ Gebäudeklasse 1:
– a) freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² und
– b) freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude,
▪ Gebäudeklasse 2:
Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m²,
▪ Gebäudeklasse 3:
sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m, […]
§2 Abs 3 Satz 3 MBO
▪ die Grundflächen der Nutzungseinheiten im Sinne dieses Gesetzes sind die Brutto-Grundflächen; bei der Berechnung der Brutto-Grundflächen nach Satz 1 bleiben Flächen in Kellergeschossen außer Betracht
▪ zutreffend: Gebäudeklasse 1 oder 2
Praxisbeispiel 2 – Gebäudeklasse
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§35 Abs. 1 MBO
1. jede notwendige Treppe muss zur Sicherstellung der Rettungswege aus den Geschossen ins Freie in einem eigenen, durchgehenden Treppenraum liegen (notwendiger Treppenraum).
2. notwendige Treppenräume müssen so angeordnet und ausgebildet sein, dass die Nutzung der notwendigen Treppen im Brandfall ausreichend lang möglich ist.
3. notwendige Treppen sind ohne eigenen Treppenraum zulässig
▪ in Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2,
▪ für die Verbindung von höchstens zwei Geschossen innerhalb derselben Nutzungseinheit von insgesamt nicht mehr als 200 m², wenn in jedem Geschoss ein anderer Rettungsweg erreicht werden kann,
▪ als Außentreppe, wenn ihre Nutzung ausreichend sicher ist und im Brandfall nicht gefährdet werden kann.
Praxisbeispiel 2 – Treppenraum
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Praxisbeispiel 2 – Treppenraum
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GK 1+2 GK 3
ds ds fh ds
Folgen der Gebäudeklassen (MBO)
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1. In welchem Bundesland steht das Gebäude? => Musterbauordnung 2. In welche Gebäudeklasse fällt das Gebäude? => GK 1 oder 2
3. Wo verläuft die Grundstücksgrenze?
Praxisbeispiel 1 – Rückfragen
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Praxisbeispiel 1 – Grundstücksgrenze
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Links Rechts
Links Rechts
Praxisbeispiel 1 – Grundstücksgrenze
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Links Rechts
Gemeinsames Grundstück
▪ Gesamtgebäude = Gebäudeklasse 1
▪ Zwischenwand = Trennwand zwischen Nutzungseinheiten
− Anforderungen abhängig von Gebäudeklasse
Praxisbeispiel 1 – Grundstücksgrenze
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Links Rechts
Geteiltes Grundstück
▪ zwei eigenständige Gebäude
▪ 2x Gebäudeklasse 2
▪ Zwischenwand = Gebäudeabschlusswand
− Anforderungen unabhängig von Gebäudeklasse:
auch unter zusätzlicher mechanischer Belastung
feuerbeständig (F90 A+M bzw. REIM 90 + nichtbrennbar)
1. In welchem Bundesland steht das Gebäude? => Musterbauordnung 2. In welche Gebäudeklasse fällt das Gebäude? => GK 1 oder 2
3. Wo verläuft die Grundstücksgrenze? => gemeinsames Grundstück =>
Trennwand
Praxisbeispiel 1 – Rückfragen
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§29 Abs.2 MBO
▪ Trennwände sind erforderlich
1. zwischen Nutzungseinheiten sowie zwischen Nutzungseinheiten und anders genutzten Räumen, ausgenommen notwendigen Fluren
2. zum Abschluss von Räumen mit Explosions- oder erhöhter Brandgefahr
3. zwischen Aufenthaltsräumen und anders genutzten Räumen im Kellergeschoss
§ 29 Abs. 3 MBO
▪ Trennwände nach Absatz 2 Nrn. 1 und 3 müssen die Feuerwiderstandsfähigkeit der tragenden und aussteifenden Bauteile des Geschosses haben, jedoch mindestens feuerhemmend sein. 2 Trennwände nach Absatz 2 Nr. 2 müssen feuerbeständig sein
§29 Abs. 6 MBO
▪ die Absätze 1 bis 5 gelten nicht für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2
Praxisbeispiel 1 – Trennwand
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Frage:
▪ Passt das so?
▪ Oder: Wie muss die Leitungsdurchführung der Leitung der Solaranlage durch die Zwischenwand ausgeführt werden?
Antwort:
▪ Ja (aus Brandschutz-Sicht)
▪ Oder: An eine Wand zwischen Nutzungseinheiten werden in den Gebäudeklassen 1 und 2 keine Brandschutzanforderungen gestellt.
Praxisbeispiel 1 – Antwort
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