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Archiv "Kassenarztsitze" (21.09.1978)

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Spektrum der Woche Aufsätze ·Notizen

BEKANNTMACHUNGEN

bietsbezeichnung des zweiten Arztes an- gegeben werden (z. B. Überweisung zum Arzt für Chirurgie), nicht jedoch der Na- me eines Arztes.

(5) Im Rahmen der Mutterschaftsvorsor- ge kann von jedem hierzu berechtigten Arzt, dem ein gültiger Mutterschaftsvor- sorgeschein vorliegt, nach Maßgabe der Mutterschafts-Richtlinien eine Überwei- sung zur Durchführung der erforderli- chen Untersuchungen (z. B. Ultraschall-, Fruchtwasseruntersuchung) vorgenom- men werden.

Andere Überweisungen, die über das Vorsorgeprogramm hinausgehen, kön- nen nur durch zugelassene Kassenärzte oder nach§ 31 Abs. 1 und 3 ZOÄ ermäch- tigte Ärzte vorgenommen werden.

(6) Im Rahmen der Früherkennungsun- tersuchungen kann von jedem hierzu be- rechtigten Arzt, dem ein gültiger Berech- tigungsschein nach Maßgabe der ent- sprechenden Richtlinien des Bundes- ausschusses der Ärzte und Krankenkas- sen vorliegt, eine Überweisung zur Durchführung der erforderlichen Unter- suchungen, die üblicherweise durch Dritte erbracht werden (z. B. Zytologie), vorgenommen werden.

Andere Überweisungen, die über die Durchführung der Früherkennungspro- gramme hinausgehen, können nurdurch zugelassene Kassenärzte oder nach § 31 Abs. 1 und 3 ZOÄ ermächtigte Ärzte vor- genommen werden.

(7) Überweisungen an Zahnärzte sind nicht zulässig.

(8) Leistungen, die von Kassenzahnärz- ten veranlaßt werden, dürfen von einem Kassenarzt nur in den nachstehend ge- nannten Fällen ausgeführt werden: a) Hinzuziehung eines Arztes für Anäs- thesie,

b) Überweisung zu Ärzten für Mund-Kie- fer-und Gesichtschirurgie,

c) Überweisung zu Ärzten für Radiolo- gie,

d) Einsendung von Untersuchungsma- terial zu histologischen Untersuchungen und zur Labordiagnostik.

(9) Für Überweisungen dürfen nur die vereinbarten Vordrucke benutzt werden.

e

Wird fortgesetzt (Lesen Sie zum Bundesmantelver- trag auch die Kurzerläuterungen auf Seite 2101 dieses Heftes).

Kassenarztsitze

Rheinhessen

Von dem Zulassungsausschuß für Ärzte im Bereich Rheinhessen werden folgen- de Kassenarztsitze als vordringlich zu besetzen ausgeschrieben:

Monsheim, Allgemeinarzt/praktischer Arzt

Bingen 1 (Bingerbrück), Allgemeinarzt/

praktischer Arzt.

Worms-Zentrum, Allgemeinarzt/prakti- scher Arzt.

Gau-Odernheim, Allgemeinarzt/prakti- scher Arzt.

Nähere Informationen gibt die Ge- schäftsstelle der Kassenärztlichen Ver- einigung Rheinhessen, Hindenburgstr.

32, 6500 Mainz, Telefon: 0 61 31/

67 60 24.

Niedersachsen

Von der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen werden folgende Kessen- arztsitze als vordringlich zu besetzen ausgeschrieben:

Bad Pyrmont, Ortsteil Holzhausen, Arzt für Allgemeinmedizin/praktischer Arzt.

ln dem Ortsteil Holzhausen ist eine Kas- senarztstelle dringend wieder mit einem Arzt für Allgemeinmedizin/prakt Arzt zu besetzen. Holzhausen hat 6500 Einwoh-

Wohn- und Praxisräumen oder dem Er- werb eines Baugrundstückes behilflich zu sein.

Sehnde 1, Landkreis Hannover, Arztfür Allgemeinmedizin/praktischer Arzt. ln Sehnde 1 ist eine Kassenarztstelle mit einem weiteren Arzt für Allgemeinmedi- zin/praktischen Arzt dringend zu beset- zen. Zu versorgen ist ein Gebiet von etwa 19 900 Einwohnern. Am Ort befindet sich eine Grundschule, Hauptschule und Re- alschule. Gymnasium befindet sich in Lehrte (etwa 5 km). Es besteht die Mög- lichkeit, das Haus des früheren Arztes zur Miete zu übernehmen. Späterer An- kauf ist möglich.

..,.. Einem der zugelassenen Bewerber wird eine Umsatzgarantie gemäߧ 51 der Richtlinien der Kassenärztlichen Vereini- gung Niedersachsen für Maßnahmen zur Sicherstellung der kassenärztlichen Ver- sorgung in Höhe von DM 30 000 viertel- jährlich für ein Jahr gewährt. Außerdem kann ein zinsloser Honorarvorschuß in Höhe von DM 30 000 bewilligt werden.

Wunstorf 1, Ortsteil Luthe, Landkreis Hannover, Arzt für Allgemeinmedizin/

praktischer Arzt. ln Luthe ist die Nieder- lassung eines Arztes für Allgemeinmedi- zin/praktischen Arztes dringend erfor- derlich. Luthe hat etwa 5000 Einwohner.

ln Luthe befindet sich eine Grundschule, alle weiterführenden Schulen befinden sich in Wunstorf. Die Stadt Wunstorf ist bei der Beschaffung von Wohn- und Pra- xisräumen oder bei der Vermittlung ei- nes Grundstückes behilflich.

Nähere Auskunft erteilt die KVN-Bezirks- stelle Hannover, Berliner Allee 20, Post- fach 3240, Telefon: 05 11/1 67 03 78.

ner. Es bestehen günstige Verkehrsver- bindungen nach der Landeshauptstadt Hannover (75 km). Am Ort befinden sich ·

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zwei Volksschulen, Realschule, Gymna- sium und eine Kreis-Handels- und Berufsschule.

Rlnteln 9, Ortsteil Deckbergen, Land- kreis Schaumburg, Arzt für Allgemein- medizin/praktischer Arzt. ln Deckbergen (Einzelarztsitz) ist eine Kassenarztstelle dringend wieder mit einem Arzt für Allge- meinmedizin/praktischen Arzt zu beset- zen. ln Deckbergen befinden sich eine Haupt- und Grundschule. Die nächstge- legenen Schulen befinden sich in der Stadt Hessisch Oldendorf (Grund-, Haupt- und Realschule). ln der Kernstadt Rinteln befinden sich Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschule sowie Gymna- sium, Orientierungsstufen und gewerbli- che Berufsschule. Die Verkehrsverbin- dungen sind günstig. Die Stadt Rinteln ist bereit, bei der Beschaffung von

Stadt Sullngen, Landkreis Diepholz Facharzt für Augenheilkunde. Wegen Praxisverlegung des einzigen in der Stadt Sulingen ansässigen Augenarztes in einen anderen Bereich ist die augen- fachärztliche Versorgung der Stadt Su- lingen nicht mehr gewährleistet. Die Ein- wohnerzahl des Einzugsbereiches ein- schließlich der Stadt Sulingen beträgt zirka 30 000. Belegbetten im Kreiskran- kenhaus Sulingen können zur Verfügung gestellt werden.

..,.. Einem der zugelassenen Bewerber wird eine Umsatzgarantie gemäߧ 5 I der Richtlinien der Kassenärztlichen Vereini- gung Niedersachsen für Maßnahmen .. zur Sicherstellung der kassenärztlichen Ver- sorgung in Höhe von DM 30 000 viertel- jährlich für ein Jahr gewährt. Außerdem

2160 Heft 38 vom 21. September 1978

DEUTSCHES ARZTEBLATT

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

Kassenarztsitze

kann ein zinsloser Honorarvorschuß in Höhe von DM 30 000 bewilligt werden.

Nähere Auskunft erteilt die Kassenärztli- che Vereinigung Niedersachsen, Be- zirksstelle Verden, Windmühlenstraße 15, 2810 Verden, Telefon 0 42 31/50 08.

Lehrgänge

zur Einführung in die kassenärztliche Tätigkeit

Hamburg, 15. November

Hamburg 76, Ärztehaus, Humboldtstraße 56. Beginn 9.00 Uhr, Ende gegen 17.00 Uhr. Anmeldungen bis 8. November an die KV Hamburg, Abt. Arztregister, und zwar unter Angabe des Vor- und Zuna- mens, des Geburtsdatums und der ge- nauen Anschrift. Teilnahmegebühr von 20 DM ist auf das Konto der KV Hamburg bei der Deutschen Apotheker- und Ärzte- bank eG, Zweigstelle Hamburg, Konto- Nr. 00 211 000 (BLZ 200 906 02) zu über- weisen, mit dem Vermerk „Gebühr für Einführungslehrgang".

Niedersachsen, 21. Oktober

Braunschweig. Der im DEUTSCHEN ÄRZTEBLATT, Heft 25 vom 22. 6. 78, bekanntgegebene Einführungslehrgang der KV Niedersachsen, Bezirksstelle Braunschweig, findet nicht am 28. Okto- ber, sondern bereits am 21. Oktober 78 in Braunschweig, Ärztehaus, An der Petri- kirche 1 statt. Beginn 9.00 Uhr, Ende gegen 17.00 Uhr. Anmeldungen an die KV Niedersachsen, Bez.-St. Braun- schweig, An der Petrikirche 1, 3300 Braunschweig. Tel.: 05 31/4 40 36. Teil- nahmegebühr von 20 DM ist auf das Kon- to Nr. 03/85 500 (BLZ 270 700 30) der KV- Bezirksstelle Braunschweig bei der Deutschen Bank, Braunschweig, zu überweisen.

Westfalen-Lippe, 2. Dezember

Dortmund, KV Westfalen-Lippe, Westfa- lendamm 45. Beginn 9.30 Uhr, Ende ca.

16.30 Uhr. Anmeldungen bis 15. Novem- ber an KV Westfalen-Lippe Landesstelle, Rheinlanddamm 6, 4600 Dortmund 1, un- ter Angabe von Name, Vorname, Ge- burtsdatum und genauer Anschrift. We- gen begrenzter Teilnehmerzahl Teilnah- me nur nach schriftlicher Bestätigung durch die KV W-L möglich. Teilnahmege- bühr von 25 DM ist gleichzeitig mit der Anmeldung auf das Konto der KV West- falen-Lippe bei der Deutschen Bank, Dortmund 393/8 164 (BLZ 440 700 50) oder auf das Postscheckkonto Dortmund

994 11-460 mit dem Vermerk „44. Ein- führungslehrgang" zu überweisen.

Hessen, 11. November

Bad Nauheim, Carl-Oelemann-Weg 2-6, Seminargebäude der Landesärztekam- mer Hessen, Großer Saal, Beginn 9.00 Uhr, Ende ca. 17.00 Uhr. Anmeldungen bis 27. Oktober an die KV Hessen - Lan- desstelle -, Adalbertstr. 44-48, 6000 Frankfurt/M. 90. Tel.: 06 11/77 30 51.

Teilnahmegebühr von 20 DM ist auf das Konto Nr. 00 734 440 der Deutschen Apo- theker- und Ärztebank, Filiale Frankfurt, mit dem. Vermerk „Einführungslehr- gang" zu überweisen.

Nordbaden, 4. November

Karlsruhe 21, Kesslerstraße 1, Großer Vortragssaal I. OG. Anmeldungen an die vorgenannte Anschrift der KV Nordba- den - Landesstelle -, Tel.: 07 21/

59 20 11. Teilnahmegebühr von 20 DM ist auf das Konto Nr. 02 130 000 (BLZ 660 906 21) bei der Deutschen Apothe- ker- und Ärztebank, Zweigstelle Karlsru- he, zu überweisen.

Südwürttemberg, 28. Oktober

Tübingen, Wächterstraße 76, 7400 Tü- bingen. Beginn 9.00 Uhr, Ende gegen 17.00 Uhr. Anmeldungen unter Angabe des Vor- und Zunamens, des Geburtsda- tums und der genauen Anschrift bis 20.

Oktober, Teilnahmegebühr von 20 DM ist auf das Konto Nr. 47 001 bei der Kreis- sparkasse Tübingen (BLZ 641 500 20) mit dem Vermerk „Einführungslehrgang " zu überweisen.

Bayern, 18. November

München, Ärztehaus Bayern, Mühlbaur- straße 16, Beginn 9.15 Uhr, Ende gegen 16.30 Uhr. Anmeldungen bis 10. Novem- ber an die KV Bayerns - Landesstelle -, Mühlbaurstraße 16, 8000 München 80, Tel.: 0 89/47 47-1. Teilnahmegebühr von 15 DM ist am Tage des betreffenden Ein- führungslehrganges zu bezahlen.

Berlin, 10./11. November

Berlin, Sitzungssaal des Ärztehauses, Bismarckstraße 95/96, 1000 Berlin 12.

Beginn am 10. November um 15.00 Uhr (Ende gegen 18.00 Uhr) und am 11. No- vember um 9.00 Uhr (Ende ca. 13.00 Uhr).

Teilnahmegebühr von 20 DM ist auf das Postscheckkonto der KV Berlin: Berlin- West 534 99-104 zu überweisen. Die Be- scheinigung über die Teilnahme am Lehrgang wird nur erteilt, wenn die An- wesenheit an beiden Tagen nachgewie- sen ist.

PERSONALIA

Verstorben

Prof. Dr. med. Alfred Wiskott, em.

Ordinarius für Kinderheilkunde so- wie ehemaliger Direktor der Univer- sitätskinderklinik München, verstarb am 25. August im 81. Lebensjahr.

Am 4. März 1898 in Essen geboren, studierte Wiskott in München Medi- zin. Seit 1922 war er im „Hauner- schen Spital" als Assistent, Dozent und Oberarzt tätig. Sein erstes Ordi- nariat hatte er 1937 in Marburg inne;

zwei Jahre später kehrte er nach München zurück. Während des Zweiten Weltkrieges war Wiskott tim die Erhaltung des Haunerschen Spi- tals bemüht. EB

Geehrt

Prof. Dr. med. Wilhelm Bolt, Direktor des Instituts und der Poliklinik für Arbeits- und Sozialmedizin der Uni- versität Köln, wurde auf dem 13.

Weltkongreß für Erkrankung der Thoraxorgane in Kyoto zum Regent der International Academy of Chest Physicians und des American Col- lege of Chest Physicians gewählt.

Dr. med. Leonore Ballowitz, Profes- sor für Kinderheilkunde, und Dr.

med. Hans Witzgall, außerplanmäßi- ger Professor für Innere Medizin, (beide am FB 3, Klinikum Charlot- tenburg der Freien Universität Ber- lin) wurden vom Senator für Ge- sundheit und Umweltschutz mit dem Verdienstkreuz am Band ausge- zeichnet.

Prof. Dr. Mohamed Refai (Kenya) er- hielt in Anerkennung seiner Arbeiten auf dem Gebiet der Bekämpfung der Pilzkrankheiten sowie im Bereich der medizinischen und veterinärme- dizinischen Mykologie die Ernst-Ro- denwaldt-Medaille. Diese Medaille wird vom Kuratorium der Ernst-Ro- denwaldt-Stiftung in Berlin an Per- sönlichkeiten verliehen, die sich mit der Bekämpfung weltweit verbreite- ter infektiöser und parasitärer Er- krankungen befassen. EB

2162 Heft 38 vom 21. September 1978

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Referenzen

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