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Archiv "Pflegebedürftigkeitsbegriff: Neues Verfahren wird erprobt" (18.04.2014)

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A 680 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 111

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Heft 16

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18. April 2014

D

er Startschuss für eine neuer- liche Pflegereform ist gefal- len. Erst im Herbst 2012 war das Pflege-Neuausrichtungsgesetz in Kraft getreten – ohne jedoch den lange erwarteten neuen Pflegebe- dürftigkeitsbegriff einzuführen. Dies wollen Union und SPD nun in die- ser Legislaturperiode nachholen.

Kern der Neuerung soll es sein, die bisher verwendeten drei Pflegestu- fen durch fünf Pflegegrade zu erset- zen, so wie es der „Expertenbeirat zur konkreten Ausgestaltung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs“

im vergangenen Jahr gefordert hat- te. Auf diese Weise soll der indivi- duelle Pflegebedarf besser darge- stellt werden können.

Vor einer bundesweiten Einfüh- rung will die schwarz-rote Koaliti- on das neue Begutachtungssystem jedoch in zwei Modellprojekten tes- ten. Zum einen sollen speziell ge- schulte Mitarbeiter des Medizini- schen Dienstes der Krankenversi- cherung (MDK) die Praktikabilität des neuen Verfahrens erproben, wie Bundesgesundheitsminister Her-

mann Gröhe (CDU) Anfang April erklärte. Dafür soll der MDK bun- desweit etwa 2 000 Begutachtun- gen sowohl in Pflegeeinrichtungen als auch im häuslichen Umfeld der zu Pflegenden vornehmen – parallel nach den alten und nach den neuen Regeln.

Zeitaufwand erfassen

In der zweiten Studie soll ermittelt werden, welchen Versorgungsauf- wand die neuen Pflegegrade in sta- tionären Pflegeeinrichtungen auslö- sen. Begutachtet werden dafür etwa 2 000 Pflegebedürftige aus 40 Pfle- geheimen in fünf Bundesländern.

„In den Einrichtungen soll von den Pflegekräften erfasst werden, wel- che konkreten Leistungen mit wel- chem Zeitaufwand erbracht werden können“, sagte Gröhe.

„Wir halten es darüber hinaus für notwendig, auch den Versorgungs- aufwand im ambulanten Bereich zu ermitteln“, erklärte Dr. rer. pol. Do- ris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, der für die Durchführung der Modellpro-

jekte verantwortlich ist. Dafür sei eine Ergänzung notwendig, für die eine kleine Studie mit einer Stich- probe von 500 Begutachtungen aus- reichen werde. Die Ergebnisse der Begutachtungen sollen zu Beginn des kommenden Jahres vorliegen.

Zusätzliche Kapitaldeckung

Gröhe rechnet im Anschluss jedoch mit einer „erheblichen Implemen- tierungsphase, so dass ich von einer flächendeckenden Ablösung des Systems erst im Jahr 2017 ausge- he“. Um die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zu fi- nanzieren, soll der Beitragssatz für die Pflegeversicherung dann um 0,2 Prozentpunkte angehoben werden.

Bereits zuvor, zum 1. Januar 2015, soll der Beitragssatz um 0,3 Prozentpunkte erhöht werden, um die erste Stufe der Pflegereform mit etwa 3,63 Milliarden Euro zu finan- zieren. Das geht aus einem Refe- rentenentwurf für ein „Fünftes Ge- setz zur Änderung des Elften Bu- ches Sozialgesetzbuch“ hervor, den das Bundesgesundheitsministerium vorgelegt hat. Ein Drittel dieser Summe soll zum Aufbau eines Vor- sorgefonds verwendet werden.

Über 20 Jahre soll die Deutsche Bundesbank dabei das Geld „zu marktüblichen Bedingungen“ anle- gen, bevor es ab dem Jahr 2034 der Pflegeversicherung wieder zuge- führt werden soll.

Zwei Drittel des Geldes wollen Union und SPD darüber hinaus für kurzfristig wirksame Leistungsver- besserungen einsetzen. So sollen die Leistungsbeträge angehoben werden, um die Inflation auszuglei- chen. Den Pflegeeinrichtungen soll mehr Geld zur Verfügung gestellt werden, um zusätzliche Betreu- ungskräfte einzustellen. In diesem Zusammenhang soll sich die Be- treuungsrelation in den Heimen auf eine Betreuungskraft für 20 Pflege- bedürftige erhöhen. Und es sollen

„niedrigschwellige Entlastungsan- gebote“ insbesondere für Demenz- kranke eingeführt werden, die zum Beispiel eine hauswirtschaftliche Versorgung oder Serviceleistungen wie Begleitdienste oder Botengän-

ge beinhalten.

Falk Osterloh

PFLEGEBEDÜRFTIGKEITSBEGRIFF

Neues Verfahren wird erprobt

Minister Gröhe will das neue Begutachtungssystem in der Pflege in diesem Jahr testen lassen. Mit dessen Einführung rechnet er 2017.

Staubsaugen oder Botengänge vorneh- men soll künftig als

„niedrigschwelliges Entlastungsangebot“

von der Pflegeversi- cherung gefördert werden können.

Foto: dpa

P O L I T I K

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