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Archiv "Kurswechsel in der Finanzpolitik" (11.04.1991)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Kurswechsel

in der Finanzpolitik

Die Finanzpolitik ist ins Schlin- gern geraten. Sie bietet keine klare Orientierung mehr. Das liegt nicht nur an den geplanten Steuererhö- hungen, sondern auch an der größer gewordenen Unsicherheit über die innenpolitischen Konstellationen, dem schwer abschätzbaren Finanz- bedarf für die Überwindung der An- passungskrise in den neuen Bundes- ländern und in ganz Mittel- und Ost- europa sowie an der weltweiten Ab- schwächung des wirtschaftlichen Wachstums.

Die Koalitionsparteien und ihre führenden Politiker, die nach ihrem Wahlerfolg unnötig Zeit mit dem Feilschen über drittklassige Proble- me vertan haben, stecken in einer Vertrauenskrise. Vor allem im Osten Deutschlands artikuliert sich der Protest, der sich aus der Enttäu- schung über die von der Politik ge- weckten, aber nicht erfüllten und nicht erfüllbaren Erwartungen nährt.

Das kann den Prozeß der Gesun- dung nur verzögern und verteuern.

Eine massive finanzielle Hilfe

Die Politik hat darauf mit einem massiven Hilfsprogramm reagiert; es wäre wohl besser früher beschlossen worden, auch wenn die wachsende Arbeitslosigkeit in den neuen Län- dern nicht mit dem Fehlen von Geld, sondern eher mit den ungeklärten Eigentumsverhältnissen und vor al- lem mit den alten, von SED-Leuten durchsetzten Verwaltungsstrukturen zu erklären ist.

Sicher ist nur, daß die Finanzpo- litik, die seit 1982 darauf gerichtet war, den Staatsanteil am Sozialpro- dukt zurückzuführen und die Steuer- belastung zu senken, zumindest mit- telfristig nicht durchzuhalten ist.

Im nachhinein sind alle klüger.

Jeder will schon beim Zusammen- bruch des maroden DDR-Systems

gewußt haben, daß die Vereinigung von uns mit Steuererhöhungen fi- nanziert werden muß. Heute sagen viele, daß sie zu finanziellen Opfern bereit gewesen wären, wenn sie von der Politik gefordert worden wären.

Das mag so sein. Wer die Regierung jetzt kritisiert, daß sie sich trotz an- derer Wahlversprechen zu Steuerer- höhungen gezwungen sieht, der soll- te jedoch nicht vergessen, daß die Opposition im letzten Jahr in den Wahlkämpfen darauf setzte, die Ko- sten der schnellen Wiedervereini- gung hochzurechnen, um aus den Besorgnissen der West-Bürger für sich politisches Kapital zu schlagen.

Das erklärt den „Wortbruch" der Koalition, rechtfertigt ihn freilich nicht.

Mehr Kritik verdienen indessen die alten Bundesländer, die sich nur zögernd bereitgefunden haben, die neuen Länder finanziell angemessen zu unterstützen. Sie betreiben auch jetzt noch eine expansive Finanzpoli- tik. Der Zuwachs der Ausgaben liegt bei etwa sechs Prozent; das treibt das gesamtstaatliche Defizit, das über Kredite zu decken ist, in die Höhe.

Der Tarifabschluß im öffentlichen Dienst wird die Finanzierungsdefizi- te noch vergrößern.

Bundesfinanzminister Waigel hat mehrfach wissen lassen, daß 1993 eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, an deren Einnahmen die Länder mit 35 Prozent beteiligt sind, folgen wird.

Die nunmehr vorgesehenen Steuer- erhöhungen kommen nämlich fast nur der Bundeskasse zugute. Die Er- gänzungsabgabe, die vom 1. Juli an erhoben werden soll, bezieht sich mit einem Satz von 3,75 Prozent auf die 1991 und 1992 zu zahlende Einkom- men- und Körperschaftsteuer. Es fällt schwer zu glauben, daß es der Koalition gelingen könnte, die Er- gänzungsabgabe ausgerechnet dann abzuschaffen, wenn die Mehrwert- steuer erhöht wird. Im Bundesrat könnte es dann eine SPD-Mehrheit

geben, die ihre Zustimmung von ei- genen steuerpolitischen Forderun- gen abhängig machen könnte. Die Ergänzungsabgabe für „Besserver- dienende" und die Beibehaltung der Vermögensteuer zählen dazu.

Die von der Koalition angestreb- ten und bereits durchgesetzten Ab- gabenerhöhungen haben ein Volu- men, das nicht nur für den einzelnen spürbar ist, sondern auch die kon- junkturelle Entwicklung beeinflus- sen kann. Die Forschungsinstitute rechnen damit, daß sich das Wachs- tum wegen der Abgabenerhöhungen um 0,5 Prozent verringern wird. Das könnte zu einer Korrektur der bishe- rigen optimistischen Steuerschätzun- gen zwingen.

Die Erhöhung der Sozialabga- ben und der Steuern summiert sich auf einen Betrag von gut 36 Milliar- den Mark im laufenden Jahr und auf rund 50 Milliarden Mark 1992. Aller- dings ist die Entlastung der Beitrags- zahler zur Rentenversicherung durch die Ermäßigung des Beitrags- satzes um einen Prozentpunkt ge- genzurechnen. Für 1991 sind das 7,6 Milliarden Mark und für 1992 gut zwölf Milliarden Mark.

Die Steueränderungen im einzelnen

Der Gesetzgeber hat nun im ein- zelnen über folgende, zum Teil weit- reichende Gesetzesänderungen zu entscheiden:

Lohn- und Einkommensteuer Auf die in der Zeit vom 1. Juli 1991 bis zum 30. Juni 1992 zu zahlen- de Lohn- und Einkommensteuer wird ein Zuschlag von 7,5 Prozent er- hoben. So verkündet es die Bundes- regierung. Bemessungsgrundlage sind jedoch die nach den Steuerbe- scheiden der Jahre 1991 und 1992 endgültig festgesetzten Steuerbeträ- ge; diese werden jeweils mit 3,75 Prozent belastet. Faktisch bedeutet dies, daß für zwei Jahre eine Ergän- zungsabgabe in Höhe von jeweils 3,75 Prozent erhoben wird.

Dies ist die Konsequenz der Tat- sache, daß zur Einkommen- und Dt. Ärztebl. 88, Heft 15, 11. April 1991 (19) A-1239

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Körperschaftsteuer jeweils die steu- erpflichtigen Einkommen eines Jah- res herangezogen werden. Es ist also nicht möglich, die auf das zweite Halbjahr 1991 und das erste Halbjahr 1992 entfallende Steuer zu ermitteln.

Hinzu kommt, daß viele Steuer- pflichtige die Möglichkeit hätten, Einkommen auf die Zeit vor dem 1.

Juli 1991 oder nach dem 30. Juni 1992 zu verlagern. Das wird durch die Regelung verhindert, die Steuer zweier ganzer Jahre mit dem halben Satz zu belasten .

..,.. Dies führt allerdings dazu, daß die Ergänzungsabgabe auch rückwirkend die Steuerzahler bela- sten kann. Das ist verfassungsrecht- lich problematisch, und zwar vor al- lem in den Fällen, in denen nicht re- gelmäßig fließende Arbeitseinkom- men besteuert werden. Wer zum Beispiel Anfang des Jahres eine Arztpraxis veräußert hat, dessen Ge- winn wird nun im nachhinein mit 3,75 Prozent Steuer belastet. Verfas- sungsbeschwerden sind program- miert.

Bei den Arbeitnehmern, also auch bei den angestellten Ärzten, wird ein Steuerzuschlag von 7,5 Pro- zent vom Arbeitgeber einbehalten;

und zwar für das Arbeitsentgelt, das nach dem 30. Juni 1991 und vor dem 1. Juli 1992 gezahlt wird. Wird je- doch ein Lohnsteuer-Jahresaus- gleich vorgenommen, so gilt ein Ab- gabesatz von 3,75 Prozent auf die Jahreslohnsteuern 1991 und 1992.

Für die Vorauszahlungen zur Ein- kommensteuer gilt wiederum ein Zu- schlag von 7,5 Prozent für die Zeit zwischen Mitte 1991 und Mitte 1992.

Diese Vorauszahlungen werden je- doch bei der endgültigen Steuerfest- setzung jeweils mit dem halben Satz, bezogen auf die Jahre 1991 und 1992, berücksichtigt.

Kapitalertragsteuer

Dasselbe Verfahren gilt auch für die Kapitalertragsteuer, bei der die Ergänzungsabgabe von Juli an zu- nächst zu einer Erhöhung des Steu- erabzugs um 7,5 Prozent führt, was später bei der Veranlagung zur Ein- kommensteuer für 1991 und 1992 mit dem halben Satz berücksichtigt wird.

Kirchensteuer

Die Ergänzungsabgabe hat kei- ne Auswirkung auf die Höhe der Kir- chensteuer. Die Kirchensteuer wird wie die Ergänzungsabgabe als pro- zentualer Zuschlag zur Lohn- und Einkommensteuer erhoben. Die Kir- chensteuer wird vor der Ergänzungs- abgabe festgesetzt; auf die Kirchen- steuer wird keine Ergänzungsabgabe erhoben.

Mineralölsteuer

Die Erhöhung der Mineralöl- steuer tritt zum 1. Juli in Kraft. Die Steuer auf verbleibtes Superbenzin steigt um 25 Pfennig auf 92 Pfennig je Liter und auf bleifreies Benzin um 22 Pfennig auf 82 Pfennig je Liter.

Diesel verteuert sich um 10 Pfennig auf 54,15 Pfennig je Liter.

Kraftfahrzeugsteuer

Der geringere Zuschlag beim Diesel wird mit den EG-Vorschrif- ten erklärt. Um die Diesel-PKW nicht gegenüber den Benzin-PKW zu begünstigen, wird für die PKW mit Dieselmotor die Kraftfahrzeugsteuer angehoben. Die Kfz-Steuer für klei- ne PKW (Hubraum bis 1272 cm3) er- höht sich um 104 Mark jährlich, für mittlere Wagen (bis 1958 cm3) um 160 Mark jährlich und für große Die- sel-PKW (bis 2497 cm3) um 200 Mark jährlich.

Kilometerpauschale

Die Mehrbelastung der Arbeit- nehmer, die über längere Strecken zu ihrem Arbeitsplatz fahren, wird im Veranlagungsjahr 1991 durch die Erhöhung der Kilometerpauschale um acht Pfennig auf 58 Pfennig ge- mildert; die Pauschale wird dann 1992 weiter auf 65 Pfennig je Entfer- nungs-Kilometer angehoben.

Heizöl- und Erdgassteuer Die Steuer auf Heizöl steigt um 2,34 Pfennig auf acht Pfennig je Li- A-1240 (20) Dt. Ärztebl. 88, Heft 15, 11. April 1991

ter. Die bis 1992 befristete Erdgas- steuer wird auch künftig erhoben und um 1 Pfennig je 10 kWh auf 3,6 Pfennig je 10 kWh angehoben.

Der Fiskus rechnet im zweiten Halbjahr 1991 mit Mehreinnahmen allein aus der Mineralölsteuer in Hö- he von 6,2 Milliarden Mark und 1992 in Höhe von 15 Milliarden Mark.

Tabaksteuer

Die Tabaksteuer wird von 1992 an um einen Pfennig je Zigarette er- höht. Dem Fiskus bringt dies jährlich Mehreinnahmen von 1,6 Milliarden Mark.

Versicherungssteuer

Die Versicherungssteuer, die ge- rade erst von fünf auf sieben Pfennig angehoben worden war, wird zum 1.

Juli auf zehn Pfennig heraufgesetzt.

Dem Bund bringt dies 1991 noch 700 Millionen Mark und 1992 rund zwei Milliarden Mark. Die Steuer belastet die Beiträge zu den Sachversicherun- gen; die Lebensversicherung bleibt freigestellt.

[> Im Rahmen des Subventi-

onsabbaus wird allerdings immer wieder über die steuerlichen Ver- günstigungen der Lebensversiche- rung gesprochen. Diese Frage bleibt vorerst auf der Tagesordnung. Aller- dings wäre es nur schwer zu begrün- den, die private Altersvorsorge steu- erlich gegenüber der gesetzlichen Vorsorge noch weiter zu benachteili- gen.

Familienlastenausgleich

Das Bundesverfassungsgericht hatte den Familienlastenausgleich für die Jahre 1983 bis 1985 für ver- fassungswidrig erklärt, weil Freibe- träge und Kindergeld nicht ausreich- ten, um das Existenzminimum von der Besteuerung freizustellen. Da- her ist vorgesehen, für die genannten Jahre bei jenen Steuerpflichtigen, deren Steuerbescheid noch nicht rechtskräftig geworden ist, den da- maligen Kinderfreibetrag für das er- ste Kind von 432 Mark um 2000

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Berufspolitische Probleme in Ost und West

Die Bereitschaft der ärztlichen Selbstverwaltungskörperschaften, Orga- nisationen und Verbände, tatkräftig bei der Erneuerung des Gesund- heitswesens in den fünf neuen Bundesländern mitzuhelfen, hat erneut der Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages, Dr. med. Karsten Vilmar (Bremen), anläßlich eines berufspolitischen Kolloquiums während des 39. Internationalen Fortbildungskongresses der Bundesärztekammer und der Österreichischen Ärztekammer im März in Davos bekräftigt. Die Selbstverwaltung wäre aber überfordert, wenn sie bei dieser kräftezehrenden, nur Schritt für Schritt zu bewälti- genden Arbeit auf sich allein gestellt wäre.

Wohneigentum

Die Begünstigung des selbstge- nutzten Wohneigentums nach Para- graph 10 e Einkommensteuergesetz soll durch die Anhebung des höch- stens zulässigen Abzugsbetrages von 15 000 auf 16 500 Mark jährlich ver- bessert werden. Das sogenannte Baukindergeld wird von 750 auf 1000 Mark erhöht. Wer in die neuen Län- der wechselt, kann für ein weiteres Eigentumsobjekt die Abzugsbeträge geltend machen.

Besonderheiten für die neuen Länder

Für die neuen Bundesländer wird auf die Erhebung der Gewerbe- kapitalsteuer und der Vermögensteuer von 1991 an verzichtet.

Wer in den neuen Ländern sei- nen Wohnsitz hat, erhält einen zu- sätzlichen Steuertarif-Freibetrag von 600/1000 Mark (Alleinstehende/Ver- heiratete).

Die Fristen bei der Investitions- zulage von zwölf Prozent und von acht Prozent werden jeweils um sechs Monate verlängert. Ursprüng- lich war vorgesehen, die Zulage von Mitte dieses Jahres an von zwölf auf acht Prozent zu senken. Das gilt nun erst von 1992 an. Kumulativ können Sonderabschreibungen bis zu 50 Pro- zent der Anschaffungs- oder Herstel- lungskosten in fünf Jahren auf be- wegliche Wirtschaftsgüter und auf Wirtschaftsgebäude in Anspruch ge- nommen werden. Investitionen in den neuen Ländern werden damit massiv gefördert.

Die Möglichkeiten der steuerli- chen Förderung für die neuen Län- der sind damit voll ausgeschöpft. Die Koalition denkt allerdings noch dar- über nach, dort Sonderabschreibun- gen nach dem Muster der Berlin- Förderung für den Bau und die Mo- dernisierung von Mehrfamilien- Wohnhäusern zuzulassen.

Walter Kannengießer

A

lle politischen „Mächte" seien aufgerufen, nicht nur von der Vollendung der deutschen Einheit zu reden, sondern so rasch wie möglich die notwendigen Rah- menbedingungen zu schaffen und ein tragfähiges Finanzierungskon- zept vorzulegen, das die „Solidarop- fer deutsche Einheit" nicht zu Will- kürakten denaturieren läßt.

Diesem Petitum Dr. Vilmars pflichtete auch Dr. Otfrid P. Schae- fer, der Zweite Vorsitzende der Kas- senärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Internist aus Kassel, bei, in- dem er als Sprecher der Kassenärz- teschaft darauf hinwies, daß bei aller Vorrangigkeit der Gemeinschafts- aufgabe „Deutsche Einheit" die prinzipiellen und tagespolitischen Pflichtaufgaben im Bereich der am- bulanten kassenärztlichen Versor- gung der alten Bundesländer nicht hintangestellt werden dürften.

In einer Art Tour d'horizon der ärztlichen Berufspolitik stellte Vilmar vor dem Davoser Forum fest: In der Phase des Erneuerungs- und Wieder- annäherungsprozesses seien auch im ärztlichen Bereich eine Menge Infor- mationsdefizite abzubauen, Wider- stände zu überwinden und die Schritte des Kennenlernens und der Koopera- tion möglichst im Gleichschritt zur ra- santen Entwicklung im politischen Raum zu vollziehen. Das gescheiterte sozialistische Gesundheitssystem der ehemaligen DDR müsse von Grund auf erneuert, das Leistungsniveau so

rasch wie möglich dem hohen West- Standard angepaßt werden.

Dr. Vilmar rief seine Kollegin- nen und Kollegen in West und Ost auf, beim Aufbau der Selbstverwal- tungskörperschaften (Ärztekam- mern, Kassenärztliche Vereinigun- gen) in den neuen Bundesländern mitzuhelfen. Inzwischen seien die Kassenärztlichen Vereinigungen und Ärztekammern gegründet worden;

sie hätten demokratisch legitimierte Selbstverwaltungsstrukturen. Der zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgte Beitritt der ostdeutschen Ärztekammern zur Bundesärzte- kammer legitimiere diese und den Deutschen Ärztetag als demokra- tisch gewählte Vertretung der Ge- samtärzteschaft in Deutschland.

Dr. Vilmar rekapitulierte: Die Ärzteschaft in Westdeutschland ist nicht bereit, Experimente zu Lasten Hilfsbedürftiger hinzunehmen. Der Prozeß der Angleichung der Systeme dürfe nicht dazu mißbraucht werden, längst gescheiterte Gestaltungsele- mente aus Deutschland-Ost nach West zu transferieren. Es müßtenviel- mehr bewährte und leistungsfähige Einrichtungen und Organisations- strukturen des sozialen Sicherungssy- stems der (alten) Bundesrepublik zum Vorbild für den Aufbau und den Erneuerungsprozeß in den neuen Bundesländern genommen werden.

Ein Staat und eine gemeinsame Rechts- und Sozialordnung vertragen auf Dauer keine Mischsysteme. >

Mark und für das zweite Kind um 1400 Mark zu erhöhen. Der Famili- enlastenausgleich soll allgemein von 1992 an verbessert werden.

Auch Ziel der Gesundheitspolitik:

Gleichwertige Lebensverhältnisse

Dt. Ärztebl. 88, Heft 15, 11. April 1991 (21) A-1241

Referenzen

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