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Archiv "Kongreß für Gynäkologie: Fortbildung und Austausch" (19.09.1997)

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rens in den Text aufgenommen wor- den ist, sei keine Bedeutung beizu- messen, da insoweit eine Berichtigung gemäß § 122 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vorge- nommen worden sei.

Das Bundesarbeitsgericht hat in allen drei Fällen auch entschie- den, daß die Anpassung dem billigen Ermessen gemäß § 315 BGB ent- spricht.

Anpassung des Chefarztvertrages Als Konsequenz aus dieser Recht- sprechung ergibt sich, daß der Kran- kenhausträger im Rahmen der arbeits- rechtlichen Gestaltungsmöglichkeit ei- ne Anpassung des Chefarztvertrages dahingehend rechtlich durchsetzen kann, daß der Chefarzt die Zusatzab- gabe neben der vertraglichen Verein- barung zusätzlich zu zahlen hat. Indem das Bundesarbeitsgericht die Berufung auf den Wegfall der Geschäftsgrundla- ge zuließ, ist eine Anpassung praktisch ohne Rücksicht auf den Vertragsinhalt möglich, da ein Wegfall der Geschäfts- grundlage unabhängig von der Ver- tragsformulierung eingreift. Die For- derung der Zusatzabgabe beziehungs- weise deren Einbehalt im Falle der Ho- norareinziehung durch den Kranken- hausträger sieht das Bundesarbeits- gericht als konkludente Berufung auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage an. Es muß also davon ausgegangen werden, daß nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in den Fäl- len, in denen der Krankenhausträger die Zusatzabgabe gefordert hat, diese zu entrichten ist beziehungsweise die von den Chefärzten unter Vorbehalt geleistete Zusatzabgabe nicht zurück- gefordert werden kann.

Zu beachten ist, daß im Falle ei- ner vertraglich vereinbarten prozen- tualen Abgabe aus den Liquidations- einnahmen des Chefarztes (zum Bei- spiel 25 Prozent der Liquidationsein- nahmen) Bemessungsgrundlage für die Abgabe der nach Abzug der Zu- satzabgabe verbleibende Betrag ist (vgl. LAG Berlin MedR 1995, 34 f.).

Rechtsanwalt Dr. jur. Christoph Jansen Sonnenacker 49

40489 Düsseldorf A-2392

P O L I T I K AKTUELL

(28) Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 38, 19. September 1997

D

er erste Kongreß der Gesell- schaft fand 1995 in Portugal un- ter der Leitung von Prof. Dr. A.

de Almeida Santos (Coimbra) statt. Es wurden, dem Tenor der Ge- sellschaft entsprechend, sowohl For- schungsergebnisse als auch klinische Beobachtungen von gehobenem Fort- bildungscharakter angeboten. Der nun anstehende Kongreß behandelt zahl- reiche aktuelle Themen, vorgetragen von internationalen Referenten. Fer- ner werden therapeutische Methoden und neue Substanzen, zum Beispiel in der Onkologie, in Spezialsymposien vorgestellt. Der Kongreß umfaßt zu- dem einen Mikroskopierkurs.

Zugunsten einer großen, von Ex- perten moderierten Posterpräsentati- on verzichtet der Kongreß auf freie Vorträge. Das hat den Vorteil, daß Diskussionen kleiner interessierter Gruppen mit den Posterautoren zu- stande kommen. Die Veranstalter hal- ten dies im Vergleich zur bloßen An- einanderreihung von Kurzvorträgen ohne Diskussion für effizienter.

Internationaler Austausch

Prof. Dr. Walther Kuhn, Direktor der Universitäts-Frauenklinik Göttin- gen und Präsident des diesjährigen Kongresses, sieht die Gründung und das Wirken einer europäischen Ge- sellschaft, zum Beispiel für Gynäkolo- gie, vor dem Hintergrund alter medi- zinischer Traditionen zahlreicher eu- ropäischer Länder mit spezifisch ge- wachsenen Strukturen. Kuhn: „Aus diesen unterschiedlichen Traditionen ergaben sich Schwerpunkte, aber auch methodische Selbständigkeiten in der Medizin, die viele Jahrzehnte ihre Eigenständigkeit mangels einer guten und effektvollen Kommunika- tion erhalten haben.“

Die Kongresse der Europäischen Gesellschaft für Gynäkologie sollen den Initiatoren zufolge dazu beitra- gen, daß insbesonders junge Kolle- ginnen und Kollegen Gelegenheit haben, sich ein Bild über die wissen- schaftliche und klinische Tätigkeit der Nachbarländer zu machen, da die be- ruflichen Kontakte mit diesen Län- dern in den nächsten Jahrzehnten mit Sicherheit intensiver würden. Daher ist für Studenten die Teilnahme am Kongreß kostenlos.

In Göttingen, dem diesjährigen Tagungsort, wurde 1751 die erste aka- demische geburtshilfliche Klinik Deutschlands gegründet. Schon bald darauf förderte die Frauenklinik inten- siv den internationalen Austausch.

Vorwiegend auf dem Gebiet der Ge- burtshilfe pflegte sie enge Kontakte mit dem europäischen Ausland, vor allem mit England, Frankreich und Italien, aber auch mit Japan. Daß sich die Eu- ropäische Gesellschaft für Gynäkolo- gie nicht mit der Geburtshilfe beschäf- tigt, ist Kuhn zufolge nicht Ausdruck einer Separation der beiden „Subdiszi- plinen“. Vielmehr sollen schwerpunkt- mäßig die konservative und chirurgi- sche Gynäkologie in einem großen Spektrum diskutiert werden. Prof.

Kuhn weiter: „Die Tatsache, daß zur Zeit zahlreiche europäische Gesell- schaften entstanden sind, soll in keiner Weise auf Tendenzen einer Isolation hinweisen.“ Kuhn kündigte in diesem Zusammenhang eine ausführliche Do- kumentation des gesamten Kongresses (mit sämtlichen Abstracts und Refera- ten) an, die den Interessenten weltweit zur Verfügung gestellt werde.

Nähere Informationen über den Kongreß bei: Priv.-Doz. Dr. H. Me- den, Universitäts-Frauenklinik Göt- tingen, Robert-Koch-Straße 40, 37075 Göttingen, Tel 05 51/39 65 01, Fax 05 51/39 65 85, e-mail hmeden@med.

uni-göttingen.de dh

Kongreß für Gynäkologie

Fortbildung und Austausch

Vom 30. Oktober bis zum 1. November 1997 tagt in Göttingen zum zweiten Mal die noch

relativ junge Europäische Gesellschaft für Gynäkologie. Sie hat sich unter Beteiligung

zahlreicher europäischer Kolleginnen und Kollegen vor einigen Jahren in Paris gegründet.

Referenzen

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