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Archiv "Schwanengesang des Zentral Iabors?: Erhebliche Arbeitserleichterung" (13.09.1979)

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Spektrum der Woche Aufsätze - Notizen Zentrallaboratorien

Autors nicht als Trendmeldung auf- gefaßt werden kann.

Entscheidendster Faktor für die Ko- sten einer Serumanalyse sind nach wie vor die Länge der Einzelserie und die Qualität des Managements.

Dabei spielt eine relativ geringfügige Rolle die Frage, ob es sich um ein Einzellabor, eine kleine oder eine große Laborgemeinschaft handelt.

Dr. med. Albrecht Kühn Kelternstraße 2

7400 Tübingen

Teures Hobby?

Ich habe bis jetzt von vielen mehr oder weniger logischen Gründen gehört, ein Labor gewissen Umfan- ges in der Einzelpraxis weiterzufüh- ren. Ganz neu ist jedoch die Argu- mentation, daß die beste, billigste und effektivste Methode, richtige Laborwerte zur Verfügung zu haben, das Einzellabor sein kann.

Ich stimme einem großen Teil der Aussagen Webers über das Vergnü- gen an einem gut eingespielten ei- genen Praxislabor zu. Dennoch dürfte es sich hier mehr um ein teu- res Hobby handeln, es ist vielleicht auch der gewisse Geschmack, der bekanntlich mal etwas teurer sein darf, vielleicht auch eine Weltan- schauung.

Vielleicht treffen in dem dargestell- ten Fall zur Zeit zwei Dinge zusam- men: Eine zuverlässige und ge- schickte und flinke Arzthelferin auf der positiven Seite und ein unge- schickt aufgebautes, kostenintensi- ves Zentrallabor auf der anderen Seite.

Die positive Seite kann sich nur allzu rasch ändern und darf nicht als Re- gel betrachtet werden. Die negative Seite müßte sich dringend ändern, wenn, was ja anzunehmen ist, die Schilderung den Tatsachen ent- spricht.

Im einzelnen: Eine speziell auf den Autoanalyzer ausgerichtete Arbeits- gemeinschaft mag in Ordnung sein,

aber ich mag sie nicht. Wenn man sich einer Laborgemeinschaft an- schließt, darf man nicht 20 Untersu- chungsparameter in eigener Praxis behalten, von ganz wenigen Tests abgesehen, die man selber machen kann. Über die Wirtschaftlichkeit des Autoanalyzers mögen sich an- dere streiten. Der von Dr. Weber er- wähnte hämatologische Counter bringt vier Parameter für etwa 4,50 DM, die sich „konservativ" für rund 55 Pfennig herstellen lassen und von denen ich oft nur einen bis zwei wirklich brauche. Dies nur als Bei- spiel dafür, daß ein hoher Automati- sierungsgrad keineswegs niedrige Effektivkosten garantiert.

Ich kann mir, vom Labortechnischen abgesehen, wozu es noch zahlrei- che Argumente gäbe, nicht vorstel- len, daß in einer internistischen Pra- xis ein einziger Labortag pro Woche ausreichen könnte. Dies bringt doch unnötig lange Wartezeiten mit sich, verschiebt den ganzen Praxisablauf zuungunsten der Patienten und macht die freie Praxis keineswegs konkurrenzfähiger gegenüber uner- wünschten anderen Systemen. Nicht nur Hb-Untersuchung und Leukozy- tenzählung sind wichtig, sondern auch die CK kommt vor, auch ein Gichtkranker wartet nur unter Schmerzen von Donnerstag bis mitt- wochs. Wenn aber doch jeden Tag Ausnahmen kommen und „ein biß- chen Labor" stattfindet, dann wird die Sache wirklich teuer.

Allein die laufende Qualitätssiche- rung dürfte für den Einzelarzt im Jahr etwa 2000 DM kosten, für 20 Mitglieder einer Laborgemeinschaft nur einen Bruchteil pro Person.

Ich schreibe nicht, um Zweifel an der Wirtschaftlichkeit des offenbar „ide- al" funktionierenden Einzellabors zu erwecken. Da muß jeder für sich den spitzen Bleistift zücken, darf aber nicht dabei so kleine Summen wie 50 000 DM für eine Laborein- richtung (ständig erneuerungsbe- dürftig) unter den Tisch fallen las- sen. Ich möchte nur die Kollegen, die den Artikel Webers lesen und glauben, für sich daraus Konse- quenzen ziehen zu können, um ei-

nen exakten Vergleich zwischen dem durchschnittlichen Einzellabor und einer ordentlich geführten, nicht über-automatisierten, wirt- schaftlich arbeitenden Laborge- meinschaft bitten. Es liegen ja auch entsprechende Untersuchungen, z. B. hier in Niedersachsen seitens der Kassenärztlichen Vereinigung durchgeführt, vor. Die Zahlen spre- chen für sich.

Dr. med. Hartmut Weinholz Internist

Martinskirchstraße 4 3016 Seelze 1

Erhebliche

Arbeitserleichterung

Bei der Beurteilung der Wirtschaft- lichkeit eines Gemeinschaftslabors (Zentrallabors) sollte in der Regel nicht von vorhandenen Geräten aus- gegangen werden, sondern in erster Linie von der Anzahl der Ärzte und damit Anzahl der Parameter, der Verschiedenartigkeit des Parame- terspektrums und der Zusammen- setzung der Ärztegruppe. Danach kann ein entsprechendes Vorkon- zept (das selbstverständlich eine be- stimmte Größenordnung von rund 500 Analysen/Tag haben sollte) rea- lisiert werden. Bei dieser Vorge- hensmethodik ist mir kein Labor be- kannt, das kostenungünstiger arbei- tet als die Erstellung im Arztlabor selbst.

Weiterhin ist zu berücksichtigen, daß durch die Einrichtung eines Ge- meinschaftslabors (in jedem Falle als Einrichtung niedergelassener Ärzte) eine erhebliche Arbeitser- leichterung in der Arztpraxis selbst eintritt. Außerdem hat sich gezeigt, daß durch die Einsetzung von teil- mechanisierten Analysengeräten oder auch Autoanalyzern in Verbin- dung mit einer elektronischen Da- tenverarbeitung eine höhere quali- tative Leistung erreicht wird. Vor- aussetzung ist jedoch, daß es sich hierbei um ausgereifte EDV-Syste- me handelt, die sich in der Praxis bewährt haben und die nicht als „Pi- lotstudie" installiert wurden. Unter diesen Voraussetzungen ist es nicht

2360 Heft 37 vom 13. September 1979 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen Zentrallaboratorien

mehr gerechtfertigt, eine Investition in Höhe von 50 000 DM für die Ein- richtung in einem Praxislabor zu in- vestieren. Die Empfehlungen der KBV sowie einzelner Landes-KVen und auch das „Kostendämpfungs- gesetz" sind zusätzlich bei solchen Investitionen in der Arztpraxis her- anzuziehen.

Dr. Jürgen Knipps

Gesellschaft für Computer- systeme in der Medizin Holzhauser Straße 159-165 1000 Berlin 27

Interessant und verblüffend

Für medizinisch-technische Labora- toriumsassistenten (MTLA) ist der Aufsatz von Dr. Weber interessant und verblüffend zugleich: interes- sant deshalb, weil die Frage der Wirtschaftlichkeit des Zentrallabora- toriums der des Einzellaboratoriums kritisch gegenübergestellt wird; ver- blüffend auch deshalb, weil im Rah- men dessen auch auf die Personal- probleme näher eingegangen wird, ohne aber nur ein einziges Mal den MTLA zu erwähnen, so als sei er gar nicht existent oder als habe dieser Beruf mit Laboratoriumsmedizin weder im Großen noch im Kleinen irgend etwas zu tun. Statt dessen ist von Arzthelferin und Hilfspersonal die Rede.

So stichhaltig und plausibel die Ar- gumente auch erscheinen, die Äuße- rungen zum medizinisch-techni- schen Personal können wir nicht un- widersprochen stehenlassen. Wir können uns nicht im Ernst vorstel- len, daß dem Autor und der von sei- nem Artikel angesprochenen Leser- schaft der Beruf des MTLA in seiner grundsätzlichen Zuständigkeit für die technischen Leistungen der La- boratoriumsmedizin nicht bewußt ist. Daher möchten wir hier keine Aufklärung dieser Art betreiben, sondern im Bedarfsfall auf unser im September 1978 herausgegebenes Papier über „Die Rolle des medizi- nisch-technischen Laboratoriums- assistenten in der Laboratoriums-

medizin von heute" verweisen, wel- ches u. a. auch der Bundesärzte- kammer zugeleitet wurde und von der Geschäftsstelle des „dvta" er- hältlich ist.

Der Beitrag „Schwanengesang des Zentrallabors?" spiegelt vielmehr in eklatanter Weise jene Auffassungen wider, die leider symptomatisch für die personelle Seite der Laborato- riumsmedizin geworden sind. Ohne Einschränkung und Bedenken wird die Arzthelferin für die routinemäßi- ge Bestimmung sämtlicher Laborpa- rameter eingesetzt. Dabei ist unse- rerseits unbestritten, daß die Arzt- helferin im Bereich ihrer eigentli- chen Zuständigkeit qualifiziert und erfahren ist sowie ihre Arbeit mit Berufsethos verrichtet.

Um keinen Anlaß zu Mißverständnis- sen zu geben: Als berufsmäßige Zu- ständigkeit der Arzthelferin verste- hen wir ihre Aufgaben in der Praxis- verwaltung und Sprechstundenor- ganisation, die Hilfeleistung bei der Vorbereitung und Durchführung medizinischer Anwendungen und ärztlicher Eingriffe.

Im klinischen Laboratorium kann die Arzthelferin zur Durchführung ein- facher qualitativer und quantitati- ver Untersuchungen eingesetzt wer- den.

Wird dieser Rahmen überschritten, ohne daß die ständige und unmittel- bare Aufsicht durch einen Arzt im Labor gewährleistet ist, findet ein Verstoß gegen die Bestimmungen des geltenden MTA-Gesetzes vom 8. September 1971 statt.

Wenn es bei der undifferenzierten Anwendung des Begriffes „qualifi- ziert" zu der Behauptung kommt, daß die „Fachkräfte" in „anderen Labors" (sprich: Zentrallaborato- rien) „auch nicht besser sind als die eigenen" (sprich: die Arzthelferin in der Praxis), so wollen wir anneh- men, damit sei die Tatsache ange- sprochen, daß leider auch in Zen- trallaboratorien und Apparatege- meinschaften unverhältnismäßig viele Arzthelferinnen anstelle von MTLA arbeiten.

Zur Forderung des Gesetzgebers, medizinisch-technische Leistungen möglichst kostengünstig zu erbrin- gen, bemerkt der Autor u. a.: „Auch hinter den mechanisierten Analy- sengeräten steht ein enormer Ar- beitsaufwand an Aus- und Einarbei- tung, Schulung und Kontrolle . .".

Kein Wunder! Dieser Aufwand redu- ziert sich bei Einsatz der echten Fachkräfte, nämlich MTLA, auf ei- nen Bruchteil, da diese bereits in ihrer Ausbildung auf den Umgang mit Analysengeräten vorbereitet wurden.

Daß die praktizierte Personalpolitik einem „wirklich kostensparenden Arbeiten" entgegenwirkt, gesteht der Autor denn auch offen ein, wenn er zugibt, daß die Arzthelferin „nach Anlage und Ausbildungsgrad für ei- ne theoretische Bewältigung der Materie einfach überfordert" is+

Wir möchten uns auch im Interesse der Arzthelferin gegen die immer noch festgefahrene „Klischeevor- stellung" von der Mitarbeiterin des Arztes wenden. Man billigt ihr tradi- tionelle weibliche Qualitäten im Be- reich des Praktischen zu: intellektu- elle Fähigkeiten werden verdrängt, diese meint man ständig kompen- sieren zu müssen.

Um ins klinische Laboratorium zu- rückzukehren: Dort hat selbstver- ständlich der Arzt die Laborleitung im Sinne der Verantwortung für die klinische Befunderhebung. Er muß sich aber nicht notgedrungen

„selbst um die Durchführung und die Organisation der medizinisch- technischen Leistungen kümmern, jeden Handgriff beherrschen", denn aus diesem Grunde wurde der Beruf des MTA vor einem dreiviertel Jahr- hundert eigens geschaffen, um dem Arzt jene Tätigkeiten abzunehmen.

Der staatlich anerkannte MTLA ist kraft seiner gesetzlich geregelten Ausbildung legalisiert, die ihm vor- behaltenen Tätigkeiten eigenständig und selbstverantwortlich, mit der Konsequenz der Haftung, im Auftrag des Arztes durchzuführen. Wie MTA, erst recht in Führungspositionen, längst bewiesen haben, sind sie bei

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 37 vom 13. September 1979 2361

Referenzen

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Weber interessant und verblüffend zugleich: interes- sant deshalb, weil die Frage der Wirtschaftlichkeit des Zentrallabora- toriums der des Einzellaboratoriums

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