• Keine Ergebnisse gefunden

Antwort zum Thema Zwangsheirat und Bleiberecht (pdf)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Antwort zum Thema Zwangsheirat und Bleiberecht (pdf)"

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

...

Internet: www.mi.niedersachsen.de E-Mail: pressestelle@mi.niedersachsen.de

Fax: (0511) 120-6555

Post: Lavesallee 6, 30169 Hannover

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

P re s s e

E s g i l t d a s

g e s p r o c h e n e W o r t !

08.03.2007 Nr. 48

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 08.03.2007; Fragestunde Bleiberecht in Niedersachsen

Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage der Abgeordneten Helmhold (Grüne)

Die Abgeordnete hatte gefragt:

Auf der Grundlage des Entschließungsantrags „Handlungskonzept:

Zwangsheirat ächten - Zwangsehen verhindern“ der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 15/1676) aus dem Jahr 2005 hat ein interministeriel- ler Arbeitskreis das „Handlungskonzept: Zwangsheirat ächten -

Zwangsehen verhindern“ erarbeitet, welches Anfang des Jahres vorge- legt wurde. Ziel des Konzepts ist es, durch einen breit angelegten Aufklä- rungs- und Präventionsansatz vorzubeugen sowie durch den gezielten Ausbau von Hilfsangeboten und Schutzeinrichtungen die Situation betrof- fener Mädchen und Frauen nachhaltig zu verbessern.

In der Begründung des am Freitag zurückgezogenen Bundesratsantrags von Innenminister Schünemann heißt es allerdings unter Nummer 8: „Um ausschließlich zum Zweck der Erlangung eines Aufenthaltstitels beab- sichtigte Eheschließungen (Scheinehen) zu vermeiden, soll für den Fall des Scheiterns der Ehe eine Mindestbestandszeit von vier Jahren festge- legt werden, um ein eigenständiges Aufenthaltsrecht zu begründen.“ In der Nordwest-Zeitung vom 17. Februar 2007 verspricht Herr Schüne- mann: „Unser Antrag wird wieder eingebracht.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt sie vor dem Hintergrund des Handlungskonzeptes die Sinnhaftigkeit der Verlängerung der Ehebestandsdauer zur Erlangung eines eigenständigen Aufenthaltstitels für von Zwangsheirat betroffene Frauen?

Kontakt:

Presse- und Öffentlich- keitsarbeit

(0511) 120 -6255 -6258

-6259

-6382 -6043

(2)

- 2 -

2. Beabsichtigt die Landesregierung, an der Bundesratsinitiative in der jetzigen Form festzuhalten?

3. Die Landesregierung unterstützt die Bundesratsinitiative für ein Gesetz zu Bekämpfung der Zwangsheirat. In dieser Bundesratsinitiative des Landes Baden-Württemberg heißt es ausdrücklich: „Aber auch ein unsicherer Aufenthaltsstatus (…) tragen häufig dazu bei, dass Betroffene nicht in die Öffentlichkeit treten und Schutz suchen oder Hilfe einfordern.“ Wie vereinbart die Landesregierung diese Aussage mit der eigenen, zurückgezogenen Bundesratsinitiative?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:

Die Landesregierung hat am 16.01.2007 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes als Gesetzesantrag im Bundesrat einzubringen.

Neben der von der Fragestellerin erwähnten Erhöhung der Mindestdauer des Bestands einer ehelichen Lebensgemeinschaft von zwei auf vier Jahre, nach deren Ablauf der Aufenthaltstitel des ausländischen Ehegatten auch im Falle der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft zu verlängern ist, sieht der Gesetzesantrag auch Veränderungen beim Nachzug ausländischer Ehegatten zu ihren in Deutschland lebenden Partnern durch Einführung eines Mindestalters von 18 Jahren, die Erforderlichkeit von Grundkenntnissen der deutschen Sprache sowie dem

Ausschluss des Ehegattennachzuges in Fällen von Scheinehe und Zwangsverheiratung vor.

Der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten hat – wie auch die mitberatenden Ausschüsse - am 01.02.2007 beschlossen, die Beratung dieses Gesetzesantrages zu vertagen.

Hintergrund hierfür ist, dass die Bundesregierung angekündigt hat, den Entwurf eines „Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union“, der auch die Änderung des Aufenthaltsgesetzes beinhaltet, nunmehr zu verabschieden und in die parla- mentarische Beratung einzubringen. Diese Beratungen sollen zunächst abgewartet werden. Die Behauptung der Fragestellerin, der Gesetzesantrag sei vom Land Niedersachsen zurückge- zogen worden, ist insoweit unzutreffend.

Das von der Landesregierung ebenfalls am 16.01.2007 beschlossene Handlungskonzept

„Zwangsheirat ächten - Zwangsehen verhindern“ (Landtagsdrucksache 15/3537) sieht - ebenso wie der im Bundesrat eingebrachte Gesetzesantrag zum Aufenthaltsgesetz - beim Ehegatten- nachzug die Einführung eines Mindestalters sowie das Erfordernis, sich auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständlich machen zu können, vor. Aussagen zu einer Verände- rung der von der Fragestellerin thematisierten sog. Ehebestandsfrist, nach deren Ablauf Auslän- dern ein vom Fortbestand ihrer ehelichen Lebensgemeinschaft unabhängiges Aufenthaltsrecht gewährt wird, enthält das Handlungskonzept der Landesregierung nicht.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Die angesprochene Bundesratsinitiative sieht u.a. eine ergänzende Regelung im Aufenthalts- gesetz vor, wonach ein Ehegattennachzug nur zugelassen werden darf, wenn keine Anhalts- punkte dafür vorliegen, dass einer der Ehegatten zur Eingehung der Ehe genötigt wurde. Damit soll künftig in Fällen von Zwangsehen überhaupt kein Aufenthaltsrecht mehr gewährt werden.

Auf die Dauer der Frist, die zu einem vom Bestand der Ehe unabhängigen Aufenthaltsrecht führt, käme es dann ohnehin nicht an.

Im Übrigen soll es dabei bleiben, dass nach dem Aufenthaltsgesetz ein eigenständiges Aufent- haltsrecht unabhängig von der Dauer der Ehe eingeräumt wird, wenn dies zur Vermeidung einer

(3)

- 3 -

besonderen Härte erforderlich ist. In der Landesregierung besteht Einvernehmen darüber, dass vor dem Hintergrund der im Gesetzesantrag vorgesehenen Verlängerung der „Ehebestandsfrist“

von zwei auf vier Jahre besonderen Problemfällen über die Härtefallklausel Rechnung getragen werden kann.

Daher steht eine Verlängerung der Ehebestandsfrist nicht in Widerspruch zu dem Handlungs- konzept „Zwangsheirat ächten - Zwangsehen verhindern“.

Zu 2.:

Ja.

Zu 3.:

Der in der Fragestellung angenommene Widerspruch besteht nicht. In der Gesetzesinitiative Baden-Württembergs wird nicht gefordert, allen von Zwangsehen betroffenen Ausländern ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht einzuräumen. Eine derartige gesetzliche Regelung wäre auch nicht zielführend, weil damit denjenigen in die Hände gespielt würde, die von derartigen

Eheschließungen profitieren, ohne dass dadurch eine Verbesserung für die Bekämpfung und Verhinderung von Zwangsheirat ersichtlich würde.“

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 29.10.2021, in dem Sie uns um Übermittlung einer Ablaufplanung zur Ermittlung von Standortregionen für die übertägige Erkundung und

Außerdem lesen Sie, wie die biometrischen Daten in Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel verwendet werden, wie wichtig der PIN-Brief ist, den Sie nach Herstellung Ihres

Die Siegernation ist weit entfernt von jener Regenbogennation, die sich Mandela bei seinem Amtsantritt zum Ziel gesetzt hatte: „Wir gehen die feier- liche Verpflichtung

Nach der Zeitenwende von 1989/90 hat sich die deutsche Politik damit schwer getan, eine neue Grand Strategy zu entwickeln, die außen- und sicherheitspolitische Herausforderungen

Man muss abwarten, ob Europa imstande ist, seine Wirtschaft wieder zu beleben, neue Emigranten zu integrieren, die Renten für die Älteren zu zah- len (während es zu wenig

Hiermit wird bescheinigt, dass die nachfolgend genannte Person in einem Betrieb nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 oder Nummer 9 der Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung tätig

Moderation: Felix Zimmermann, Medienbüro am Reichstag Sebastian Holz, Associate im Projekt Konnektivität, GTAI Riia Sillave, CEO, HHLA TH Estonia.. Volker Kleensang,

Giordano Bruno di Nascimento zeichnete auch für das Libretto verantwortlich - und er übernimmt an beiden Abenden die musikalische Leitung eines Kammerensembles der Hochschule für