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Archiv "BGA-Monographie" (09.07.1993)

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Academic year: 2022

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(1)

§

13 Facharztstandard

Ambulante Operationen werden nach Facharztstandard erbracht. Danach sind ambulante Operationen nur von Fachärz- ten, unter Assistenz von Fachärzten oder unter deren unmittelbarer Aufsicht und Weisung mit der Möglichkeit des unver- züglichen Eingreifens zu erbringen.

§

14 Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen Die Vertragspartner werden bis zum 31. 12. 1993 ergänzend zu den Anforde- rungen des EBM Maßnahmen zur Siche- rung der Qualität beim ambulanten Ope- rieren vereinbaren. Zur Vorbereitung der Vereinbarung setzen die Partner eine Arbeitsgruppe ein.

§

15

Maßnahmen zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit

Die Vertragspartner werden bis zum 31. 12. 1993 Maßnahmen zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit beim ambulanten Operieren in einer gesonderten Verein- barung treffen.

§

16 Beteiligung der

Deutschen Krankenhausgesellschaft Soweit über den Katalog nach § 3 und über die Bewertung der darin aufgeführ- ten Leistungen zu beraten ist, nehmen Vertreter der Deutschen Krankenhaus- gesellschaft an Sitzungen des Arbeits- ausschusses des Bewertungsausschusses teil.

§ 17

Abrechnungsverfahren

Die Leistungen und Nebenleistungen werden dem Krankenhaus von der für

Die KBV informiert:

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den Patienten zuständigen Krankenkasse vergütet, sofern zwischen den Spitzenver- bänden der Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft nicht abweichende Abrechnungsverfah- ren vereinbart werden.

§

18

Datenübermittlung

Die zugelassenen Krankenhäuser ha- ben den Krankenkassen die Daten nach

§ 301 SGB V zu übermitteln, soweit dies für die Erfüllung der Aufgaben der Kran- kenkassen erforderlich ist.

§ 19

Geltung des Vertrages

(1) Der Vertrag tritt ab 1. 4. 1993 in Kraft. Er kann mit einer Frist von einem Jahr jeweils zum 30. 6. oder 31. 12. eines jeden Jahres durch einen der drei Ver- tragspartner durch eingeschriebenen Brief gekündigt werden.

(2) Die Partner erklären ihre Bereit- schaft, innerhalb von 3 Monaten nach er- folgter Kündigung an der Verabschie- dung eines Anschlußvertrages mitzuwir-

ken. 0

Vertragsarztsitze

KVHamburg

Die Kassenärztliche Vereinigung Harnburgschreibt auf Antrag des Praxisin- habers, der mit Ablauf des 30. 9. 1993 auf seine vertragsärztliche Zulassung verzich- ten wird, folgenden Vertragsarztsitz zur Übernahme durch einen Nachfolger aus:

Arzt für HNO-Heilkunde in Hamburg.

..,. Bewerbungen sind bis zum

31. 7. 1993 .zu richten an die KV Harn- burg, Praxis- und Niederlassungsbera- tung, Humboldtstr. 56, 22083 Hamburg, Tel: 0 40/22 80 23 24.

Nach § 3, Satz 2 des Vertrages "Ambulantes Operieren im Krankenhaus"

beabsichtigen die Vertragspartner den Katalog ambulant durchführbarer Ope- rationen und Anästhesien/Narkosen sowie deren Zuordnung zu den Zuschlags- katalogen der Gebührenordnungsabschnitte B VI u11d B VII bis zu~ 30. _6._1993 zu überarbeiten. Da die zu einer entsprechenden Anderung des Emhe1thchen Bewertungsmaßstabes (EBM) erforderliche Einigung im Bewertungsausschuß nach § 87 Abs. 3 SGB V bislang nicht erreicht werden konnte, ist nicht auszu- schließen, daß auch über den 30. 6. 1993 hinaus der Katalog der zuschlagsbe- rechtigten ambulant durchführbaren Operationen und Anästhesien/Narkosen noch dem entsprechen wird, der im EBM in seiner jetzigen Fassung in den Ge- bührenordnungsabschnitten B VI und B VII enthalten ist.

KVBremen

Die Kassenärztliche Vereinigung Bre- men schreibt auf Antrag des Praxisinha- bers dessen Vertragsarztsitz zur Über- nahme durch einen Nachfolger aus:

Allgemeinarztpraxis in Bremen.

..,. Bewerbungen sind schriftlich bis

zum 30. 6. 1993 zu richten an die Ge- schäftsstelle des Zulassungsausschusses der KV Bremen, Schwachhauser Heerstr.

26/28, 28209 Bremen, Tel: 04 21/

34 04-3 32.

KV Rheinhessen

Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinhessen schreibt auf Antrag des Pra- xisinhabers dessen Vertragsarztsitz zur Übernahme durch einen Nachfolger aus:

Urologische Praxis in Worms.

..,. Bewerbungen sind bis zum

31. 7. 1993 zu richten an die KV Rhein- hessen, 55118 Mainz, Hindenburgstr. 32, Tel: 0 61 31/63 02-22.

KV Mecklenburg-Vorpommern Die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern schreibt auf Antrag der Praxisinhaber folgende Ver- tragsarztsitze zur Übernahme durch ei- nen Nachfolger aus:

Allgemeinarztpraxis in Neukloster, Kreis Wismar-Land;

Allgemeinarztpraxis in Vellahn, Kreis Hagenow.

..,. Bewerbungen sind bis zum

15. 8. 1993 an die KV Mecklenburg-Vor-

pommern, Mendelejewstr. 25, 19063 Schwerin, Tel: 03 85 /4 56 26. 0

BGA-Monographie

Der nachstehend aufgeführte Mono- graphie-Entwurf wurde von der Kommis- sion B 6 (Infektionskrankheiten, Onkolo- gie, Immunologie, Pulmologie) für den humanmedizinischen Bereich erarbeitet:

Carmustin.

Bevor das Bundesgesundheitsamt bei zukünftigen Zulassungsanträgen auf der Grundlage dieser Ergebnisse entscheiden wird, legt es die Monographie-Entwürfe der Fachöffentlichkeit vor und stellt sie zur Diskussion.

Monographie-Entwürfe können beim Bundesgesundheitsamt (GS13.05) ange- fordert und Stellungnahmen bis zum 15.

Juli an das Institut für Arzneimittel des Bundesgesundheitsamtes, Seestr. 10-11, 13353 Berlin, eingesandt werden. WZ

Deutsches Ärzteblatt 90, Heft 27, 9. Juli 1993 (53) A1-1957

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