P 015/2010 GEF 26. Mai 2010 GEF C Postulat
0768 Lemann, Langnau (SP-JUSO) Schär, Lyss (SP-JUSO) Zuber, Moutier (PSA)
Weitere Unterschriften: 30 Eingereicht am: 25.01.2010
Einheitskrankenkasse für den Kanton Bern?
Der Regierungsrat wird aufgefordert zu prüfen, wie im Kanton Bern eine Einheitskasse für die Grundversicherung eingerichtet werden kann, ev. in Zusammenarbeit mit andern Kantonen.
Begründung
Die anhaltend steigenden Krankenkassenprämien rufen dringend nach einer wirksamen Kostenbremse. Nach Santesuisse zahlen die Kassen jährlich mindestens 200 Mio. Franken allein für die Werbung. Die Kosten, die beim Krankenkassen-Wechsel jährlich entstehen, betragen pro Person 300 bis 500 Franken. 2008/09 haben in der Schweiz ca. 1 Mio.
Versicherte ihre Krankenkasse gewechselt. Das entspricht einem Sparpotenzial von 300 bis 500 Mio!
Mit einer Einheitskasse können bei direkten medizinischen Leistungen wenig Einsparungen gemacht werden, höchstens im Bereich von koordinierten Behandlungen chronischer Krankheiten. Hingegen lassen sich die Kosten für Werbung und für einen grossen Teil des Verwaltungsaufwandes einsparen. Da zwischen den Krankenkassen auf der Ebene der Grundversicherung kein echter Wettbewerb möglich ist, drängt sich eine Einheitskasse auf.
Handlungsbedarf besteht in der ganzen Schweiz. Auf eidgenössischer Ebene wird erneut von einer Einheitskasse gesprochen, empfohlen werden neben den kantonalen auch regionale Krankenkassenmodelle.
Antwort des Regierungsrats
Das Hauptargument für die Schaffung einer Einheitskasse, das im Postulat aufgeführt wird, sind die möglichen Einsparungen insbesondere im Bereich Werbung und Verwaltungsaufwand. Eine Einheitskasse verfügt gegenüber der heutigen Situation über ein gewisses Sparpotential in einigen Bereichen. Im Postulat wird von einem schweizweiten Sparpotential von 300 bis 500 Mio. Franken aufgrund wegfallender Werbeausgaben und ausbleibender Kosten in Folge Krankenkassenwechsel ausgegangen. Es wird aber auch festgehalten, dass eine Einheitskasse zu wenigen Einsparungen bei den direkten medizinischen Leistungen führen würde.
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In diversen Kantonen wie auch in der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) laufen zurzeit Diskussionen über eine Neugestaltung der Organisation der obligatorischen Krankenversicherung bzw. über mögliche Wirkungen und Ausgestaltungen. Die GDK beschäftigt sich damit, ob Handlungsbedarf besteht und wenn ja, wie eine Neugestaltung sinnvollerweise erfolgen sollte (nationale oder kantonal organisierte Einheitskasse). Zentrale Fragen der Diskussionen im Zusammenhang mit der heutigen Organisation der Krankenversicherung sind insbesondere die Wettbewerbssituation als auch die Risikoselektion bzw. die Entsolidarisierung, welche sich in zunehmend divergierenden Prämien zeigt. Es gilt die Vor- und Nachteile von möglichen Neugestaltungen bzw. die möglichen Kosteneinsparungen umfassend zu aufzuarbeiten und der heutigen Situation gegenüberzustellen.
Die endgültige Entscheidung über die Einführung einer Einheitskasse kann nur auf eidgenössischer Ebene getroffen werden, da sie in jedem Fall gesetzliche Änderungen auf Bundesebene erfordern würde. Die politische Debatte über die Thematik soll aber auch in den Kantonen geführt werden, insbesondere weil auch Modelle zur Diskussion stehen, welche kantonale Einheitskassen verlangen. Dazu sind die Bedingungen und Auswirkungen sowie die konkrete Ausgestaltung eingehend zu diskutieren und zu prüfen.
Fazit: Zurzeit werden Diskussionen über neue Organisationsmodelle der obligatorischen Krankenversicherung geführt. Eine Neugestaltung bedingt grundsätzlich einen Beschluss auf eidgenössischer Ebene. Für die Meinungsbildung und zur Ermittlung allfälliger Ausgestaltungsmöglichkeiten für den Kanton Bern sollen aber die Bedingungen und Auswirkungen einer kantonalen Einheitskasse analysiert und geprüft werden.
Antrag: Annahme
An den Grossen Rat