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Archiv "BGA: Andere Bewertung möglich" (20.05.1994)

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SPEKTRUM LESERBRIEFE

Transplantation

Zu der Nachricht in Heft 15/1994:

„Transplantation: Gesetzesinitiative geplant":

Falscher Eindruck

Aus Ihrem Bericht könnte der Eindruck entstehen, der Sozialpolitische Ausschuß des Bayerischen Landtages unterstütze die Forderung von Sozialminister Dr. Glück.

Das ist jedoch nicht der Fall.

Ganz im Gegenteil: Die Mit- glieder des Ausschusses ha- ben ohne Ausnahme ihre Auffassung bekräftigt, daß die sogenannte Wider- spruchslösung die ist, die am besten geeignet ist, die Pro- blematik Organspende sach- gerecht zu lösen.

Gerda-Maria Haas, Gesund- heitspolitische Sprecherin, Bayerischer Landtag, Karl- Bröger-Straße 22, 90459 Nürnberg

Polikliniken

Zu dem Leserbrief „Der Patient soll- te entscheiden" von Dr. med. Eber- hard Hetzke in Heft 5/1994, der sich auf den Beitrag von Sabine Dauth

„AOK in Chemnitz will Poliklinik übernehmen" in Heft 38/1993 be- zog:

Grundproblem nicht erfaßt

Kollege Hetzke hat das Grundproblem um die ge- plante AOK-Poliklinik offen- sichtlich nicht erfaßt. Es geht der übergroßen Mehrheit der Chemnitzer Ärzte, die diese AOK-Trägerschaft einer ehe- maligen Poliklinik ablehnen, nicht darum, den beschäftig- ten Ärzten ihr Gnadenbrot zu verweigern. Seit nunmehr Jahren wird die Einrichtung kommunal getragen, neben übrigens etlichen gut ange- nommenen Ärztehäusern von niedergelassenen Kollegen in der Stadt.

Der mittlerweile in einen größeren Finanzskandal ver- wickelte AOK-Chef will viel- mehr erklärtermaßen als Bundespilotprojekt eine Kas-

sen-Trägerschaft dieser Ein- richtung, um den Sicherstel- lungsauftrag der KV zu bre- chen. Keiner wird dann kon- trollieren können, mit wieviel Geld der Versicherten die Poliklinik später am Leben gehalten werden muß, denn daß das Unternehmen AOK- VEB kein Verlustgeschäft wird, glauben nur diejenigen, die, vom GSG nicht gebeu- telt, auf gut bezahlten Ange- stelltensesseln sitzen.

Dr. med. Thomas Wächtler, Straße Usti nad Labem 1, 09119 Chemnitz

Werbung

Zu dem Bericht über das Symposium

„Der mündige Patient" 2000: „Neue Werbeordnung statt Werbeverbote"

von Dr. Harald Clade in Heft 10/1994 („Politik"):

Allgegenwärtig ...

Mich ärgert beson- ders, daß Werbung und Infor- mation in der betreffenden Diskussion immer gemeinsam genannt werden. Wichtig ist ja zunächst wohl, Information und Werbung zu trennen:

Letztere zeichnet sich da- durch aus, daß sie plakativ, vereinfachend und aufdring- lich ist, unangemessen viel Raum einnimmt, mit er- wünschten Informationen un- vermeidbar verknüpft wird und oft fernliegende Assozia- tionen benutzt.

Dieser Teil werbender In- formation stärkt sicher nie- mandes Autonomie und Selbstbestimmung.

Immer wieder begegne ich dem Argument, unsere Ge- sellschaft hätte gelernt, mit Werbung umzugehen. Wir Ärzte tragen unsere umwor- bene Nase sehr hoch, wenn wir meinen, wir gingen der Werbung nicht auf den Leim.

Wer einmal versucht, sich medizinischer Werbung in seinem Umfeld teilweise zu entziehen, wird vielleicht fest- stellen, wie allgegenwärtig sie unser Handeln beeinflußt.

Dr. med. Rudolf Dinkelak- ker, Vogelsangstraße 1, 74562 Crailsheim

BGA

Zu dem Leserbrief „Unberechtigter Verdacht" von Prof. Dr. med. habil.

P. Wüstenberg in Heft 19/1994, der sich auf eine Bekanntgabe der Arz- neimittelkommission der deutschen Ärzteschaft bezog, antwortet das Bundesgesundheitsamt:

Andere Bewertung möglich

Zur Stellungnahme der Firma Schaper & Brümmer möchten wir zwei Abschluß- bemerkungen machen.

> Die von uns einer Pu- blikation von Cox, D. et al.

(Human Toxicol. 8 [1989]

501) entnommenen Ergebnis- se zeigen unter anderem auch folgendes:

Von den acht Fällen, in denen sich erst nach Abset- zen des Cumarins die Leber- funktion besserte, konnte bei einem Patienten keine Nach- untersuchung durchgeführt werden. Unter den verblei- benden sieben Patienten be- fanden sich fünf Carcinom- Patienten sowie je ein Fall mit Brucellose und mit Mo- nonukleose.

Durch ein oder mehrere Rechallenge-Versuche wurde in diesen Fällen ein erneuter Anstieg der Transaminasen- Aktivität hervorgerufen. Un- ter diesen Patienten befan- den sich fünf Carcinom-Pa- tienten, bei denen durch bild- gebende Verfahren, in einem davon auch durch eine Leber- biopsie, das Vorliegen von Lebermetastasen ausge- schlossen wurde.

Daraus, daß der erneute Anstieg der Transaminasen- aktivität nach Reexposition mit Cumarin schneller eintrat als bei der ersten Behand- lung mit diesem Stoff, schlie- ßen die Autoren auf das Vorliegen einer Überemp- findlichkeitsreaktion. Eine positive Reaktion bei erneu- ter Exposition ist immer als starkes Indiz für einen ur- sächlichen Zusammenhang zwischen Arzneimittelgabe und Nebenwirkung, in die- sem Fall eine Leberschädi- gung, zu werten.

> Ein langer Zeitraum, über den hinweg ein Arznei- mittel in den Verkehr ge- bracht worden ist, schließt nicht aus, daß möglicherweise spät bis dahin noch unbe- kannte Nebenwirkungen ei- nes Arzneimittels erkannt werden, und ist per se kein Beweis dafür, daß bestimmte Nebenwirkungen nicht auf- treten können. Es gibt mehr als ein Beispiel dafür, daß un- ter dem Einfluß neuer Erfah- rungen und Fragestellungen sich die Ziele, auf die sich die Aufmerksamkeit bei der Be- obachtung von Arzneimittel- nebenwirkungen richtet, än- dern können. Insbesondere beim Einsatz neuer Beobach- tungs- und Untersuchungs- methoden können Erschei- nungen neu gedeutet werden und führen möglicherweise zu einer anderen Bewertung des Arzneimittels. Der syste- matischen Erfassung von Arz- neimittelnebenwirkungen kommt besondere Bedeutung dabei zu, frühzeitig selten auftretende Nebenwirkungen

zu erkennen.

Praxisbewertung

Zu dem Leserbrief „Gegen Schätz- wert klagen" von Günther Frielings- dorf in Heft 13/1994, der sich auf den Varia-Beitrag „Ehescheidung und die Bewertung von Arztpraxen"

von Rechtsanwältin Susanne Strick in Heft 3/1994 bezog:

Weiteres Problem

Im Gegensatz zu Herrn Frielingsdorf bin ich sehr wohl auch der Auffassung von Frau Strick, daß bei der Bewertung von Arztpraxen im Falle einer Ehescheidung

— und nur hier — sehr wohl der unternehmerische Lohn Be- rücksichtigung finden muß.

Schließlich wird der Unter- haltsanspruch auch letztend- lich aus dieser Summe in der Zukunft zu leisten sein.

Zwischenzeitlich hat nun das Gesundheitsstrukturge- setz auch Einfluß auf die Be- wertung von Arztpraxen ge- nommen. Dies gilt nicht nur bei Ehescheidung, sondern A-1406 (6) Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 20, 20. Mai 1994

Referenzen

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