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Amtsblatt für die Gemeinde Schipkau Jg.17 Heft 7

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AMTSBLATT

für die

Gemeinde Schipkau

Jahrgang 17 Schipkau / OT Klettwitz, den 03.10.2009 Nr. 07

Herausgeber: Gemeinde Schipkau, Der Bürgermeister

Schulstraße 4 in 01998 Schipkau / OT Klettwitz

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Inhaltsverzeichnis der amtlichen Bekanntmachungen und der sonstigen amtlichen Mitteilungen

AMTLICHER TEIL

Amtliche Bekanntmachung

Zurzeit liegen keine amtlichen Bekanntmachungen vor Sonstige amtliche Mitteilung

Wichtige Hinweise zur Lohnsteuerkarte 2010 2

SONSTIGE AMTLICHE MITTEILUNGEN

Zurzeit liegen keine amtlichen Bekanntmachungen vor

Wichtige Hinweise zur Lohnsteuerkarte 2010

Was ist zu tun mit der Lohnsteuerkarte?

Bevor Sie die Lohnsteuerkarte Ihrem Arbeitgeber aushändigen, prüfen Sie bitte die Eintragungen! Wichtig sind Geburtsdatum, Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge (nur Kinder unter 18 Jahren) und die Eintragungen zum Kirchensteuerabzug. Maßgebend für die Eintragungen sind die Verhältnisse am 1. Januar 2010.

Sollten Sie Ihre Lohnsteuerkarte 2010 voraussichtlich nicht benötigen, senden Sie die Lohnsteuerkarte, versehen mit einem entsprechenden Vermerk, an die zuständige Gemeinde zurück. Wenn Ihre Lohnsteuerkarte verloren ge- gangen, unbrauchbar geworden oder zerstört worden ist, stellt Ihnen die Gemeinde gegen Gebühr eine Ersatzlohnsteuerkarte aus.

Welche Gemeinde ist zuständig?

Für die Ausstellung der Lohnsteuerkarte ist die Gemeinde zuständig, in der Sie am 20. September 2009 mit Ihrer Wohnung (bei mehreren Wohnungen mit der Hauptwohnung) gemeldet waren.

Was tun, wenn die Eintragungen nicht stimmen?

Lassen Sie fehlende oder falsche Eintragungen bitte umgehend von der Ge- meinde berichtigen, die Ihre Lohnsteuerkarte ausgestellt hat. Sie sind gesetz- lich verpflichtet, die Eintragungen berichtigen zu lassen, wenn die Eintragun- gen zu Ihren Gunsten von den tatsächlichen Verhältnissen am 1. Januar 2010 abweichen. Die Gemeinde ist auch berechtigt, die Vorlage Ihrer Lohnsteuer- karte zwecks Berichtigung zu verlangen.

Wichtig: Sie selbst oder Ihr Arbeitgeber dürfen keine Eintragungen oder Änderungen vornehmen.

Was tun, wenn sich die Verhältnisse gegenüber dem 1. Januar 2010 ändern?

Bei Heirat im Laufe des Jahres 2010 oder wenn nach dem 1. Januar 2010 ein Kind geboren wird, können Sie die Eintragungen ab dem jeweiligen Zeitpunkt ändern lassen. Der Antrag zur Änderung der Steuerklasse oder der Zahl der Kinderfreibeträge muss jedoch spätestens am 30. November 2010 gestellt sein. Ist für jeden Ehegatten eine Lohnsteuerkarte ausgestellt worden, sollten dem Antrag beide Lohnsteuerkarten beigefügt werden. Bei dauernder Trennung oder Scheidung der Ehegatten oder bei einem Woh- nungswechsel im Laufe des Jahres 2010 ist eine Änderung der Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte nicht erforderlich.

Steuerklassen

Die Steuerklassen sind für die Höhe der Lohnsteuer besonders wichtig.

Welche Steuerklasse für Sie in Frage kommt, können Sie den nachstehenden Erläuterungen entnehmen:

Steuerklasse I

– Ledige oder Geschiedene;

– Verwitwete, deren Ehegatte vor 2009 verstorben ist;

– Verheiratete, die von ihrem Ehegatten dauernd getrennt leben oder deren Ehegatte im Ausland wohnt.

Steuerklasse II

In die Steuerklasse II gehören die unter Steuerklasse I genannten Personen, wenn bei ihnen die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag für Alleiner- ziehende (§ 24b EStG) erfüllt sind. Liegen die Voraussetzungen für die Eintra- gung der Steuerklasse II erstmals vor, wird die Gemeinde die Steuerklasse II nur dann bescheinigen, wenn der Arbeitnehmer der Gemeinde schriftlich

versichert hat, dass er die Voraussetzungen für die Gewährung des Entlas- tungsbetrags für Alleinerziehende erfüllt. Ein Muster für die schriftliche Ver- sicherung steht im Internet unter http://www.mdf.brandenburg.de unter der Rubrik „Steuerinformationen/Steuerinformationen von A bis Z“ zur Verfügung.

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (bzw. die Steuerklasse II) wird einem alleinstehenden Steuerpflichtigen gewährt, wenn zu seinem Haus- halt mindestens ein Kind gehört, für das ihm ein Freibetrag nach § 32 Abs.

6 EStG (Kinderfreibetrag sowie Freibetrag für den Betreuungs- und Erzie- hungs- oder Ausbildungsbedarf) oder Kindergeld zusteht. Die Haushaltszu- gehörigkeit des Kindes wird unterstellt, wenn es (mit Haupt- oder Neben- wohnsitz) in der Wohnung des Steuerpflichtigen gemeldet ist. Ist das Kind bei mehreren Steuerpflichtigen gemeldet, steht der Entlastungsbetrag dem- jenigen Alleinstehenden zu, der die Voraussetzungen auf Auszahlung des Kindergeldes nach § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG (tatsächliche Haushaltsaufnahme des Kindes) erfüllt oder erfüllen würde (Fälle, in denen nur ein Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG besteht).

Als alleinstehend gelten Steuerpflichtige, die

a) nicht die Voraussetzungen für die Anwendung des Splitting-Ver- fahrens (Ehegattenveranlagungswahlrecht nach § 26 Abs. 1 EStG) erfüllen oder verwitwet sind

und

b) keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Per- son bilden, es sei denn,

– für diese steht ihnen ein Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG oder Kindergeld zu

oder

– es handelt sich um ein Kind i. S. d. des § 63 Abs. 1 EStG (leib- liches Kind/angenommenes Kind, Pflegekind oder ein zum Haushalt gehörendes Stief- oder Enkelkind), das seinen ge- setzlichen Grundwehr- bzw. Zivildienst ableistet, sich für die Dauer von nicht mehr als drei Jahren zum Wehrdienst ver- pflichtet hat oder eine Tätigkeit als Entwicklungshelfer ausübt.

Sobald eine andere volljährige Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Wohnung des Steuerpflichtigen gemeldet ist, wird vermutet, dass sie mit dem Steuerpflichtigen gemeinsam wirtschaftet und damit eine Haushaltsgemein- schaft vorliegt. Diese Vermutung ist nicht widerlegbar, wenn der Steuerpflich- tige mit der anderen Person in eheähnlicher Gemeinschaft bzw. in einer einge- tragenen Lebenspartnerschaft lebt. In anderen Fällen ist die Vermutung der Haushaltsgemeinschaft widerlegbar. Ob und wann die Vermutung als wider- legt angesehen werden kann, ist nach den gesamten Umständen des Einzelfalls zu entscheiden. In der Regel wird eine zweifelsfreie Versicherung ausreichen.

Die Gemeinde ist für die Eintragung der Steuerklasse II zuständig, wenn der Alleinerziehende mindestens ein minderjähriges Kind hat. Bei Alleinerzie- henden mit Kindern, die alle bereits zu Beginn des Kalenderjahres das 18.

Lebensjahr vollendet haben, wird die Steuerklasse II hingegen auf Antrag nur vom Finanzamt eingetragen.

Steuerklasse III

– Verheiratete, wenn beide Ehegatten im Inland wohnen, nicht dauernd getrennt leben und der Ehegatte

a) keinen Arbeitslohn bezieht oder

b) Arbeitslohn bezieht und in die Steuerklasse V eingereiht wird.

– Verwitwete, wenn der Ehegatte nach dem 31. Dezember 2008 ver- storben ist, beide am Todestag im Inland gewohnt und nicht dauernd getrennt gelebt haben.

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Steuerklasse IV

Verheiratete, wenn beide Ehegatten Arbeitslohn beziehen, im Inland wohnen und nicht dauernd getrennt leben.

Steuerklasse V

tritt für einen Ehegatten an die Stelle der Steuerklasse IV, wenn der andere Ehegatte in die Steuerklasse III eingereiht wird.

Steuerklasse VI

ist auf jeder zweiten und weiteren Lohnsteuerkarte zu bescheinigen, wenn nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezogen wird.

Steuerklassenwahl

Bezieht auch Ihr Ehegatte Arbeitslohn, so müssen Sie zunächst wissen, dass Ehegatten grundsätzlich gemeinsam besteuert werden. Beim Lohnsteuer- abzug kann aber nur der eigene Arbeitslohn zugrunde gelegt werden. Erst nach Ablauf des Kalenderjahres können die Arbeitslöhne beider Ehegatten zusammengeführt und die zutreffende Jahressteuer ermittelt werden. Um dem Jahresergebnis möglichst nahe zu kommen, stehen den Ehegatten zwei Steuerklassenkombinationen zur Wahl:

Die Steuerklassenkombination IV/IV geht davon aus, dass die Ehegatten ungefähr gleich viel verdienen. Sie führt regelmäßig dann zu einer Steuer- überzahlung, wenn die Arbeitslöhne der Ehegatten unterschiedlich hoch sind. Zuviel gezahlte Steuer wird nach Ablauf des Jahres vom Finanzamt erstattet, wenn die Veranlagung zur Einkommensteuer beantragt wird.

Die Steuerklassenkombination III/V ist so gestaltet, dass die Summe der Steuerabzugsbeträge für beide Ehegatten in etwa der gemeinsamen Jahres- steuer entspricht, wenn der Ehegatte mit Steuerklasse III 60 v.H., der Ehe- gatte mit Steuerklasse V 40 v.H. des gemeinsam zu versteuernden Einkom- mens erzielt. Bei dieser Steuerklassenkombination ist die Überprüfung der gezahlten Steuer durch das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuer- veranlagung zwingend vorgeschrieben (Pflichtveranlagung); zu wenig ge- zahlte Steuer wird nacherhoben, zuviel gezahlte Steuer wird erstattet.

Anstelle der Steuerklassenkombinationen III/V können Sie erstmals ab dem Kalenderjahr 2010 für den Lohnsteuerabzug das Faktorverfahren wählen.

Der Antrag ist beim Finanzamt von beiden Ehegatten gemeinsam formlos unter Vorlage beider Lohnsteuerkarten und Angabe der voraussichtlichen Arbeitslöhne des Kalenderjahres 2010 oder auch in Verbindung mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung zu stellen. Durch die Steuerklassenkom- bination IV/IV in Verbindung mit dem vom Finanzamt zu berechnenden und auf Ihren beiden Lohnsteuerkarten einzutragenden Faktor wird erreicht, dass für jeden Ehegatten, durch Anwendung der Steuerklasse IV der für ihn geltende Grundfreibetrag beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wird und der Lohnsteuerabzug durch Anwendung des Faktors von 0,.. zugleich ent- sprechend der Wirkung des Splittingverfahrens gemindert wird. Der Faktor ist ein steuermindernder Multiplikator, der sich bei unterschiedlich hohen Arbeitslöhnen der Ehegatten aus der Wirkung des Splittingverfahrens in der Veranlagung errechnet.

Beispiel:

Der voraussichtliche Arbeitslohn der Ehegatten A und B beträgt 30.000 (A) und 12.000 Euro (B). Die Lohnsteuer beträgt bei Steuerklasse IV für A 4.608 Euro und für B 119 Euro. Die Summe der Lohnsteuer IV/IV beträgt 4.727 Euro. Die Einkommensteuer beträgt für das gemeinsame Arbeitseinkommen 4.342 Euro (Splittingverfahren). Das ergibt den Faktor von (4.342 Euro: 4.727 Euro =) 0,918. Der Arbeitgeber von A wendet auf den Arbeitslohn von 30.000 Euro die Steuerklasse IV nebst Faktor an: 4.608 Euro x 0,918 = 4.230 Euro. Der Arbeitgeber von B wendet auf den Arbeitslohn von 12.000 Euro die Steuerklasse IV nebst Faktor an:

119 Euro x 0,918 = 109 Euro. Die Summe der Lohnsteuer nach dem Faktorverfahren für die Ehegatten beträgt 4.339 Euro und entspricht in etwa der für das gesamte Arbeitseinkommen festzusetzenden Einkom- mensteuer. Die Lohnsteuer beträgt bei Steuerklasse III für A 1.492 Euro und bei Steuerklasse V für B 2.071 Euro (Summe der Lohnsteuer III/V:

3.563 Euro). Dies führt bei der Veranlagung zur Einkommensteuer zu einer Nachzahlung von 779 Euro, die bei Wahl des Faktorverfahrens vermieden wird.

Was ist besser: IV/IV oder III/V oder das Faktorverfahren

Darauf gibt es keine allgemein gültige Antwort. Die Frage lässt sich letzten Endes nur nach Ihren persönlichen Verhältnissen und Interessen entscheiden.

Möchten Sie erreichen, dass sich die Lohnsteuerbelastung/die Aufteilung der Lohnsteuer zwischen den Ehegatten im Wesentlichen nach dem Ver- hältnis der Arbeitslöhne richtet, so sollten Sie das neue Faktorverfahren erwägen.

Möchten Sie erreichen, dass Ihnen im Laufe des Jahres möglichst wenig Lohnsteuer einbehalten wird, prüfen Sie wie bisher, bei welcher Steuerklas- senkombination (III/V oder IV/IV) sich in Ihrem Fall insgesamt der geringste Steuerabzug ergibt. Informationen zur Steuerklassenwahl und zu anderen

lohnsteuerlichen Fragen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesfinanz- ministeriums unter http://www.bundesfinanzministerium.de unter der Rubrik „Wirtschaft und Verwaltung/Steuern“ (hier: Veröffentlichungen zu Steuerarten/Lohnsteuer). Im Übrigen ist Ihnen auch Ihr Finanzamt gerne behilflich. Durch die Steuerklassenwahl können Sie auch darauf Einfluss nehmen, ob sich nach Ablauf des Jahres eine Steuererstattung oder Steuer- nachzahlung ergibt. Bei der Steuerklassenkombination III/V und beim Faktor- verfahren besteht die Pflicht zur Einkommensteuerveranlagung, wobei zu wenig oder zu viel gezahlte Steuern ausgeglichen werden. Bei der Steuer- klassenkombination IV/IV können Sie zur Erstattung überzahlter Steuern die Veranlagung zur Einkommensteuer beantragen. Wenn Sie zur Einkom- mensteuer veranlagt werden und mit einer Nachzahlung zu rechnen ist, kann das Finanzamt allerdings im Hinblick auf die voraussichtliche Einkom- mensteuerschuld Einkommensteuer-Vorauszahlungen festsetzen. Dadurch kann ein aufgrund Ihrer Steuerklassenwahl zu geringer Lohnsteuerabzug bereits im Laufe des Jahres korrigiert werden.

Eine Steuernachzahlung wird jedoch in der Regel vermieden, wenn Sie die Steuerklassen IV/IV wählen. Eines muss aber betont werden: Die im Laufe des Jahres einbehaltene Lohnsteuer besagt nichts über die Höhe der zutref- fenden Jahreseinkommensteuer. Die Jahreseinkommensteuer wird auch nicht durch die Steuerklassenwahl beeinflusst.

Steuerklassenwechsel bei Ehegatten

Sind Sie und Ihr Ehegatte bisher schon als Arbeitnehmer tätig, so trägt die Gemeinde auf Ihren Lohnsteuerkarten die Steuerklasse ein, die auf Ihren Lohnsteuerkarten 2009 bescheinigt war. Diese Steuerklasseneintragung können Sie vor dem 1. Januar 2010 von der Gemeinde, welche die Lohn- steuerkarte ausgestellt hat, ändern lassen. Die Wahl des Faktorverfahrens durch beide Ehegatten gilt als Steuerklassenwechsel. Einen Steuerklassen- wechsel im Laufe des Jahres 2010 können Sie gemeinsam mit Ihrem Ehe- gatten unter Vorlage beider Lohnsteuerkarten bei der Gemeinde einmal, und zwar spätestens bis zum 30. November 2010, beantragen. In Fällen, in denen im Laufe des Jahres 2010 ein Ehegatte aus dem Dienstverhältnis ausscheidet oder verstirbt, kann bis zum 30. November 2010 bei der Ge- meinde auch noch ein weiteres Mal der Steuerklassenwechsel beantragt werden. Das gleiche gilt, wenn Sie oder Ihr Ehegatte nach vorangegange- ner Arbeitslosigkeit wieder ein Dienstverhältnis eingehen, oder wenn Sie sich von Ihrem Ehegatten im Laufe des Jahres auf Dauer getrennt haben.

Der Steuerklassenwechsel kann nur mit Wirkung vom Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats vorgenommen werden.

Auswirkungen der Steuerklassen auf Lohnersatzleistungen

Denken Sie bitte daran, dass die Steuerklassenwahl (eine der beiden Steuer- klassenkombinationen und das Faktorverfahren) auch die Höhe von Entgelt- /Lohnersatzleistungen wie beispielsweise Arbeitslosengeld I, Arbeitslosen- geld bei beruflicher Weiterbildung, Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Mutterschaftsgeld und Elterngeld oder die Höhe des Lohnanspruchs bei der Altersteilzeit beeinflussen kann. Eine vor Jahresbeginn getroffene Steuerklassenwahl wird bei der Gewährung von Entgelt-/Lohnersatzleistungen von der Agentur für Arbeit grundsätzlich an- erkannt. Wechseln Ehegatten im Laufe des Kalenderjahres die Steuerklassen oder wählen sie das Faktorverfahren, können sich bei der Zahlung von Ent- gelt-/ Lohnersatzleistungen, z. B. wegen Arbeitslosigkeit eines Ehegatten, oder der Höhe des Lohnanspruchs bei Altersteilzeit unerwartete Auswir- kungen ergeben. Wenn Sie damit rechnen, in absehbarer Zeit Entgelt-/Lohn- ersatzleistungen in Anspruch nehmen zu müssen, oder solche bereits be- ziehen bzw. in Altersteilzeit gehen, sollten Sie daher vor der Neuwahl der Steuerklassenkombination zu deren Auswirkungen auf die Höhe der Entgelt-/

Lohnersatzleistungen den zuständigen Sozialleistungsträger bzw. zur Höhe des Lohnanspruchs bei Altersteilzeit Ihren Arbeitgeber befragen.

Durch Freibeträge Steuern sparen

Vor einer Weitergabe der Lohnsteuerkarte an den Arbeitgeber sollten Sie auch prüfen, ob ein Freibetrag, z. B. wegen erhöhter Werbungskosten, Sonder- ausgaben oder außergewöhnlicher Belastungen, eingetragen werden kann.

Hierbei sind folgende Änderungen, die für die Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte 2010 von Bedeutung sind, zu beachten:

– Kinder über 25 Jahren können grundsätzlich nicht mehr auf der Lohn- steuerkarte eingetragen werden

– Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Ar- beitsstätte sind keine Werbungskosten mehr; ab dem 21. Entfernungs- kilometer können die Aufwendungen aber wie Werbungskosten be- rücksichtigt werden

– der Abzug von Kinderbetreuungskosten ist bereits ab dem Kalender- jahr 2006 neu geregelt worden

– die Abzugsmöglichkeiten für haushaltsnahe Dienstleistungen/Hand- werkerleistungen sind seit dem Kalenderjahr 2006 erweitert worden.

Beachten Sie bei Ihrem Antrag auf Eintragung eines Freibetrages auf die Lohnsteuerkarte bitte die Antragsgrenze von jährlich 600 Euro. Zur Eintra-

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gung eines Freibetrages müssen Ihre Aufwendungen diese Grenze über- steigen. Für die Feststellung, ob die Antragsgrenze überschritten wird, dürfen die wie Werbungskosten abziehbaren Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte und die Werbungskosten nicht in voller Höhe, sondern nur mit dem Betrag angesetzt werden, der den Arbeit- nehmer-Pauschbetrag von 920 Euro (Ausnahme: Kinderbetreuungskosten) oder den Pauschbetrag bei Versorgungsbezügen von 102 Euro übersteigt.

Diese Antragsgrenze gilt nicht für die Eintragung der Pauschbeträge auf- grund einer Behinderung, des Freibetrages für haushaltsnahe Beschäftigun- gen/Dienstleistungen/Handwerkerleistungen, der Freibeträge wegen nega- tiver Einkünfte aus anderen Einkunftsarten, des Freibetrages bei Steuerklas- se VI sowie der Freibeträge für Kinder in Sonderfällen. Arbeitnehmer, die Arbeitslohn aus mehreren Dienstverhältnissen nebeneinander beziehen, können auf der Lohnsteuerkarte mit der Steuerklasse VI einen Freibetrag eintragen lassen, wenn für den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn aus dem ersten Dienstverhältnis nach einer Hochrechnung noch keine Lohnsteuer anfällt. In gleicher Höhe wird auf der Lohnsteuerkarte für das erste Dienst- verhältnis (Steuerklasse I bis V) jedoch ein Hinzurechnungsbetrag eingetra- gen, der ggf. mit einem auf dieser Lohnsteuerkarte bereits eingetragenen oder noch einzutragenden Freibetrag zu verrechnen ist.

Wer einen Freibetrag auf der Lohsteuerkarte eintragen lässt, ist verpflichtet nach Ablauf des Kalenderjahres eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

Ausgenommen sind die Fälle, in denen lediglich der Pauschbetrag für behin- derte Menschen, der Pauschbetrag für Hinterbliebene oder der Entlastungs- betrag für Alleinerziehende in Sonderfällen eingetragen oder die Kinder- freibetragszahl geändert worden ist.

Wie stellt man einen Ermäßigungsantrag?

Zur Eintragung von Freibeträgen müssen Sie bei Ihrem Finanzamt einen Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag stellen. Verwenden Sie die beim Finanzamt oder im Internet unter http://www.mdf.brandenburg.de erhältlichen Vor- drucke. Der Freibetrag wird grundsätzlich mit Wirkung vom Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats auf der Lohnsteuerkarte eingetragen.

Beachten Sie bitte, dass der Antrag spätestens bis zum 30. November 2010 gestellt sein muss, danach kann eine Steuerermäßigung nur noch bei einer Veranlagung zur Einkommensteuer für 2010 berücksichtigt werden.

Welches Finanzamt ist zuständig?

Alle Anträge sind an das Finanzamt zu richten, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Bei mehreren Wohnungen ist der Wohnsitz maßgebend, an dem Sie sich vorwiegend aufhalten. Bei mehrfachem Wohnsitz der Ehegatten, ist der Wohnsitz maßgebend, an dem sich die Familie vorwiegend aufhält.

Besteuerung des Arbeitslohns bei geringfügiger Beschäftigung Der Arbeitslohn aus einer geringfügigen Beschäftigung von bis zu 400 Euro monatlich (Mini-Job bzw. haushaltsnaher Mini-Job) unterliegt ausnahmslos dem Lohnsteuerabzug, entweder pauschal oder nach den Merkmalen der Lohnsteuerkarte. Bei der Pauschalversteuerung müssen Sie Ihrem Arbeitge- ber keine Lohnsteuerkarte vorlegen. Wegen der abgeltenden Wirkung bleibt der pauschal versteuerte Arbeitslohn aus der geringfügigen Beschäftigung bei der Einkommensteuerveranlagung außer Ansatz. Wird von der Pauschal- versteuerung kein Gebrauch gemacht, muss der Arbeitgeber sich vom Arbeit- nehmer eine Lohnsteuerkarte vorlegen lassen und die einzubehaltenden Steuerabzugsbeträge (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und etwaige Kirchen- steuer) anhand der hierauf eingetragenen Merkmale ermitteln. Nähere Aus- künfte zur steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von gering- fügigen Beschäftigungen erhalten Sie in der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales herausgegebenen Broschüre „Geringfügige Beschäftigung und Beschäftigung in der Gleitzone“ sowie im Internet unter: http://www.

bmas.bund.de und http://www.minijob-zentrale.de.

Kinder auf der Lohnsteuerkarte

Im laufenden Jahr wird nur Kindergeld gezahlt. Kinderfreibeträge sowie der Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf sind bei der Berechnung der Lohnsteuer grundsätzlich nicht berücksichtigt. Die Kinder- freibeträge wirken sich jedoch auf die Höhe des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer aus. Damit der Arbeitgeber diese Abzugsbeträge richtig berechnen kann, wird auf der Lohnsteuerkarte die Zahl der Kinderfreibeträge bescheinigt.

Kinder unter 18 Jahren

Im Inland ansässige Kinder, die am 1. Januar 2010 das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Kinder, die nach dem 1. Januar 1992 geboren sind), werden grundsätzlich von der Gemeinde auf der Lohnsteuerkarte berück- sichtigt. Beantragen Sie die Berücksichtigung eines im Inland ansässigen Kindes unter 18 Jahren, das nicht bei Ihnen mit Wohnung gemeldet ist, müssen Sie Ihrem Antrag eine steuerliche Lebensbescheinigung für dieses Kind beifügen. Die steuerliche Lebensbescheinigung fordern Sie bitte von der Gemeinde an, in der das Kind gemeldet ist.

Kinder über 18 Jahre

Kinder, die am 1. Januar 2010 das 18. Lebensjahr vollendet haben (Kinder, die vor dem 2. Januar 1992 geboren sind), werden nur auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen durch das Finanzamt auf der Lohnsteuerkarte eingetragen.

Kirchensteuer

Auf Ihrer Lohnsteuerkarte ist unter „Kirchensteuerabzug“ eine Abkürzung für Ihre Religionsgemeinschaft eingetragen. Gehören Sie keiner Religions- gemeinschaft an, für die Kirchensteuer von den Finanzämtern erhoben wird, so sind zwei Striche „- -“ eingetragen. Neben Ihrer Religionsgemeinschaft wird eine Abkürzung für die Religionsgemeinschaft Ihres Ehegatten nur dann eingetragen, wenn dieser einer anderen erhebungsberechtigten Religions- gemeinschaft angehört. Aus der Nichteintragung des Kirchensteuermerk- mals für Ihren Ehegatten kann nicht geschlossen werden, dass dieser keiner Religionsgemeinschaft angehört.

Wo verbleibt die Lohnsteuerkarte, wenn das Jahr 2010 abgelaufen ist?

Wenn Ihr Dienstverhältnis vor Ablauf des Kalenderjahres beendet wird, hat Ihnen Ihr Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte zurückzugeben. Nach Ablauf des Kalenderjahres oder bei Beendigung des Dienstverhältnisses hat Ihr Arbeitgeber in der Regel die Lohndaten durch Datenfernübertragung un- mittelbar an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Damit stehen sie dem Finanzamt für den Fall Ihrer Einkommensteuerveranlagung zur Verfügung.

Ihr Arbeitgeber ist selbstverständlich verpflichtet, Ihnen die an die Finanz- verwaltung elektronisch übermittelten Daten durch einen Papierausdruck oder in elektronischer Form mitzuteilen, damit Sie informiert sind. Der Papier- ausdruck ist für Sie bestimmt und braucht nicht beim Finanzamt eingereicht zu werden. Bei Ihrer Einkommensteuererklärung übernehmen Sie bitte die in der Anlage N abgefragten Daten nunmehr aus diesem Ausdruck. Bitte über- tragen Sie zusätzlich die sog. eTIN (elektronische-Transfer-Identifikations- Nummer, das für die Zuordnung und elektronische Übermittlung notwen- dige lohnsteuerliche Ordnungsmerkmal), die Sie in dem Papierausdruck finden. Eine „leere“ Lohnsteuerkarte darf Ihnen der Arbeitgeber nach Ab- lauf des Kalenderjahres grundsätzlich nicht mehr aushändigen. Der Arbeit- geber kann solche leeren Lohnsteuerkarten vernichten. Enthält die Lohn- steuerkarte jedoch eine Lohnsteuerbescheinigung von einem früheren Ar- beitgeber, so hat Ihr Arbeitgeber Ihnen die Lohnsteuerkarte auf Verlangen wie bisher herauszugeben. Nicht ausgehändigte Lohnsteuerkarten mit Lohn- steuerbescheinigungen hat der Arbeitgeber dem Betriebsstättenfinanzamt einzureichen. Übermittelt der Arbeitgeber die Daten der Lohnsteuerbeschei- nigung ausnahmsweise nicht elektronisch an die Finanzverwaltung, so be- scheinigt er diese wie bisher auf der Lohnsteuerkarte. Wenn sich die Lohn- steuerkarte für das abgelaufene Kalenderjahr bereits in Ihrem Besitz befindet, so müssen Sie die Karte – falls sie nicht ohnehin Ihrer Einkommensteuerer- klärung beizufügen ist – bis zum 31. Dezember 2011 dem Finanzamt ein- senden.

Antragsveranlagung

Haben Sie zuviel Lohnsteuer gezahlt, weil Sie z. B. nicht das ganze Jahr in einem Dienstverhältnis gestanden haben oder weil Sie Aufwendungen hat- ten, die Sie im Ermäßigungsverfahren nicht vorab geltend machen konnten, dann beantragen Sie für das abgelaufene Jahr 2010 bei Ihrem Finanzamt die Veranlagung zur Einkommensteuer durch Abgabe einer Einkommen- steuererklärung. Bitte beachten Sie aber die nicht verlängerbare vierjährige Festsetzungsfrist (Einkommensteuerveranlagung 2009: 31.12.2013, Einkom- mensteuerveranlagung 2010: 31. Dezember 2014).

Die Einkommensteuererklärungsvordrucke mit einer ausführlichen Anleitung sind nach Ablauf des Jahres im Internet unter http://www.finanzamt.bran- denburg.de kostenlos abrufbar. Sie liegen zudem im Finanzamt zur Abho- lung bereit. Sie können Ihre Erklärung aber auch elektronisch abgeben. Die dafür erforderliche Software stellt Ihnen Ihr Finanzamt gerne auf CD-ROM zur Verfügung. Im Übrigen wird die Software auch unter http://www.elster- formular.de zum Download bereitgestellt.

Pflichtveranlagung

In bestimmten Fällen sind Arbeitnehmer verpflichtet, eine Einkommensteu- erklärung abzugeben. Für die Einkommensteuererklärung 2010 gilt eine Abgabefrist bis zum 31. Mai 2011, die allerdings verlängert werden kann.

Hier nun einige Beispiele für die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuer- erklärung:

– Sie oder Ihr Ehegatte haben steuerfreie, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegende Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Kranken- geld), Aufstockungsbeträge bei Altersteilzeit oder ausländische Einkünfte von mehr als 410 Euro erhalten;

– das Finanzamt hat Ihnen auf der Lohnsteuerkarte einen Freibetrag ein- getragen; das gilt nicht, wenn lediglich der Pauschbetrag für behinderte Menschen, der Pauschbetrag für Hinterbliebene, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Sonderfällen (verwitwete Alleinerziehende mit Steuerklasse III) eingetragen oder die Kinderfreibetragszahl geändert worden ist;

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– Ihnen und Ihrem Ehegatten hat die Gemeinde Lohnsteuerkarten mit der Steuerklassenkombination III/V ausgestellt;

– Sie oder Ihr Ehegatte haben Arbeitslohn bezogen, der nach der Steuer- klasse VI besteuert wurde;

– Sie und Ihr Ehegatte haben Arbeitslohn bezogen und bei Steuerklasse IV wurde der Faktor eingetragen.

Noch Fragen?

Sollten Sie noch Fragen haben, wird Ihnen das Finanzamt und – soweit zuständig – Ihre Gemeinde weitere Auskünfte erteilen. Auch Ihr Arbeitgeber oder Ihre Berufsvertretung werden Ihnen in Lohnsteuerfragen behilflich sein können. Außerdem können Sie sich von den zur Hilfe in Steuersachen ge- setzlich zugelassenen Personen oder Vereinigungen beraten lassen.

Sprechzeiten der brandenburgischen Finanzämter:

Montag bis Freitag, mindestens 8.00 – 12.00 Uhr

Die weiteren z.T. bis 18.00 Uhr gehenden Öffnungszeiten, können Sie im Internet abrufen oder telefonisch bei Ihrem zuständigen Finanzamt erfragen.

Öffentliche Bekanntmachung

LOHNSTEUERKARTEN 2010

1. Die Lohnsteuerkarten 2010 werden den Arbeitnehmern in den nächsten Wochen durch die Post übersandt.

2. Hat ein Arbeitsnehmer bis zum 31.10.2009 keine Lohnsteuerkarte erhalten, kann er diese bei dem für ihn zuständigen Einwohner- meldeamt bzw. bei der für ihn zuständigen Gemeinde beantragen.

3. Jeder Arbeitnehmer muss die Eintragungen auf der Lohnsteuer- karte 2010 überprüfen und unzutreffende Eintragungen berichtigen lassen.

4. Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Lohnsteuerkarte 2010 zu Beginn des Kalenderjahres 2010 ihren Arbeitgebern auszuhändi- gen und, falls ihnen die Lohnsteuerkarte 2010 bis dahin nicht zuge- gangen ist, die Ausstellung sofort zu beantragen.

5. Bei schuldhafter Nichtvorlage bzw. nicht rechtzeitiger Vorlage der Lohnsteuerkarte 2010 ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Lohnsteuer nach der Steuerklasse VI zu ermitteln, einzubehalten und abzuführen Weist der Arbeitnehmer nach, dass er die Nicht- vorlage oder die nicht rechtzeitige Vorlage der Lohnsteuerkarte 2010 nicht zu vertreten hat, so hat der Arbeitgeber für die Lohn- steuerberechnung die ihm bekannten Familienverhältnisse des Ar- beitnehmers zugrunde zu legen.

6. Unbefugte Änderungen und Ergänzungen der Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte sind verboten und strafbar.

7. Änderungen in den Besteuerungsverhältnissen des Arbeitnehmers dürfen vom Arbeitgeber erst dann berücksichtigt werden, wenn ihm die geänderte oder ergänzte Lohnsteuerkarte vorgelegt wor- den ist.

8. Anträge auf

a) Berücksichtigung von Kindern über 18 Jahre

b) Berücksichtigung von Kindern unter 18 Jahren in besonderen Fällen (z.B. für die keine steuerliche Lebensbescheinigung vorgelegt werden kann),

c) Berücksichtigung von Pflegekindern unabhängig vom Lebens- alter,

d) Berücksichtigung des vollen Kinderfreibetrages in Sonder- fällen

e) Berücksichtigung von im Ausland ansässigen Kindern, f) Berücksichtigung erhöhter Werbungskosten oder Sonderaus-

gaben sowie außergewöhnlicher Belastungen usw., sind bei dem für den Arbeitnehmer zuständigen Finanzamt einzureichen.

Die erforderlichen Antragsvordrucke sind bei den Finanzämtern oder im internet erhältlich.

9. Anträge auf Änderung/Ergänzung von sonstigen Eintragungen (z.B.

zur Steuerklasse und zum Kirchensteuerabzug) sowie auf Wech- sel der Steuerklassen bei Ehegatten sind beim Einwohnermelde- amt einzureichen.

10. Nicht benötigte Lohnsteuerkarten 2010 sind an das Einwohner- meldeamt zurückzusenden, das die Lohnsteuerkarten ausgestellt hat.

Ihr Einwohnermeldeamt der Gemeinde Schipkau

NICHTAMTLICHER TEIL

Sitzungstermine der Gemeinde Schipkau

(Änderungen vorbehalten)

MONAT OKTOBER 2009

Gemeindevertretersitzung 22.10.2009

MONAT NOVEMBER 2009

Bauausschusssitzung 09.11.2009

Hauptausschusssitzung 10.11.2009

Gemeindevertretersitzung 19.11.2009

MONAT DEZEMBER 2009

Hauptausschusssitzung 01.12.2009

Gemeindevertretersitzung 10.12.2009

Sitzungsort, Sitzungsbeginn und Tagesordnung entnehmen Sie bitte den amtlichen Bekanntmachungskästen in den einzelnen Ortsteilen gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Schipkau – Ortsteil Annahütte, Klettwitzer Straße am Dorfplatz,

01994 Schipkau/OT Annahütte

– Ortsteil Drochow, Hauptstraße 23 am Feuerwehrgerätehaus, 01994 Schipkau/OT Drochow

– Ortsteil Hörlitz, am Kulturhaus, Klettwitzer Straße, 01968 Schipkau/OT Hörlitz

– Ortsteil Klettwitz, am Verwaltungsgebäude, Schulstraße 4, 01998 Schipkau/OT Klettwitz

– Ortsteil Meuro, Haus der Vereine Meuro, Klettwitzer Straße 1, 01994 Schipkau/OT Meuro

– Ortsteil Schipkau, am Markt im Bereich Schillerstraße, 01993 Schipkau/OT Schipkau

Das nächste Amtsblatt erscheint im Monat November am 20.11.2009 Das Amtsblatt für den Monat Dezember 2009

erscheint am 18.12.2009

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Schipkau

Montag Geschlossen

Dienstag 09.00 bis 11.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr Mittwoch Geschlossen

Donnerstag 09.00 bis 11.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr Freitag Geschlossen

Nutzen Sie bitte auch außerhalb der Sprechzeiten die Möglichkeit der Terminvereinbarung mit den zuständigen Mitarbeitern. Eine bürgernahe Verwaltung ist für uns selbstverständlich!

Anschrift Schulstraße 4, 01998 Schipkau OT Klettwitz Telefon (035754) 36030

Telefax (035754) 10349

E-Mail gemeinde-schipkau@t-online.de

Ende Amtlicher Teil

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Hinweise über Herstellung, Druck, Verteilung und Bezug des

„Amtsblattes für die Gemeinde Schipkau“

entnehmen Sie bitte dem Impressum dieser Ausgabe.

Herausgeber:

Gemeinde Schipkau, Der Bürgermeister Schulstr. 04, 01998 Schipkau/OT Klettwitz, Telefon 035754 3600, Fax 035754 10349, E-Mail: gemeinde-Schipkau@t-online.de verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:

Der Bürgermeister der Gemeinde Schipkau Herstellung:

Druck + Satz Offsetdruckerei, Gewerbestraße 17, 01983 Großräschen, Telefon 035753 17703, Fax 035753 17700, E-Mail: info@drucksatz.com

verantwortlich für den Anzeigenteil:

Druck + Satz Offsetdruckerei Großräschen, Telefon 035753 17703

IMPRESSUM

Das „Amtsblatt für die Gemeinde Schipkau“

erscheint monatlich in einer Auflagenhöhe von 4.250 Exemplaren und wird in alle Haus- halte im Gemeindegebiet kostenlos verteilt.

Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung von der Gemeinde Schipkau, Schulstraße 04, 01998 Schipkau/OT Klettwitz, oder über den Verlag Druck+Satz Offsetdruckerei Großrä- schen, Gewerbestraße 17, 01983 Großräschen zu beziehen. Gleichfalls liegen Exemplare der Gemeinde Schipkau, Schulstraße 04, 01998 Schipkau/OT Klettwitz, zu den Öffnungszei- ten zur Einsichtnahme aus. Für unverlangt an die Gemeinde Schipkau oder an den Verlag eingesandte Manuskripte und Fotos wird keine Haftung übernommen. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung. Im Falle einer Veröffentlichung besteht kein Anspruch auf Vergütung.

Bei Reklamationen, die die Verteilung des Amtsblattes Schipkau betreffen, bitte nicht an die Gemeindeverwaltung Schipkau, son- dern an den zuständigen Verteilerservice wenden. (Telefon 0355 4792040)

Bereitschaftsdienst an den Wochenenden

Der Bereitschaftsdienst der Gemeinde Schipkau ist unter der Telefonnummer 0160 98244384 zu erreichen. Aufgaben des Bereitschaftsdienstes: Abwehr unmittelbar bevorstehender akuter Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum von Menschen.

Bei Straftaten oder Nachbarschaftsangelegenheiten ist der Be- reitschaftsdienst nicht zu rufen.

Informationen des Bürgermeisters

Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger, liebe Einwohner der Gemeinde Schipkau,

nun liegen die Landtagswahl und die Bundestagswahl, die im Wesent- lichen das Super-Wahl-Jahr 2009 ausmachten, hinter uns. Die ge- wählten Abgeordneten nehmen nunmehr die Geschicke für das Land Brandenburg bzw. für den Bund in ihre Hände und werden maßgeblich die Politik in den kommenden 5 bzw. 4 Jahren bestim- men. Vor allem die Ausrichtung des Landes Brandenburg nach den Landtagswahlen hat Bedeutung für die hier lebenden Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Städte und Gemeinden, mit den durch diese zu erfüllenden Aufgaben.

Am 28.08.2009 wurde unsere neue Kindertagsstätte in Hörlitz ein- geweiht und ihrer Bestimmung übergeben. Überwiegend erreichten uns dazu positive Stimmen und auch Einschätzungen und ich möch- te an dieser Stelle es nicht versäumen, nochmals allen zu danken, die an der Vorbereitung und Durchführung dieses für uns so wich- tigen Bauvorhabens mitgewirkt haben.

Am 05.09.2009 erfolgte in Drochow anlässlich des 75. Jubiläums der Feuerwehr, 15 Jahre Kulturverein Drochow e.V. und des 4. Ge- meindefeuerwehrtages die feierliche Einweihung des neuen Ver- einsheimes. Mit einem tollen Programm und vielen Höhepunkten überraschten Kulturverein, Feuerwehr und weitere Mitwirkende die Gäste dieses kurzweiligen Tages, so dass das Fest sicherlich noch Vielen in guter Erinnerung bleiben wird.

Unsere Baumaßnahmen in und an den Kitas in Annahütte, Meuro und Klettwitz gehen dem Ende entgegen und tragen schließlich mit dazu bei, dass sich unsere Jüngsten nunmehr in allen Ortsteilen rundum wohl fühlen können. Ebenfalls wurde die Straßenbaumaß- nahme in der Annahütter Bahnhofstraße beendet und ist mit der mit neuem Antlitz versehenen Grundschule ein vollkommen neuer Blick auf die gesamte Bahnhofstraße gegeben.

Hinweisen möchte ich an dieser Stelle auch auf unseren 1. Immo- bilientag am 10. Oktober 2009 ab 10:00 Uhr im Kulturhaus Klett- witz. Angeboten werden Grundstücke und Immobilien der Gemein- de Schipkau, von Wohnungsunternehmen aber auch von privaten Dritten des gesamten Gemeindegebietes. Für potenzielle Käufer ist dieser Tag sicherlich interessant, da kompakt an einem Ort ver- schiedenste Angebote von Immobilien offeriert werden und auch Besichtigungen derselben teilweise möglich sind.

Einen sonnigen Herbst wünscht Ihnen Ihr Bürgermeister Siegurd Heinze

Wirtschaftsförderung / Tourismus Partystimmung, Steilwandrennen und

Neuauflage des Lausitz-Marathons

Am letzten Augustwochenende stand die Gemeinde Schipkau ganz im Zeichen des Sports und lockte mit 3 hochkarätigen Veranstal- tungen zahlreiche Gäste aus dem In- und Ausland an sowie rund um den EuroSpeedway Lausitz.

Liebhaber des Motorrollers trafen sich bereits ab Freitag auf dem Lausitzring, um beim Scooter-Weekend ihre aufgemotzten Roller zu präsentieren. Dabei wurde in Wettbewerben nicht nur das edelste Exemplar gewählt, sondern auch bei mehreren Sprintrennen der Schnellste ermittelt. Währenddessen gastierte am Samstag und Sonntag die Supermoto-Meisterschaft auf dem DEKRA-Testoval.

Organisiert vom ADAC Saarland stellten sich über 200 Fahrer auf ihren Motorrädern dem anspruchsvollen Parcours, der eine Mischung aus Straße und Gelände sowie der berüchtigten Steilkurve darstellte.

Engagierte Sportler auf zwei Rädern konnte man am Sonnabend auch auf den öffentlichen Straßen in der Lausitz entdecken. Im Rahmen eines Radmarathons starteten am frühen Samstagmorgen zahlreiche Pedalritter auf verschiedensten Rundkursen. Die längste Strecke von 200 km führte zunächst durch das sächsische Seenland bis zum Findlingspark Nochten, an den Biotürmen in Lauchhammer vorbei bis ins Ziel am Schipkauer Marktplatz. Einen Ausflug der gemüt- licheren Art erlebten rund 120 Radler, die sich gegen 13.00 Uhr der Antenne Brandenburg Familientour anschlossen.

Radler aus nah und fern schlossen sich der Antenne Brandenburg Familienradtour von Schipkau nach Lauchhammer an.

Der Sonntag stand dann ganz im Zeichen der Läufer. In mehreren Disziplinen, vom 2-km-Lauf über 10 km bis hin zum Halbmarathon traten circa 150 Sportler im fairen Wettkampf gegeneinander an.

Zeitgleich starteten die Teilnehmer des Marathonlaufs in Ortrand, der über den Kutschenberg, vorbei am Windpark Klettwitz zum Marktplatz in Schipkau führte.

Die erfreulich hohe Teilnehmerzahl an den 3 Tagen von rund 900 Skatern, Radlern und Läufern aus ganz Deutschland zeigte, dass die Neuauflage des Lausitz-Marathons und seine Etablierung in die-

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ser Region durchaus Potenzial hat. Viele Gastgeber unserer Ge- meinde teilten diese Auffassung, bescherte ihnen das Wochenende doch Gäste aus nah und fern, die sich lobend über Land und Leute äußerten. Ein besonderer Dank sei an dieser Stelle auch noch einmal an den Bauhof und Herrn Prietzel gerichtet sowie die Kameraden der Feuerwehr und die fleißigen Helfer des DRK, die zum Gelin- gen dieser Veranstaltung einen ganz wesentlichen Beitrag geleis- tet haben und organisatorische Schwächen des Veranstalters aus- zubalancierten.

Zahlreiche Laufbegeisterte fieberten am Sonntagmorgen dem Start entgegen.

4. Branchentreff des Kfz-Landesverbandes Berlin-Brandenburg auf dem Lausitzring

Mit den Worten „der Topf ist leer“ eröffnete Hans-Peter Lange, Präsident des Kraftfahrzeuggewerbes Berlin-Brandenburg, am 2. Sep- tember das 4. Branchentreffen des Kfz-Gewerbes und der DEKRA Automobil GmbH am Lausitzring. Gemeint war damit das Auslaufen der Abwrackprämie an diesem Tage, da die Antragsgrenze erreicht sei. „Wir stehen vor schwierigen Zeiten. Zwar werde sich noch über Monate der Erfolg der Umweltprämie in großen Steigerungsraten bei den Zulassungen neuer Pkw niederschlagen, doch sei der Auftrags- eingang bereits ohne Dynamik“ so Lange.

Zustimmung erfuhr er bei seiner Einschätzung durch Robert Rade- macher, Präsident des deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK).

„Wir müssen uns in allen Sparten auf ein dauerhaft niedrigeres Ni- veau einrichten – beim Absatz von Neuwagen, Gebrauchtwagen und beim Verkauf von Serviceleistungen“, mahnte Rademacher. Anlass für die Einschätzung gibt laut ihm der gesättigte Markt in Deutsch- land. Das Jahr 2009 wertet er aufgrund der Umweltprämie als krasse Ausnahme, welche dem bevorstehenden Strukturwandel lediglich eine Atempause verschafft. Dementsprechend rechne Rademacher

mit einer Fortsetzung der Konsolidierung und zukünftigen Konzen- trationsprozessen, die aktiv mitgestaltet werden müssen.

Für Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee stand hingegen das Thema Verkehrssicherheit im Mittelpunkt seiner Ausführungen.

„Verkehrssicherheit ist für uns eine grundsätzliche Aufgabe und dazu gehört es auch, die Fahrzeugtechnik voranzubringen. Mit dem DEKRA Technology Center und dem angegliederten Test Oval steht hier in Klettwitz ein ideales Gelände zur Verfügung, um Fahrzeuge auf ‚Herz und Nieren’ zu prüfen. Es ist ein ausgezeichneter Platz, um jährlich die Kfz-Branche an dieser Stelle zu versammeln und Ideen für die Zukunft zu entwickeln – etwa im Bereich Elektromobilität“, so Tiefensee.

Reinhold Dellmann, brandenburgischer Minister für Infrastruktur und Raumordnung, lobte ebenfalls die Bedingungen vor Ort und hob darüber hinaus die Bedeutung der Rennstrecke hervor. „Der Lausitzring hat sich mehr und mehr zur Erfolgsgeschichte entwickelt.

Es zeigt sich, dass es richtig war, hier auch unter Mithilfe des Landes zu investieren“, so Dellmann. „Für uns war und ist jenes Engagement ein klares Zeichen der Solidarität mit dieser Region, in welcher der Bergbau tiefe Wunden in Natur und Landschaft hinterlassen hat.“

Darüber hinaus verwies er auch auf die Entwicklung hin zu einer Energieregion, die sich zunehmend im Bereich erneuerbarer Ener- gien engagiert und inmitten derer die Gemeinde Schipkau bereits auf sehr gutem Wege ist.

Physiotherapie Angelika Kloda – 6 Jahre Praxisbetrieb in Annahütte

Mit der Schließung des Badehauses im Klettwitzer Krankenhaus vor rund 6 Jahren standen viele Patienten vor der Frage nach einer Alternative zum damaligen Angebot. Physiotherapiepraxen in den umliegenden Kommunen aufsuchen und dafür teils beschwerliche Wege in Kauf nehmen oder aber auf die lieb gewonnene Behand- lung ganz verzichten? Für die meisten war dies eine unliebsame Auswahl, die ihnen Frau Kloda durch eine weitere Alternative abnahm.

Sie entschloss sich innerhalb von 4 Monaten eine kleine aber mo- derne Praxis für Physiotherapie in Annahütte einzurichten.

Physiotherapiepraxis von Frau Kloda in der Bergstr. 1a in Annahütte

Modernste Räumlichkeiten und Geräte garantieren eine ausgezeich- nete Behandlung der Patienten.

Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (l.) fand im Mediacenter des EuroSpeedway Lausitz anerkennende Worte zum Innovationsklima vor Ort am Standort Klettwitz.

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Frau Kathrin Chicos als ihre qualifizierteste Mitarbeiterin übernahm damals die Praxis als fachliche Leiterin und ist bis heute noch vielen Bürgern von Annahütte und Umgebung gut bekannt. Sie behandelt in Krankengymnastik nach Bobath, Manuelle Therapie- und Lymph- drainage, Massagen, Skoliose- und Elektrotherapie, Ultraschall, Moorpackungen und vieles mehr. Auch ärztlich verordnete Haus- besuche werden durchgeführt. Bei Urlaub oder Krankheit der Mit- arbeiterin werden die Behandlungen automatisch von der „Mutter- praxis“ in Schipkau übernommen, so dass keine Versorgungslücke entsteht. Seit Anfang dieses Jahres wird Frau Cichos an 3 Tagen von einer weiteren Mitarbeiterin, Frau Ortha, regelmäßig unterstützt.

Heute, rückblickend auf 5 erfolgreiche und manchmal auch schwie- rige Zeiten, ist Frau Kloda vor allem ihren Patienten für das unge- brochene Vertrauen in sie und ihr Team sehr dankbar. Darüber hinaus möchte sie sich auch an dieser Stelle bei ihren Mitarbeiter- innen für die geleistete Arbeit herzlich bedanken und wünscht sich weiterhin eine gute Zusammenarbeit sowie eine rege Inanspruch- nahme der Therapiemöglichkeiten.

Wir wünschen Frau Kloda und ihren Mitarbeiterinnen weiterhin viel Freude bei der Arbeit und auch künftig immer zufriedene Pati- enten.

Informationsveranstaltung zum Breitbandausbau in der Gemeinde Schipkau

Ein schneller Internetzugang, besonders auch in ländlich geprägten Regionen, ist heute für Bürger ein ganz wesentliches Kriterium der Lebensqualität und für Unternehmer ein existenzieller Standortfak- tor. Die Gemeinde Schipkau unterstützt daher jegliche Bemühun- gen, um möglichst vielen Einwohnern eine schnelle Internetverbin- dung zu ermöglichen und lädt daher zu einer Informationsveran- staltung ins Haus der Vereine nach Meuro ein. Am 6. Oktober ab 18.30 Uhr können sich dabei Interessierte über Möglichkeiten des Ausbaus sowie konkrete DSL-Angebote informieren. Herr Nitzsch- ner von der LGK aus Lauchhammer wird dabei über technisch rea- lisierbare Bandbreiten und Preisofferten referieren. Bürger der Ge- meinde Schipkau sind herzlich dazu eingeladen.

1. Immobilientag in der Gemeinde Schipkau – Objekte bereits ab 1 Euro!

Einen neuen und eher ungewöhnlichen Verfahrensweg beim Ver- kauf von Immobilien, Grundstücken und Gewerbeflächen beschrei- tet die Gemeinde Schipkau in diesem Herbst. Am 10. Oktober können sich Interessierte im Kulturhaus Klettwitz in der Zeit von 10.00 – 16.00 Uhr über attraktive und preiswerte Angebote infor- mieren. Kommunale Immobilien werden an diesem Tage dann bereits ab 1,- Euro angeboten!

Im Focus liegen dabei unter anderem die bebauten Grundstücke in der Annahütter Glaswerksiedlung und der Klettwitzer Herren-

mühle. Darüber hinaus stehen mehrere großflächige Baugrund- stücke für Wohnen und Gewerbe zur Verfügung. Vor Ort werden am 10.10.2009 auch große Immobilienpartner wie die Kommunale Wohnungsgesellschaft (KWG), die Sparkasse Niederlausitz, die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) und der Förderverein Lausitzring e.V. sein. Komplettiert wird die Veranstaltung durch die Anwesenheit von Baubehörde, Baufinanzierer und einer Notarin.

Allen Interessenten wird am diesem Tage auch die Gelegenheit eingeräumt, die angebotenen Grundstücke und Immobilien direkt vor Ort zu besichtigen. Ein Busshuttle wird gegen 12.00 Uhr und 14.00 Uhr die Objekte anfahren. Hubsteigerfahrten bis in luftige Höhen ermöglichen zudem einen Blick von oben. Für das leibliche Wohl ist ebenfalls gesorgt.

Bürger der Gemeinde Schipkau, die Ihre Immobilien und Grund- stücke zum Verkauf anbieten wollen, können sich bei der Verwal- tung unter 035754/36021 melden. Nähere Informationen erhalten alle Interessierten auch auf der Gemeindehomepage unter www.gemeinde-schipkau.de.

Azubi-Projekt:

Webseitengestaltung ganz kostenlos

Auch im Ausbildungsjahr 2009/2010 unterstützt der Förderverein für regionale Entwicklung e.V. wieder Kommunen, öffentliche Ein- richtungen, Vereine und Unternehmen. Derzeit arbeitet die Initia- tive bereits mit rund 1.000 Institutionen zusammen.

Gesucht werden für das aktuelle sowie das kommende Ausbildungs- jahr wieder Kommunen, Schulen, Kitas, Museen, Eigenbetriebe, Vereine oder Unternehmen, die von unseren Auszubildenden eine eigene Webseite erstellen oder überarbeiten lassen möchten. Es fallen für die Programmierung und Administration keine Kosten oder Folgekosten an. Lediglich eine Domainadresse und den entspre- chenden Speicherplatz muss der Interessent bereitstellen.

Für Rückfragen steht Ihnen folgender Ansprechpartner zur Ver- fügung: Daniel Herzbach, Geschäftsstelle, Am Bassin 12, 14467 Potsdam, Telefon 0331/2002872, Fax 0331/2002861.

Herbstglühen 2009 auf dem Lausitzring – großes Familienfest am 10. und 11. Oktober

Nach der sensationellen Neuauflage des im vergangenen Jahr re- aktivierten Familienfestes wird es auch 2009 das traditionelle Herbst- glühen auf dem EuroSpeedway Lausitz geben. Veranstalter sind erneut der Lausitzring, DEKRA und die Gemeinde Schipkau.

Erstmals wird Besuchern sogar an zwei Tagen, dem 10. und 11.

Oktober, ein buntes und noch attraktiveres Rahmenprogramm ge- boten, als bereits vor einem Jahr. Am Samstag steht ab 15 Uhr ein großer Band Contest im Mittelpunkt. Nach dem Wettbewerb, bei dem sich fünf Bands aus der Lausitz & Umgebung einer kompeten- ten Jury stellen werden, wird es Live-Konzerte mit „Black Tequila“

sowie den „Toten Ärzten“ geben. Der Sonntagnachmittag bietet ab 16 Uhr mit dem Finallauf um den Viertelmeilen-Cup der SPRINT- Tankstellen den sportlichen Höhepunkt.

Darüber hinaus wird an beiden Tagen ab 9 Uhr ein abwechslungs- reiches Programm geboten. Zur Angebotspalette gehören die IDS Drift Challenge, das freie Fahren auf Grand Prix- und Langstrecke sowie die Präsentation von regionalen Autohäusern mit Ihren neues- ten Modellen. Außerdem stehen die DEKRA-Testmodule zum Aus- probieren bereit. Im Fahrerlager können Bescher die Formula Stu- dent bestaunen und Hubschrauberrundflüge sind auch in diesem Jahr wieder möglich.

Ein großer Floh- und Antikmarkt hinter der Haupttribüne sowie ein abwechslungsreiches Kinderland, unter anderem mit Schneekarus- sell und Automodellvorführungen, runden das Herbstglühen ab.

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F E U E R W E H R Gemeindefeuerwehrtag

Am 05. September fand in Drochow unser 4. Gemeindefeuerwehr- tag statt. Anlass war diesmal das 75-jährige Jubiläum der Ortsfeuer- wehr Drochow, die diesen Tag hervorragend vorbereitete. Unterstüt- zung bekamen die Kameradinnen und Kameraden vom Drochower Kulturverein, der ebenfalls an diesem Tag sein 15-jähriges Bestehen feierte. Bei kühlem Wetter und gelegentlichem Regen maßen die Kameraden ihre Kräfte in der Disziplin Löschangriff-nass.

Folgende Ergebnisse wurden erreicht:

Jugend über 14 Jahre (auf verkürzter Bahn) 1. Platz Jugendfeuerwehr Drochow 0:44 min Männer

1. Platz Ortsfeuerwehr Annahütte 0:58 min 2. Platz Ortsfeuerwehr Drochow 1:00 min 3. Platz Ortsfeuerwehr Meuro 1:03 min

Im anschließend stattfindenden Volleyball-Turnier konnte unsere Feu- erwehr-Mannschaft von insgesamt 8 teilnehmenden Mannschaften immerhin den 4. Platz erreichen. Insgesamt war es eine schöne Veranstaltung, nur hätten sich alle auch gern mehr Zuschauer ge- wünscht. Alle aktuellen Einsätze sowie weitere interessante Informa- tionen rund um die Feuerwehr der Gemeinde Schipkau finden Sie auch im Internet auf unserer Homepage www.feuerwehr-schipkau.de.

Steffen Heine Gemeindewehrführer

BITTE DARAN DENKEN! Am 3. Oktober ab 17.00 Uhr ist es wieder soweit. Im und am Gerätehaus der Freiwilligen Feuer- wehr in Schipkau feiern wir wieder das Oktoberfest. Für Unter- haltung, Speisen und Getränke ist gesorgt. Es erwarten Sie die Kameradinnen und Kameraden der Ortsfeuerwehr Schipkau.

Minister setzt Auftakt

für weitere Investitionen am Lausitzring

„Für einen solchen Anlass wollen wir auch am Sonnabend gern ar- beiten“, erklärte Brandenburgs Wirtschaftsminister Ulrich Junghanns (3.v.r.) (CDU) schmunzelnd auf der Baustelle. Gleich acht Herren schwangen kürzlich an der Landesstraße 55 auf halbem Wege zwischen dem DEKRA-Testzentrum und der Ortslage Meuro den Spaten und vollzogen so den symbolischen Startschuss zum Neubau einer Biogasanlage am Lausitzring.

Die zu diesem Zweck gegründete Biogasanlage Lausitzring GmbH beabsichtigt, eine rein landwirtschaftliche Anlage zur Vergärung von Rindergülle und nachwachsenden Rohstoffen zu betreiben.

Der Unkostenbeitrag beträgt an beiden Tagen jeweils nur 2 Euro.

Für das Konzertprogramm am Samstag ab 15 Uhr werden zusätz- lich 3 Euro fällig, die dann aber freien Zugang am Sonntag garan- tieren. Kinder bis 14 Jahre haben freien Eintritt.

Alle Details zum Programm gibt es im Internet unter www.eurospeedway.de

beziehungsweise der Info- und Tickethotline

01805/307703.

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Damit soll in erster Linie der eigene Betrieb sowie das Dekra-Test- zentrum an der Senftenberger Straße und die Rennstrecke mit kos- tengünstiger Energie und Wärme versorgt werden. Darüber hinaus könnte Energie an weitere Partner sowie in das regionale Netz flie- ßen. Jährlich sollen hier 5.000 Kubikmeter Rindergülle sowie rund 9.000 Tonnen organische Substanz verarbeitet werden. In einem Blockheizkraftwerk (BHKW) wird das entstehende Gas in Energie und Wärme umgewandelt. Inzwischen wurde man sich mit regio- nalen Partnern über die Lieferung der Vorprodukte einig.

Dem freudigen Anlass folgend fanden alle Redner nur lobende Worte. Michael Raschemann von der Energiequelle GmbH aus Zossen freute sich insbesondere über die reibungslose Projektvor- bereitung. „Sowohl mit Lieferanten als auch mit unseren Abnehmern hatten wir nur positive Erfahrungen.“ Wirtschaftsminister Ulrich Jung- hanns zeigte sich schon fast stolz auf den Standort. „Hier finden sich mehrere Partner zusammen, die sich klimapolitisch engagieren und gleichzeitig ihre eigenen günstigen Standortfaktoren schmieden.

Damit hat der Lausitzring erneut eine Vorreiterrolle.“ Seitens des Landkreises bezeichnete Finanzdezernent Wilfried Brödno den Baubeginn als Startschuss für den „Grünen Lausitzring“, und Schip- kaus stellvertretender Bürgermeister Falk Peschel kündigte weitere kommunale Investitionen in erneuerbare Energien an.

Dem Bau der Biogasanlage sollen möglichst bald großflächige Foto- voltaikanlagen auf den dann teils überdachten Parkplätzen der Rennstrecke sowie eine markante Windenergieanlage folgen.

15. SENIORENBALL der Gemeinde Schipkau

Zum 15. Mal lud der Gemeindeseniorenbeirat zum alljährlichen Seniorenball in das Kulturhaus nach Hörlitz ein.

200 tanzbegeisterte Seniorinnen und Senioren folgten der Einla- dung. Es war wieder eine tolle Stimmung, dafür sorgte u. a. auch der Klettwitzer Zamperverein.

Die Amtsleiterin Carola Johannsohn bedankte sich im Namen der Gemeinde für das ehrenamtliche Engagement der Seniorinnen und Senioren. Geehrt wurden Frau Herta Schuster, Frau Eugenie Kuhl und Frau Ilona König. Im Jahr 1995 wurde durch Frau Herta Schuster der Seniorenbeirat ins Lebens gerufen. Als Vorsitzende leitete sie diesen für 2 Jahre bis 1997. Danach nahm Frau Eugenie Kuhl die Amtsgeschäfte in die Hand. Auch unter ihrer Leitung wurden wich- tige Weichen für eine konstruktive und hervorragende Senioren- arbeit geschaffen. Seit 2002 ist Frau König Vorsitzende des Gemein- deseniorenbeirat. Gemeinsam mit den 12 Seniorenbeiratsmitglie- dern bewältigt sie mit Eifer die Aufgaben der Seniorenarbeit in der Gemeinde Schipkau.

Geburtstage und Jubiläen Den Jubilaren des Monats Oktober Den Jubilaren des Monats Oktober Den Jubilaren des Monats Oktober Den Jubilaren des Monats Oktober Den Jubilaren des Monats Oktober

alles Gute und viel Gesundheit alles Gute und viel Gesundheit alles Gute und viel Gesundheit alles Gute und viel Gesundheit alles Gute und viel Gesundheit

Annahütte

zum 89. Geburtstag Frau Beuthan, Ella zum 87. Geburtstag Frau Jurga, Ilse zum 86. Geburtstag Herr Sauer, Günter zum 83. Geburtstag Herr Reinsch, Ewald zum 83. Geburtstag Frau Sauer, Erna zum 81. Geburtstag Herr Lux, Artur zum 80. Geburtstag Herr Haupt, Heinz zum 77. Geburtstag Frau Henke, Ursula zum 76. Geburtstag Frau Förster, Hannelore zum 76. Geburtstag Frau Schneider, Marianne zum 73. Geburtstag Frau Pospiech, Ilse zum 71. Geburtstag Herr Lange, Erhard zum 70. Geburtstag Frau Haase, Christel zum 70. Geburtstag Herr Röder, Lothar zum 70. Geburtstag Herr Hoyer, Wulfhard Drochow

zum 87. Geburtstag Frau Lenz, Martha zum 74. Geburtstag Frau Stoll, Ursula zum 71. Geburtstag Frau Kniep, Margarete Hörlitz

zum 88. Geburtstag Frau Langner, Margarete zum 85. Geburtstag Frau Hirte, Lydia zum 80. Geburtstag Herr Semmler, Gerhard zum 80. Geburtstag Frau Sitek, Ursula zum 80. Geburtstag Frau Schneider, Ursula zum 79. Geburtstag Frau Schmidt, Gertrud zum 78. Geburtstag Frau Kopyra, Aniela

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zum 77. Geburtstag Herr Kamzelak, Günter zum 75. Geburtstag Herr Rink, Wolfgang zum 72. Geburtstag Frau Wöhnl, Augusta zum 71. Geburtstag Frau Schirra, Toni zum 70. Geburtstag Herr Tschorn, Berthold Klettwitz

zum 90. Geburtstag Frau Bresk, Erna zum 85. Geburtstag Frau Mücke, Luzie zum 79. Geburtstag Frau Graßeck, Hildegard zum 78. Geburtstag Frau Wesnigk, Irmgard zum 77. Geburtstag Frau Friedrich, Roselotte zum 77. Geburtstag Frau Weltz, Ruth zum 73. Geburtstag Herr Plischke, Horst zum 72. Geburtstag Frau Kerbus, Rosemarie zum 70. Geburtstag Frau Kaiser, Brigitte zum 70. Geburtstag Frau Holzhausen, Anita Meuro

zum 87. Geburtstag Frau Thomas, Charlotte zum 83. Geburtstag Herr Zupp, Günter zum 76. Geburtstag Frau Kretzschmar, Ilse zum 72. Geburtstag Herr Wichura, Manfred zum 72. Geburtstag Frau Rademacher, Bärbel zum 72. Geburtstag Herr Noack, Lothar Schipkau

zum 94. Geburtstag Herr Werner, Erich zum 90. Geburtstag Frau Horand, Martha zum 89. Geburtstag Frau Bauermann, Liesbeth zum 88. Geburtstag Frau Riemer, Gertraude zum 86. Geburtstag Frau Lehmann, Ingeborg zum 84. Geburtstag Herr Gorski, Bruno zum 83. Geburtstag Frau Wernicke, Ursula zum 83. Geburtstag Frau Virkus, Gerda zum 83. Geburtstag Frau Heppner, Käte zum 82. Geburtstag Frau Lehmann, Hedwig zum 81. Geburtstag Frau Nestler, Dorothea zum 81. Geburtstag Frau Roigk, Vera zum 81. Geburtstag Frau Hänzka, Liesbeth zum 81. Geburtstag Herr Sobel, Heinrich zum 79. Geburtstag Frau Czyrnik, Anneliese zum 79. Geburtstag Herr Mergel, Horst zum 79. Geburtstag Frau Peschk, Gerda zum 78. Geburtstag Frau Pruscha, Waltraud zum 78. Geburtstag Frau Rentsch, Lieselotte zum 78. Geburtstag Frau Jahnke, Irmgard zum 77. Geburtstag Frau Twardy, Elvira zum 76. Geburtstag Frau Schlichting, Gisela zum 76. Geburtstag Frau Pniok, Waltraud zum 76. Geburtstag Frau Schulz, Inge zum 75. Geburtstag Herr Thoran, Horst zum 75. Geburtstag Frau Hohm, Helgard zum 75. Geburtstag Herr Stopfkuchen, Fritz zum 74. Geburtstag Frau Kuboth, Maria zum 74. Geburtstag Herr Weist, Herbert zum 74. Geburtstag Herr Hoffmann, Manfred zum 73. Geburtstag Herr Kotik, Helmut zum 73. Geburtstag Frau Bohrisch, Waltraud zum 73. Geburtstag Frau Ramisch, Renate zum 73. Geburtstag Frau Thurisch, Annerose zum 73. Geburtstag Herr Lisiak, Wolfgang zum 72. Geburtstag Frau Wendisch, Magdalena zum 72. Geburtstag Herr Witting, Horst zum 72. Geburtstag Frau Rossow, Kunigunde zum 72. Geburtstag Frau Winkler, Johanna zum 72. Geburtstag Frau Kopka, Monika zum 72. Geburtstag Herr Nitsche, Günter zum 72. Geburtstag Herr Ritter, Walter zum 71. Geburtstag Frau Radmer, Inge zum 71. Geburtstag Frau Schoch, Ernestine zum 71. Geburtstag Frau Stojan, Helga

zum 71. Geburtstag Frau Krätzer, Hannelore zum 71. Geburtstag Herr Wojtczak, Eduard zum 71. Geburtstag Frau Wojtczak, Erika zum 71. Geburtstag Herr Schink, Lothar zum 70. Geburtstag Herr Ullrich, Karl

Das Fest der Goldenen Hochzeit begingen am 19.09.2009

Monika und Siegfried Peschel aus Schipkau

Ortsvorsteher Klaus Prietzel und der stellvertretende Bürgermeister Falk Peschel überbrachten die herzlichsten Glückwünsche des Ortsbeirates Schipkau und der Gemeinde

Schipkau und wünschten dem Goldenen Hochzeitspaar noch viele gemeinsame Jahre bei bester Gesundheit

Für den Monat N Für den Monat N Für den Monat N Für den Monat N

Für den Monat November ovember ovember ovember ovember wünschen wir schon jetzt uns wünschen wir schon jetzt uns wünschen wir schon jetzt uns wünschen wir schon jetzt uns

wünschen wir schon jetzt unseren Jubilaren eren Jubilaren eren Jubilaren eren Jubilaren eren Jubilaren alles Gute und recht viel Gesundheit alles Gute und recht viel Gesundheit alles Gute und recht viel Gesundheit alles Gute und recht viel Gesundheit alles Gute und recht viel Gesundheit

Annahütte

zum 91. Geburtstag Frau Achtenberg, Helene zum 88. Geburtstag Frau Wehland, Elisabeth zum 88. Geburtstag Frau Witt, Erna

zum 86. Geburtstag Herr Kupke, Gustav zum 86. Geburtstag Herr Paul, Franz zum 85. Geburtstag Herr Grenner, Michael zum 85. Geburtstag Frau Zimpel, Irmgard zum 85. Geburtstag Frau Höneck, Erika zum 84. Geburtstag Frau Jurczyk, Sophie zum 83. Geburtstag Frau Weichelt, Annelise zum 83. Geburtstag Frau Mikolajczak, Gerda zum 77. Geburtstag Frau Lichtenberger, Christa zum 75. Geburtstag Herr Lassig, Günter zum 74. Geburtstag Frau Lassig, Erika zum 73. Geburtstag Frau Zorn, Erika zum 72. Geburtstag Frau Vieweg, Ilse

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zum 71. Geburtstag Herr Schulze, Johannes zum 71. Geburtstag Herr Eiselt, Gerhard zum 71. Geburtstag Frau Lienack, Dietlind zum 70. Geburtstag Frau Zöllner, Ilse Hörlitz

zum 82. Geburtstag Herr Kühne, Horst zum 80. Geburtstag Herr Köhler, Gerhard zum 79. Geburtstag Herr Förster, Günter zum 78. Geburtstag Herr Mittrach, Rudolf zum 78. Geburtstag Herr Weber, Rudolf zum 76. Geburtstag Frau Wolf, Gertrud zum 75. Geburtstag Frau Karzenburg, Margot zum 74. Geburtstag Frau Seidel, Margot zum 71. Geburtstag Frau Boldt, Hannelore Klettwitz

zum 87. Geburtstag Frau Zaremba, Martha zum 84. Geburtstag Frau Noack, Ursula zum 83. Geburtstag Herr Glaschker, Heinz zum 81. Geburtstag Frau Mücklausch, Edith zum 80. Geburtstag Frau Lehmann, Charlotte zum 79. Geburtstag Herr Petrich, Helmut zum 78. Geburtstag Frau Warlich, Margot zum 77. Geburtstag Herr Biener, Götz zum 75. Geburtstag Frau Pehle, Ilse zum 75. Geburtstag Frau Wrase, Ursula zum 73. Geburtstag Herr Rietze, Kurt

zum 73. Geburtstag Frau Sabatowski, Ingeborg zum 72. Geburtstag Frau Schliebner, Monika zum 71. Geburtstag Herr Goebel, Heinz zum 71. Geburtstag Frau Przybylski, Renate Meuro

zum 83. Geburtstag Frau Nitzschke, Ursula zum 80. Geburtstag Frau Hermann, Gertraude zum 78. Geburtstag Herr Dörfer, Alfred zum 75. Geburtstag Frau Gleichner, Waltraud zum 75. Geburtstag Frau Walter, Irmgard zum 73. Geburtstag Frau Schmidt, Gerda zum 70. Geburtstag Frau Dr. Oertel, Rosemarie zum 70. Geburtstag Herr Lerach, Günter Schipkau

zum 88. Geburtstag Frau Herrmann, Gertrud zum 88. Geburtstag Frau Schuster, Herta zum 86. Geburtstag Herr Patula, Theodor zum 86. Geburtstag Herr Gorski, Joachim zum 86. Geburtstag Frau Neumeister, Gerda zum 84. Geburtstag Frau Zschichold, Gertraud zum 84. Geburtstag Frau Reichert, Maria zum 83. Geburtstag Frau Lösche, Gertraude zum 82. Geburtstag Herr Kätzel, Alfred zum 82. Geburtstag Frau Paul, Gertrud zum 81. Geburtstag Herr Lindner, Herbert zum 80. Geburtstag Frau Tuszynski, Margit zum 79. Geburtstag Herr Meyer, Hans zum 79. Geburtstag Herr Dr. Nowak, Eberhard zum 78. Geburtstag Frau Richter, Inge zum 78. Geburtstag Frau Nedo, Frieda zum 78. Geburtstag Frau Fischer, Adelheid zum 77. Geburtstag Frau Jackowiak, Dorothea zum 76. Geburtstag Herr Welk, Karl-Heinz zum 76. Geburtstag Frau Roth, Anita zum 76. Geburtstag Herr Roth, Horst zum 76. Geburtstag Frau Urban, Brigitte zum 75. Geburtstag Frau Mikolajczak, Johanna zum 74. Geburtstag Herr Breitsprecher, Lothar zum 74. Geburtstag Herr Bobka, Friedrich zum 73. Geburtstag Frau Görner, Margot zum 73. Geburtstag Herr Stehr, Günter zum 73. Geburtstag Herr Herrmann, Arno zum 72. Geburtstag Frau Lehmann, Christel

zum 72. Geburtstag Herr Goszczak, Gottfried zum 72. Geburtstag Herr Laqua, Lothar zum 72. Geburtstag Herr Pniok, Klaus zum 71. Geburtstag Herr Ziemann, Helmut zum 71. Geburtstag Herr Haberland, Walter zum 71. Geburtstag Frau Lisiak, Elli

zum 71. Geburtstag Herr Roick, Siegfried zum 71. Geburtstag Frau Schober, Karin zum 70. Geburtstag Frau Mönnich, Christel zum 70. Geburtstag Frau Grau, Helga

VERANSTALTUNGSKALENDER der Gemeinde Schipkau 2009

(Änderungen vorbehalten) Stand : 17.09.2009

Monat Oktober

02.10.2009 Fußballturnier OT Meuro

02.10.2009 Drachenfest OT Schipkau

03.10.2009 Volleyballturnier OT Meuro

03.10.2009 Herbstlauf OT Klettwitz

03.10.2009 Oktoberfest FFW Schipkau OT Schipkau 11.10.2009 DIA-Ton Vortrag OT Annahütte

Henrietten-Kirche

11.10.2009 Erntefest im Landhof Drochow OT Drochow

24.10.2009 Halloweenfest OT Drochow

25.10.2009 30 Jahre Seniorenclub OT Schipkau

31.10.2009 Halloweenfest OT Meuro

31.10.2009 Weinfest OT Hörlitz

Monat November

09.11.2009 Verkehrsteilnehmerschulung OT Klettwitz

11.11.2009 Karneval KCA OT Annahütte

14.11.2009 Karneval KCA OT Annahütte

21.11.2009 Karneval KCA OT Annahütte

21./22.11.09 Kleintierzüchterausstellung OT Schipkau im Vereinshaus

27.11.2009 Anbringen der Lichterkette OT Schipkau am Weihnachtsbaum

28.11.2009 Adventsfest Meuro OT Meuro 28.11.2009 Wichtelfest Ökotanien OT Annahütte 29.11.2009 16.00 Uhr: Adventsingen OT Annahütte

in der Henrietten-Kirche

05./09.11.09 Oma und Opa Tag OT Schipkau

Monat Dezember

05.12.2009 Weihnachtsmarkt OT Schipkau

06.12.2009 Adventskonzert OT Schipkau

Volkschor Schipkau im Bürgerzentrum 12./13.12.09 Annahütter Weihnachtstreiben OT Annahütte 17.12.2009 Weihnachtsfeier OT Schipkau

Volkssolidarität

31.12.2009 Silvestertanz OT Schipkau

Askania Sportlerheim Seniorenclub Bürgerzentrum

31.12.2009 Silvestertanz OT Hörlitz

Kulturhaus Hörlitz

31.12.2009 Silvestertanz OT Klettwitz

Kulturhaus Klettwitz

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Die Verwaltung informiert

In letzter Zeit gehen immer wieder Beschwerden über unzulässiges Halten und Parken von Verkehrsteilnehmern im Gemeindegebiet Schipkau beim Ordnungsamt der Gemeinde Schipkau ein.

Werden Verkehrsordnungswidrigkeiten festgestellt, kann und wird die örtliche Ordnungsbehörde neben der Polizei widriges Verhalten im ruhenden Verkehr ahnden.

Nachfolgend ein Auszug aus § 12 der Straßenverkehrsordnung.

Folgende Regelungen werden am häufigsten missachtet:

(1) Das Halten ist unzulässig

1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen, 2. im Bereich von scharfen Kurven,

6. soweit es durch folgende Verkehrszeichen oder Lichtzeichen verboten ist:

a) Halteverbot (Z 283)

b) eingeschränktes Halteverbot (Z 286)

8. vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten (2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält

der parkt.

(3) Das Parken ist unzulässig

1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten

2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhin- dert

3. vor Grundstücksein- und ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber

4. bis zu je 15 m vor und hinter Haltestellenschildern (Z 224) 9. vor Bordsteinabsenkungen

(3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Kraftfahrzeughängern über 2 t zulässiges Gesamt- gewicht ist innerhalb geschlossener Ortschaften

1. in reinen und allgemeinen Wohngebieten

das regelmäßige Parken in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.

Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen.

(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt auch für den, der nur halten will; jedenfalls muss auch er dazu auf der rechten Fahr- bahnseite rechts bleiben.

(5) An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar er- reicht; der Vorrang bleibt erhalten, wenn der Berechtigte an der Parklücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken oder wenn er sonst zusätzliche Fahrbewegungen ausführt, um in die Lücke einzufahren. Satz 1 gilt entsprechend für Fahrzeug- führer, die an einer freiwerdenden Parklücke warten.

§ 42 (4a) Verkehrsberuhigte Bereiche (Z 325) Innerhalb dieses Bereiches gilt:

1. Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen, Kinderspiele sind überall erlaubt.

2. Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.

3. Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.

4. Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.

5. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- und Aussteigen, zum Be- und Entladen.

Nachrichten aus dem Ortsteil Annahütte

Ein Bild „wie auf dem Mond“

bot sich noch vor kurzem vor der Annahütter Hen- riettenkirche. Mitarbeiter des Hoyerswerdaer Bauunter- nehmens Veolia waren hier mit der Beseitigung der al- ten Pflasterbefestigung und der Verlegung neuer Leitun- gen beschäftigt.

Inzwischen sind die Baugru- ben verfüllt, der Einbau des neuen Klinkerpflasters wird vorbereitet.

Im Rahmen der Sanierung der Glaswerksiedlung ent- schied sich die Gemeinde dazu, vor der Henriettenkirche einen Kirchvorplatz zu gestalten.

Mit dem Platz soll die Freifläche nachgenutzt werden, welche nach dem Abbruch der alten Schule entstand. Der neue Platz soll als viel- seitig nutzbare Fest- und Veranstaltungsfläche sowie auch als Park- platz für Veranstaltungen in der Kirche genutzt werden. Vorgesehen ist ein mit Klinkerpflaster gestalteter ovaler Platz, welcher zukünftig die Bahnhofstraße optisch unterbrechen soll. Der bisherige Asphalt- belag und industrielles Betonpflaster wurde dazu bereits beseitigt.

Komplettiert wird der Platz durch eine als Pergola gestaltete Ziegel- wand, welche an die traditionsreiche alte Schule erinnern soll sowie neue Lindenbäume. Die Gesamtkosten für das Vorhaben betragen rund 190.000 Euro und werden von Bund und Land gefördert.

Das neue Dach der Annahütter Grundschule wird seit kurzem von einer Fotovoltaikanlage geziert. Mitarbeiter der Lausitzer Energie Service GmbH aus Schipkau montierten hier 55 Hoch- leistungsmodule, welche bei Volllast bis zu 12,5 kW Elektro- energie erzeugen können. Bürgermeister Siegurd Heinze war auf der Baustelle dabei, als Firmenchef Maik Kramer eine erste Isolationsmessung an der Anlage vornahm.

Die erzeugte Elektroenergie dient in erster Linie der Eigenver- sorgung der Grundschule. Zukünftig können die Schüler auf einer Anzeigetafel jederzeit die erzeugte Energiemenge und das eingesparte Maß des Klimakillers Kohlendioxid ablesen.

Die neue Annahütter Anlage ist nach dem Blockheizkraftwerk in Hörlitz die zweite Energieerzeugungsstätte, welche die Ge- meinde fortan in Eigenregie betreibt.

Referenzen

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