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Archiv "Fortbildung: E-Learning zu „Good Clinical Practice“" (30.11.2007)

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A3322 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 48⏐⏐30. November 2007

B R I E F E M E D I E N

KRYOBANKEN

In Sulzbach/Saar- land befindet sich eines der weltweit modernsten Zentren für die Tiefkühlkon- servierung von bio- logischen Proben (DÄ 39/2007: „Tiefkühlarchiv für die For- schung“ von Dr. med. Birgit Hibbeler und Heike E. Krüger-Brand).

Faszinierende Perspektiven

100 000 Stammzellen auf einem Ku- bikmillimeter der „miniaturisierten Zellcontainer“, das ergibt faszinie- rende Perspektiven für die gegen- wärtige wissenschaftliche Praxis.

Doch lässt sich zeigen, dass die Tief- kühlkonservierung in St. Ingbert auch in wissenschaftstheoretischer Hinsicht von grundsätzlicher Bedeu- tung ist: Beispielsweise ist gut denk- bar, dass an den kryotechnisch auf- bewahrten Präparaten nach Jahr- zehnten neue wissenschaftliche Er- kenntnisse zu ganz anderen Diagno-

sen führen, als sie aktuell „perfekt“

gestellt wurden. Das kann sowohl den Befund an den Zellen oder Zell- verbänden selbst betreffen wie auch die Definition der Krankheit, die uns heute als „Gesetz“ erscheint. Alle Voraussetzungen im „Explanans“

unserer deduktiv-nomologischen Diagnoselogik sind plötzlich verän- dert, „nichts stimmt mehr“. Freilich wird das uns heutigen Patienten nichts mehr nützen. Oder doch?

Denn der Gedanke kann immerhin den Sinn haben, uns Ärzte beschei- dener zu machen: Die beste Diagno- se – auch die pathologisch-anatomi- sche – ist jetzt nur eine „vorläufige Diagnose“. Bei solcher Relativie- rung des Diagnosebegriffs kann kei- ner mehr unter falscher Sicherheit leiden. Man weiß eben niemals alles und braucht deshalb nicht den

„großen Meister“ zu spielen. Und man wird vielleicht eher den gegen- wärtigen Patienten beachten und dessen besondere Situation nicht übersehen.

Dr. Frank Praetorius,Lauterbornweg 27, 63069 Offenbach am Main

SCHUTZIMPFUNGEN

Neue Diskussion über die Frage: Wer darf impfen? (DÄ 36/2007: „Richtlinie Schutzimpfungen:

Einschränkung für Fachärzte“ von Sa- bine Rieser).

Impflücken werden größer

Seit vielen Jahren praktiziere ich als Frauenärztin in Thüringen. Wie im oben genannten Artikel richtig er- wähnt ist, dürfen Fachärzte nach Teil- nahme an hoch qualifizierten Impf- kursen der Landesärztekammer ihre Patienten impfen. Diese Kurse müs- sen vom betroffenen Personenkreis (Fachärzte!) alle drei Jahre wiederholt werden. Zu jedem Kursus wird be- tont, wie unbefriedigend der derzeiti- ge Impfstatus in Deutschland ist und welch hohe Verantwortung die Ärzte tragen, diese Impflücken künftig zu schließen. Aus eigener Praxis kann ich bestätigen, dass bei ca. 40 Prozent

der Patientinnen eine unvollständige Immunität besteht bzw. die durchge- führten Immunisierungen nicht dem aktuellen Stand der STIKO-Empfeh- lungen entsprechen. Das ist nicht zu- letzt darauf zurückzuführen, dass die Weiterbildungspflicht für Impfungen nur den Kreis der Fachärzte betrifft.

Nicht zuletzt haben diese – ebenso wie die Allgemeinmediziner und praktischen Ärzte – ein sechsjähriges Studium der Humanmedizin absol- viert und zusätzlich eine hohe Fach- qualifikation erlangt. Schließlich sind wir ausreichend medizinisch in allen Fachgebieten kompetent, wenn es um die Absicherung des kassenärztlichen Notdienstes geht . . . Sollte den Fach- ärzten tatsächlich die Genehmigung zur Immunisierung unserer Bevölke- rung entzogen werden, wird die oh- nehin lückenhafte Impfsituation in unserem Land dramatisch verschärft.

An dieser Stelle sollte über eine mög- liche Amtshaftung der Entschei- dungsträger nachgedacht werden . . .

Dr. med. Viktoria Piesold,Nordhäuser Straße 2, 99089 Erfurt

FORTBILDUNG

E-Learning zu „Good Clinical Practice“

Das Onlinefortbildungsportal Top- CME (www.top-cme.de) bietet einen von AstraZeneca Deutschland unter- stützten Bereich „Good Clinical Practice“ (GCP) an. Inhaltlich wird das E-Learning-Angebot von Dr. med.

Guido Grass, Universitätsklinikum Köln, betreut. Drei einstündige Fort- bildungskurse sollen dazu beitragen, die Qualität klinischer Prüfungen sicherzustellen. GCP-Kurs 1 deckt die Entstehung, Notwendigkeit und Zielsetzung der Leitlinie zur GCP ab.

GCP-Kurs 2 informiert über den Aufgabenbereich und die Verantwor- tung des Prüfarztes. GCP-Kurs 3 the- matisiert die Rolle und die Bedeutung des Sponsors sowie die praktische Durchführung der Qualitätssiche- rung durch Monitoring und Audits.

Jeder Teilnehmer erhält nach be- standenem Wissenstest drei cme-

Punkte je Kurs. Zur vollständigen GCP-Qualifizierung müssen sämtli- che Kurse absolviert werden. Für Prüfärzte, die klinische Prüfungen für AstraZeneca durchführen, ist die Teilnahme kostenfrei. Alle ande- ren zahlen eine Bearbeitungsgebühr von 99 Euro.

Über das Fortbildungsportal sind darüber hinaus weitere zertifizierte E-Learning-Angebote zu verschie- denen Indikationsbereichen abruf- bar, so beispielsweise zu Onkologie, Gastroenterologie, Herz-Kreislauf

und Schizophrenie. EB

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