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M 209/2000

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M 209/2000 VOL 8. Januar 2001 43C

Motion

0068 Hostettler, Zollbrück (SVP)

Weitere Unterschriften: 15 Eingereicht am: 20.11.2000

Aussetzung des Teilschliessungsentscheides „Inforama Emmental“; neue Gesamtbeurteilung der landwirtschaftlichen Ausbildung

Der Regierungsrat wird beauftragt, den Teilschliessungsentscheid der Volkswirtschafts- direktion zu sistieren. Er wird verpflichtet, innert längstens zwei Jahren eine Gesamtüberprüfung über den ganzen Kanton bezüglich der landwirtschaftlichen Ausbildung und deren Schulen zu vollziehen.

Dem gegenwärtigen Zweikreiselmodell sind Varianten entgegenzusetzen. Zu berücksichtigen sind insbesondere die Betriebstypen Berg-/Hügel-/Talbauernbetriebe.

Begründung:

• Die landwirtschaftliche Ausbildung gehört in den ländlichen Raum.

• Die Teilschliessung widerspricht in krasser Weise dem zukünftigen kantonalen Richtplan und dem neuen Leitbild zur Strukturförderpolitik in der Landwirtschaft. Der ländliche Raum soll gemäss diesem Konzept insbesondere im Bereich Landwirtschaft gestärkt werden. Logischerweise müsste ein Aussbau statt eine Reduktion erfolgen. Die Glaubwürdigkeit in die Politik unserer Regierung wird bei einem Abbau arg erschüttert.

• Die Konzentration der Ausbildung auf Schulen in Stadtnähe trägt auch der überwiesenen Motion Friedli in keiner Art und Weise Rechnung.

• Die volkswirtschaftlich schwächste Region darf nicht ausgerechnet in ihrem stärksten Sektor empfindlich geschwächt werden.

• Das Inforama Bäregg ist eine volkswirtschaftliche Drehscheibe. Es ist auch für das vor- und nachgelagerte Gewerbe ein wichtiger volkswirtschaftlicher Stützpunkt.

• Ohne das Angebot einer Grundausbildung ist die Bedeutung der Schule nur noch von geringem Stellenwert. Die Identifikation der Landwirte mit „ihrer“ Schule fällt dahin. Ein sterben in Raten ist programmiert.

• Das Sparpotential bei einer Schliessung der Grundausbildung ist minim. In absehbarer Zeit wird die Reduktion nicht mehr genügen. Weitere Schliessungen werden unumgänglich sein. Eine Neubeurteilung bedingt durch die rasante Entwicklung mit besseren Lösungen, welche wesentlich grössere Sparpotentiale beinhalten, drängt sich

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auf. Mit einer jetzigen Teilschliessung würden falsche Wege eingeschlagen und effizientere Konzepte verunmöglicht.

• Frei werdende Anlagen können in stadtnahen Gebieten weit besser umgenutzt werden.

• Eine Teilschliessung der Bäregg macht keinen Sinn, solange die Resultate des Teilprojektes 3 (Überprüfung der Berufslehre) nicht bekannt sind.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 23.11.2000

Antwort des Regierungsrates

Mit seinem Vorstoss will der Motionär den Regierungsrat beauftragen, den Entscheid der Volkswirtschaftsdirektion betreffend Schliessung der Landwirtschaftsschule am Inforama Emmental, Bäregg, zu sistieren. Die landwirtschaftlichen Schulen sollen mit Blick auf mögliche andere Schliessungsszenarien einer Gesamtüberprüfung unterzogen werden.

Der Regierungsrat liess sich anlässlich der Klausur vom 15. November 2000 über die Ergebnisse der Projektarbeiten zur Überprüfung des Inforama Bäregg informieren. Der Entscheid ist eine logische Weiterentwicklung des Beschlusses des Grossen Rates vom 27. Januar 1997 zur Teilschliessung der Inforama Waldhof und Seeland. Es liegen keine nennenswerten Änderungen der Entscheidgrundlagen vor, die zum damaligen Ergebnis geführt haben. Das Überprüfungsergebnis zur Teilschliessung Bäregg bestätigt die Richtigkeit der gewählten Strategie von 1997. Diese Schlussfolgerung wird auch durch ein externes Gutachten gestützt. Der Wandel der Bildungslandschaft und die prognostizierte Entwicklung der Schülerzahlen verlangen sowohl bezüglich Schulorte wie auch betreffend Führung und Organisation in Zukunft eine weitere Straffung bzw. Konzentration.

Bereits im Laufe des Jahres 2001 werden die beiden Verwaltungskommissionen und die landhaftliche Berufsbildungskommission zu einer Kommission zusammengefasst. Bis Ende 2001 soll ein Konzept erarbeitet werden, das aufzeigt, wie die Führung und Organisation der Inforama auf Anfang 2003 (Inkrafttreten von NEF in der Volkswirtschaftsdirektion) gestrafft werden kann. Dabei sind je nach Entwicklung des schweizerischen Pilotprojektes „Grüne Berufe“ auch die Gartenbauschule Oeschberg (GSO) und das Milchwirtschaftliche Zentrum Rütti (MLZ) in die Überlegungen mit einzubeziehen.

Bei der Aufhebung der Landwirtschaftsschule am Inforama Bäregg sind die regionalpolitischen Aspekte besonders im Auge zu behalten. Der Regierungsrat teilt die Ansicht des Motionärs nicht, wonach eine Teilschliessung dem neuen Leitbild zur Strukturförderpolitik in der Landwirtschaft widerspreche. Eine konsequente Umsetzung des Richtplanes wie auch des Leitbildes Strukturförderpolitik ist nur möglich, wenn die entsprechenden finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden können. Deshalb muss auch die Bildungsinfrastruktur auf das Notwendigste konzentriert werden. Dem Emmental wird auch in Zukunft eine qualitativ gute, zukunftsgerichtete landwirtschaftliche Grundausbildung angeboten. Hinzu kommt, dass – im Gegensatz zu einer Vollschliessung – bei der Aufhebung der Landwirtschaftsschule die landwirtschaftliche Weiterbildung und Beratung weiterhin an der Bäregg bleiben. Gemäss Strategie der Volkswirtschaftsdirektion soll das Dienstleistungsangebot in diesen Bereichen, insbesondere im Regionalmarketing, über interne Umlagerungen noch verstärkt werden. Das Inforama Bäregg wird der Landwirtschaft und dem nachgelagerten Gewerbe daher auch in Zukunft als

„volkswirtschaftliche Drehscheibe“ erhalten bleiben, wie dies der Motionär wünscht.

Was die Zuständigkeiten in der landwirtschaftlichen Berufsbildung anbelangt, sind diese im kantonalen Landwirtschaftsgesetz (KLwG) und in der entsprechenden Verordnung (LBBV) geregelt. Demnach ist für die Vollschliessung eines Inforama-Standortes der Regierungsrat (Art. 26 Abs. 4 KLwG) und für eine Teilschliessung die Volkswirtschaftsdirektion (Art. 6 LBBV) zuständig.

Antrag: Ablehnung der Motion

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