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Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungs-Verfahren

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Academic year: 2022

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(1)

Bernhard Fleer, Team Pflege

Erfahrungen mit dem neuen Begutachtungsinstrument

Berlin, 29.10.2018

(2)

Pflegestärkungsgesetze und neue Begutachtung

➞ Die Pflegereform und der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff sind seit dem 1. Januar 2017 in Kraft.

➞ Die neue Begutachtung (Neues Begutachtungsinstrument) konnte in einem Kraftakt durch die MDK umgesetzt werden.

➞ Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff ändert die Begutachtung und die Einstufung der Pflegebedürftigen.

➞ Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff schafft die

Voraussetzungen für einen grundlegenden Systemwechsel in Richtung einer umfassenden Gestaltung von Pflege, Betreuung und Entlastung.

(3)

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungs-Verfahren

Sechs Lebensbereiche („Module“) werden betrachtet und gewichtet.

Berlin Seite 3

20.01.2018

(4)

Veränderung zum Vorjahreszeitraum

Entwicklung Pflegebegutachtungen

Bei den hier dargestellten Gutachten handelt es sich um vollständige Begutachtungen (mit Pflegegradfeststellung) nach 6.1.1 und 6.1.2 der Begutachtungsrichtlinie zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI.

Veränderung zum Vorjahreszeitraum

(5)

Ergebnisse Pflegebegutachtungen ambulant

(N=1.335.235)

(N=1.335.207) (N=447.426)

Berlin

29.10.2018 Seite 5

(6)

Ergebnisse Pflegebegutachtungen stationär

(N=244.192)

(N=306.633) (N=71.028)

(7)

Leistungsempfänger am 31.12.2017

Berlin

2016 Pflegestufe 0 Pflegestufe 1 Pflegestufe 2 Pflegestufe 3 Gesamt Veränderung z. Vorjahr

Veränderung z. Vorjahr in %

207.219 1.613.020 836.091 300.090 2.956.420

2017 Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5

167.156 1.456.020 936.553 509.516 232.754 3.301.999 345.579 11,7%

Quelle: GKV-SV; Amtliche Statistik PG2

29.10.2018 Seite 7

(8)

Pflegebedürftige mit psychisch-kognitiven Einschränkungen

Kein Pflegegrad 0,7%

Pflegegrad 1 6,0%

Pflegegrad 2 20,9%

Pflegegrad 3 33,2%

Pflegegrad 4 26,3%

Pflegegrad 5 13,0%

Personen mit

mindestens 7,5 Punkten in den Modulen 2/3

Anteil an gesamt=

40,8%

Begutachtungen in 2017 nach neuer Rechtslage; N=1.595.971

(9)

Pflegebedürftige mit somatischen Einschränkungen

Kein Pflegegrad 0,0%

Pflegegrad 1 10,1%

Pflegegrad 2 32,2%

Pflegegrad 3 29,5%

Pflegegrad 4 19,3%

Pflegegrad 5 8,9%

Personen mit mind. 2,5 Punkten in Modul 1 und mindestens 10 Punkten

in Modul 4

Anteil an gesamt=

61,4%

Begutachtungen in 2017 nach neuer Rechtslage; N=1.595.971 Berlin

29.10.2018 Seite 9

(10)

Das neue Begutachtungsinstrument hat sich bewährt

➞ Pflegebedürftige und ihre Angehörigen äußern sich positiv zum Verfahren.

➞ Gutachterinnen und Gutachter geben positive Rückmeldungen zur Begutachtung.

➞ Die Beeinträchtigungen des Pflegebedürftigen, aber auch die Möglichkeiten, dessen Selbstständigkeit zu erhalten oder

wiederherzustellen, werden besser erfasst.

➞ Es wird klarer als bisher erkennbar, welche präventiven

Maßnahmen und welche medizinischen und rehabilitativen Leistungen zusätzlich angezeigt sind.

(11)

Rückmeldungen der Gutachterinnen und Gutachter aus der Begutachtungspraxis

➞ Gute Anwendbarkeit des neuen Instruments in der Praxis:

„Ich bin froh, dass die „Minutenzählerei“ ein Ende hat.“

„Wir schauen nun viel umfassender.“

„Ich finde es gut, dass die Kriterien genau definiert sind.“

„Mir fällt die Bewertung grundsätzlich leichter.“

„Das Begutachtungsinstrument ist praktikabel, gut strukturiert und nachvollziehbar.“

„Die eigenen Begutachtungs-Richtlinien für Kinder sind sehr hilfreich.“

29.10.2018 Seite 11 Berlin

(12)
(13)

Die neue Begutachtungsphilosophie

© MDS; Claudia Thoelen

Seite 13

29.10.2018 Berlin

(14)

Wie funktioniert die Anwendung?

➞Der Grad der Selbständigkeit wird für jeden (Lebens-) bereich (Module) separat erhoben.

➞Es sind aus jedem Lebensbereich exemplarische Aktivitäten ausgewählt, die die Selbständigkeit beeinflussen.

➞Jedes Kriterium ist für sich zu bewerten, so wie es in den Richtlinien definiert ist.

➞Es kommt zwangsläufig zu Überschneidungen aufgrund logischer Verknüpfungen zwischen den Modulen.

➞Grundsätzlich gilt, dass vorübergehende (weniger als sechs Monate) oder vereinzelt auftretende Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (weniger als einmal pro Woche) nicht zu berücksichtigen sind.

(15)

Fazit

➞Die neue Pflegebegutachtung stößt bei den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen auf eine positive Resonanz.

➞Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff führt dazu, dass deutlich mehr Pflegebedürftige Anspruch auf Pflegeleistungen haben und mehr Pflegebedürftige in die höheren Pflegegrade 4 und 5

gelangen.

➞Die Umsetzung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs geht nun in eine zweite Phase: Die Versorgung von Pflegebedürftigen ist durch Aktivitäten aller Akteure an dem neuen Verständnis von Pflege auszurichten.

29.10.2018 Seite 15 Berlin

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