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Fachhochschule Potsdam Potsdam, 17. April 2013 Der Zentrale Wahlvorstand

Wahlausschreibung

Die Nachwahl zum Fachbereichsrat des Fachbereichs Design, Gruppe der ProfessorInnen, findet statt am

Mittwoch, dem 15. Mai 2013

in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr im Dekanat des Fachbereichs Design.

I. Rechtsgrundlage

1. Grundordnung (GO) der Fachhochschule Potsdam vom 05.02.2013 2. Wahlordnung (WO) der Fachhochschule Potsdam vom 05.02.2013

Die Wahlordnung und die Grundordnung können auf den Internetseiten der Hochschule eingesehen werden

II. Gegenstand und Art der Wahl

 Nachwahl zum Fachbereichsrat

In den Fachbereichsrat sind nachzuwählen:

• StellvertreterInnen der ProfessorInnen

III. Wahlberechtigung und Wählbarkeit

 Wahlberechtigung

Gemäß § 8 Abs. 1 WO ist wahlberechtigt, wer bei Ablauf der Frist zur Abgabe der Wahl- vorschläge und am Wahltag Mitglied oder Angehöriger der Hochschule ist.

Nach § 58 BbgHG sind Mitglieder der FHP das hauptberuflich an der Hochschule tätige wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Personal sowie die eingeschriebenen StudentInnen.

Angehörige der Fachhochschule Potsdam sind nach § 2 GO:

• Professorenstellvertreterinnen/Professorenstellvertreter

• Gastprofessorinnen/Gastprofessoren,

• Gastdozentinnen/Gastdozenten

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• Honorarprofessorinnen/Honorarprofessoren

• Nebenberufliche Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer

• Lehrbeauftragte

• Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter mit einem Beschäftigungsverhältnis unter sechs Monaten

• Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer sowie akademische Mitarbeiterin- nen/Mitarbeiter im Ruhestand, soweit sie Lehrveranstaltungen abhalten oder in der Forschung tätig sind, sowie

• Promotions- und Forschungsstudierende, die nicht an der Hochschule ein- geschrieben sind.

 Wählbarkeit

Gemäß § 8 Abs. 2 WO sind nur Mitglieder der Hochschule wählbar:

• das hauptberuflich an der Hochschule tätige wissenschaftliche und nichtwissen- schaftliche Personal,

Gemäß § 8 Abs. 3 WO sind Angehörige der Hochschule gemäß § 2 GO wahlberechtigt, aber nicht wählbar (s. o.)

Mitglieder und Angehörige der Fachhochschule sind nur in der Organisationseinheit der Hochschule und der Mitgliedergruppe wahlberechtigt und wählbar, in der sie bis zum Ab- lauf der Frist zur Abgabe der Wahlvorschläge ihre dienstliche Aufgaben ganz oder über- wiegend wahrnehmen (§ 8 Abs. 4 WO).

 Gruppen der Hochschule

Gemäß § 59 Abs. 1 BbgHG bilden folgende Mitglieder und Angehörige der Hochschule jeweils eine Gruppe:

Gruppe der ProfessorInnen:

die ProfessorInnen einschließlich der HonorarprofessorInnen;

die in einem Dienstverhältnis mit der Fachhochschule stehenden GastprofessorInnen;

GastdozentInnen sowie die StellvertreterInnen einer Professur, die bereits bei der Be- gründung eines Dienstverhältnisses mit der Hochschule Professorin oder Professor sind.

IV. Einsichtnahme in das Verzeichnis der Wahlberechtigten

Das Verzeichnis der Wahlberechtigten enthält eine Aufstellung aller Wahlberechtigten des Fachbereichs Design, Gruppe der ProfessorInnen.

Das Verzeichnis der Wahlberechtigten liegt ab

Dienstag, dem 30. April 2013, für zwei Wochen

in der Geschäftsstelle des Zentralen Wahlvorstands, Campus Pappelallee, Hauptgebäude, Raum 021, zur Einsicht zwischen 09:00 bis 15:00 Uhr aus. Das Verzeichnis der Wahlberech- tigten wird vom Wahlvorstand

am Dienstag, dem 14. Mai 2013, um 15:00 Uhr

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abgeschlossen. Danach können jedoch Wahlberechtigte, die ihre Wahlberechtigung zwei- felsfrei nachweisen, auf begründeten Antrag vom zentralen Wahlvorstand noch am Wahl- tag zugelassen werden (siehe § 11 Abs. 5 WO).

V. Einspruch gegen das Verzeichnis der Wahlberechtigten

Jedes wahlberechtigte Mitglied der Fachhochschule Potsdam kann beim Wahlvorstand wäh- rend der Auslegefrist schriftlich Einspruch gegen das Verzeichnis der Wahlberechtigten ih- rer/seiner Gruppe erheben. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat die/der Einsprechende die erforderlichen Beweismittel beizubringen (§ 11 Abs. 2).

Der zentrale Wahlvorstand entscheidet über die Einsprüche und nimmt, wenn erforderlich, die Berichtigung des Wählerverzeichnisses vor.

VI. Abgabefrist und Form der Wahlvorschläge

Zwischen dem Zeitpunkt der Wahlbekanntmachung und dem Termin der Abgabe der Wahl- vorschläge müssen mindestens 11 Kalendertage liegen. Der Zentrale Wahlvorstand legt den Termin der Abgabe der Wahlvorschläge auf

Montag, den 29. April 2013, 15.00 Uhr

Die Wahlvorschläge sind auf den vom zentralen Wahlvorstand herausgegebenen Formblät- tern für die Wahlen in der Geschäftsstelle des Zentralen Wahlvorstands, Campus Pappelal- lee, Hauptgebäude, Raum 021, zwischen 09:00 bis 15:00 Uhr einzureichen.

Die dazu erforderlichen Vordrucke sind im Dekanat des FB Design erhältlich.

Sie müssen über jede/n BewerberIn folgende Angaben enthalten:

• Vor- und Familienname,

• ggf. Amts- oder Dienstbezeichnung,

• Hochschulbereich,

• Geburtsjahr.

Jede/r BewerberIn muss ihre/seine Zustimmung zu dem Wahlvorschlag durch eigenhändige Unterschrift erklären (§ 12 Abs. 6 WO).

Ein Vorschlag für die Wahl zum Fachbereichsrat soll mindestens drei BewerberInnen enthal- ten. Jeder Wahlvorschlag sollte soviel BewerberInnen aufweisen, dass bei Ausfall einer/s MandatsinhaberIn genügend NachrückerInnen zur Verfügung stehen, um das Amt wahrzu- nehmen. Einzelbewerbungen darf der Zentrale Wahlvorstand zu einem Vorschlag in alpha- betischer Reihenfolge zusammenfassen, sofern die EinzelbewerberInnen diesem Verfahren zustimmen (siehe § 12 Absatz 4 WO).

Ein Wahlvorschlag für die Wahl zu den Kollegialorganen bedarf der Unterstützung von min- destens fünf Wahlberechtigten.

Die Zustimmung der BewerberInnen gilt gleichzeitig als Unterstützung für den Wahlvor- schlag (§ 12 Abs. 3 WO). Jede/r BewerberIn kann sich zur Wahl für ein bestimmtes Gremium nur auf einem Wahlvorschlag bewerben (§ 12 Abs. 7 WO).

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VII. Veröffentlichung der Wahlvorschläge

Der zentrale Wahlvorstand beschließt die Zulässigkeit der Wahlvorschläge und macht die zugelassenen Wahlvorschläge bekannt am

Dienstag, dem 30. April 2013.

VIII. Einspruch gegen die Entscheidung über die Zulässigkeit der Wahlvorschläge

Gemäß § 13 Abs. 7 WO kann jede/r Wahlberechtigte innerhalb von drei Kalendertagen nach deren Bekanntmachung Einspruch gegen die Entscheidung über die Zulässigkeit der Wahl- vorschläge einlegen. Über den Einspruch entscheidet der zentrale Wahlvorstand.

IX. Versand und Rücklauf der Briefwahlunterlagen

Bis Montag, den 06. Mai 2013, kann eine Briefwahl beim zentralen Wahlvorstand unter An- gabe der Zustellungsadresse beantragt werden (§ 15 Abs. 1 WO).

Die Versendung der Wahlunterlagen wie

• der Wahlschein,

• der oder die Stimmzettel,

• der Stimmzettelumschlag und

• der Wahlbriefumschlag (Umschlag für die Rücksendung der Briefunterlagen) erfolgt

am Dienstag, dem 07. Mai 2013

Wer durch Briefwahl wählt, kennzeichnet persönlich die Stimmzettel, legt sie in den Stimm- zettelumschlag, klebt ihn zu und legt ihn zusammen mit dem Wahlschein in den Wahlbrief- umschlag. Auf dem Wahlschein muss die/der Wahlberechtigte durch ihre/seine Unterschrift versichern, dass sie/er den Stimmzettel eigenhändig gekennzeichnet hat (§ 15 Abs. 2 WO).

Wer von der Briefwahl Gebrauch gemacht hat, darf nicht mehr an der Urnenwahl teilneh- men (§ 15 Abs. 3 WO). Der Wahlbrief muss bis zum Abschluss der Wahlhandlung dem zu- ständigen Wahlvorstand zugegangen sein.

X. Ort und Zeit der Feststellung der Wahlergebnisse

Die öffentliche Auszählung der Stimmen (§ 17 Abs. 1 WO) findet am

15. Mai 2013 ab 15:00 Uhr

in der Fachhochschule Potsdam, Pappelallee 8-9, Dekanat des FB Design statt.

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Die vorläufigen Wahlergebnisse werden umgehend am

16. Mai 2013

auf den Internetseiten der Fachhochschule sowie über Aushang in der Pappelallee veröf- fentlicht.

gez. Prof. Dr. Helene Kleine

Vorsitzende des Zentralen Wahlvorstandes

Zeitplan Nachwahlen am 15.05.13 an der FH Potsdam

Datum Frist Wahlvorgang WO

Nachwahlen § 19

Jeweils 15 Uhr bei Ein- gangsfristen

17.04. mind. 23 KT vor Wahl Bekanntmachung § 9 Abs. 2 29.04. mind. 11 KT nach Be-

kanntmachung

Abgabe Wahlvorschläge § 12 Abs. 1

30.04. unverzüglich Bekanntgabe Wahlvorschläge § 13 Abs. 6 06.05. spät. am 10. KT vor Wahl Beantragung Briefwahl § 15 Abs. 1

03.05. 3 KT Widerspruch § 13 Abs. 7

07.05.

ab 15 Uhr 5 KT vor Wahl Versand Briefwahlunterlagen § 15 Abs. 1

15.05. Stimmabgabe § 16

15.05.

15 Uhr Eingang Briefwahlunterlagen

beim Wahlvorstand § 15 Abs. 4 15.05.

ab 15 Uhr Auszählung der Stimmen,

Feststellung Wahlergebnis § 17

16.05. Bekanntgabe vorl. Wahlergeb-

nis

§ 17

21.05. 5 KT Wahlanfechtung § 18 Abs. 1

21.05.

15 Uhr

oder Einberufung Wahlaus-

schuss Bekanntgabe Wahlergebnis § 18 Abs. 1

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