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Amtsblatt für die Gemeinde Schipkau Jg.16 Heft 7

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Gemeinde Schipkau

Jahrgang 16 Schipkau / OT Klettwitz, den 10.10.2008 Nr. 07

Herausgeber: Gemeinde Schipkau, Der Bürgermeister

Schulstraße 4 in 01998 Schipkau / OT Klettwitz

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Inhaltsverzeichnis der amtlichen Bekanntmachungen und der sonstigen amtlichen Mitteilungen

Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Schipkau Seite

1. Ergebnisse der Kommunalwahl 2008 zur Gemeindevertretung Schipkau sowie der Ortsbeiräte Annahütte, Hörlitz, Drochow, 2 Klettwitz, Meuro und Schipkau

2. Bekanntmachung über die Durchführung eines Volksbegehrens „Keine neuen Tagebaue – für eine zukunftsfähige Energiepolitik“ 14 Sonstige amtliche Mitteilungen der Gemeinde Schipkau

1. Beschlüsse der Gemeindevertretung Schipkau vom 05.08.2008 16

2. Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 18.09.2008 16

AMTLICHER TEIL

Ergebnisse der Kommunalwahl 2008 zur Gemeindevertretung Schipkau

sowie der Ortsbeiräte Annahütte, Drochow, Hörlitz, Klettwitz, Meuro und Schipkau – erzielte Stimmen aller Bewerberinnen und Bewerber

Beginn der amtlichen Bekanntmachungen

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Er g ebnisse der K o mmunalw zu den Or tsbeiräten

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Ender der Er g ebnisse der K ommunalwahl 2008

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Abstimmungsbekanntmachung

Abstimmungsbehörde: Gemeinde Schipkau, Schulstr. 4, 01998 Schipkau/OT Klettwitz Gemeinde Schipkau, Stimmkreis 38

B E K A N N T M A C H U N G

über die Durchführung eines Volksbegehrens

„Keine neuen Tagebaue – für eine zukunftsfähige Energiepolitik“

Die Vertreter der Volksinitiative „Keine neuen Tagebaue – für eine zukunftsfähige Energiepolitik“ haben fristgemäß die Durchführung eines Volksbegehrens verlangt. Die Landesregierung oder ein Drittel der Mitglieder des Landtages Brandenburg haben innerhalb der Frist des § 13 Abs. 3 des Volksabstimmungsgesetzes (VAGBbg) keine Klage gegen die Zulässigkeit des Volksbegehrens anhängig gemacht.

Das Volksbegehren kann durch alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab dem 10. Oktober 2008 bis zum 9. Februar 2009 durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten in den folgen- den Eintragungsräumen unterstützt werden:

Gemeindeverwaltung Schipkau, Einwohnermeldeamt Schulstraße 4, 01998 Schipkau/OT Klettwitz

zu den Zeiten Dienstag 9.00 bis 11.00, 13.00 bis 17.30 Uhr Donnerstag 9.00 bis 11.00, 13.00 bis 17.00 Uhr Eintragungsberechtigt sind gemäß § 16 VAGBbg in Verbindung mit

§§ 5 und 7 des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes (BbgLWahlG) alle deutschen Bürgerinnen und Bürger, die zum Zeitpunkt der Ein- tragung oder spätestens am 9. Februar 2009

- das 18. Lebensjahr vollendet haben, also vor dem 10. Februar 1991 geboren sind,

- seit mindestens einem Monat im Land Brandenburg ihren stän- digen Wohnsitz haben sowie

- nicht nach § 7 BbgLWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Die Unterstützung des Volksbegehrens geschieht nach § 15 Abs. 1 VAGBbg durch die Eintragung in die Eintragungslisten. Auf Grund des

§ 17 VAGBbg können die Bürgerinnen und Bürger ihr Eintragungsrecht nur bei der Abstimmungsbehörde der Gemeinde ausüben, in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben.

Personen, die sich in die Eintragungslisten eintragen wollen, haben sich über ihre Person auszuweisen (§ 7 Abs. 1 Volksbegehrensver- fahrensverordnung – VVVBbg).

Wer sich in die Eintragungsliste einträgt, muss persönlich und hand- schriftlich unterzeichnen. Neben der Unterschrift sind Familienname, Vorname, Tag der Geburt, Wohnort und Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, sowie der Tag der Eintragung lesbar einzutragen (§ 18 Abs. 1 und 2 VAGBbg i. V. m. § 8 Abs. 1 VVVBbg).

Eine Eintragung kann nach § 18 Abs. 3 VAGBbg nicht mehr zurück- genommen werden.

Eintragungsberechtigte Personen, die wegen einer körperlichen Behinderung nicht in der Lage sind, die Eintragung selbst vorzuneh- men und dies der aufsichtsführenden Person mit Hinweis auf ihre Behinderung zur Niederschrift erklären, werden von Amts wegen in die Eintragungsliste eingetragen (§ 18 Abs. 1 Satz 2 VAGBbg i. V. m.

§ 8 Abs. 2 VVVBbg).

Eintragungsberechtigte Personen, die wegen einer körperlichen Behinderung den Eintragungsraum nicht oder nur unter unzumut- baren Schwierigkeiten aufsuchen können, können eine Person ihres Vertrauens (Hilfsperson) mit der Ausübung ihres Eintragungsrechts beauftragen. Hierfür ist der Hilfsperson eine entsprechende Voll- macht durch die eintragungsberechtigte Person auszustellen (§ 18 Abs. 1 Satz 2 VAGBbg i. V. m. § 7 Abs. 4 VVVBbg).

Das verlangte Volksbegehren hat folgenden Wortlaut: Gesetz zum mittelfristigen Ausstieg aus der Braunkohleförderung in Brandenburg

Art. 1

§ 3 des Landesplanungsgesetzes und Vorschaltgesetzes zum Landes- entwicklungsprogramm für das Land Brandenburg (Brandenburgi-

sches Landesplanungsgesetz – BbgLPlG in der Fassung der Bekannt- machung vom 12. Dezember 2002 [GVBl. I 2003 S. 9], geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. Juni 2006 [GVBl. I S. 96]) wird wie folgt geändert:

1. Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a) Nach der Nummer 12 wird folgende Nummer 13 eingefügt:

„13. Die obertägige Gewinnung von Braunkohle ist aus- schließlich in den

- in der Verordnung über die in der Verordnung über den Braunkohlenplan Tagebau Cottbus-Nord vom 18. Juli 2006 (GVBl. II 2006 S. 369)

- in der Verordnung über den Braunkohlenplan Tagebau Jänsch- walde vom 5. Dezember 2002 (GVBl. II 2002 S. 689) und - in der Verordnung über den Braunkohlenplan Tagebau Welzow-

Süd, räumlicher Teilabschnitt I vom 21. Juni 2004 (GVBl. II 2004 S. 614)

festgelegten Abbaugrenzen zulässig.“

b) Die bisherigen Nummern 13 bis 15 werden Nummern 14 bis 16.

c) In der Nummer 15 (neu) wird Satz 2 wie folgt gefasst: „Die Revitalisierungs- und Entwicklungsbemühungen von Gemein- den für Siedlungen, die durch den Braunkohleabbau ehemals zur Umsiedlung vorgesehen waren, sind zu unterstützen.“

2. Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

„(2) Die in Absatz 1 enthaltenen Ziele mit Ausnahme der Ziele der Nummern 13 und 15 gelten nur so lange fort, bis sie durch Wirksamwerden entsprechender oder widersprechender Ziele in den gemeinsamen Landesentwicklungsplänen nach Artikel 8 des Landesplanungsvertrages ersetzt werden. Entsprechendes gilt für die Anlagen 1 bis 3 des Gesetzes.

Pläne und Programme, die dem in Nummer 13 des Absatzes 1 genannten Ziel widersprechen, sind unzulässig.“

Art. 2

Dem § 8 des Gesetzes über die Errichtung der Verwaltungsgerichts- barkeit und zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung im Land Brandenburg (Brandenburgisches Verwaltungsgerichtsgesetz – Bb- gVwGG – vom 22. November 1996 [GVBl. I S. 317] geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juni 2004 [GVBl. I S. 281]) wird folgender Absatz angefügt:

„(4) Jeder Einwohner und jede nach § 3 des Umwelt-Rechtsbe- helfsgesetzes des Bundes anerkannte Vereinigung mit Sitz im Land Brandenburg kann, ohne eine Verletzung eigener Rechte geltend zu machen, gegen behördliche Entscheidungen und Pläne, die entgegen § 3 Abs. 1 Nr. 13 BbgLPlG die obertägige Gewinnung von Braunkohle zulassen oder die planerischen Voraussetzungen schaffen, vor dem zuständigen Verwaltungs- gericht vorgehen.“

Art. 3

Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes wird das Gesetz zur Förderung der Braunkohle im Land Brandenburg vom 7. Juli 1997 (GVBl. I S. 72) aufgehoben.

Art. 4

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Gesetzesbegründung:

A. Allgemeines

Anlass des Gesetzes ist der ökologisch, sozial, wirtschaftlich, energie- politisch und insbesondere auch landesplanerisch motivierte Aus- stieg aus dem obertägigen Abbau von Braunkohle. Der Abbau der Braunkohle führt zu erheblichen negativen Folgen für die Landschaft, den Naturhaushalt, den Bodenhaushalt, den Wasserhaushalt aber auch für die regionale Wirtschaftsstruktur und die Energiepolitik (schlechte Klimabilanz, geringe Effizienz) und zu erheblichen Folge- lasten für die Allgemeinheit. Die Nutzung von Braunkohle ist insbe- sondere wegen des mit ihrer Verbrennung verbundenen enorm

(15)

Der grundsätzlichen Zulassung des Abbaus ist mit dem bisher sehr umfangreichen und dem weiterhin in weiten Teilen des Landes Bran- denburg zulässigen obertägigen Abbau der Braunkohle Rechnung getragen.

Die Länder regeln die Ziele und Grundsätze der Bodennutzung im Recht der Landesplanung, das sich in Brandenburg auch bisher schon mit dem Braunkohletagebau und seinen Folgen auseinanderzusetzen hatte und etwa in § 3 Abs. 1 Nr. 13 und 14 des Brandenburgischen Landesplanungsgesetzes die eingangs erwähnten Zielvorgaben ent- hält, die auf den nachfolgenden Planungsebenen (Landesentwick- lungsprogramm, Landesentwicklungspläne, Regionalpläne, Braun- kohlepläne) umzusetzen sind.

Das Recht des Bergbaus und das Recht der Raumordnung unterlie- gen nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 und 31 GG der konkurrierenden Gesetzgebung. Der Bund hat den Abbau der Braunkohle als berg- freiem Bodenschatz im Bundesberggesetz einem bundeseinheitli- chen Nutzungsregime unterworfen. Vorgaben der Landesplanung finden hierbei in unterschiedlichem Maße Berücksichtigung. Ziele der Landesplanung können der Zulassung des Abbaus von Boden- schätzen entgegenstehen. Nach § 2 Abs. 2 Nr. 9 ROG sind für die vorsorgende Sicherung sowie die geordnete Aufsuchung und Ge- winnung von standortgebundenen Rohstoffen die räumlichen Vor- aussetzungen zu schaffen. Dem wurde in Brandenburg mit der Ein- räumung weitreichender Möglichkeiten zum obertägigen Abbau von Braunkohle Rechnung getragen. Eine Planung weitergehender Ab- baumöglichkeiten ist bundesrechtlich nicht gefordert.

Der Gesetz-Entwurf greift die gesetzgeberische Kompetenz des Lan- des im Rahmen der raumordnungsrechtlichen Regelungen auf und ordnet die landesplanerischen Vorgaben für die mittel- bis langfristige Fortsetzung des obertägigen Abbaus der Braunkohle neu. Dem wird ein Klagerecht zur Seite gestellt und folgerichtig das Gesetz zur För- derung der Braunkohle im Land Brandenburg aufgehoben.

B. Zu den einzelnen Vorschriften Zu Artikel 1

Artikel 1 ändert mit der Einführung eines neuen Ziels der Landes- planung das Landesplanungsgesetz entsprechend der allgemeinen Zielsetzung des Gesetzes.

Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a)

Mit der Änderung wird in § 3 des Landesplanungsgesetzes die Begrenzung der obertägigen Gewinnung von Braunkohle auf die - in der Verordnung über die in der Verordnung über den Braunkohlenplan Tagebau Cottbus-Nord vom 18. Juli 2006 (GVBl. II 2006 S. 369)

- in der Verordnung über den Braunkohlenplan Tagebau Jänsch- walde vom 5. Dezember 2002 (GVBl. II 2002 S. 689) und - in der Verordnung über den Braunkohlenplan Tagebau Welzow-

Süd, räumlicher Teilabschnitt I vom 21. Juni 2004 (GVBl. II 2004 S. 614)

festgelegten Abbaugrenzen als neue Nummer 13 festgelegt. Die devastierende Wirkung obertägigen Braunkohleabbaus und die ökologischen Schäden fanden schon bisher in den Zielen der Landes- planung (§ 3 Nr. 13 Landesplanungsgesetz) Berücksichtigung. Neu ist die Festlegung der räumlichen Grenzen auf dieser Planungsebe-

gesehen, können in der landesplanerischen Abwägung aber keine über die bisher planerisch vorgegebenen Rechte hinausgehende Beachtung finden und wiegen im Ergebnis geringer als die Interessen an einer klaren räumlichen Begrenzung des obertägigen Abbaus von Braunkohle.

Zu Buchstabe b)

Buchstabe b) legt die aufgrund der Einfügung einer neuen Nummer 13 notwendige Anpassung der folgenden Nummern fest.

Zu Buchstabe c)

Die Regelung ersetzt den Satz 2 der Nummer 15 neu (Nummer 14 alt), da aufgrund der Neuregelung Umsiedlungen nicht mehr erforder- lich und die diesbezüglichen Festlegungen entbehrlich sind. Aufge- griffen wird stattdessen eine Formulierung aus dem früheren Landes- entwicklungsprogramm, die die Verpflichtung der Adressaten von Zielen der Landesplanung festlegt, die Gemeinden bei ihren Revitali- sierungs- und Entwicklungsbemühungen für Siedlungen, die durch den Braunkohleabbau ehemals zur Umsiedlung vorgesehen waren, zu unterstützen.

Zu Nummer 2

Die Ziele der Landesplanung nach § 3 Abs. 1 stehen bisher in § 3 Abs. 2 unter dem Vorbehalt der Ablösung durch Ziele in gemeinsa- men Landesentwicklungsplänen. Da in Nr. 13 und 15 nunmehr be- reits auf der Ebene des Landesplanungsgesetzes auch hinsichtlich ihres genauen räumlichen Umfangs hinreichend bestimmbare ab- schließende Ziele formuliert werden, sind diese Maßgaben einer planerischen Ausgestaltung oder Konkretisierung auf nachfolgenden Planungsebenen nicht zugänglich. Sie werden daher von dem Vor- behalt in § 3 Abs. 2 ausgenommen.

Zu Artikel 2

Dem neu formulierten Ziel der Landesplanung wird ein umfassendes Klagerecht sowohl von Privatpersonen als auch von solchen Ver- bänden zur Seite gestellt, die nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfs- gesetzes des Bundes anerkannte Vereinigung mit Sitz im Land Bran- denburg sind. Das Geltendmachen eigener Rechte ist nicht erforder- lich. Den Einwohnerinnen und Einwohnern des Landes Brandenburg und den anerkannten Verbänden soll das umfassende Recht einge- räumt werden, Akte der Verwaltung sowohl auf planerischer Ebene wie auf der Ebene eventueller Zulassungen im Einzelfall mit dem Argument anzugreifen, sie würden entgegen § 3 Abs. 1 Nr. 13 Bb- gLPlG die obertägige Gewinnung von Braunkohle zulassen oder die planerischen Voraussetzungen hierfür schaffen. In Anbetracht der überaus positiven Erfahrungen mit der Verbandsklage anerkannter Naturschutzverbände, von der in relativ geringem Maße, aber mit einer außerordentlich hohen Erfolgsquote verantwortungsbewusst Gebrauch gemacht wird (vgl. etwa das Gutachten des Sachverständi- genrates für Umweltfragen, Rechtsschutz für die Umwelt – die altruis- tische Klage ist unverzichtbar, 2005), soll Verbänden und Privatper- sonen hier umfassende Klagemöglichkeit eingeräumt werden.

Zu Artikel 3

Mit der Beendigung des weiteren obertägigen Braunkohleabbaus ent- fällt der Zweck des Gesetzes zur Förderung der Braunkohle im Land Brandenburg vom 7. Juli 1997 (GVBl. I S. 72), das daher aufzuheben ist.

Zu Artikel 4

Artikel 4 regelt das Inkrafttreten.

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Sonstige amtliche Mitteilungen

NICHTAMTLICHER TEIL

Hinweise über Herstellung, Druck, Verteilung und Bezug des

„Amtsblattes für die Gemeinde Schipkau“

entnehmen Sie bitte dem Impressum dieser Ausgabe.

Ende amtlicher Teil

Informationen des Bürgermeisters

B E S C H L Ü S S E

der Gemeindevertretersitzung vom 05.08.2008

Öffentlicher Teil:

BV 023/08 Umwidmung von Haushaltsausgaberesten 2007 für die Sicherung der umfassenden Durchführung der Baumaßnahme „Sanierung Klettwitzer Str. 13 im Orts- teil Meuro“

BV 024/08 Beschluss über das Einvernehmen der Gemeindever- tretung zur Errichtung einer Mobilfunkstation am Standort Drochow, Flur 2, Flurstück 92

Geschlossener Teil:

BV 025/08 Zustimmung zur Grundstücksbenutzung und Siche- rung durch Dienstbarkeit für enviaM – Gemarkung Annahütte, Flur 2, Flurstück 1050

BV 026/08 Aufhebung des Beschlusses Nr. 010/2006 vom 16.06.2006, Verkauf der Liegenschaft Gemarkung Klettwitz, Flur 2, Flurstück 155

BV 027/08 Aufhebung des Beschlusses Nr. 12/2008 vom 13.03.2008, Verkauf der Liegenschaft Gemarkung Annahütte, Flur 2, Flurstück 1044,

BV 028/08 Unbefristete Niederschlagung öffentlich-rechtlicher Forderungen – Gewerbesteuer 1998 bis 2003, BV 029/08 Zuschlagserteilung zum Bauvorhaben Sanierung

Henriettenkirche Annahütte

BV 030/08 Zuschlagserteilung zum Bauvorhaben „Sanierung Klett- witzer Str. 13 im Orteil Meuro“

B E S C H L Ü S S E

der Gemeindevertretersitzung vom 18.09.2008 und die Mitteilungsvorlage MV003/08

Öffentlicher Teil:

BV 031/08 Umwidmung von Haushaltsmitteln 2008 – Investitions- zuschuss für die Dachsanierung Kleintierzüchterverein Schipkau e. V.

BV 035/08 Beschluss über die 2. Änderung des Bebauungsplanes

„Lausitz - Ring“

MV 003/08 Verwendung der finanziellen Zuschüsse an den Fremden- verkehrsverein am Lausitzring e. V. – Haushaltsjahr 2007 bzw. nach Auflösung des Vereines

Geschlossener Teil:

BV 032/08 Aufhebung des Beschlusses Nr. 9/2008 vom 13.03.2008, Verkauf der Liegenschaft Gemarkung Schipkau, Flur 2, Flurstück 1367, Mehrfamilienhaus Friedrich-Engels- Straße 8-12

BV 033/08 Beschluss über den Verkauf der Flurstücke 1367, 1368 und 1370, Flur 2, Gemarkung Schipkau, Mehrfamilien- häuser Friedrich-Engels-Straße 8 - 12 und 14 - 18 BV 034/08 Verkauf von Gartenland in der Gemarkung Annahütte

Flur 3, Flurstück 81 (Teilfläche)

BV 036/08 Erteilung eines Zuschlages für Bauleistungen zum Vorhaben“ Neubau Kindertagesstätte und Umbau Hort im Ortsteil Hörlitz – Los 2 Rohbau

Bereitschaftsdienst an den Wochenenden

Der Bereitschaftsdienst der Gemeinde Schipkau ist unter der Tele- fonnummer

0160 98244384

zu erreichen.

Aufgaben des Bereitschaftsdienstes: Abwehr unmittelbar bevor- stehender akuter Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum von Menschen. Bei Straftaten oder Nachbarschaftsangelegenhei- ten ist der Bereitschaftsdienst nicht zu rufen.

IMPRESSUM

Herausgeber: Gemeinde Schipkau, Der Bürgermeister Schulstraße 04, 01998 Schipkau/OT Klettwitz, Telefon 035754 3600, Fax 035754 10349, E-Mail: gemeinde-Schipkau@t-online.de verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:

Der Bürgermeister der Gemeinde Schipkau Herstellung: Druck + Satz Offsetdruckerei, Freienhufener Straße 4, 01983 Großräschen, Telefon 035753 5646, Fax 035753 17700, E-Mail: info@drucksatz.com verantwortlich für den Anzeigenteil:

Druck + Satz Offsetdruckerei Großräschen, Telefon 035753 17703

Das „Amtsblatt für die Gemeinde Schipkau“ erscheint mo- natlich in einer Auflagenhöhe von 4.250 Exemplaren und wird in alle Haushalte im Gemeindegebiet kostenlos verteilt.

Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung von der Ge- meinde Schipkau, Schulstraße 04, 01998 Schipkau/OT Klett- witz, oder über den Verlag Druck+Satz Offsetdruckerei Großräschen, Freienhufener Straße 4, 01983 Großräschen zu beziehen. Gleichfalls liegen Exemplare der Gemeinde Schipkau, Schulstraße 04, 01998 Schipkau/OT Klettwitz, zu den Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Für unverlangt an die Gemeinde Schipkau oder an den Verlag eingesandte Manuskripte und Fotos wird keine Haftung übernommen.

Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung. Im Falle einer Veröffentlichung besteht kein Anspruch auf Vergütung.

Bei Reklamationen, die die Verteilung des Amtsblattes Schipkau betreffen, bitte nicht an die Gemeindeverwaltung Schipkau, sondern an den zuständigen Verteilerservice wenden. (Telefon 0355 4792040)

Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger, liebe Einwohner der Gemeinde Schipkau,

die Wählerinnen und Wähler haben am 28.09.2008 entschieden, wer Mitglied im jeweiligen Ortsbeirat seines Heimatortes bzw.

Mitglied in der Gemeindevertretung Schipkau für den Zeitraum von 2008 – 2014 geworden ist. Alle Mandate konnten vergeben werden. Es liegt nunmehr an den Gewählten, dass sie diese auch annehmen werden (was zu erwarten ist). Bis zum 28.10.2008 sind die konstituierenden Sitzungen der Ortsbeiräte und der Ge- meindevertretung durchzuführen. Innerhalb der Ortsbeiräte sind für den Zeitraum der bevorstehenden Legislatur die Ortsvorste- herin/der Ortsvorsteher aus der Mitte der Ortsbeiratsmitglieder zu wählen. Ansonsten entnehmen Sie bitte die Ergebnisse der Kommunalwahl dem Innenteil des Amtsblattes. Bei den Wähle- rinnen und Wählern möchte ich mich herzlich für die Teilnahme

an der Kommunalwahl bedanken (Wahlbeteiligung 52,9 %), wurde doch mit den abgegebenen Voten entschieden, wer im jeweiligen Ortsbeirat bzw. in der Gemeindevertretung Schipkau für die kommenden sechs Jahre Kommunalpolitik innerhalb der jeweiligen Gremien diskutieren und auch entscheiden darf.

Weiterhin möchte ich mich bei den Kandidatinnen und Kandi- daten, die sich für eine Wahl in die Ortsbeiräte und die Gemeinde- vertretung bereit erklärt haben, recht herzlich für das Interesse und den Willen bedanken, ein kommunales Mandat anzustreben.

Den gewählten Ortsbeiratsmitgliedern und Mitgliedern der Ge- meindevertretung Schipkau gilt ein herzlicher Glückwunsch, viel Erfolg und auch eine glückliche Hand bei allen in der Zukunft zu treffenden Entscheidungen zum Wohle der hier lebenden Bürger- innen und Bürger. Wünschenswert ist in Fortsetzung der bisher geübten Praxis eine kritische, aber auch sachliche Zusammenar- beit zwischen Ortsbeiräten, Gemeindevertretung, Gemeindever-

(17)

Euro wurde das kontaminierte Wasser des Restloches 4 gehoben, behandelt und abgeführt, mussten tausende Tonnen Teerschläm- me gebunden und fachgerecht entsorgt werden. Sodann wurde das ehemalige Restloch geländegleich komplett verfüllt. Noch in diesem Jahr sollen die ersten Gestaltungsarbeiten der Ober- fläche beginnen. Mit Abschluss der Bepflanzungsarbeiten wird diese ehemalige kontaminierte Liegenschaft im nächsten Jahr nicht wieder zu erkennen sein. Ein Dank geht hier an alle Betei- ligten, insbesondere an das Land Brandenburg, die LMBV, die Wissenschaftler und Ingenieure sowie an die Sanierungsfirmen.

Letztlich war der Einstieg in die Sanierung nur möglich, da die Gemeinde Annahütte 1998 das Areal des ehemaligen Restloches 4 und das Glaswerkgelände vom Gesamtvollstreckungsverwalter der Crystal Castel GmbH erworben hatte.

Darüber hinaus konnte in Annahütte mit der Sanierung des Daches der Henriettenkirche begonnen werden. Die ersten Dachziegel wurden bereits verlegt, in ca. 4 – 6 Wochen soll die Baumaßnahme beendet sein. Im Monat Oktober wird nach langem Verhandeln und intensiven Bemühungen seitens der Gemeindeverwaltung Schipkau der Abriss des ehemaligen Kinos und der Kegelbahn in Annahütte beginnen. Diese Abrissmaßnahme ist ein Vorläufer für die geplante grundhafte Erneuerung der Bahnhofstraße im Ort Annahütte, die nach jetziger Orientierung im nächsten Jahr beginnen soll.

In der Hörlitzer Ortsmitte, hinter dem Kulturhaus hat der Neubau einer Kindertagesstätte mit Horteinrichtung begonnen. Am 01.10.2008 wurde ein gemeinsamer Spatenstich mit den Kindern, Eltern, dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung, meiner Person sowie weiteren Gästen vorgenommen. Es ist das größte Hoch- bauvorhaben der Gemeinde Schipkau für das Jahr 2009. So die Witterung es zulässt, könnte Mitte des Jahres 2009 die Fertig- stellung verzeichnet werden. Unseren Jüngsten würde dies sicher- lich sehr gefallen – wir arbeiten daran.

Mit der Freigabe der Ortsumfahrung Senftenberg am 22.09.2008, die eigentlich Ortsumfahrung Senftenberg/Hörlitz bezeichnet wer- den müsste, erhielt die Gemeinde Schipkau einen Anschluss an eine Bundesstraße. Infrastrukturell sind wir als Gemeinde damit bestens erschlossen, wobei in einigen Ortslagen in den vergange- nen Jahren auch Verkehrsberuhigungen mit Ortsumfahrungen ge- schaffen werden konnten (Hörlitz, Meuro und Schipkau). Die grundhafte Erneuerung des letzten Bauabschnittes der L 55 von Meuro nach Freienhufen beginnt voraussichtlich am Jahresende.

Im Frühjahr des Jahres 2009 ist auch hier mit einer Fertigstellung zu rechnen. Darüber hinaus wird hoffentlich im nächsten Jahr die so genannte Ackerstraßenverbindung zwischen Senftenberg und der Ortslage Meuro entstehen. Damit besteht sodann eine direkte Zufahrt von Meuro nach Senftenberg (ehemals über den Ort Sauo).

Für diese Maßnahme steht der Fertigstellungstermin noch nicht konkret fest. Dieser wird durch die LMBV und den zukünftigen Straßenbaulastträger, Landkreis OSL noch benannt werden.

Bis zum Monat November darf ich mich herzlich von Ihnen verab- schieden. Ihr Bürgermeister Siegurd Heinze

herrscht reges Treiben in der neuen Praxis und reichlich Neugierige sowie Gratulanten sind der Einladung zur Neueröffnung gefolgt.

Gleichwohl findet Frau Tank im dichten Andrang der vielen Interes- senten stets Zeit für ihre Gäste, beantwortet alle Fragen und präsen- tiert den Anwesenden die neuen Räumlichkeiten.

Diesen offenbaren sich viele Spiel- und Sportgeräte in den unter- schiedlichen Teilbereichen der Praxis. Nach einer kurzen Einführung über deren Bedeutung, wird auch gleich ein rollendes Objekt vor- geführt. „Die Kinder legen sich darauf und absolvieren die markierte Strecke im Raum als Art Parcours. Das dient der Koordinationsfin- dung“ erklärt eine junge Mitarbeiterin den vielen Staunenden. Nur einen Raum weiter präsentiert Frau Tank stolz ein Zimmer, in dem die Sprösslinge spielen und videounterstütztes Verhaltenstraining statt- findet. Man sieht ihr an, wie engagiert und glücklich sie berichtet.

Ein Grund dafür ist sicher auch, dass sich mit der Entscheidung für den Standort im FamilienCampus ein Wunsch von Doreen Tank er- füllt: „Ergotherapeutische Behandlung, Physiotherapie und Logopä- die in einem Haus, das war schon lange mein Traum.“ Mit ihrer Praxis, in der Hilfe zur Selbsthilfe das oberste Gebot darstellt und Selbstän- digkeit in den Bereichen Selbstversorgung und Freizeit (wieder-)er- langt werden, trägt sie einen wesentlichen Teil zur Durchführung dieser Vision bei.

Im FamilienCampus in Klettwitz findet man zukünftig dieses dichte Miteinander, denn Frau Jana Kühn ist mit ihrer Praxis für Physiothe- rapie bereits seit Dezember 2007 fester Bestandteil dessen und Anfang 2009 folgt die Logopädie. Dies entspricht dem Nachnut- zungskonzept für das ehemalige Klinikum, initiiert und aus voller Kraft begleitet durch Frau Simone Weber. „Die Neueröffnung der Ergotherapie von Frau Tank bildet einen weiteren Mosaikstein für das Gesamtziel der Zusammenführung ganzheitlicher Medizin“ er- läutert die Geschäftsführerin der Klinikum Niederlausitz GmbH. Ba- sierend auf den 3 Säulen Aus- und Weiterbildung, ambulanten und stationären krankenhausnahen Leistungen sowie praktischen Dienst- leistungen wird der gesamte Krankenhauskomplex mit neuem Leben erfüllt. Davon konnte man sich bei der gelungenen Neueröffnung bereits jetzt schon überzeugen.

Lausitzer Existenzgründer Wettbewerb (LEX) 2008 Für Existenzgründer und Jungunternehmer:

Wir bieten Ihnen die Chance, ihr eingereichtes Unternehmens- konzept vertraulich von den LEX Juroren begutachten zu lassen.

Nach Abschluss des Wettbewerbs erhält jeder Teilnehmer, der seinen Businessplan eingereicht hat, 2 kostenlose Feedbacks zu seiner Geschäftsidee sowie eine Einladung zur feierlichen Abschlussveran- staltung des LEX 2008 im Kunstmuseum Dieselkraftwerk in Cottbus.

Dort bietet sich die Gelegenheit wichtige Gespräche mit anderen LEX-Teilnehmern, Unternehmern und Kapitalgebern zu führen und neue Kontakte zu knüpfen.

Existenzgründer aber auch Jungunternehmer, deren Unternehmens- gründung nicht länger als 4 Jahre zurückliegt und Unternehmens- nachfolger können Ihren Businessplan noch bis zum 8. Oktober 2008 im LEX Wettbewerbsbüro einreichen.

Es werden Preisgelder in Höhe von insgesamt 10.000 Euro sowie ein Sonderpreis „Unternehmensnachfolge“ auf der feierlichen Prämie- rung am 8. Dezember 2008 vergeben.

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Haben Sie noch Fragen? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Ansprechpartner: Andrea Rudolph, Telefon 03573/364-409 Email: andrea.rudolph@lausitzer-gruenderwettbewerb.de

Internetwettbewerb eKommune 2008

Auch in diesem Jahr ruft das Land Brandenburg zum Wettbewerb

„Wer wird eKommune?“ auf. Wie bewerten Sie die Internetseite der Gemeinde Schipkau?

Den Online-Fragebogen finden Sie auf www.ekommune-bb.de. Dort erfahren Sie auch mehr zu den Teilnahmebedingungen und Preisen.

Also: Weitersagen, mitmachen und gewinnen!

Mit der Wirtschaftsförderung auf dem Laufenden

Auf der Internetseite der Gemeinde Schipkau finden alle Interes- sierten neue Informationen rund um den Bereich Wirtschaft. Unter der Rubrik „Wirtschaftsförderung“ entdecken unsere Unternehmer und potentiellen Existenzgründer fortan wichtige und aktuelle Hin- weise zu Veranstaltungen, Wettbewerben sowie Ausschreibungen in der Gemeinde und im regionalen Umkreis. Besonders unter dem Punkt „Förderprogramme“ bekommen Sie hilfreiche Tipps zu den Schwerpunktthemen Fachkräfte, Energieeinsparung, Wohnsanie- rung, Messeförderung und Breitbandversorgung.

Schauen Sie einfach danach. Es lohnt sich!

F E U E R W E H R

Vom Winde umweht ...

... wurden die Jugendfeuerwehren aller Ortsteile der Gemeinde Schipkau am Samstag, den 13.09.2008 bei einem gemeinsamen Aus- bildungstag. Auf dem Windpark in Klettwitz, wo sich die Jugend- lichen um 08:00 Uhr trafen, wurde der Tag durch den Bürgermeis- ter Herrn Heinze, die Wehrführung und den Gemeindejugendwart eröffnet. Der Auftakt war ein gemeinsames Frühstück. Anschließend

wurden sechs Ausbildungsstationen von sechs Jugendgruppen mit dem Rad abgefahren. Unter anderem wurden Kenntnisse in Erster Hilfe vermittelt sowie geübt, wie ein provisorischer Monitor aufge- baut wird. Gegen den anfangs recht kühl wehenden Wind sollten dicke Sachen und warmer Tee aushelfen. Doch begleitete uns den restlichen Samstag strahlender Sonnenschein. Als der Mittag näher rückte und die ersten Gruppen wieder am Sammelpunkt ankamen, konnte das bevorstehende Pizzaessen kaum noch erwartet werden.

Zur Erinnerung an diesen Tag bekam jeder Teilnehmer vor der Rad- fahrt einen Becher mit der Aufschrift „Ausbildungstag der Jugend- feuerwehren der Gemeinde Schipkau. Ich war dabei!“ der gleich- zeitig als Trinkgefäß für diesen Tag dienen sollte und zur Verabschie- dung eine persönliche Teilnehmerurkunde. Um 14:00 Uhr wurde dann von den teils erschöpften Kindern und Jugendlichen die Heim- reise angetreten.

Für diese schöne und durchaus spaßige Veranstaltung möchte ich mich recht herzlich für die Unterstützungen bei Frau Balzer vom Ordnungsamt, allen Jugendwarten und Helfern, beim Bürgermeister, der Wehrführung, der Bäckerei Noack aus Schipkau, die das Essen vorbereitet hat, und beim Kreisfeuerwehrverband für die finanzielle Unterstützung bedanken. Ein ganz besonderer Dank gilt der Firma MDK Gebäudetechnik aus Meuro, die der Jugendfeuerwehr der Gemeinde Schipkau eine Spende in Höhe von 250 Euro zukommen ließ und damit unser Vorhaben sehr unterstützte.

Rico Pfeiffer

Jugendwart der Gemeinde Schipkau

Die Ortsfeuerwehr Schipkau informiert

Am Samstag, dem 11. Oktober 2008, in der Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr führen die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr im Ortsteil Schipkau

im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes eine Kontrolle der Funktionsfähigkeit

der Hydranten durch.

In diesem Zusammenhang kann es durch Lösen von Ablagerungen in den Rohrleitungen

zu kurzzeitigen Beeinträchtigungen der Trinkwasserqualität kommen.

Wir bitten Sie für diese erforderlichen Kontrollen

um Verständnis.

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Den Jubilaren des Monates A U G U S T A U G U S T A U G U S T A U G U S T A U G U S T nachträglich alles Gute und viel Gesundheit

Annahütte

zum 86. Geburtstag Frau Sänger, Klara zum 80. Geburtstag Herr Tschierschke, Helmut zum 79. Geburtstag Frau Reinsch, Erna zum 79. Geburtstag Frau Schombel, Gertrud zum 78. Geburtstag Herr Henke, Rudolf zum 76. Geburtstag Herr Köder, Werner zum 74. Geburtstag Herr Schramm, Fritz zum 74. Geburtstag Frau Suske, Gertraud zum 73. Geburtstag Frau Stasinski, Ursula zum 72. Geburtstag Frau Krätzer, Edith zum 72. Geburtstag Frau Neumann, Gisela zum 71. Geburtstag Herr Zöllner, Franz zum 71. Geburtstag Herr Vieweg, Manfred zum 70. Geburtstag Herr Kiepulski, Günter Drochow

zum 81. Geburtstag Frau Jankowski, Irmgard zum 80. Geburtstag Herr Fleischer, Olaf zum 74. Geburtstag Herr Bauer, Werner zum 72. Geburtstag Frau Prasse, Edith zum 71. Geburtstag Frau Montwill, Renate Hörlitz

zum 86. Geburtstag Frau Kruschinski, Käte zum 86. Geburtstag Frau Janich, Martha

Annahütte

Wiechert, Philipp Juli

Heilmann, Noah August

Konzack, Abby August

Konzack, Noah August

Klettwitz

Speckhardt, Timo August

Engel, Jonas August

Drochow

Prillwitz, Lena Juli

Hörlitz

Reichel, Jannis, Ben August

Strangfeld, Darlyn September

Klettwitz

zum 90. Geburtstag Herr Fuhrmann, Max zum 85. Geburtstag Frau Neumann, Gertrud zum 83. Geburtstag Herr Pietzsch, Günther zum 82. Geburtstag Frau Rischel, Edith zum 82. Geburtstag Herr Brödno, Walter zum 79. Geburtstag Frau Röhr, Ellen zum 78. Geburtstag Frau Konzag, Margarete zum 74. Geburtstag Frau Birke, Rosemarie zum 73. Geburtstag Frau Lichtenberger, Marlis zum 72. Geburtstag Herr Miersch, Dieter zum 72. Geburtstag Herr Neumann, Heinz zum 72. Geburtstag Frau Moebus, Gisela zum 71. Geburtstag Herr Hein, Achim zum 70. Geburtstag Frau Weihmann, Margret zum 70. Geburtstag Frau Rudolf, Henriette Meuro

zum 87. Geburtstag Herr Thomas, Heinz zum 80. Geburtstag Herr Muth, Alfred zum 77. Geburtstag Frau Lehmann, Ingeburg Schipkau

zum 86. Geburtstag Frau Möhle, Dora zum 85. Geburtstag Herr Schimmack, Harry zum 85. Geburtstag Herr Bischoff, Walter zum 84. Geburtstag Frau Mahling, Liesbeth zum 84. Geburtstag Frau Fuder, Ingrid zum 82. Geburtstag Herr Binder, Walter zum 82. Geburtstag Frau Hagen, Christa zum 82. Geburtstag Herr Ehlig, Walter zum 81. Geburtstag Herr Heinze, Erich zum 81. Geburtstag Herr Steinert, Edwin zum 78. Geburtstag Herr Nowak, Felix zum 78. Geburtstag Frau Kiepulski, Ingeborg zum 77. Geburtstag Herr Beyer, Roland zum 77. Geburtstag Herr Brucksch, Walter zum 76. Geburtstag Herr Zerbe, Werner zum 76. Geburtstag Herr Krüger, Karlheinz zum 76. Geburtstag Frau Großert, Martha zum 75. Geburtstag Frau Herrmann, Edith zum 74. Geburtstag Frau Kochrian, Johanna zum 73. Geburtstag Herr Natusch, Herbert zum 73. Geburtstag Frau Köhler, Irene zum 72. Geburtstag Frau Eckstein, Gisela zum 72. Geburtstag Frau Noack, Charlotte zum 71. Geburtstag Herr Wieske, Jürgen zum 71. Geburtstag Frau Walter, Gisela zum 71. Geburtstag Frau Kipping, Waltraud zum 71. Geburtstag Frau Krettek, Gisela zum 70. Geburtstag Herr Stobbe, Hilmar zum 70. Geburtstag Frau Kintzel, Brigitte zum 70. Geburtstag Herr Suppa, Gerhard zum 70. Geburtstag Frau Klär, Gertrud

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Den Jubilaren des Monates S E P T E M B E R S E P T E M B E R S E P T E M B E R S E P T E M B E R S E P T E M B E R nachträglich alles Gute und viel Gesundheit

Annahütte

zum 94. Geburtstag Frau Helzel, Anna zum 93. Geburtstag Frau Koschke, Gertrud zum 90. Geburtstag Frau Lehmann, Erna zum 89. Geburtstag Frau Konzack, Ilse zum 85. Geburtstag Frau Krüger, Edith zum 82. Geburtstag Frau Arnold, Eva

zum 82. Geburtstag Frau Lehmann, Annemarie zum 82. Geburtstag Frau Zahn, Anna

zum 73. Geburtstag Frau Wiesner, Inge zum 71. Geburtstag Frau Hendrich, Erika Drochow

zum 94. Geburtstag Frau Noack, Gertrud zum 70. Geburtstag Frau Hinze, Hildegard Hörlitz

zum 84. Geburtstag Frau Pardeyke, Adelheid zum 80. Geburtstag Herr Dratschmidt, Adolf zum 79. Geburtstag Herr Weber, Siegfried zum 79. Geburtstag Frau Miersch, Ursula zum 78. Geburtstag Frau Langner, Ursula zum 78. Geburtstag Frau Hain, Brigitta zum 78. Geburtstag Frau Dratschmidt, Helena zum 78. Geburtstag Frau Wolf, Irene

zum 77. Geburtstag Frau Förster, Helga

zum 74. Geburtstag Frau Drahtschmidt, Waltraud zum 72. Geburtstag Frau Tenner, Helga

zum 72. Geburtstag Herr Boldt, Hans Joachim zum 71. Geburtstag Herr Kroll, Manfred Klettwitz

zum 94. Geburtstag Frau Böttcher, Dora zum 90. Geburtstag Frau Nagebor, Erna zum 87. Geburtstag Frau Andrejewski, Agnes zum 85. Geburtstag Frau Gohlke, Erika zum 85. Geburtstag Frau Glogner, Elfriede zum 84. Geburtstag Herr Klaue, Reinhold zum 83. Geburtstag Herr Gohlke, Hans

zum 82. Geburtstag Herr Mücklausch, Wolfgang zum 79. Geburtstag Herr Jahn, Rudolf

zum 78. Geburtstag Frau Scheibner, Inge zum 77. Geburtstag Herr Weltz, Karl zum 77. Geburtstag Herr Gärtig, Gerhard zum 75. Geburtstag Frau Perschnick, Ingeborg zum 74. Geburtstag Herr Grundmann, Werner zum 74. Geburtstag Frau Gärtig, Gisela zum 73. Geburtstag Herr Friedrich, Manfred zum 72. Geburtstag Herr Nowack, Paul zum 70. Geburtstag Herr Slomka, Günter zum 70. Geburtstag Frau Suppa, Margot zum 70. Geburtstag Herr Nitschke, Wolfgang Meuro

zum 90. Geburtstag Herr Hoidis, Kurt zum 80. Geburtstag Frau Muth, Elise

zum 79. Geburtstag Herr Ziegenbalk, Werner zum 79. Geburtstag Frau Schöbel, Margarete zum 79. Geburtstag Frau Kohlstock, Ursula zum 77. Geburtstag Frau Ziegenbalk, Waldtraut zum 77. Geburtstag Frau Kniep, Käthe

zum 70. Geburtstag Frau Obst, Edeltraud zum 70. Geburtstag Frau Barsuhn, Waltraud Schipkau

zum 89. Geburtstag Frau Harmuth, Anneliese zum 88. Geburtstag Frau Kaiser, Marie Anna zum 88. Geburtstag Herr Piwonski, Thaddäus

zum 86. Geburtstag Herr Dietrich, Walter zum 85. Geburtstag Herr Krakowiak, Felix zum 84. Geburtstag Frau Gorczak, Elisabeth zum 84. Geburtstag Frau Weimann, Brigitta zum 83. Geburtstag Frau Nieland, Gertrud zum 82. Geburtstag Frau Napieralski, Lucie zum 81. Geburtstag Herr Zerrahn, Franz zum 81. Geburtstag Herr Eckert, Rudolf zum 79. Geburtstag Frau Schwarz, Edeltraud zum 79. Geburtstag Frau Pissang, Ursula zum 79. Geburtstag Frau Hiob, Gerda zum 79. Geburtstag Herr Muszinski, Gerhard zum 78. Geburtstag Herr Schulz, Karl

zum 78. Geburtstag Frau Muszinski, Magdalena zum 77. Geburtstag Frau Geedicke, Margot zum 77. Geburtstag Herr Jennrich, Eberhard zum 77. Geburtstag Herr Jahnke, Fritz zum 77. Geburtstag Herr Kurio, Manfred zum 76. Geburtstag Frau Mergel, Ruth zum 75. Geburtstag Herr Krahl, Dietmar zum 74. Geburtstag Frau Weise, Jutta zum 74. Geburtstag Frau Gregor, Anita zum 74. Geburtstag Frau Benitz, Erna

zum 74. Geburtstag Frau Schwandt, Annemarie zum 74. Geburtstag Herr Hohm, Otto

zum 74. Geburtstag Frau Jagielski, Elisabeth zum 74. Geburtstag Frau Ehlig, Irmgard zum 73. Geburtstag Frau Bischoff, Annemarie zum 73. Geburtstag Herr Pohl, Dieter zum 73. Geburtstag Herr Wollniok, Heinz zum 73. Geburtstag Frau Kaul, Wilma zum 73. Geburtstag Herr Ramisch, Harald zum 73. Geburtstag Frau Knütter, Hildegard zum 72. Geburtstag Herr Winkler, Wolfgang zum 72. Geburtstag Frau Renger, Sigrid zum 72. Geburtstag Herr Pietzsch, Herbert zum 72. Geburtstag Frau Krätzer, Elfriede zum 72. Geburtstag Herr Warlich, Gerhard zum 71. Geburtstag Herr Türke, Horst

zum 71. Geburtstag Frau Reichert-Besser, Margret zum 71. Geburtstag Frau Krüger, Eva

zum 71. Geburtstag Frau Quittel, Anni zum 71. Geburtstag Herr Frenzel, Helmut zum 70. Geburtstag Herr Maul, Siegfried

Den Jubilaren des Monates O K T O B E R O K T O B E R O K T O B E R O K T O B E R O K T O B E R alles Gute und viel Gesundheit

Annahütte

zum 89. Geburtstag Frau Paluch, Anna zum 88. Geburtstag Frau Beuthan, Ella zum 87. Geburtstag Frau Metze, Hildegard zum 86. Geburtstag Frau Jurga, Ilse zum 85. Geburtstag Herr Sauer, Günter zum 84. Geburtstag Frau Abend, Else zum 82. Geburtstag Herr Reinsch, Ewald zum 82. Geburtstag Frau Sauer, Erna zum 80. Geburtstag Herr Lux, Artur zum 79. Geburtstag Herr Haupt, Heinz zum 76. Geburtstag Frau Henke, Ursula zum 75. Geburtstag Frau Förster, Hannelore zum 75. Geburtstag Frau Schneider, Marianne zum 72. Geburtstag Frau Pospiech, Ilse zum 70. Geburtstag Herr Lange, Erhard Drochow

zum 86. Geburtstag Frau Lenz, Martha zum 73. Geburtstag Frau Stoll, Ursula zum 70. Geburtstag Frau Kniep, Margarete

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zum 70. Geburtstag Frau Schirra, Toni Klettwitz

zum 89. Geburtstag Frau Bresk, Erna zum 84. Geburtstag Frau Mücke, Luzie zum 78. Geburtstag Frau Graßeck, Hildegard zum 77. Geburtstag Frau Wesnigk, Irmgard zum 76. Geburtstag Frau Friedrich, Roselotte zum 76. Geburtstag Frau Weltz, Ruth zum 72. Geburtstag Herr Plischke, Horst zum 71. Geburtstag Frau Kerbus, Rosemarie Meuro

zum 86. Geburtstag Frau Thomas, Charlotte zum 82. Geburtstag Herr Zupp, Günter zum 75. Geburtstag Frau Kretzschmar, Ilse zum 71. Geburtstag Herr Wichura, Manfred zum 71. Geburtstag Frau Rademacher, Bärbel zum 71. Geburtstag Herr Noack, Lothar Schipkau

zum 93. Geburtstag Herr Werner, Erich zum 89. Geburtstag Frau Horand, Martha zum 88. Geburtstag Frau Bauermann, Liesbeth zum 87. Geburtstag Frau Riemer, Gertraude zum 85. Geburtstag Frau Lehmann, Ingeborg zum 84. Geburtstag Herr Titze, Fritz

zum 83. Geburtstag Herr Gorski, Bruno zum 82. Geburtstag Frau Wernicke, Ursula zum 82. Geburtstag Frau Virkus, Gerda zum 82. Geburtstag Frau Heppner, Käte zum 81. Geburtstag Frau Lehmann, Hedwig zum 80. Geburtstag Frau Nestler, Dorothea zum 80. Geburtstag Frau Roigk, Vera zum 80. Geburtstag Frau Hänzka, Liesbeth zum 80. Geburtstag Herr Sobel, Heinrich zum 78. Geburtstag Frau Czyrnik, Anneliese zum 78. Geburtstag Herr Mergel, Horst zum 78. Geburtstag Frau Peschk, Gerda zum 77. Geburtstag Frau Mikolajczak, Doret zum 77. Geburtstag Frau Pruscha, Waltraud zum 77. Geburtstag Frau Rentsch, Lieselotte zum 77. Geburtstag Frau Jahnke, Irmgard zum 76. Geburtstag Frau Twardy, Elvira zum 75. Geburtstag Frau Schlichting, Gisela zum 75. Geburtstag Frau Pniok, Waltraud zum 75. Geburtstag Frau Schulz, Inge zum 74. Geburtstag Herr Thoran, Horst zum 74. Geburtstag Frau Hohm, Helgard zum 74. Geburtstag Herr Stopfkuchen, Fritz zum 73. Geburtstag Frau Kuboth, Maria zum 73. Geburtstag Herr Weist, Herbert zum 73. Geburtstag Herr Hoffmann, Manfred zum 72. Geburtstag Herr Kotik, Helmut zum 72. Geburtstag Frau Bohrisch, Waltraud zum 72. Geburtstag Frau Ramisch, Renate zum 72. Geburtstag Frau Thurisch, Annerose zum 72. Geburtstag Herr Lisiak, Wolfgang zum 71. Geburtstag Frau Wendisch, Magdalena zum 71. Geburtstag Herr Witting, Horst

zum 70. Geburtstag Herr Schink, Lothar

Am 09.08.2008 beging der Ehrenbürger der Gemeinde Schipkau, Herr Günther Pietsch,

seinen 83. Geburtstag.

Die Vertreter des Ortsbeirates Klettwitz, Frau Dr. Schiefer und Herr Woznica, sowie der Bürgermeister Herr Heinze überbrachten dem rüstigen, noch aktiv im Arbeitsleben befindlichen

Jubilar herzlichste Glückwünsche.

Möge er sich noch recht lange bester Gesundheit erfreuen!

Am 23.08.2008 feierten Ursula und Ernst Roick aus Schipkau

ihr 50. Ehejubiläum

.

Der Ortsbürgermeister Klaus Prietzel und der Bürgermeister der Gemeinde Schipkau, Herr Heinze wünschten dem Goldenen

Ehepaar auch für die Zukunft Glück und vor allem Gesundheit.

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Am 06.09.2008 begingen Christa und Eduard Kirschlager aus Schipkau ihre 50. Ehejubiläen

Zu den zahlreichen Gratulanten gehörten der Ortsbürgermeister Klaus Prietzel und die

Amtsleiterin Carola Johannsohn.

Die Gemeinde Schipkau wünscht auf diesem Wege nochmals alles Gute und viel Gesundheit.

(Änderungen vorbehalten) MONAT OKTOBER

11.10.2008 Herbstfest/Trödelmarkt/ Ortsteil Klettwitz Klöppelausstellung

18.10.2008 Motorcross- Rennen in Tätzschwitz Motorcross-Gelände 19.10.2008 Enduro- Rennen in Tätzschwitz Motorcross-Gelände

MSC Hörlitz

19.10.2008 3D-Diavortrag über Namibia Ortsteil Annahütte Henriettenkirche in Annahütte

25.10.2008 Halloweenparty Ortsteil Drochow Kulturverein 94 Drochow e.V.

31.10.2008 Halloweenfest Ortsteil Meuro Dorfclub Meuro e.V.

MONAT NOVEMBER

01.11.2008 Halloween in Ökotanien Ortsteil Annahütte 11.11.2008 KCA 48 e.V. Ortsteil Annahütte 22./23.11.08 Kleintierausstellung Ortsteil Schipkau 28.11.2008 Anbringen der Lichterkette Ortsteil Schipkau

Kulturverein Schipkau e.V. Marktplatz Schipkau 22.01.2008 Tanz der Vereine

29.11.2008 Adventsfest in Meuro –Dorfclub Ortsteil Meuro 30.11.2008 „Lieder zum Advent“ Ortsteil Annahütte

mit dem Volkschor Schipkau in der Henriettenkirche

Vorläufiger Veranstaltungskalender 2008 der Gemeinde Schipkau

MONAT DEZEMBER

05.12.2008 Seniorenweihnachtsfeier Ortsteil Drochow 06.12.2008 Kinderweihnachtsfest Ortsteil Drochow 06.12.2008 Weihnachtsmarkt Ortsteil Schipkau

Kulturverein Schipkau e.V.

06.12.2008 Wichtelfest in Ökotanien Ortsteil Annahütte 07.12.2008 Weihnachtskonzert im Bürgerzentrum Ortsteil Schipkau Termin noch offen Weihnachtsmarkt Ortsteil Hörlitz 09.12.2007 Adventssingen Volkschor Ortsteil Schipkau

im Sportlerheim oder Bürgerzentrum

13./14.12.08 Annahütter Weihnachtstreiben Ortsteil Annahütte 13.12.2008 Konzert der Musikschule OSL

im Bürgerzentrum Ortsteil Schipkau 21.12.2008 Konzert- Chor Schipkau Ortsteil Klettwitz

Kirche Klettwitz

31.12.2008 Silvestertanz Bürgerzentrum Ortsteil Schipkau Kulturverein Schipkau e.V.

31.12.2008 Silvestertanz Ortsteil Klettwitz

TANZ DER VEREINE – 22.11.2008

Der Kulturverein Klettwitz e.V. organisiert den nächsten Tanz der Vereine der Gemeinde Schipkau.

Dieser soll am 22.11.2008 im Kulturhaus Klettwitz stattfinden.

Hinsichtlich der Vorbereitung und Gestaltung dieses Höhe- punktes sind alle Vereine aufgerufen, gemeinsam an einem Strang zu ziehen und somit zum guten Gelingen dieser Ver- anstaltung beizutragen.

Ideen, Vorstellungen und Hinweise zur Durchführung neh- me ich, von allen Vereinen der Gemeinde, als Vorsitzender des Kulturvereins Klettwitz e. V. gern entgegen.

Woznica, Vorsitzender Kulturverein Klettwitz e.V.

Die Verwaltung informiert:

Ö F F E N T L I C H E A U S S C H R E I B U N G

Die Gemeinde Schipkau schreibt zum 01.09.2009 einen Ausbildungs- platz für die Berufsausbildung Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungs- fachangestellter aus. Ausbildungszeit: 3 Jahre

 

Folgende Anforderungen werden an die Bewerber gestellt:

– Fachoberschulreife mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasia- len Oberstufe

– Gute Leistungen in Deutsch und Mathematik

– Einsatzfreude, Kreativität bei selbständiger und kooperativer Arbeit – Flexibilität, Zuverlässigkeit, Belastbarkeit, Kontaktfreudigkeit – Bürgerfreundlichkeit, Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein – Bereitschaft zum selbständigen Lernen

 

Die Eignung für die Ausbildung wird in einem Auswahlverfahren mit Eignungstest festgestellt.

 

Bewerbungen sind mit:

– Bewerbungsschreiben – Tabellarischem Lebenslauf – Kopien der letzten drei Zeugnisse

– Einschätzung zum Arbeits- und Sozialverhalten – Praktikumsbeurteilung/en

– Frankiertem Umschlag zur Rücksendung der Unterlagen  

bis zum 05.11.2008 an die

Gemeinde Schipkau, Personalamt,

Schulstraße 4, 01998 Schipkau/OT Klettwitz zu richten.

 

Bewerber/innen, die noch nicht volljährig sind, fügen bitte eine Einver- ständniserklärung der/des gesetzlichen Vertreter/s und eine amtsärzt- liche Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach §32 JarbSchG bei.

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Am 08.09.2008 besuchte der Minister für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, Herr Holger Rupprecht im Beisein von Landrat Dürrschmidt das Vereinsgebäude von Askania Schipkau. Er informierte sich über die umfangreiche Vereinsarbeit des größten Sportvereins in der Gemeinde Schipkau und besichtigte die in den vergangenen Jahren geschaffenen Sportanlagen, insbesondere das Vereinsgebäude. Der Präsident von Askania Schipkau, Herr Wolf- gang Binder informierte die Anwesenden, so auch die Landtagsabge- ordnete, Frau Gregor-Ness sowie den Bürgermeister der Gemeinde Schipkau, Herrn Heinze über die sportlichen Erfolge der Abteilung Fußball in der vergangenen Saison (Askania Schipkau gelang der Aufstieg in die Landesklasse und der Pokalsieg auf Kreisebene). Herr Minister Rupprecht würdigte die Aktivitäten der Askanen und auch der Gemeinde Schipkau als einen wichtigen Beitrag für eine sinn- volle Freizeitbeschäftigung und letztlich den Erhalt der dörflichen Gemeinschaft.

Engelspark auf der Zielgeraden

Am 29.08.2008 lud der Bauherr der beiden Wohnblöcke in der Friedrich-Engels-Straße 7-11 und 13-17, Herr Robert Müller in das Askania Vereinsheim ein. Nach nur sechs Monaten Bauzeit konnten die Arbeiten, die komplett durch Firmen aus der Region geleistet wurden, fertig gestellt werden.

Bereits Ende August konnten die ersten Mieter ihre neuen Woh- nungen in Besitz nehmen. Herr Müller dankte allen Anwesen- den, vor allem aber den Planern und den bauausführenden Fir- men sowie auch der Gemeinde Schipkau und dem Ortsbeirat Schipkau für die gute Zusammenarbeit.

Natürlich gratulierten auch die kommunalen Vertreter, so Herr Ortsbürgermeister Prietzel (siehe Bild) und der Bürgermeister der Gemeinde Schipkau, Herr Heinze zur Fertigstellung des Bau- vorhabens, das wesentlich zu einer Stärkung der Ortsmitte von Schipkau beiträgt.

den ist, stellt Ihnen die Gemeinde gegen Gebühr eine Ersatzlohn- steuerkarte aus.

Welche Gemeinde ist zuständig?

Für die Ausstellung der Lohnsteuerkarte ist die Gemeinde zuständig, in der Sie am 20. September 2008 mit Ihrer Wohnung (bei mehreren Wohnungen mit der Hauptwohnung) gemeldet waren.

Was tun, wenn die Eintragungen nicht stimmen?

Lassen Sie fehlende oder falsche Eintragungen bitte umgehend von der Gemeinde berichtigen, die Ihre Lohnsteuerkarte ausgestellt hat.

Sie sind gesetzlich verpflichtet, die Eintragungen berichtigen zu lassen, wenn die Eintragungen zu Ihren Gunsten von den tatsächli- chen Verhältnissen am 1. Januar 2009 abweichen. Die Gemeinde ist auch berechtigt, die Vorlage Ihrer Lohnsteuerkarte zwecks Be- richtigung zu verlangen.

Wichtig: Sie selbst oder Ihr Arbeitgeber dürfen keine Eintragungen oder Änderungen vornehmen.

Was tun, wenn sich die Verhältnisse gegenüber dem 1. Januar 2009 ändern?

Bei Heirat im Laufe des Jahres 2009 oder wenn nach dem 1. Januar 2009 ein Kind geboren wird, können Sie die Eintragungen ab dem jeweiligen Zeitpunkt ändern lassen. Der Antrag zur Änderung der Steuerklasse oder der Zahl der Kinderfreibeträge muss jedoch spä- testens am 30. November 2009 gestellt sein. Ist für jeden Ehegatten eine Lohnsteuerkarte ausgestellt worden, sollten dem Antrag beide Lohnsteuerkarten beigefügt werden. Bei dauernder Trennung oder Scheidung der Ehegatten oder bei einem Wohnungswechsel im Laufe des Jahres 2009 ist eine Änderung der Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte nicht erforderlich.

Steuerklassen

Die Steuerklassen sind für die Höhe der Lohnsteuer besonders wich- tig. Welche Steuerklasse für Sie in Frage kommt, können Sie den nachstehenden Erläuterungen entnehmen:

Steuerklasse I

– Ledige oder Geschiedene;

– Verwitwete, deren Ehegatte vor 2008 verstorben ist;

– Verheiratete, die von ihrem Ehegatten dauernd getrennt leben oder deren Ehegatte im Ausland wohnt.

Steuerklasse II

In die Steuerklasse II gehören die unter Steuerklasse I genannten Personen, wenn bei ihnen die Voraussetzungen für den Entlastungs- betrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) erfüllt sind.

Liegen die Voraussetzungen für die Eintragung der Steuerklasse II erstmals vor, wird die Gemeinde die Steuerklasse II nur dann beschei- nigen, wenn der Arbeitnehmer der Gemeinde schriftlich versichert hat, dass er die Voraussetzungen für die Gewährung des Entlastungs- betrags für Alleinerziehende erfüllt. Ein Muster für die schriftliche Versicherung steht im Internet unter http://www.mdf.branden- burg.de unter der Rubrik „Steuerinformationen/Steuerinformationen von A bis Z“ zur Verfügung.

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (bzw. die Steuerklasse II) wird einem alleinstehenden Steuerpflichtigen gewährt, wenn zu seinem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihm ein Freibe- trag nach § 32 Abs. 6 EStG (Kinderfreibetrag sowie Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf) oder Kinder- geld zusteht. Die Haushaltszugehörigkeit des Kindes wird unterstellt, wenn es (mit Haupt- oder Nebenwohnsitz) in der Wohnung des Steuerpflichtigen gemeldet ist. Ist das Kind bei mehreren Steuer- pflichtigen gemeldet, steht der Entlastungsbetrag demjenigen Allein- stehenden zu, der die Voraussetzungen auf Auszahlung des Kinder- geldes nach § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG (tatsächliche Haushaltsaufnah-

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me des Kindes) erfüllt oder erfüllen würde (Fälle, in denen nur ein An- spruch auf einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG besteht).

Als alleinstehend gelten Steuerpflichtige, die

a) nicht die Voraussetzungen für die Anwendung des Splitting-Verfah- rens (Ehegattenveranlagungswahlrecht nach § 26 Abs. 1 EStG) erfüllen oder verwitwet sind und

b) keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bilden, es sei denn,

- für diese steht ihnen ein Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG oder Kindergeld zu oder

- es handelt sich um ein Kind i. S. d. des § 63 Abs. 1 EStG (leibliches Kind/Adoptivkind, Pflegekind oder ein zum Haushalt gehörendes Stief- oder Enkelkind), das seinen gesetzlichen Grundwehr- bzw.

Zivildienst ableistet, sich für die Dauer von nicht mehr als drei Jahren zum Wehrdienst verpflichtet hat oder eine Tätigkeit als Entwicklungshelfer ausübt.

Sobald eine andere volljährige Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Wohnung des Steuerpflichtigen gemeldet ist, wird vermutet, dass sie mit dem Steuerpflichtigen gemeinsam wirtschaftet und damit eine Haus- haltsgemeinschaft vorliegt. Diese Vermutung ist nicht widerlegbar, wenn der Steuerpflichtige mit der anderen Person in eheähnlicher Gemeinschaft bzw. in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt. In anderen Fällen ist die Vermutung der Haushaltsgemeinschaft widerlegbar. Ob und wann die Vermutung als widerlegt angesehen werden kann, ist nach den gesam- ten Umständen des Einzelfalls zu entscheiden. In der Regel wird eine zwei- felsfreie Versicherung ausreichen.

Die Gemeinde ist für die Eintragung der Steuerklasse II zuständig, wenn der Alleinerziehende mindestens ein minderjähriges Kind hat. Bei Allein- erziehenden mit Kindern, die alle bereits zu Beginn des Kalenderjahres das 18. Lebensjahr vollendet haben, wird die Steuerklasse II hingegen auf Antrag nur vom Finanzamt eingetragen.

Steuerklasse III

– Verheiratete, wenn beide Ehegatten im Inland wohnen, nicht dauernd getrennt leben und der Ehegatte

a) keinen Arbeitslohn bezieht oder

b) Arbeitslohn bezieht und in die Steuerklasse V eingereiht wird.

– Verwitwete, wenn der Ehegatte nach dem 31. Dezember 2007 ver- storben ist, beide am Todestag im Inland gewohnt und nicht dauernd getrennt gelebt haben.

Steuerklasse IV

Verheiratete, wenn beide Ehegatten Arbeitslohn beziehen, im Inland wohnen und nicht dauernd getrennt leben.

Steuerklasse V

tritt für einen Ehegatten an die Stelle der Steuerklasse IV, wenn der andere Ehegatte in die Steuerklasse III eingereiht wird.

Steuerklasse VI

ist auf jeder zweiten und weiteren Lohnsteuerkarte zu bescheinigen, wenn nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezogen wird.

Steuerklassenwahl

Bezieht auch Ihr Ehegatte Arbeitslohn, so müssen Sie zunächst wissen, dass Ehegatten grundsätzlich gemeinsam besteuert werden. Beim Lohn- steuerabzug kann aber nur der eigene Arbeitslohn zugrunde gelegt werden. Erst nach Ablauf des Kalenderjahres können die Arbeitslöhne beider Ehegatten zusammengeführt und die zutreffende Jahressteuer er- mittelt werden. Um dem Jahresergebnis möglichst nahe zu kommen, ste- hen den Ehegatten zwei Steuerklassenkombinationen zur Wahl:

Die Steuerklassenkombination IV/IV geht davon aus, dass die Ehegatten ungefähr gleich viel verdienen. Sie führt regelmäßig dann zu einer Steuer- überzahlung, wenn die Arbeitslöhne der Ehegatten unterschiedlich hoch sind. Zuviel gezahlte Steuer wird nach Ablauf des Jahres vom Finanzamt erstattet, wenn die Veranlagung zur Einkommensteuer beantragt wird.

Die Steuerklassenkombination III/V ist so gestaltet, dass die Summe der Steuerabzugsbeträge für beide Ehegatten in etwa der gemeinsamen Jahres- steuer entspricht, wenn der in Steuerklasse III eingestufte Ehegatte 60 v.H., der in Steuerklasse V eingestufte Ehegatte 40 v.H. des gemeinsam zu ver- steuernden Einkommens erzielt. Bei dieser Steuerklassenkombination ist die Überprüfung der gezahlten Steuer durch das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zwingend vorgeschrieben (Pflichtver- anlagung); zu wenig gezahlte Steuer wird nacherhoben, zuviel gezahlte Steuer wird erstattet.

Steuerklassenwechsel bei Ehegatten

Sind Sie und Ihr Ehegatte bisher schon als Arbeitnehmer tätig, so trägt die Gemeinde auf Ihren Lohnsteuerkarten die Steuerklasse ein, die auf Ihren Lohnsteuerkarten 2008 bescheinigt war. Diese Steuerklasseneintragung können Sie vor dem 1. Januar 2009 von der Gemeinde, welche die Lohn- steuerkarte ausgestellt hat, ändern lassen. Einen Steuerklassenwechsel im Laufe des Jahres 2009 können Sie gemeinsam mit Ihrem Ehegatten unter Vorlage beider Lohnsteuerkarten bei der Gemeinde einmal, und zwar spä- testens bis zum 30. November 2009, beantragen. In Fällen, in denen im Laufe des Jahres 2009 ein Ehegatte aus dem Dienstverhältnis ausscheidet oder verstirbt, kann bis zum 30. November 2009 bei der Gemeinde auch noch ein weiteres Mal der Steuerklassenwechsel beantragt werden. Das gleiche gilt, wenn Sie oder Ihr Ehegatte nach vorangegangener Arbeitslosig- keit wieder ein Dienstverhältnis eingehen, oder wenn Sie sich von Ihrem Ehegatten im Laufe des Jahres auf Dauer getrennt haben. Der Steuerklas- senwechsel kann nur mit Wirkung vom Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats vorgenommen werden.

Auswirkungen der Steuerklassen auf Lohnersatzleistungen

Denken Sie bitte daran, dass die Steuerklassenkombination auch die Höhe von Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld, Mut- terschaftsgeld) oder die Höhe des Lohnanspruchs bei Altersteilzeit beein- flussen kann. Beziehen Sie bereits derartige Leistungen oder rechnen Sie in absehbarer Zeit mit deren Inanspruchnahme, informieren Sie sich beim zuständigen Träger der Lohnersatzleistungen (Agentur für Arbeit, Kranken- kasse) oder bei Ihrem Arbeitgeber über die Auswirkungen eines Steuer- klassenwechsels.

Durch Freibeträge Steuern sparen

Vor einer Weitergabe der Lohnsteuerkarte an den Arbeitgeber sollten Sie auch prüfen, ob ein Freibetrag, z. B. wegen erhöhter Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlicher Belastungen, eingetragen werden kann. Hierbei sind folgende Änderungen, die für die Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte 2009 von Bedeutung sind, zu be- achten:

– Kinder über 25 Jahren können grundsätzlich nicht mehr auf der Lohn- steuerkarte eingetragen werden

– Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Ar- beitsstätte sind keine Werbungskosten mehr; ab dem 21. Entfernungs- kilometer können die Aufwendungen aber wie Werbungskosten be- rücksichtigt werden

– der Abzug von Kinderbetreuungskosten ist bereits ab dem Kalender- jahr 2006 neu geregelt worden

– die Abzugsmöglichkeiten für haushaltsnahe Dienstleistungen/Hand- werkerleistungen sind seit dem Kalenderjahr 2006 erweitert worden.

Beachten Sie bei Ihrem Antrag auf Eintragung eines Freibetrages auf die Lohnsteuerkarte bitte die Antragsgrenze von jährlich 600 Euro. Zur Ein- tragung eines Freibetrages müssen Ihre Aufwendungen diese Grenze über- steigen. Für die Feststellung, ob die Antragsgrenze überschritten wird, dürfen die wie Werbungskosten abziehbaren Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte und die Werbungs- kosten nicht in voller Höhe, sondern nur mit dem Betrag angesetzt werden, der den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro (Ausnahme: Kinderbe- treuungskosten) oder den Pauschbetrag bei Versorgungsbezügen von 102 Euro übersteigt. Diese Antragsgrenze gilt nicht für die Eintragung der Pausch- beträge aufgrund einer Behinderung, des Freibetrages für haushaltsnahe Beschäftigungen/Dienstleistungen/Handwerkerleistungen, der Freibeträge wegen negativer Einkünfte aus anderen Einkunftsarten, des Freibetrages bei Steuerklasse VI sowie der Freibeträge für Kinder in Sonderfällen.

Arbeitnehmer, die Arbeitslohn aus mehreren Dienstverhältnissen nebenein- ander beziehen, können auf der Lohnsteuerkarte mit der Steuerklasse VI einen Freibetrag eintragen lassen, wenn für den voraussichtlichen Jahres- arbeitslohn aus dem ersten Dienstverhältnis nach einer Hochrechnung noch keine Lohnsteuer anfällt. In gleicher Höhe wird auf der Lohnsteuer- karte für das erste Dienstverhältnis (Steuerklasse I bis V) jedoch ein Hinzu- rechnungsbetrag eingetragen, der ggf. mit einem auf dieser Lohnsteuer- karte bereits eingetragenen oder noch einzutragenden Freibetrag zu ver- rechnen ist.

Wer einen Freibetrag auf der Lohsteuerkarte eintragen lässt, ist verpflichtet nach Ablauf des Kalenderjahres eine Einkommensteuererklärung abzuge- ben. Ausgenommen sind die Fälle, in denen lediglich der Pauschbetrag für behinderte Menschen, der Pauschbetrag für Hinterbliebene oder der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Sonderfällen eingetragen oder die Kinderfreibetragszahl geändert worden ist.

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Alle Anträge sind an das Finanzamt zu richten, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Bei mehreren Wohnungen ist der Wohnsitz maßgebend, an dem Sie sich vorwiegend aufhalten. Bei mehrfachem Wohnsitz der Ehegatten, ist der Wohnsitz maßgebend, an dem sich die Familie vorwiegend aufhält.

Besteuerung des Arbeitslohns bei geringfügiger Beschäftigung Der Arbeitslohn aus einer geringfügigen Beschäftigung von bis zu 400 Euro monatlich (Mini-Job bzw. haushaltsnaher Mini-Job) unterliegt ausnahmslos dem Lohnsteuerabzug, entweder pauschal oder nach den Merkmalen der Lohnsteuerkarte. Bei der Pauschalversteuerung müssen Sie Ihrem Arbeitgeber keine Lohnsteuerkarte vorlegen. Wegen der abgel- tenden Wirkung bleibt der pauschal versteuerte Arbeitslohn aus der ge- ringfügigen Beschäftigung bei der Einkommensteuerveranlagung außer Ansatz. Wird von der Pauschalversteuerung kein Gebrauch gemacht, muss der Arbeitgeber sich vom Arbeitnehmer eine Lohnsteuerkarte vorlegen lassen und die einzubehaltenden Steuerabzugsbeträge (Lohnsteuer, Solida- ritätszuschlag und etwaige Kirchensteuer) anhand der hierauf eingetrage- nen Merkmale ermitteln. Nähere Auskünfte zur steuer- und sozialversiche- rungsrechtlichen Behandlung von geringfügigen Beschäftigungen erhal- ten Sie in der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales herausge- gebenen Broschüre „Geringfügige Beschäftigung und Beschäftigung in der Gleitzone“ sowie im Internet unter: http://www.bmas.bund.de und http:/

/www.minijob-zentrale.de.

Kinder auf der Lohnsteuerkarte

Im laufenden Jahr wird nur Kindergeld gezahlt. Kinderfreibeträge sowie der Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf sind bei der Berechnung der Lohnsteuer grundsätzlich nicht berücksichtigt.

Die Kinderfreibeträge wirken sich jedoch auf die Höhe des Solidaritätszu- schlags und der Kirchensteuer aus. Damit der Arbeitgeber diese Abzugs- beträge richtig berechnen kann, wird auf der Lohnsteuerkarte die Zahl der Kinderfreibeträge bescheinigt.

Kinder unter 18 Jahren

Im Inland ansässige Kinder, die am 1. Januar 2009 das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Kinder, die nach dem 1. Januar 1991 geboren sind), werden grundsätzlich von der Gemeinde auf der Lohnsteuerkarte berück- sichtigt. Beantragen Sie die Berücksichtigung eines im Inland ansässigen Kindes unter 18 Jahren, das nicht bei Ihnen mit Wohnung gemeldet ist, müssen Sie Ihrem Antrag eine steuerliche Lebensbescheinigung für dieses Kind beifügen. Die steuerliche Lebensbescheinigung fordern Sie bitte von der Gemeinde an, in der das Kind gemeldet ist.

Kinder über 18 Jahre

Kinder, die am 1. Januar 2009 das 18. Lebensjahr vollendet haben (Kinder, die vor dem 2. Januar 1991 geboren sind), werden nur auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen durch das Finanzamt auf der Lohnsteuer- karte eingetragen.

Kirchensteuer

Auf Ihrer Lohnsteuerkarte ist unter „Kirchensteuerabzug“ eine Abkürzung für Ihre Religionsgemeinschaft eingetragen. Gehören Sie keiner Religions- gemeinschaft an, für die Kirchensteuer von den Finanzämtern erhoben wird, so sind zwei Striche „- -“ eingetragen.

Neben Ihrer Religionsgemeinschaft wird eine Abkürzung für die Religions- gemeinschaft Ihres Ehegatten nur dann eingetragen, wenn dieser einer anderen erhebungsberechtigten Religionsgemeinschaft angehört. Aus der Nichteintragung des Kirchensteuermerkmals für Ihren Ehegatten kann nicht geschlossen werden, dass dieser keiner Religionsgemeinschaft angehört.

Wo verbleibt die Lohnsteuerkarte, wenn das Jahr 2009 abgelaufen ist?

Arbeitgeber mit maschineller Lohnabrechnung sind verpflichtet, bestimmte Eintragungen aus dem Lohnkonto durch Datenfernübertragung an die Finanzverwaltung elektronisch zu übermitteln (elektronische Lohnsteuer- bescheinigung). Damit Sie wissen, welche Beträge an Ihr Finanzamt über- mittelt wurden, erhalten Sie einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuer-

befindet, z. B. weil Sie am Ende des Kalenderjahres nicht in einem Dienst- verhältnis standen, so senden Sie die Lohnsteuerkarte – falls sie nicht ohne- hin Ihrer Einkommensteuererklärung beizufügen ist – bis zum 31. Dezem- ber 2010 dem Finanzamt zu.

Antragsveranlagung

Haben Sie zuviel Lohnsteuer gezahlt, weil Sie z. B. nicht das ganze Jahr in einem Dienstverhältnis gestanden haben oder weil Sie Aufwendungen hatten, die Sie im Ermäßigungsverfahren nicht vorab geltend machen konn- ten, dann beantragen Sie für das abgelaufene Jahr 2009 bei Ihrem Finanz- amt die Veranlagung zur Einkommensteuer durch Abgabe einer Einkom- mensteuererklärung. Die bisherige nicht verlängerbare zweijährige An- tragsfrist gibt es nicht mehr.*) Bitte beachten Sie aber die nicht verlänger- bare vierjährige Festsetzungsfrist für die Einkommensteuerveranlagung.

Der Antrag für die Einkommensteuerveranlagung 2009 kann nur bis zum 31. Dezember 2013 gestellt werden kann.

Die Einkommensteuererklärungsvordrucke mit einer ausführlichen Anlei- tung sind nach Ablauf des Jahres im Internet unter http://www.finanz- amt.brandenburg.de kostenlos abrufbar. Sie liegen zudem im Finanzamt zur Abholung bereit.

___________________________________________________________________

*) Dies gilt erstmals für Anträge auf Veranlagung ab dem Veranlagungszeit- raum 2005 sowie in Fällen, in denen bis zum 28. Dezember 2007 über einen Antrag auf Veranlagung noch nicht bestandskräftig entschieden ist.

Sie können Ihre Erklärung aber auch elektronisch abgeben. Die dafür erforderliche Software stellt Ihnen Ihr Finanzamt gerne auf CD-ROM zur Verfügung. Im Übrigen wird die Software auch unter http://www.elsterfor- mular.de zum Download bereitgestellt.

Pflichtveranlagung

In bestimmten Fällen sind Arbeitnehmer verpflichtet, eine Einkommen- steuerklärung abzugeben. Für die Einkommensteuererklärung 2009 gilt eine Abgabefrist bis zum 31. Mai 2010, die allerdings verlängert werden kann. Hier nun einige Beispiele für die Pflicht zur Abgabe einer Einkom- mensteuererklärung:

– Sie oder Ihr Ehegatte haben steuerfreie, aber dem Progressionsvorbe- halt unterliegende Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Kran- kengeld), Aufstockungsbeträge bei Altersteilzeit oder ausländische Einkünfte von mehr als 410 Euro erhalten;

– das Finanzamt hat Ihnen auf der Lohnsteuerkarte einen Freibetrag eingetragen; das gilt nicht, wenn lediglich der Pauschbetrag für be- hinderte Menschen, der Pauschbetrag für Hinterbliebene, der Entlas- tungsbetrag für Alleinerziehende in Sonderfällen (verwitwete Allein- erziehende mit Steuerklasse III) eingetragen oder die Kinderfreibetrags- zahl geändert worden ist;

– Ihnen und Ihrem Ehegatten hat die Gemeinde Lohnsteuerkarten mit der Steuerklassenkombination III/V ausgestellt;

– Sie oder Ihr Ehegatte haben Arbeitslohn bezogen, der nach der Steuer- klasse VI besteuert wurde.

Noch Fragen?

Sollten Sie noch Fragen haben, wird Ihnen das Finanzamt und – soweit zuständig – Ihre Gemeinde weitere Auskünfte erteilen. Auch Ihr Arbeit- geber oder Ihre Berufsvertretung werden Ihnen in Lohnsteuerfragen behilf- lich sein können. Außerdem können Sie sich von den zur Hilfe in Steuer- sachen gesetzlich zugelassenen Personen oder Vereinigungen beraten lassen.

Sprechzeiten der brandenburgischen Finanzämter:

Montag bis Freitag, mindestens 8.00 - 12.00 Uhr. Die weiteren z.T. bis 18.00 Uhr gehenden Öffnungszeiten, können Sie im Internet abrufen oder telefonisch bei Ihrem zuständigen Finanzamt erfragen.

Referenzen

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