Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 48⏐⏐30. November 2007 A3319
B R I E F E
AUSBILDUNG
Psychologische Psy- chotherapeuten for- dern eine Vergütung des Psychiatriejah- res (DÄ 40/2007:
„Psychotherapeu- tenausbildung: Psy- chiatriejahr nicht ohne Vergütung“).
Falscher Eindruck
In dem Artikel wurde berichtet, dass
„eine Gruppe engagierter Psychologi- scher Psychotherapeuten in Ausbil- dung (PPiA-Netz)“ fordere, dass das sogenannte Psychiatriejahr, das sie in psychiatrisch-psychotherapeutischen Kliniken zu absolvieren hätten, wie eine fachärztliche Weiterbildung an- zusehen und nach BAT IIa zu bezah- len sei. Dies wurde u. a. als Forderung an die Chefärzte der Kliniken formu- liert. Damit wurde der Eindruck er- zeugt, als wenn von psychiatrisch- psychotherapeutischen Kliniken wi- derrechtlich eine an sich den Ausbil- dungskandidaten zustehende Vergü- tung verweigert würde . . . Nach dem Psychotherapeutengesetz ist die Qua- lifizierung zum Psychologischen Psy- chotherapeuten eine Ausbildung, d. h.
eine Verlängerung des Psychologie- studiums und keine Weiterbildung.
Damit ist auch das sogenannte Psy- chiatriejahr ein Praktikum im Rah- men einer Ausbildung, das keinen Honorierungsanspruch begründet.
Nach der geltenden Rechtsprechung können Praktikanten nicht eigenver- antwortlich arbeiten und kein Über- nahmeverschulden begehen und müs- sen deswegen in besonderer Weise su- pervidiert werden. Entsprechend die- ser Gesetzeslage ist auch eine Finan- zierung in der für psychiatrisch-psy- chotherapeutische Kliniken geltenden Psychiatrie-Personalverordnung nicht
vorgesehen. Falls eine Entlohnung zurzeit dennoch zugestanden wird, müssen dafür in der Psychiatrie-Per- sonalverordnung vorgesehene Plan- stellen von approbierten Psychologen und Ärzten in Stellen für Ausbil- dungskandidaten umgewandelt wer- den, was aber wiederum die Möglich- keit zur Ausbildung und Supervision der PPiAs einschränkt. Das heißt, die in der Regel nicht erfolgende Bezah- lung beruht nicht auf einer Entschei- dung von Chefärzten, sondern ent- spricht der geltenden Rechtslage und der Vergütungsordnung psychiatrisch- psychotherapeutischer Kliniken.
Prof. Dr. med. Wolfgang Gaebel, Präsident der DGPPN,
Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Rheinische Kliniken Düsseldorf, Bergische Landstraße 2, 40629 Düsseldorf Prof. Dr. med. Mathias Berger,Vorstandsmitglied der DGPPN für den Bereich Psychotherapie, Universitätsklinikum Freiburg,
Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie, Hauptstraße 5, 79104 Freiburg
Prof. Dr. med. Michael Linden,
Sprecher des Referats Psychotherapie der DGPPN, Reha-Zentrum Seehof der Deutschen
Rentenversicherung Bund und Forschungsgruppe Psychosomatische Rehabilitation an der Charité Universitätsmedizin Berlin, Lichterfelder Allee 55, 14513 Teltow
RAUCHVERBOT
Seit Anfang Septem- ber gibt es ein bun- desweites Nichtrau- cherschutzgesetz (DÄ 36/2007:
„Rauchverbot light“
von Timo Blöß).
Gängelung der Bürger
Seit 1. August 2007 gilt in Baden- Württemberg ein Rauchverbot in Gaststätten aller Art, zusätzlich zum bundesweiten Rauchverbot in öffent- lichen Gebäuden, Schulen, Kranken-
häusern, Kindergärten, öffentlichen Einrichtungen, öffentlichen Ver- kehrsmitteln etc. Die Gastronomen in Baden-Württemberg haben aber die Möglichkeit, das Rauchen in ab- getrennten Räumen zuzulassen. Von dieser Möglichkeit wird, soweit wir sehen können, aber nur wenig Ge- brauch gemacht. Nach unserem Ver- ständnis ist damit dem Nichtraucher- schutz Genüge getan. Die Vorstellun- gen von Herrn Blöß, auch abgetrenn- te Raucherzimmer in Gaststätten zu verbieten, haben allerdings mit Nichtraucherschutz nichts mehr zu tun, sie haben mehr mit der Freude an Verboten und der Gängelung der Bürger zu tun. Er schreibt ganz rich- tig, dass ein Umdenken auf der Basis von Überzeugung notwendig ist, dies erreicht man aber nur wenig mit Ver- boten.
Dr. med. Wolfgang Harr, Dr. med. Dietrich Kölsch, Flachsbergstraße 2, 89551 Königsbronn
PATIENTENTÖTUNGEN
Sie haben vielfältige Ursachen, aber nie- mand kann aus Mit- leid töten (DÄ 34–35/2007: „Tö- tungsserien in Kran- kenhäusern und Hei- men: Morden gegen das Leiden“ von Prof. Dr. med. Karl H. Beine).
Verwirrend
Die obige Überschrift finde ich ver- wirrend und unpassend, führt der Artikel doch gerade aus, dass nicht gegen das Leid, also aus Mitleid ge- mordet wird. Sie hätten wenigstens ein Fragezeichen hinter die Schlag- zeile setzen sollen.
Dr. Dorothee Lansch,Hüchelner Straße 24,
50226 Frechen