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Archiv "ABTREIBUNG: Er-Zeuger haftbar machen" (09.04.1993)

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Sotalol: nicht nur Betablocker, sondern auch Klasse III- Antiarrhythmikum nach Vaughan-Williams

160mg DM 29,90 DM 65,99 DM 117,99

80 mg gn DM 19, — DM 44,05 DM 72,99

Sotalol Sotahexal®

20 Tabletten (N1) 50 Tabletten (N2) 100 Tabletten (N3)

Sotahexal® mite

20 Tabletten (Ni) 50 Tabletten (N2) 100 Tabletten (N3)

Sicherheit durch Qualität

o ta exa

Sotahexal./rnite: Zus.: 1 Tabl. enth.: Sotalolhydrochlorid 160 mg/80 mg; Hydroxypropylcel- ulose; Lactose; Magnesiumstearat; Poly(0-carboxymethyl)stärke, Natriumsalz. Anwend.:

Bluthochdruck, auch Belastungshochdruck; Angina pectoris; hyperkinet. Herzsyndr.; tachy- karde Herzrhythmusstör.; Prophylaxe pektanginöser Anfälle; Abschirmung adrenerger Ein- flüsse b. Hyperthyreose. Gegenanz.: Manifeste Herzinsuffizienz; Schock; AV-Block II. u. III.

Grades; höhergr. SA-Blockierungen; Sinusknoten-Syndr.; Bradykardie; vorbestehende QT- Verlängerung; Hypotonie; Spätstadien periph. Durchblutungsstör.; obstruktive Atemwegs- erkr.; metabolische Azidose; Überempf. gegen Sotalol u. Sulfonamide; Glottisödem;

schwere allerg. Rhinitis. Bes. sorgf. ärztl. Überw. bei: zuckerkr. Pat. m. stark schwankenden Blutzuckerwerten sowie bei strengem Fasten; Phäochromozytom; eingeschr. Nierenfunkt.

Sorgf. Nutzen-Risiko-Abw. bei Psoriasis in d. Eigen- o. Familienanamnese. Strenge Indika- tionsst. in Schwangerschaft u. Stillzeit. Neonatale Asphyxie mögl. (Vorsichtsmaßnahmen!).

Nebenwirk.: Gelegentl. Müdigkeit, Schwindel, Benommenheit, Kopfschmerzen, Kribbeln u.

Kältegefühl an d. Gliedmaßen. Selten Magen-Darm-Beschw., obstruktive Ventilationsstör., Hautreakt., Konjunktivitis, Schlafstör., Verstärkung einer Herzmuskelschwäche, Bradykardie, AV-Überleitungsstör., Hypotonie. Verstärkung v. periph. Durchblutungsstör., Einschränkung d. Tränenflusses (Kontaktlinsen!), Hypoglykämie, depressive Verstimmungen, Mundtrocken- heit, Muskelkrämpfe bzw. -schwäche, Potenzstör., Zeichen v. erniedrigtem Blutzucker kön- nen verschleiert werden (v. a. bei strengem Fasten sowie bei Diabetikern m. stark schwank.

Blutzuckerw. zu beachten). Vereinzelt Verstärkung v. Angina pectoris-Anfällen mögl. In Ein-

zelfällen Sehstör. u. Keratokonjunktivitis. Arrhythmogene Effekte insbes. bei Pat. m. lebens- bedr. Herzrhythmusstör. u. eingeschr. linksventrikulärer Funktion mögl. Dosisred., ggf.

Absetzen (ausschleichend, insbes. bei Pat. m. koronarer Herzkrankheit u./o. Herzrhythmus- stör.) bei nicht tolerierbar langs. Puls, zu starkem Blutdruckabfall u. Dyspnoe. Enge EKG- Überwachung bei Überdosierung (ggf. ventrikuläre Tachyarrhythmien (inkl. Torsades de Pointes)). In Einzelfällen Auslösung o. Verschlechterung einer Psoriasis o. psoriasiformer Exantheme. Verkehrshinweis s. Fach-, Gebrauchsinfo. Wechselwirk.: Mit Calciumantagoni- sten (Verapamil- u. Diltiazem-Typ); Antiarrhythmika d. Klasse I, die den QRS-Komplex ver- breitern können (insbes. Chinidin-ähnliche Subst.), u. d. Klasse III; Nifedipin u. and. 1,4-Dihy- dropyridin-Deriv.; Noradrenalin; MAO-Hemmstoffen; Clonidin; trizyklischen Antidepres- siva; Barbituraten; Phenothiazinen; Narkotika; Antihypertensiva; Diuretika; Vasodilatatoren;

Tubocurarin; Reserpin; e-Methyldopa; Guanfacin; Herzglykosiden; Insulin o. oralen Antidia- betika. Dos., Art u. Dauer d. Anwend.: Erw.: Hypertonie: initial 80 mg Sotalol/Tag, ggf. Steige- rung nach einer Woche auf 160 mg. Koronare Herzkrankheit: 80-160 mg Sotalol/Tag. Tachy- karde Herzrhythmusstör.: 2-3 x 80 mg bzw. 2 x 160 mg Sotalol/Tag. Hyperkinetisches Herz- syndr.: 40-80 mg Sotalol/Tag. Dosisred. bei eingeschr. Nierenfunkt. Tabl. v. d. Mahlz. m. etwas Flüssigk. einnehmen. Beh. ist in d. Regel eine Langzeitther. Unterbrechung o. Änd. d. Dos. nur auf ärztl. Anordnung. Sonderdos. u. weitere Einzelheiten s. Fach-, Gebrauchsinfo. Darrei- chungsf. u. Packungsgrößen: 20(N1), 50(N2) u. 100(N3) Tabl. Sotahexal® u. Sotahexal® mite.

HEXAL« Pharma GmbH, W-8150 Holzkirchen Mat. Nr.: B03346301sd Stand: April 92

ABTREIBUNG

Zur Diskussion um das Abtrei- bungsrecht:

Familienfeindliches Umfeld

Wenn man die Diskussion um den Paragraphen 218 ver- folgt, so muß man zu der Auf- fassung gelangen, daß es Frauen im allgemeinen und deutschen Frauen im beson- deren ein unbedingtes Le- bensbedürfnis ist, ihre unge- borenen Kinder zu beseiti- gen. Es wird ständig disku- tiert, in welcher Weise die- sem Treiben Einhalt geboten werden kann.

Aus eigener Erfahrung und aus Gesprächen mit vie- len Frauen kann ich aber schlußfolgern, daß keine Frau zum Ziel hat, möglichst Kin- der abzutreiben.

Da anscheinend viele Ärz- te das Leben des ungebore- nen Kindes über alles, also

auch über Wohl und Leben der leiblichen Mutter setzen, kann ich nur hoffen, daß ich bei einer eventuellen Entbin- dung, bei der wohl immer Komplikationen auftreten können, nicht in die Hände solcher Lebensschützer falle.

Ich erwarte nämlich, daß mein Leben Vorrang vor dem Leben des ungeborenen Kin- des hat.

Ich sehe in der Möglich- keit einer Schwangerschafts- unterbrechung durch dazu fä- hige Personen unter vertret- baren Bedingungen eine Ver- hinderung von illegalen Ab- treibungen, die in der Ver- gangenheit (und auch Zu- kunft?) häufig mit dem Tod von Frau und Kind endeten.

Die „Nachfrage" nach Ab- treibungen resultiert sicher aus dem familienfeindlichen gesellschaftlichen Umfeld so- wie aus der Tatsache, daß Kinder im Ernstfall ein Pro- blem allein der Frau sind.

Die beruflichen Perspekti- ven der Frauen werden sich erst denen der Männer annä- hern, wenn alle Väter ihre Aufgaben bei der Kinderbe- treuung (und im Haushalt) erfüllen. Dann wäre es für ei- nen Arbeitgeber unerheblich, ob er einen Mann oder eine Frau einstellt, und die Frau erhielte die Möglichkeit, be- ruflich tätig zu sein sowie in ihrer Freizeit ihre berufliche Qualifikation zu steigern. Es ist absurd, eine Frau, die für ihr Kind und sich keinen an- deren Ausweg findet, als das Kind beseitigen zu lassen, ge- richtlich zu verfolgen (wird gegen den Vater eigentlich auch ein Verfahren eröff- net?), anstatt Möglichkeiten zum Leben für beide zu zei- gen und geeignete Bedingun- gen dafür zu schaffen. Wobei letzteres . . . in Anbetracht des Schutzes des Lebens nicht finanziellen Erwägun- gen zum Opfer fallen darf.

Zum Schluß möchte ich erwähnen, daß ich für mich eine Abtreibung ablehne.

Claudia Ziehn, Thiestraße 12 A, W-3400 Göttingen

Er-Zeuger haftbar machen

Ja, wer hätte es nicht ger- ne vom Tisch, dieses leidige Thema Abtreibung; eine

„saubere" Lösung muß her, also: keine Fristenregelung (sonst sind wir vielleicht mit 70 alle dran), sondern Krimi- nalisierung. Den Mut, dieses Wort auszuschreiben, sollte

„Mann" schon haben! Denn:

in unzähligen Fällen sind es ihre Geschlechtsgenossen, die von dem von ihnen ge- zeugten Nachwuchs nichts wissen wollen! Also: wer han- delt kriminell? Wer handelt verantwortungslos?

Eine Gesellschaft, die das Leben ungeborener Kinder mehr schützen will als das Le- Dt. Ärztebl. 90, Heft 14, 9. April 1993 (11) A1-1003

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ben geborener Kinder und ih- rer Familien, ist unglaubwür- dig: Mangel an Kindergarten- plätzen, Aussetzung der Kin- dergartenrichtlinien, Schul- klassen mit über 30 Kindern, Kürzungen sozialer Hilfen al- lenthalben, Wohnraumnot für Familien mit Kindern und nicht zuletzt: der in Kauf ge- nommene und vielleicht ja so- gar beabsichtigte soziale Ab- stieg von Frauen, die unter diesen Bedingungen sich für ein Kind/Kinder verantwort- lich fühlen.

Es geht nicht, zumindest nicht glaubwürdig, um den Schutz ungeborenen Lebens, bestenfalls geht es blauäugig darum! Solang es keine auch nur annähernd verantwortli- che Haltung von Männern zum Thema Verhütung, keine gesellschaftliche Antwort zur Verhinderung von Konzepti- on gibt, keine Antwort auf die für beide Geschlechter chan- cengleiche Wahl zwischen Er- ziehungsarbeit und Beruf, kann es nicht sein, daß Män- ner über das Leben von Frau- en entscheiden, ohne auch nur den Versuch zu machen, den jeweiligen Er-Zeuger von Leben ebenso haftbar zu ma- chen!

Da möchten wir den Rich- tern doch einen recht schar- fen Verstand wünschen — und den Engelmachern keine Chance!

Andrea und Odila Schott- dorf, Akazienweg 1, W-7129 Zaberfeld

HERZCHIRURGIE

Zu dem Beitrag „Herzchirur- gie: Erhebliches Versorgungsgefäl- le West-Ost" von Dr. Harald Clade in Heft 4/1993:

Berichtigung

In dem Bericht ist davon die Rede, daß zu den bisheri- gen Herzchirurgie-Zentren in den alten Bundesländern seit 1990 sechs neue Zentren hin- zugekommen seien. Diese Zahl ist nur bedingt richtig, denn die genannten Segeber- ger Kliniken und die Cardio- Clinik in Hamburg sind nicht

in den Krankenhausplan für Schleswig-Holstein bezie- hungsweise Hamburg aufge- nommen worden. Für beide Einrichtungen bestehen auch keine Versorgungsverträge mit den Landesverbänden der Krankenkassen, da diese Ein- richtungen nicht bedarfsnot- wendig sind.

Beide Häuser sind keine zugelassenen Krankenhäuser nach § 108 SGB V.

Dr. Michael Braun, BKK- Landesverband Nord, Wen- denstraße 279, W-2000 Ham- burg 26

KRANKENHAUSÄRZTE

Zu dem „seite eins"-Beitrag

„Sorgenbündel" in Heft 9/1993:

Ruinierter Berufsstand

Der Klinikalltag für Assi- stenzärzte in den Kranken- häusern wird zu Recht in dü- steren Farben gezeichnet.

Die jungen Kollegen sind wirklich nicht zu beneiden, da auch ihre Perspektiven schlecht sind. Auch den Kas- senärzten geht es ans Leder.

Man sollte in diesem Zu- sammenhang aber auch über die Ursachen sprechen: Ge- gen alle Vernunft streben tausende von jungen Leuten in das Medizinstudium. Der Staat als Alleinausbilder hat nur einen halbherzigen Nu- merus Clausus eingeführt.

Auf diesem Wege vermehrt sich dramatisch die Zahl der Ärzte. Von der Vielzahl aus- ländischer Ärzte sei hier nicht die Rede. Die viel zu vielen Medizinstudenten und späte- ren Jungärzte graben sich sel- ber und auch den älteren Ärzten zwangsläufig das Was- ser ab.

Ein untätiger Parteien- staat schaut in aller Ruhe zu, wie ein Berufsstand ruiniert wird. Was soll also das Ge- jammer über die Symptome?

Nicht nur, wer heute Medizin studiert, weiß, was auf ihn und seinen zukünftigen Be- rufsstand zukommt.

Dr. med. Wulf Rothenbä- cher, Alter Markt 11, W-6252 Diez

Generica Heumann

Dexpanthenol Heumann

Acetylcystein Heumann Ambroxol Heumann Cromoglicin Heumann Theophyllin Heumann

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111111.11111111111111111111

Amoxicillin Heumann Doxycyclin Heumann Erythromycin Heumann

HEUMANN PHARMA GMBH • NÜRNBERG A1 -1004 (12) Dt. Ärztebl. 90, Heft 14, 9. April 1993 EIN UNTERNEHMEN DER SE4RLE-GRUPPE

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