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Dies erweckt den Eindruck, dass die Stiftung Contact Netz mit den Geldern ihre ganz persönliche Drogenpolitik betreibt und primär ihrer Liberalisierungspolitik nachlebt

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I 046/2009 GEF 17. Juni 2009 GEF C

Interpellation

1081 Geissbühler-Strupler, Herrenschwanden (SVP)

Weitere Unterschriften: 11 Eingereicht am: 19.01.2009

Wo bleibt die Kosten/Nutzenrechnung im Drogenbereich, insbesondere für die Aufwendungen der Stiftung Contact Netz

Auf Grund eines Leistungsvertrages mit dem Kanton erhält die Stiftung Contact Netz jährlich über 10 Millionen Steuerfranken. Die Gesamtausgaben der Stiftung belaufen sich auf insgesamt CHF 14'782'922.00, wovon CHF 6'332'344.00 allein für die so genannte Schadensminderung/Überlebenshilfe ausgegeben werden, so unter anderem für den Unterhalt der Fixerräume und die Abgabe von 660'000 Spritzen mit Nadel und 750'000 Nadeln. Präventionsmassnahmen, mit welcher potentielle Drogenkonsumenten vom Konsum abgehalten werden könnten, sucht man hingegen vergebens. Wenig vertrauenserweckend ist die Tatsache, dass die Stiftung im Jahresbericht 2007 weder Budget noch Rechnung vorlegt. Dies erweckt den Eindruck, dass die Stiftung Contact Netz mit den Geldern ihre ganz persönliche Drogenpolitik betreibt und primär ihrer Liberalisierungspolitik nachlebt. Und dies obwohl nach der Ablehnung der Cannabis- Legalisierung an der Urne im November 2008 offensichtlich einer Mehrheit der Bevölkerung klar ist, dass Cannabiskonsum gerade beim heutigen THC-Gehalt der Pflanzen in hohem Masse schädlich ist. Besonders zu denken geben sollte in diesem Zusammenhang, dass die Stiftung Contact Netz im Vorfeld der Abstimmung mit den ihr anvertrauten Stiftungsgeldern eine Medienkonferenz für die Legalisierung von Cannabis organisierte.

Dabei kam ihr die Vertrauensposition, der durch den Vertrag mit dem Kanton entsteht, zu Gute.

Zusammenstellung Gesamtkosten Leistungsvertrag 2008 Contact Netz mit Kanton Bern

Produkt Gesamt-

aufwand

+ Gemein- kosten

= Zwischen- total

- Eigen- ertrag

= Beitrag Kanton Bern A

Ambulante Beratung/

Therapie 3'072'520 706'548 3'779'068 196'861 3'582'207

B

Schadensminderung/

Überlebenshilfe 6'906'550 1'246'294 8'152'844 1'820'500 6'332'344

C Wohnangebote 999'600 100'711 1'100'311 999'600 100'711

D Medizin 1'524'100 226'599 1'750'699 1'694'511 56'188

TOTAL 12'502'770 2'280'152 14'782'922 4'711'472 10'071'450

Es ist an der Zeit, dass der Grosse Rat des Kantons Bern seine Verantwortung gegenüber den Steuerzahlenden und den betroffenen Hilfesuchenden wahrnimmt und die Ausgaben des Kantons Bern für die Stiftung Contact Netz hinterfragt.

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Der Regierungsrat wird zur Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Wie weit ist der Regierungsrat über die Geschäftstätigkeit seines Vertragspartners informiert. Weiss er,

a. aus welchen einzelnen Einkünften sich der Eigenertrag der Stiftung Contact Netz zusammensetzt?

b. aus welchen Beträgen sich die Gemeinkosten der Stiftung Contact Netz zusammensetzen?

c. wie viele Drogensüchtige insgesamt in der Stiftung Contact Netz die jährlich insgesamt 660'000 Spritzen mit Nadeln und die 750'000 Nadeln entgegennehmen?

d. wie viele staatliche Heroinbezüger politoxikoman sind?

e. aus welchen Mitteln die Spritzenabgabestelle der Stiftung Contact Netz in Usbekistan und Georgien finanziert wird?

2. Hat der Regierungsrat einen Überblick über die Kostenpunkte der einzelnen Säulen der Drogenpolitik? Weiss er,

a. wie viel die heroingestützte Behandlung KODA dem Kanton Bern jährlich kostet?

b. wie viel die Drogenprävention (Säule 1) dem Kanton Bern insgesamt kostet?

c. wie viel die Drogentherapie (Säule 2) dem Kanton Bern insgesamt kostet?

d. wie viel die Schadensminderung/Überlebenshilfe (Säule 3) dem Kanton Bern insgesamt kostet?

e. wie viel die Drogenrepression (Säule 4) dem Kanton Bern insgesamt kostet?

f. wie viel der Kanton Bern für die Primärprävention im Drogenbereich ausgibt?

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 26.01.2009

Antwort des Regierungsrates

Die Stiftung Contact Netz erbringt im Auftrag der Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) Leistungen im Suchthilfebereich. Die Angebote werden kantonal gesteuert und sind regional ausgerichtet. Die Interpellantin hat sich mit den Verträgen, die zwischen der Stiftung Contact Netz und der GEF abgeschlossen werden, auseinander gesetzt. Sie stellt sich die Frage, ob die der Stiftung durch den Kanton zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel zielführend eingesetzt werden.

Vorab möchte der Regierungsrat festhalten, dass die GEF die Rechnungen aller Institutionen im Suchtbereich prüft und analysiert. Diese werden bei Bedarf auch der Finanzkontrolle vorgelegt. Die inhaltliche Prüfung wird mittels der Reportings vorgenommen und genau evaluiert. Die Auswertung bildet die Basis für den Abschluss des neuen Jahresvertrags. Die zu erbringenden Leistungen werden aufgrund der Bedarfslage zwischen den Partnern jährlich neu verhandelt.

Im Weiteren beanstandet die Interpellantin, dass die Stiftung Contact Netz Drogenpolitik betreibt, indem sie sich im Vorfeld der Abstimmung zur Hanfinitiative im November 2008 öffentlich positioniert hat. Der Regierungsrat vertritt die Meinung, dass Fachorganisationen sachlich und fachlich fundiert ihren Beitrag zur Meinungsbildung des Stimmvolkes leisten sollen und dürfen. Für die Hanfinitiative und ebenfalls für die Revision des Betäubungsmittelgesetzes haben sich sehr viele Fachverbände und Institutionen schweizweit engagiert. Insbesondere verweisen wir auf den abweisenden Entscheid des Regierungsrates vom 12. November 2008 betreffend der Abstimmungsbeschwerde der Vereinigung „Eltern gegen Drogen“. Die Informationstätigkeit der Stiftung wurde darin behördlichen Akten gleichgestellt. Zusammenfassend wurde festgehalten, dass die

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Stiftung Contact Netz weder bei der Wahl der Informationsmittel und des Zeitpunkts der Information noch bei der Form der Information in unzulässiger Weise gehandelt hat.

Der Regierungsrat nimmt zu den aufgeworfenen Fragen wie folgt Stellung:

1. Wie weit ist der Regierungsrat über die Geschäftstätigkeit seines Vertragspartners informiert. Weiss er,

a) aus welchen einzelnen Einkünften sich der Eigenertrag der Stiftung Contact Netz zusammensetzt?

Der Ertrag wird in den drei Bereichen Wohnen, Arbeit (produktiver Bereich) und Medizin (Erträge der Krankenkassen) generiert.

b) aus welchen Beträgen sich die Gemeinkosten der Stiftung Contact zusammensetzen?

Die Gemeinkosten setzen sich aus den Kosten für Infrastruktur, Administration und Führung zusammen und machen ca. 15 % des Bruttobudgets aus.

c) wie viele Drogensüchtige insgesamt in der Stiftung Contact Netz die jährlich insgesamt 660'000 Spritzen mit Nadeln und die 750'000 Nadeln entgegennehmen?

Aufgrund von Erhebungen bei den Kontakt- und Anlaufstellen in Bern und Biel geht man von 1'700 Konsumierenden aus. Es ist davon auszugehen, dass diese Zahl effektiv höher ist, da Benutzerinnen und Benutzer von anonymisierten Angeboten nicht eingerechnet sind.

d) wie viele staatliche Heroinbezüger politoxikoman sind?

Beim Eintritt in die heroingestützte Behandlung sind praktisch alle Patientinnen und Patienten politoxikoman. Mit der gezielten medizinischen und psychosozialen Betreuung, u.a. auch mittels Kontrollen, nimmt der Nebenkonsum ab.

e) aus welchen Mitteln die Spritzenabgabestelle der Stiftung Contact Netz in Usbekistan und Georgien finanziert wird?

Das Contact Netz führt im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit BAG ein Schadensminderungs-Projekt in Usbekistan. Von zentraler Bedeutung ist dabei die AIDS-Prävention von intravenös konsumierenden Heroinabhängigen. Die Unterbindung von Spritzentausch über die Abgabe von Spritzen ist dabei ein bewährtes Mittel. Finanziert wird das Projekt vom BAG. In der Steuergruppe Schweiz nehmen das BAG, DEZA, EDA sowie das Contact Netz Einsitz.

In Georgien ist Contact Netz als Projekt-Partner in einem auf Rehabilitation und Reintegration von ehemaligen Drogenkonsumenten engagiert. Dabei geht es um Wissenstransfer. Finanziert wird das Projekt vom Bundesamt für Migration.

Zu Lasten des Kantons fallen in beiden Projekten keine Kosten an.

2. Hat der Regierungsrat einen Überblick über die Kostenpunkte der einzelnen Säulen der Drogenpolitik? Weiss er,

a) wie viel die heroingestützte Behandlung KODA dem Kanton Bern jährlich kostet?

Im Jahr 2008 finanzierte der Kanton KODA mit CHF 235'000.--. Die GEF hat mit dem Verein kontrollierte Drogenverschreibung (VkD) einen Leistungsvertrag abgeschlossen und das Controllingprozedere erfolgt wie eingangs beschrieben.

b) wie viel die Drogenprävention (Säule 1) dem Kanton Bern insgesamt kostet?

Die Kosten der Staatsbeiträge für den Bereich Prävention betragen pro Jahr CHF 1.8 Mio. (gesamter Suchtbereich, illegal/legal).

c) wie viel die Drogentherapie (Säule 2) dem Kanton Bern insgesamt kostet?

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Die Kosten der Staatsbeiträge für den Bereich Therapie betragen pro Jahr CHF 11 Mio. (gesamter Suchtbereich, illegal/legal).

d) wie viel die Schadensminderung/Überlebenshilfe (Säule 3) dem Kanton Bern insgesamt kostet?

Die Kosten der Staatsbeiträge für den Bereich Schadensminderung betragen pro Jahr CHF 5.4 Mio. (gesamter Suchtbereich, illegal/legal).

e) wie viel die Drogenrepression (Säule 4) dem Kanton Bern insgesamt kostet?

Von Seiten Kantonspolizei Bern wird auf verschiedenen Ebenen gegen den illegalen Betäubungsmittel-Konsum und Handel vorgegangen (Generalisten, Regionalfahndungen, Kriminalabteilung). Dadurch fallen sowohl erhebliche Personalkosten wie auch Sachkosten an. Entsprechende Kosten fallen auch bei der Justiz an.

Da aber keine spezifische Erfassung der Aktivitäten für den illegalen Drogenbereich erfolgt, können keine präzisen Angaben gemacht werden.

Zu den Aufwendungen der Justiz sind die Ausgaben im Strafvollzug hinzuzurechnen.

f) wie viel der Kanton Bern für die Primärprävention im Drogenbereich ausgibt?

Für die Finanzierung von spezifischen Massnahmen im Rahmen der Schwerpunkteplanung Gesundheitsförderung/Prävention werden pro Jahr CHF 850'000.-- aufgewendet.

An den Grossen Rat

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