rens in den Text aufgenommen wor- den ist, sei keine Bedeutung beizu- messen, da insoweit eine Berichtigung gemäß § 122 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vorge- nommen worden sei.
Das Bundesarbeitsgericht hat in allen drei Fällen auch entschie- den, daß die Anpassung dem billigen Ermessen gemäß § 315 BGB ent- spricht.
Anpassung des Chefarztvertrages Als Konsequenz aus dieser Recht- sprechung ergibt sich, daß der Kran- kenhausträger im Rahmen der arbeits- rechtlichen Gestaltungsmöglichkeit ei- ne Anpassung des Chefarztvertrages dahingehend rechtlich durchsetzen kann, daß der Chefarzt die Zusatzab- gabe neben der vertraglichen Verein- barung zusätzlich zu zahlen hat. Indem das Bundesarbeitsgericht die Berufung auf den Wegfall der Geschäftsgrundla- ge zuließ, ist eine Anpassung praktisch ohne Rücksicht auf den Vertragsinhalt möglich, da ein Wegfall der Geschäfts- grundlage unabhängig von der Ver- tragsformulierung eingreift. Die For- derung der Zusatzabgabe beziehungs- weise deren Einbehalt im Falle der Ho- norareinziehung durch den Kranken- hausträger sieht das Bundesarbeits- gericht als konkludente Berufung auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage an. Es muß also davon ausgegangen werden, daß nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in den Fäl- len, in denen der Krankenhausträger die Zusatzabgabe gefordert hat, diese zu entrichten ist beziehungsweise die von den Chefärzten unter Vorbehalt geleistete Zusatzabgabe nicht zurück- gefordert werden kann.
Zu beachten ist, daß im Falle ei- ner vertraglich vereinbarten prozen- tualen Abgabe aus den Liquidations- einnahmen des Chefarztes (zum Bei- spiel 25 Prozent der Liquidationsein- nahmen) Bemessungsgrundlage für die Abgabe der nach Abzug der Zu- satzabgabe verbleibende Betrag ist (vgl. LAG Berlin MedR 1995, 34 f.).
Rechtsanwalt Dr. jur. Christoph Jansen Sonnenacker 49
40489 Düsseldorf A-2392
P O L I T I K AKTUELL
(28) Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 38, 19. September 1997
D
er erste Kongreß der Gesell- schaft fand 1995 in Portugal un- ter der Leitung von Prof. Dr. A.de Almeida Santos (Coimbra) statt. Es wurden, dem Tenor der Ge- sellschaft entsprechend, sowohl For- schungsergebnisse als auch klinische Beobachtungen von gehobenem Fort- bildungscharakter angeboten. Der nun anstehende Kongreß behandelt zahl- reiche aktuelle Themen, vorgetragen von internationalen Referenten. Fer- ner werden therapeutische Methoden und neue Substanzen, zum Beispiel in der Onkologie, in Spezialsymposien vorgestellt. Der Kongreß umfaßt zu- dem einen Mikroskopierkurs.
Zugunsten einer großen, von Ex- perten moderierten Posterpräsentati- on verzichtet der Kongreß auf freie Vorträge. Das hat den Vorteil, daß Diskussionen kleiner interessierter Gruppen mit den Posterautoren zu- stande kommen. Die Veranstalter hal- ten dies im Vergleich zur bloßen An- einanderreihung von Kurzvorträgen ohne Diskussion für effizienter.
Internationaler Austausch
Prof. Dr. Walther Kuhn, Direktor der Universitäts-Frauenklinik Göttin- gen und Präsident des diesjährigen Kongresses, sieht die Gründung und das Wirken einer europäischen Ge- sellschaft, zum Beispiel für Gynäkolo- gie, vor dem Hintergrund alter medi- zinischer Traditionen zahlreicher eu- ropäischer Länder mit spezifisch ge- wachsenen Strukturen. Kuhn: „Aus diesen unterschiedlichen Traditionen ergaben sich Schwerpunkte, aber auch methodische Selbständigkeiten in der Medizin, die viele Jahrzehnte ihre Eigenständigkeit mangels einer guten und effektvollen Kommunika- tion erhalten haben.“
Die Kongresse der Europäischen Gesellschaft für Gynäkologie sollen den Initiatoren zufolge dazu beitra- gen, daß insbesonders junge Kolle- ginnen und Kollegen Gelegenheit haben, sich ein Bild über die wissen- schaftliche und klinische Tätigkeit der Nachbarländer zu machen, da die be- ruflichen Kontakte mit diesen Län- dern in den nächsten Jahrzehnten mit Sicherheit intensiver würden. Daher ist für Studenten die Teilnahme am Kongreß kostenlos.
In Göttingen, dem diesjährigen Tagungsort, wurde 1751 die erste aka- demische geburtshilfliche Klinik Deutschlands gegründet. Schon bald darauf förderte die Frauenklinik inten- siv den internationalen Austausch.
Vorwiegend auf dem Gebiet der Ge- burtshilfe pflegte sie enge Kontakte mit dem europäischen Ausland, vor allem mit England, Frankreich und Italien, aber auch mit Japan. Daß sich die Eu- ropäische Gesellschaft für Gynäkolo- gie nicht mit der Geburtshilfe beschäf- tigt, ist Kuhn zufolge nicht Ausdruck einer Separation der beiden „Subdiszi- plinen“. Vielmehr sollen schwerpunkt- mäßig die konservative und chirurgi- sche Gynäkologie in einem großen Spektrum diskutiert werden. Prof.
Kuhn weiter: „Die Tatsache, daß zur Zeit zahlreiche europäische Gesell- schaften entstanden sind, soll in keiner Weise auf Tendenzen einer Isolation hinweisen.“ Kuhn kündigte in diesem Zusammenhang eine ausführliche Do- kumentation des gesamten Kongresses (mit sämtlichen Abstracts und Refera- ten) an, die den Interessenten weltweit zur Verfügung gestellt werde.
Nähere Informationen über den Kongreß bei: Priv.-Doz. Dr. H. Me- den, Universitäts-Frauenklinik Göt- tingen, Robert-Koch-Straße 40, 37075 Göttingen, Tel 05 51/39 65 01, Fax 05 51/39 65 85, e-mail hmeden@med.
uni-göttingen.de dh