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Aus den betroffenen Institutionen hört man insgesamt lobende Worte für die Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF)

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I 248/2008 GEF 17. Dezember 2008 GEF C Interpellation

2140 Gasser, Wabern (EVP)

Weitere Unterschriften: 10 Eingereicht am: 10.09.2008

Umsetzung NFA im sozialen Bereich:

Mehr Planungssicherheit für soziale Institutionen

Aktuelle Situation

Mit dem NFA hat der Kanton die Verantwortung für die Finanzierung sozialer Institutionen übernommen, welche bisher via BSV finanziert waren. Dieser Wechsel brachte viele Unsicherheiten mit sich, und auf's Ganze gesehen wurden die Herausforderungen gut angepackt und gelöst. Aus den betroffenen Institutionen hört man insgesamt lobende Worte für die Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF). Man fühlt sich als Partner des Kantons ernst genommen, Vorgaben sind klar und die GEF zeigt sich in der Lösungssuche konstruktiv und flexibel.

Probleme zeigen sich jedoch im Bereich der längerfristigen Planung. Von Institutionen wird zum Beispiel eine längerfristige Bedarfsplanung verlangt, aber die GEF kann jeweils nur für sehr kurze Zeithorizonte finanzielle Zusagen machen. Momentan werden die finanziellen Zusicherungen nur jährlich gegeben. Dies verhindert Entwicklungen und Innovation, welche gerade im Bereich der beruflichen Integration und der Umsetzung der 5. IV - Revision wichtig wären.

Fragen an den Regierungsrat

- Wie will die Regierung sicherstellen, dass die von ihr abhängigen sozialen Institutionen wieder längerfristige Planungssicherheit von mehr als einem Jahr haben?

- In welchen Bereichen ist der Kanton interessiert an einem Ausbau des Angebots und wie gedenkt er dieses zu fördern?

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 20.11.2008

Antwort des Regierungsrates

Der Interpellant bemängelt, dass finanzielle Zusicherungen an soziale Institutionen durch den Kanton jeweils nur für ein Jahr gegeben werden. Dies führe zu Unsicherheiten und verhindere längerfristige Planungen. Er wünscht von der Regierung längerfristige Planungssicherheit für soziale Institutionen und möchte wissen, in welchen Bereichen der Kanton einen Ausbau des Angebots zu fördern gedenkt.

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Dem Regierungsrat waren die Bedenken und Befürchtungen der sozialen Institutionen im Zusammenhang mit der NFA und deren Umsetzung bekannt. Erfreulicherweise zeigt sich nun, dass die damit verbundenen Herausforderungen gut angepackt und gelöst wurden.

Der Regierungsrat teilt die diesbezügliche Einschätzung des Interpellanten und dankt diesem für die explizite Feststellung, dass die Institutionen lobende Worte für die konstruktive Zusammenarbeit und partnerschaftliche Lösungssuche der Gesundheits- und Fürsorgedirektion finden.

Unsicherheiten ergeben sich gemäss Interpellant aber aufgrund der Leistungsverträge mit einer Laufzeit von lediglich einem Jahr.

Die Motion Ryser (M 101/2007) „Versorgungsplanung für den Behindertenbereich“, welche als Postulat einstimmig überwiesen wurde, hat eine längerfristige Versorgungsplanung und eine Abkoppelung vom jährlichen Budgetprozess gefordert.

Der Regierungsrat hat bereits damals bestätigt, dass er sich der Problematik der kurzen Laufzeiten der Leistungsverträge bewusst ist. Allerdings erachtete er es damals wie heute als wenig sinnvoll, einen einzelnen Bereich aus dem jährlichen Budgetprozess herauszulösen und speziell zu behandeln.

Der Interpellant befürchtet, finanzielle Zusicherungen für lediglich ein Jahr könnten Entwicklungen und Innovationen, welche gerade im Bereich der beruflichen Integration und der Umsetzung der fünften IV-Revision wichtig wären, verhindern. Der Regierungsrat macht darauf aufmerksam, dass die berufliche Integration mittels Eingliederungsmassnahmen und den im Rahmen der fünften IV-Revision neu beschlossenen Integrationsmassnahmen von der NFA nicht betroffen sind und nach wie vor ganz im Zuständigkeitsbereich des Bundes liegen.

Zu Frage 1:

Während der Übergangszeit zur NFA sind die Kantone verpflichtet, die bisherigen Leistungen des Bundes zu garantieren. Daraus ergibt sich gerade zum momentanen Zeitpunkt eine deutlich längerfristige Sicherheit für die Institutionen als ein Jahr.

Zudem ist es bewährte Praxis der Gesundheits- und Fürsorgedirektion, dass der Leistungsvertrag des laufenden Jahres – bei gleichbleibenden Verhältnissen in der betreffenden Institution – die Grundlage für den Leistungsvertrag des folgenden Jahres bildet. Auch dadurch wird Kontinuität geschaffen. In den seltenen Ausnahmen, in denen für den Leistungsvertrag des Folgejahres mit grösseren Änderungen zu rechnen ist, werden diese der betroffenen Institution durch die GEF so früh wie möglich mitgeteilt.

Allerdings können gesicherte finanzielle Zusagen durch den Kanton in der Regel erst nach Abschluss des Budgetprozesses gemacht werden.

Somit könnte den Institutionen eine längerfristige Sicherheit nur gewährt werden, wenn das Budget nicht erst in der Novembersession verabschiedet würde oder wenn der zuständigen Direktion ein Globalbudget über mehrere Jahre bewilligt würde. Beides ist nicht vorgesehen.

Der Regierungsrat macht im Weiteren darauf aufmerksam, dass auch das vormals zuständige Bundesamt für Sozialversicherung in den letzten Jahren lediglich einjährige Verträge (TAEP-Verträge) ausgestellt hat. Diese wurden den Institutionen jeweils erst im Frühling des entsprechenden Jahres vorgelegt.

Zu Frage 2:

Der Regierungsrat nimmt an, dass der Interpellant mit dieser Frage das Angebot der sozialen Institutionen meint.

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Aufgrund der teilweise fehlenden Grundlagen bezüglich Bedarf ist die zuständige Gesundheits- und Fürsorgedirektion zurzeit zurückhaltend mit der Finanzierung von zusätzlichen Angeboten. Sie tut dies nur punktuell und wo ein Bedarf wirklich nachgewiesen ist.

Zurzeit fehlen Angebote im Bereich Arbeitsplätze für Menschen mit psychischen Behinderungen sowie Wohnplätze für Menschen mit mehrfachen Behinderungen, kombiniert mit schwierigem Verhalten und/oder grossem Pflegeaufwand.

Dank besserer medizinischer Versorgung werden auch Menschen mit Behinderung immer älter. Dies führt dazu, dass mehr Plätze angeboten werden müssen und das Angebot auf die spezifischen Bedürfnisse von betagten Menschen mit einer Behinderung angepasst werden muss.

An den Grossen Rat

Referenzen

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