SPEKTRUM LESERBRIEFE
Transplantation
Zu der Nachricht in Heft 15/1994:
„Transplantation: Gesetzesinitiative geplant":
Falscher Eindruck
Aus Ihrem Bericht könnte der Eindruck entstehen, der Sozialpolitische Ausschuß des Bayerischen Landtages unterstütze die Forderung von Sozialminister Dr. Glück.Das ist jedoch nicht der Fall.
Ganz im Gegenteil: Die Mit- glieder des Ausschusses ha- ben ohne Ausnahme ihre Auffassung bekräftigt, daß die sogenannte Wider- spruchslösung die ist, die am besten geeignet ist, die Pro- blematik Organspende sach- gerecht zu lösen.
Gerda-Maria Haas, Gesund- heitspolitische Sprecherin, Bayerischer Landtag, Karl- Bröger-Straße 22, 90459 Nürnberg
Polikliniken
Zu dem Leserbrief „Der Patient soll- te entscheiden" von Dr. med. Eber- hard Hetzke in Heft 5/1994, der sich auf den Beitrag von Sabine Dauth
„AOK in Chemnitz will Poliklinik übernehmen" in Heft 38/1993 be- zog:
Grundproblem nicht erfaßt
Kollege Hetzke hat das Grundproblem um die ge- plante AOK-Poliklinik offen- sichtlich nicht erfaßt. Es geht der übergroßen Mehrheit der Chemnitzer Ärzte, die diese AOK-Trägerschaft einer ehe- maligen Poliklinik ablehnen, nicht darum, den beschäftig- ten Ärzten ihr Gnadenbrot zu verweigern. Seit nunmehr Jahren wird die Einrichtung kommunal getragen, neben übrigens etlichen gut ange- nommenen Ärztehäusern von niedergelassenen Kollegen in der Stadt.
Der mittlerweile in einen größeren Finanzskandal ver- wickelte AOK-Chef will viel- mehr erklärtermaßen als Bundespilotprojekt eine Kas-
sen-Trägerschaft dieser Ein- richtung, um den Sicherstel- lungsauftrag der KV zu bre- chen. Keiner wird dann kon- trollieren können, mit wieviel Geld der Versicherten die Poliklinik später am Leben gehalten werden muß, denn daß das Unternehmen AOK- VEB kein Verlustgeschäft wird, glauben nur diejenigen, die, vom GSG nicht gebeu- telt, auf gut bezahlten Ange- stelltensesseln sitzen.
Dr. med. Thomas Wächtler, Straße Usti nad Labem 1, 09119 Chemnitz
Werbung
Zu dem Bericht über das Symposium
„Der mündige Patient" 2000: „Neue Werbeordnung statt Werbeverbote"
von Dr. Harald Clade in Heft 10/1994 („Politik"):
Allgegenwärtig ...
Mich ärgert beson- ders, daß Werbung und Infor- mation in der betreffenden Diskussion immer gemeinsam genannt werden. Wichtig ist ja zunächst wohl, Information und Werbung zu trennen:Letztere zeichnet sich da- durch aus, daß sie plakativ, vereinfachend und aufdring- lich ist, unangemessen viel Raum einnimmt, mit er- wünschten Informationen un- vermeidbar verknüpft wird und oft fernliegende Assozia- tionen benutzt.
Dieser Teil werbender In- formation stärkt sicher nie- mandes Autonomie und Selbstbestimmung.
Immer wieder begegne ich dem Argument, unsere Ge- sellschaft hätte gelernt, mit Werbung umzugehen. Wir Ärzte tragen unsere umwor- bene Nase sehr hoch, wenn wir meinen, wir gingen der Werbung nicht auf den Leim.
Wer einmal versucht, sich medizinischer Werbung in seinem Umfeld teilweise zu entziehen, wird vielleicht fest- stellen, wie allgegenwärtig sie unser Handeln beeinflußt.
Dr. med. Rudolf Dinkelak- ker, Vogelsangstraße 1, 74562 Crailsheim
BGA
Zu dem Leserbrief „Unberechtigter Verdacht" von Prof. Dr. med. habil.
P. Wüstenberg in Heft 19/1994, der sich auf eine Bekanntgabe der Arz- neimittelkommission der deutschen Ärzteschaft bezog, antwortet das Bundesgesundheitsamt:
Andere Bewertung möglich
Zur Stellungnahme der Firma Schaper & Brümmer möchten wir zwei Abschluß- bemerkungen machen.
> Die von uns einer Pu- blikation von Cox, D. et al.
(Human Toxicol. 8 [1989]
501) entnommenen Ergebnis- se zeigen unter anderem auch folgendes:
Von den acht Fällen, in denen sich erst nach Abset- zen des Cumarins die Leber- funktion besserte, konnte bei einem Patienten keine Nach- untersuchung durchgeführt werden. Unter den verblei- benden sieben Patienten be- fanden sich fünf Carcinom- Patienten sowie je ein Fall mit Brucellose und mit Mo- nonukleose.
Durch ein oder mehrere Rechallenge-Versuche wurde in diesen Fällen ein erneuter Anstieg der Transaminasen- Aktivität hervorgerufen. Un- ter diesen Patienten befan- den sich fünf Carcinom-Pa- tienten, bei denen durch bild- gebende Verfahren, in einem davon auch durch eine Leber- biopsie, das Vorliegen von Lebermetastasen ausge- schlossen wurde.
Daraus, daß der erneute Anstieg der Transaminasen- aktivität nach Reexposition mit Cumarin schneller eintrat als bei der ersten Behand- lung mit diesem Stoff, schlie- ßen die Autoren auf das Vorliegen einer Überemp- findlichkeitsreaktion. Eine positive Reaktion bei erneu- ter Exposition ist immer als starkes Indiz für einen ur- sächlichen Zusammenhang zwischen Arzneimittelgabe und Nebenwirkung, in die- sem Fall eine Leberschädi- gung, zu werten.
> Ein langer Zeitraum, über den hinweg ein Arznei- mittel in den Verkehr ge- bracht worden ist, schließt nicht aus, daß möglicherweise spät bis dahin noch unbe- kannte Nebenwirkungen ei- nes Arzneimittels erkannt werden, und ist per se kein Beweis dafür, daß bestimmte Nebenwirkungen nicht auf- treten können. Es gibt mehr als ein Beispiel dafür, daß un- ter dem Einfluß neuer Erfah- rungen und Fragestellungen sich die Ziele, auf die sich die Aufmerksamkeit bei der Be- obachtung von Arzneimittel- nebenwirkungen richtet, än- dern können. Insbesondere beim Einsatz neuer Beobach- tungs- und Untersuchungs- methoden können Erschei- nungen neu gedeutet werden und führen möglicherweise zu einer anderen Bewertung des Arzneimittels. Der syste- matischen Erfassung von Arz- neimittelnebenwirkungen kommt besondere Bedeutung dabei zu, frühzeitig selten auftretende Nebenwirkungen
zu erkennen.
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Praxisbewertung
Zu dem Leserbrief „Gegen Schätz- wert klagen" von Günther Frielings- dorf in Heft 13/1994, der sich auf den Varia-Beitrag „Ehescheidung und die Bewertung von Arztpraxen"
von Rechtsanwältin Susanne Strick in Heft 3/1994 bezog:
Weiteres Problem
Im Gegensatz zu Herrn Frielingsdorf bin ich sehr wohl auch der Auffassung von Frau Strick, daß bei der Bewertung von Arztpraxen im Falle einer Ehescheidung— und nur hier — sehr wohl der unternehmerische Lohn Be- rücksichtigung finden muß.
Schließlich wird der Unter- haltsanspruch auch letztend- lich aus dieser Summe in der Zukunft zu leisten sein.
Zwischenzeitlich hat nun das Gesundheitsstrukturge- setz auch Einfluß auf die Be- wertung von Arztpraxen ge- nommen. Dies gilt nicht nur bei Ehescheidung, sondern A-1406 (6) Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 20, 20. Mai 1994