• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Ausbildung: Falscher Eindruck" (30.11.2007)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Ausbildung: Falscher Eindruck" (30.11.2007)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 48⏐⏐30. November 2007 A3319

B R I E F E

AUSBILDUNG

Psychologische Psy- chotherapeuten for- dern eine Vergütung des Psychiatriejah- res (DÄ 40/2007:

„Psychotherapeu- tenausbildung: Psy- chiatriejahr nicht ohne Vergütung“).

Falscher Eindruck

In dem Artikel wurde berichtet, dass

„eine Gruppe engagierter Psychologi- scher Psychotherapeuten in Ausbil- dung (PPiA-Netz)“ fordere, dass das sogenannte Psychiatriejahr, das sie in psychiatrisch-psychotherapeutischen Kliniken zu absolvieren hätten, wie eine fachärztliche Weiterbildung an- zusehen und nach BAT IIa zu bezah- len sei. Dies wurde u. a. als Forderung an die Chefärzte der Kliniken formu- liert. Damit wurde der Eindruck er- zeugt, als wenn von psychiatrisch- psychotherapeutischen Kliniken wi- derrechtlich eine an sich den Ausbil- dungskandidaten zustehende Vergü- tung verweigert würde . . . Nach dem Psychotherapeutengesetz ist die Qua- lifizierung zum Psychologischen Psy- chotherapeuten eine Ausbildung, d. h.

eine Verlängerung des Psychologie- studiums und keine Weiterbildung.

Damit ist auch das sogenannte Psy- chiatriejahr ein Praktikum im Rah- men einer Ausbildung, das keinen Honorierungsanspruch begründet.

Nach der geltenden Rechtsprechung können Praktikanten nicht eigenver- antwortlich arbeiten und kein Über- nahmeverschulden begehen und müs- sen deswegen in besonderer Weise su- pervidiert werden. Entsprechend die- ser Gesetzeslage ist auch eine Finan- zierung in der für psychiatrisch-psy- chotherapeutische Kliniken geltenden Psychiatrie-Personalverordnung nicht

vorgesehen. Falls eine Entlohnung zurzeit dennoch zugestanden wird, müssen dafür in der Psychiatrie-Per- sonalverordnung vorgesehene Plan- stellen von approbierten Psychologen und Ärzten in Stellen für Ausbil- dungskandidaten umgewandelt wer- den, was aber wiederum die Möglich- keit zur Ausbildung und Supervision der PPiAs einschränkt. Das heißt, die in der Regel nicht erfolgende Bezah- lung beruht nicht auf einer Entschei- dung von Chefärzten, sondern ent- spricht der geltenden Rechtslage und der Vergütungsordnung psychiatrisch- psychotherapeutischer Kliniken.

Prof. Dr. med. Wolfgang Gaebel, Präsident der DGPPN,

Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Rheinische Kliniken Düsseldorf, Bergische Landstraße 2, 40629 Düsseldorf Prof. Dr. med. Mathias Berger,Vorstandsmitglied der DGPPN für den Bereich Psychotherapie, Universitätsklinikum Freiburg,

Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie, Hauptstraße 5, 79104 Freiburg

Prof. Dr. med. Michael Linden,

Sprecher des Referats Psychotherapie der DGPPN, Reha-Zentrum Seehof der Deutschen

Rentenversicherung Bund und Forschungsgruppe Psychosomatische Rehabilitation an der Charité Universitätsmedizin Berlin, Lichterfelder Allee 55, 14513 Teltow

RAUCHVERBOT

Seit Anfang Septem- ber gibt es ein bun- desweites Nichtrau- cherschutzgesetz (DÄ 36/2007:

„Rauchverbot light“

von Timo Blöß).

Gängelung der Bürger

Seit 1. August 2007 gilt in Baden- Württemberg ein Rauchverbot in Gaststätten aller Art, zusätzlich zum bundesweiten Rauchverbot in öffent- lichen Gebäuden, Schulen, Kranken-

häusern, Kindergärten, öffentlichen Einrichtungen, öffentlichen Ver- kehrsmitteln etc. Die Gastronomen in Baden-Württemberg haben aber die Möglichkeit, das Rauchen in ab- getrennten Räumen zuzulassen. Von dieser Möglichkeit wird, soweit wir sehen können, aber nur wenig Ge- brauch gemacht. Nach unserem Ver- ständnis ist damit dem Nichtraucher- schutz Genüge getan. Die Vorstellun- gen von Herrn Blöß, auch abgetrenn- te Raucherzimmer in Gaststätten zu verbieten, haben allerdings mit Nichtraucherschutz nichts mehr zu tun, sie haben mehr mit der Freude an Verboten und der Gängelung der Bürger zu tun. Er schreibt ganz rich- tig, dass ein Umdenken auf der Basis von Überzeugung notwendig ist, dies erreicht man aber nur wenig mit Ver- boten.

Dr. med. Wolfgang Harr, Dr. med. Dietrich Kölsch, Flachsbergstraße 2, 89551 Königsbronn

PATIENTENTÖTUNGEN

Sie haben vielfältige Ursachen, aber nie- mand kann aus Mit- leid töten (DÄ 34–35/2007: „Tö- tungsserien in Kran- kenhäusern und Hei- men: Morden gegen das Leiden“ von Prof. Dr. med. Karl H. Beine).

Verwirrend

Die obige Überschrift finde ich ver- wirrend und unpassend, führt der Artikel doch gerade aus, dass nicht gegen das Leid, also aus Mitleid ge- mordet wird. Sie hätten wenigstens ein Fragezeichen hinter die Schlag- zeile setzen sollen.

Dr. Dorothee Lansch,Hüchelner Straße 24,

50226 Frechen

Beiträge im Deutschen Ärzteblatt sollen zur Diskussion anregen. Deshalb freut sich die Redaktion über jeden Leserbrief. Wir müssen aus der Vielzahl der Zuschriften aber auswählen und uns zudem Kürzungen vorbehalten. Die Chance zur Veröffentlichung ist umso größer, je kürzer der Brief ist. Leserbriefe geben die Meinung des Autors, nicht die der Redaktion wieder. E-Mails richten Sie bitte an leserbriefe@aerzteblatt.de, Briefe an das Deutsche Ärzteblatt, Ottostraße 12, 50859 Köln.

Das Leser-Forum

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

ln dem oben angeführten Kurzartikel empfiehlt die Bundesärztekammer ent- sprechend einer Mitteilung der Arbeitsgemeinschaft der deutschsprachigen Phoniater und des

Ich verlange ja nicht, dass mir mein Arzt einen Raki ausgibt, aber ich gerate doch ins Grü- beln, wenn ein unbekannter Händler auf einem türkischen Basar mir mehr Vertrauen ent-

Sie führt, durch die in der Regel anony- me Codierung der Patienten mit Arzt- Patientennummern, nur dazu, dass Vor- werte in der Regel nicht übernommen werden können, da

Die medizinische Maßnah- me, auch .,medizinische Rehabilitation " genannt, gehört mit zu den wichtig- sten Aufgaben der BfA; der Gesetzgeber hat die Reha- bilitation

Die im Artikel von der Joint Commission für die USA geplante Einführung, unter Zugrundelegung einer Risikobereinigung, ist in die- sen Ländern für die Chirur- gie und in einem Land

Auch ein EKG-Kurs und (nach KBV-Richtlinien) Kurse für Echokardiographie, Sonographie und Dopp- ler-Sonographie.. Für Fachkundenachweis „Arzt im Rettungsdienst" diesmal

Die Stiftung Contact Netz erbringt im Auftrag der Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) Leistungen im Suchthilfebereich. Die Angebote werden kantonal gesteuert und sind

Psychotherapeuten demonstrieren für eine angemessene Vergütung ihrer Arbeit während des Praxisjahres an psychiatrischen Kliniken.. P sychotherapeuten in Ausbeu- tung“ ist auf