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Amtsblatt für die Gemeinde Schipkau Jg.16 Heft 5

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AMTSBLATT

für die

Gemeinde Schipkau

Jahrgang 16 Schipkau / OT Klettwitz, den 20.06.2008 Nr. 05

Herausgeber: Gemeinde Schipkau, Der Bürgermeister

Schulstraße 4 in 01998 Schipkau / OT Klettwitz

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2 Amtsblatt für die Gemeinde Schipkau

Inhaltsverzeichnis der amtlichen Bekanntmachungen und der sonstigen amtlichen Mitteilungen

Amtliche Bekanntmachung

1. Wahlen der Gemeindevertretung der Gemeinde Schipkau, des Ortsbeirats der Ortsteile

Annahütte, Drochow, Hörlitz, Klettwitz, Meuro und Schipkau am 28. September 2008 2

2. Die 1. NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG der Gemeinde Schipkau für das Haushaltsjahr 2008 5

Sonstige amtliche Mitteilung

2. Öffentliche Bekanntmachung des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“ 6

3. Bekanntmachung des Landkreises Oberspreewald Lausitz – Allgemeinverfügung 6

AMTLICHER TEIL

Beginn der amtlichen Bekanntmachungen

W A H L E N

der Gemeindevertretung der Gemeinde Schipkau, des Ortsbeirats der Ortsteile Annahütte, Drochow,

Hörlitz, Klettwitz, Meuro und Schipkau am 28. September 2008

Bekanntmachung der Wahlleiterin vom 03.06.2008 Gemäß §§ 26 und 64 Abs. 3 des Brandenburgischen Kommunal- wahlgesetzes (BbgKWahlG) und § 31 Abs. 2 und 3 der Brandenburgi- schen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) mache ich Folgen- des bekannt:

I. Wahltermine und Wahlzeit

Aufgrund der Verordnung über den Wahltag und die Wahlzeit der landesweiten Kommunalwahlen 2008 vom 4. Februar 2008 finden die Wahlen (Hauptwahlen)

- der Gemeindevertretung der Gemeinde Schipkau,

- des Ortsbeirats der Ortsteile Schipkau, Annahütte, Klettwitz, Hörlitz, Meuro und Drochow

am Sonntag, den 28. September 2008 in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt.

II. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen Nachdem der Minister des Innern die Wahltermine für die vorge- nannten Haupt- und Stichwahlen durch Rechtsverordnung bestimmt hat, fordere ich gemäß § 31 Abs. 2 Satz 3 BbgKWahlV auf, die Wahl- vorschläge für diese Wahlen möglichst frühzeitig einzureichen. Er- gänzend hierzu weise ich auf Folgendes hin:

A. WAHL ZUR GEMEINDEVERTRETUNG DER GEMEINDE SCHIPKAU

1. Anzahl der zu wählenden Gemeindevertreter Es sind insgesamt 18 Gemeindevertreter zu wählen.

2. Wahlkreise

Die Gemeindevertretung Schipkau hat durch Beschluss das Wahl- gebiet in einen Wahlkreis eingeteilt.

3. Wahlvorschlagsrecht und Einreichungsfrist

3.1 Wahlvorschläge können von Parteien, politischen Vereinigun- gen, Wählergruppen und Einzelbewerbern eingereicht werden.

Daneben können Parteien, politische Vereinigungen und Wählergruppen auch gemeinsam einen Wahlvorschlag als Lis- tenvereinigung einreichen. Sie dürfen sich jedoch bei jeder Wahl nur an einer Listenvereinigung beteiligen; die Beteiligung an einer Listenvereinigung schließt einen eigenständigen Wahl- vorschlag für dieselbe Wahl aus.

3.2 Die Wahlvorschläge sollten möglichst frühzeitig eingereicht wer- den. Sie müssen spätestens bis zum Donnerstag, den 21. Au- gust 2008, 12.00 Uhr, bei der

Wahlleiterin der Gemeinde Schipkau Schulstraße 4, 01998 Schipkau OT Klettwitz schriftlich eingereicht werden.

4. Besondere Anzeigepflicht für Listenvereinigungen

Die Absicht, sich zu einer Listenvereinigung zusammenzuschließen, ist der Wahlleiterin für die Gemeinde Schipkau durch die für das Wahlgebiet zuständigen Organe aller am Zusammenschluss Beteilig- ten spätestens bis zum Donnerstag, den 21. August 2008, 12.00 Uhr, schriftlich anzuzeigen. Die Erklärung der an dem Zusammenschluss beteiligten Gruppierungen muss bei Parteien oder politischen Ver- einigungen von mindestens zwei Mitgliedern des für das Wahlgebiet zuständigen Vorstands, darunter dem Vorsitzenden oder einem Stell- vertreter, bei Wählergruppen von dem Vertretungsberechtigten der Wählergruppe unterzeichnet sein.

5. Inhalt der Wahlvorschläge

5.1 Die Wahlvorschläge sollen nach dem Muster der Anlage 5a zu

§ 32 Abs. 1 Satz 1 BbgKWahlV eingereicht werden. Sie müssen enthalten

a) den Familiennamen, die Vornamen, den Beruf oder die Tä- tigkeit, den Tag der Geburt, den Geburtsort, die Staatsan- gehörigkeit und die Anschrift eines jeden Bewerbers in er- kennbarer Reihenfolge,

b) als Wahlvorschlag einer Partei oder politischen Vereinigung den vollständigen Namen der einreichenden Partei oder po- litischen Vereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese; der im Wahlvorschlag angegebene Name der Partei oder politischen Vereinigung muss mit dem Namen übereinstimmen, den diese im Lande führt, c) als Wahlvorschlag einer Wählergruppe den Namen der

einreichenden Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbe- zeichnung verwendet, auch diese; aus dem Namen muss hervorgehen, dass es sich um eine Wählergruppe handelt;

der Name und die etwaige Kurzbezeichnung dürfen nicht den Namen von Parteien oder politischen Vereinigungen oder deren Kurzbezeichnung enthalten,

d) als Wahlvorschlag einer Listenvereinigung den Namen der Listenvereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung ver- wendet, auch diese; zusätzlich sind die Namen und, sofern vorhanden, auch die Kurzbezeichnungen der an ihr betei- ligten Parteien, politischen Vereinigungen und Wähler- gruppen anzugeben,

e) den Namen des Wahlgebietes.

Der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers darf nur die unter Buchstabe a und e bezeichneten Angaben enthalten.

5.2 Jeder Wahlvorschlag muss mindestens einen Bewerber enthalten.

Ein wahlgebietsbezogener Wahlvorschlag darf höchstens 27 Bewerber enthalten.

5.3 Daneben soll der Wahlvorschlag Namen, Anschrift und Tele- kommunikationsanschluss der Vertrauensperson und der stell- vertretenden Vertrauensperson enthalten. Als Vertrauensper-

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son kann auch ein Bewerber benannt werden. Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, sind nur die Vertrauensperson und die stellvertretende Vertrauensperson, jede für sich, berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen.

5.4 Der Wahlvorschlag einer Partei oder politischen Vereinigung muss von mindestens zwei Mitgliedern des für das Wahlgebiet zuständigen Vorstandes, darunter dem Vorsitzenden oder einem Stellvertreter, unterzeichnet sein. Der Wahlvorschlag einer Wählergruppe muss von dem Vertretungsberechtigten unter- zeichnet sein. Die Vertretungsberechtigung ist auf mein Ver- langen nachzuweisen. Der Wahlvorschlag einer Listenvereini- gung muss von jeder an ihr beteiligten Partei, politischen Verei- nigung und Wählergruppe entsprechend unterzeichnet sein.

Der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers muss von diesem unterzeichnet sein.

5.5 Wichtige Beschränkungen

Jeder Bewerber darf nur auf einem Wahlvorschlag für die Wahl zur Gemeindevertretung der Gemeinde Schipkau benannt sein.

Der Bewerber auf dem Wahlvorschlag einer Partei darf nicht Mitglied einer anderen Partei sein, die mit einem eigenen Wahl- vorschlag zu dieser Wahl antritt.

6. Voraussetzungen für die Benennung als Bewerber

6.1 Die Benennung als Bewerber auf einem Wahlvorschlag einer Partei, politischen Vereinigung, Wählergruppe oder Listen- vereinigung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

a) Der Bewerber muss gemäß § 11 BbgKWahlG wählbar sein.

b) Der Bewerber muss durch eine Versammlung zur Aufstel- lung der Bewerber gemäß § 33 BbgKWahlG bestimmt worden sein (siehe Nummer 8).

c) Der Bewerber muss seiner Benennung auf dem Wahlvor- schlag schriftlich zustimmen. Die Zustimmung ist nach dem Muster der Anlage 7a zu § 32 Abs. 5 Nr. 1 BbgKWahlV abzugeben. Wird der Wahlvorschlag von einer Partei ein- gereicht, hat der Bewerber in der Zustimmungserklärung zudem seine Parteimitgliedschaften anzugeben oder zu erklären, dass er parteilos ist.

Die in Buchstabe a und c genannten Voraussetzungen gelten ferner für Einzelbewerber.

6.2 Zur Wählbarkeit

6.2.1 Wählbarkeit von Deutschen

Gemäß § 11 Abs. 1 BbgKWahlG sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes wählbar, die - am 28. September 2008 das 18. Lebensjahr vollendet haben und - seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ihren ständigen

Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Ein Deutscher ist nach § 11 Abs. 2 BbgKWahlG nicht wählbar, wenn er - gemäß § 9 BbgKWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder - infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur

Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

6.2.2 Wählbarkeit von Unionsbürgern

Gemäß § 11 Abs. 1 BbgKWahlG sind wählbar auch alle Staatsange- hörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ir- land, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Öster- reich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Republik Zypern), die - am 28. September 2008 das 18. Lebensjahr vollendet haben und - seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ihren ständigen

Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Ein Unionsbürger ist nach § 11 Abs. 3 BbgKWahlG nicht wählbar, wenn er

- gemäß § 9 BbgKWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder - infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder

- infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung im Herkunftsmitgliedstaat die Wählbarkeit nicht besitzt.

6.3 Mit dem Wahlvorschlag ist der Wahlleiterin für jeden Bewerber eine Bescheinigung der Wahlbehörde nach dem Muster der Anlage 8a zu § 32 Abs. 5 Nr. 2 BbgKWahlV einzureichen, dass der vorgeschlagene Bewerber wählbar ist.

Unionsbürger, die schriftlich ihre Zustimmung zur Kandidatur erklärt haben, müssen mir mit der Bescheinigung nach Satz 1 zusätzlich eine Versicherung an Eides statt nach dem Muster der Anlage 8c zu § 32 Abs. 5 Nr. 3 BbgKWahlV über ihre Staatsan- gehörigkeit und darüber vorlegen, dass sie in ihrem Herkunfts- mitgliedstaat nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.

7. Zur Aufstellung der Bewerber gemäß § 33 BbgKWahlG 7.1 Die Bewerber einer Partei oder politischen Vereinigung und

ihre Reihenfolge müssen in einer Versammlung der zum Zeit- punkt ihres Zusammentritts im gesamten Wahlgebiet wahlbe- rechtigten Mitglieder der Partei oder politischen Vereinigung in geheimer Abstimmung bestimmt worden sein (Mitgliederver- sammlung). Dies kann auch durch Delegierte geschehen, die von den Mitgliedern (Satz 1) aus ihrer Mitte in geheimer Wahl hier- zu besonders gewählt worden sind (Delegiertenversammlung).

7.2 Wenn die Partei oder politische Vereinigung im Wahlgebiet keine Organisation hat, können die Bewerber und ihre Reihen- folge auch durch die im gesamten Amtsgebiet wahlberechtigten Mitglieder der Partei oder politischen Vereinigung oder deren Delegierte oder durch die für die Wahl zum Kreistag des Land- kreises Oberspreewald- Lausitz wahlberechtigten Mitglieder der Partei oder politischen Vereinigung oder deren Delegierte be- stimmt werden.

7.3 Die Bewerber einer Wählergruppe und ihre Reihenfolge müssen in einer Versammlung der zum Zeitpunkt ihres Zusammentritts im gesamten Wahlgebiet wahlberechtigten Mitglieder der Wählergruppe (Mitgliederversammlung) oder, wenn die Wähler- gruppe nicht mitgliedschaftlich organisiert ist, in einer Versamm- lung der zum Zeitpunkt ihres Zusammentritts im gesamten Wahl- gebiet wahlberechtigten Anhänger der Wählergruppe (Anhän- gerversammlung) in geheimer Abstimmung bestimmt worden sein. Dies kann auch durch Delegierte geschehen, die von den Mitgliedern oder Anhängern (Satz 1) aus ihrer Mitte in geheimer Wahl hierzu besonders gewählt worden sind (Delegiertenver- sammlung). Die Ausführungen zu Nummer 8.2 gelten für mitgliedschaftlich organisierte Wählergruppen entsprechend.

7.4 Die Bewerber einer Listenvereinigung und ihre Reihenfolge müssen in einer gemeinsamen Mitglieder- oder Delegiertenver- sammlung in geheimer Abstimmung bestimmt worden sein; im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 33 BbgKWahlG sinngemäß.

7.5 Zu den Versammlungen sind die Mitglieder, Anhänger oder Delegierten von dem zuständigen Vorstand der Partei oder politischen Vereinigung oder dem Vertretungsberechtigten der Wählergruppe mit einer mindestens dreitägigen Frist entweder einzeln oder durch öffentliche Ankündigung zu laden.

7.6 Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist für die geheime Wahl der Bewerber und der Delegierten für die Dele- giertenversammlung vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm der Versamm- lung in angemessener Zeit vorzustellen. In der Versammlung müssen sich mindestens drei Mitglieder, Anhänger oder Dele- gierte an der Abstimmung beteiligen.

7.7 Über die Mitglieder-, Anhänger- oder Delegiertenversammlung ist eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 9a zu § 32 Abs. 5 Nr. 4 BbgKWahlV zu fertigen, die dem Wahlvorschlag beizufügen ist. Aus der Niederschrift muss die Art, der Ort und die Zeit der Versammlung, die Form der Einladung, die Anzahl der erschienenen Mitglieder, Anhänger oder Delegierten sowie

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4 Amtsblatt für die Gemeinde Schipkau das Ergebnis der geheimen Wahl hervorgehen. Hierbei haben

der Leiter der Versammlung und zwei von der Versammlung bestimmte Teilnehmer an Eides statt zu versichern, dass die gesetzlichen Mindestanforderungen an eine demokratische Kandidatenaufstellung gemäß § 33 Abs. 5 BbgKWahlG beachtet worden sind.

8. Unterstützungsunterschriften

8.1 Befreiung von dem Erfordernis von Unterstützungsunter- schriften

8.1.1 Wahlvorschläge von Parteien und politischen Vereinigungen, die am 7. März 2008 aufgrund eines zurechenbaren Wahlvor- schlags im 16. Deutschen Bundestag oder 4. Landtag Branden- burg durch mindestens einen im Land Brandenburg gewählten Abgeordneten oder im Kreistag des Landkreises Oberspreewald Lausitz durch mindestens einen Kreistagsabgeordneten oder in der Gemeindevertretung Schipkau durch mindestens einen Ge- meindevertreter seit der letzten Wahl ununterbrochen vertreten sind, sind von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften befreit.

8.1.2 Wahlvorschläge von Wählergruppen, die am 7. März 2008 aufgrund eines zurechenbaren Wahlvorschlags im Kreistag des Landkreises Oberspreewald Lausitz durch mindestens einen Kreistagsabgeordneten oder in der Gemeindevertretung Schip- kau durch mindestens einen Gemeindevertreter seit der letzten Wahl ununterbrochen vertreten sind, sind von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften befreit.

8.1.3 Das Erfordernis von Unterstützungsunterschriften gilt ferner nicht für Listenvereinigungen, wenn mindestens eine der an ihr beteiligten Gruppierungen wenigstens eine der in Nummer 8.1.1 oder 8.1.2 genannten Voraussetzungen für die Befreiung von diesem Erfordernis erfüllt.

8.1.4 Wahlvorschläge von Einzelbewerbern, die am 7. März 2008 aufgrund eines Einzelwahlvorschlags im Kreistag des Landkrei- ses Oberspreewald Lausitz oder in der Gemeindevertretung Schipkau vertreten sind, sind von dem Erfordernis von Unter- stützungsunterschriften befreit.

8.2 Wichtige Hinweise

8.2.1 Dem Wahlvorschlag einer Partei, einer politischen Vereinigung, einer Wählergruppe, einer Listenvereinigung oder eines Einzel- bewerbers, die oder der nicht nach der vorstehenden Nummer 8.1 von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften be- freit ist, sind

- im Falle eines wahlgebietsbezogenen Wahlvorschlags mindes- tens 10 Unterstützungsunterschriften von im Wahlgebiet wahl- berechtigten Personen beizufügen.

8.2.2 Die persönliche, überprüfbare Unterstützungsunterschrift der wahlberechtigten Person ist spätestens bis zum Mittwoch, den 20. August 2008, 16.00 Uhr, bei der Wahlbehörde der Ge- meinde Schipkau, Schulstraße 4, 01998 Schipkau OT Klettwitz zu leisten.

Die Unterstützungsunterschrift kann auch bei einem ehrenamt- lichen Bürgermeister im Land, vor einem Notar oder einer an- deren zur Beglaubigung von Unterschriften ermächtigten Stelle geleistet werden. Die hierzu von mir auf Anforderung ausge- gebenen Unterschriftenlisten (siehe Nummer 8.2.3) sind der Wahlbehörde spätestens bis zum Mittwoch, den 20. August 2008, 16.00 Uhr, vorzulegen.

Die erforderlichen Unterstützungsunterschriften sind auf den von mir aufgelegten oder ausgegebenen amtlichen Formblät- tern für Unterschriftenlisten nach dem Muster der Anlage 6 zu

§ 32 Abs. 4 Nr. 3 BbgKWahlV unter Beachtung folgender Vor- schriften zu erbringen:

8.2.3 Die Formblätter werden von mir auf Anforderung des Wahlvorschlagsträgers sofort bei der Wahlbehörde aufgelegt.

Bei der Anforderung sind Familien- und Vornamen sowie An- schrift eines jeden Bewerbers in erkennbarer Reihenfolge an- zugeben. Daneben ist beim Wahlvorschlag einer Partei, politi- schen Vereinigung, Wählergruppe oder Listenvereinigung deren Name und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet,

auch diese, anzugeben. Außerdem hat der Wahlvorschlags- träger durch schriftliche Erklärung zu bestätigen, dass die Be- werber und ihre Reihenfolge gemäß § 33 BbgKWahlG bestimmt worden sind, oder eine Ausfertigung der Niederschrift über die Bestimmung der Bewerber und ihrer Reihenfolge vorzulegen.

Beim Wahlvorschlag einer Listenvereinigung sind ferner auch die Namen, und, sofern vorhanden, die Kurzbezeichnungen der an ihr beteiligten Gruppierungen anzugeben.

Beim Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers ist die Bezeich- nung „Einzelwahlvorschlag“ anzugeben.

Auf Anforderung des Wahlvorschlagsträgers werde ich unter den vorgenannten Voraussetzungen auch amtliche Formblät- ter für die Unterzeichnung des Wahlvorschlags bei einem eh- renamtlichen Bürgermeister im Land, vor einem Notar oder bei einer anderen zur Beglaubigung ermächtigten Stelle ausgeben.

8.2.4 Wahlvorschläge von Parteien, politischen Vereinigungen, Wäh- lergruppen oder Listenvereinigungen dürfen erst nach der Be- stimmung der Bewerber und ihrer Reihenfolge nach § 33 BbgKWahlG unterzeichnet werden. Vorher geleistete Unter- stützungsunterschriften sind ungültig.

8.2.5 Eine wahlberechtigte Person darf nur jeweils einen Wahlvor- schlag für die Wahl zur Gemeindevertretung der Gemeinde Schipkau unterzeichnen. Hat eine Person für diese Wahl mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnet, so sind sämtliche von ihr für diese Wahl geleisteten Unterstützungsunterschriften ungültig.

8.2.6 Die Wahlberechtigung muss zum Zeitpunkt der Unterzeich- nung gegeben sein. Die Unterzeichnung des Wahlvorschlags durch die Bewerber selbst ist unzulässig.

8.2.7 Neben der Unterschrift sind Familien- und Vornamen, Tag der Geburt und Anschrift der unterzeichnenden Person sowie das Datum der Unterschriftsleistung anzugeben. Die unterzeichnende Person hat sich vor der Unterschriftsleistung auszuweisen. Die Zu- rücknahme gültiger Unterstützungsunterschriften ist wirkungslos.

8.2.8 Eine wahlberechtigte Person, die wegen einer körperlichen Behinderung einer Hilfe bei der Unterschriftsleistung bedarf, kann eine Person ihres Vertrauens (Hilfsperson) bestimmen, die die Unterschriftsleistung vornimmt. Eine wahlberechtigte Person, die wegen einer Behinderung nicht in der Lage ist, die Wahlbe- hörde aufzusuchen, kann auf Antrag die Unterstützungsunter- schrift durch Erklärung vor einem Beauftragten der Wahlbehör- de ersetzen. Der Antrag kann bis Montag, den 18. August 2008, 16.00 Uhr, schriftlich bei der Wahlbehörde gestellt werden.

8.2.9 Die Wahlbehörde hat für alle wahlberechtigten Unterzeichner, die die Unterstützungsunterschrift auf der von mir aufgelegten oder ausgegebenen Unterschriftenliste leisten, zu vermerken, dass sie im Wahlgebiet zum Zeitpunkt ihrer Unterschriftsleistung wahlberechtigt sind.

9. Mängelbeseitigung

Nach Ablauf der Einreichungsfrist am 21. August 2008, 12.00 Uhr, können Mängel, die sich auf die Zahl und Reihenfolge der Bewerber beziehen, nicht mehr behoben und fehlende Unterstützungsunter- schriften nicht mehr beigebracht werden. Das Gleiche gilt, wenn der Bewerber so mangelhaft bezeichnet ist, dass seine Identität nicht feststeht. Sonstige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, können bis zu der Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge (§ 37 Abs. 1 BbgKWahlG) beseitigt werden.

10. Zulassung der Wahlvorschläge

Der Wahlausschuss beschließt am 28.08.2008 in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der Wahlvorschläge. Im Übrigen wird auf § 37 BbgKWahlG und §§ 38 und 39 BbgKWahlV verwiesen.

B. Wahl der Ortsbeiräte der Ortsteile Annahütte, Drochow, Klettwitz, Hörlitz, Meuro und Schipkau

Die Ausführungen zu Buchstabe A Nr. 3, 4, 6.1, 6.3 bis 6.5, 7, 8.1, 8.3 bis 8.7, 10 und 11 zur Wahl der Gemeindevertretung der Ge- meinde Schipkau gelten für die Wahl der Ortsbeiräte der Ortsteile mit folgenden Maßgaben sinngemäß:

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1. Wahlgebiet für die Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Schip- kau ist das Gebiet dieses Ortsteils.

2. Anzahl der zu wählenden Ortsbeiratsmitglieder:

- im Ortsteil Annahütte: 3 - im Ortsteil Drochow: 3 - im Ortsteil Hörlitz: 3 - im Ortsteil Klettwitz: 3 - im Ortsteil Meuro: 3 - im Ortsteil Schipkau: 3

3. Jeder Wahlvorschlag darf höchstens 4 Bewerber enthalten.

4. Wählbar sind alle Personen, die nach § 11 BbgKWahlG wählbar sind und im jeweiligen Ortsteil ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

5. Die in der Gemeinde Schipkau wahlberechtigten Mitglieder der Partei, politischen Vereinigung oder Wählergruppe oder deren Delegierte können auch die Bewerber und ihre Reihenfolge für die Wahl zu den Ortsbeiräten der Ortsteile bestimmen, sofern die Anzahl der im Ortsteil wahlberechtigten Mitglieder der Partei, politischen Vereinigung oder Wählergruppe nicht zur Durch- führung einer Mitgliederversammlung ausreicht. In dem Falle, dass selbst die Anzahl der in der Gemeinde Schipkau wahlbe- rechtigten Mitglieder nicht für die Durchführung einer Mitglieder- versammlung ausreicht, gelten die Ausführungen zu Buchstabe A Nr. 7.2 entsprechend.

6. Dem Wahlvorschlag einer Partei, einer politischen Vereinigung, einer Wählergruppe, einer Listenvereinigung oder eines Einzel- bewerbers, die oder der nicht von dem Erfordernis von Unter- stützungsunterschriften befreit ist, sind mindestens

- im Ortsteil Annahütte: 5 - im Ortsteil Drochow: 3 - im Ortsteil Hörlitz: 5 - im Ortsteil Klettwitz: 5 - im Ortsteil Meuro: 5 - im Ortsteil Schipkau: 10

Unterstützungsunterschriften beizufügen.

Von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften sind auch die Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen befreit, die am 7. März 2008 aufgrund eines zurechenbaren Wahlvorschlags im Ortsbeirat des jeweiligen Ortsteils durch mindestens ein Mitglied seit der letzten Wahl ununterbrochen vertreten sind. Entsprechendes gilt für Einzelbewerber, die auf- grund eines Einzelwahlvorschlags im Ortsbeirat vertreten sind, sowie für Listenvereinigungen, wenn mindestens eine der an ihr beteiligten Gruppierungen die eingangs genannte Voraus- setzung erfüllt.

Im Übrigen gelten die Ausführungen zu Buchstabe A Nr. 8.1.1 bis 8.1.4, 8.2.2 bis 8.2.5 und 8.2.7 bis 8.2.10 sinngemäß.

III. Vordrucke für die Einreichung von Wahlvorschlägen Die für die Einreichung von Wahlvorschlägen erforderlichen Vor- drucke werden von der Wahlbehörde beschafft und können bei der Wahlbehörde der Gemeinde Schipkau angefordert werden.

Schipkau OT Klettwitz, den 03.06.2008 Lars Rosenau

stellv. Wahlleiter für die Gemeinde Schipkau

Die 1. NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG der Gemeinde Schipkau für das Haushaltsjahr 2008

Aufgrund des § 76 ff der Gemeindeordnung (GO) für das Land Bran- denburg in der Neufassung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S. 154) zuletzt geändert durch Artikel 15 des 1 Brandenburgischen Büro- kratieabbaugesetzes (1. BbgBAG ) vom 28. Juni 2006 (GVBl. I S. 74) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Schip- kau vom 19.06.2008 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden:

erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl.

der Nachträge gegenüber

bisher nunmehr

festgesetzt auf

Euro Euro Euro Euro

1. im Verwaltungs- haushalt

die Einnahmen 421.100,00 – 7.828.400,00 8.249.500,00 die Ausgaben 421.100,00 – 7.828.400,00 8.249.500,00 ______________________________________________________________________________

2. im Vermögens- haushalt

die Einnahmen 664.800,00 – 1.790,600,00 2.455.400,00 die Ausgaben 664.800,00 – 1.790.600,00 2.455.400,00

§ 2 Es werden festgesetzt :

von bisher auf

Euro Euro

______________________________________________________________________________

1. der Gesamtbetrag der Kredite 0 unverändert

davon für Zwecke der Umschuldung 0 unverändert ______________________________________________________________________________

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichungsermächtigungen 0 unverändert

______________________________________________________________________________

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite 1.100.000 unverändert

§ 3

Die Hebesätze der Realsteuern bleiben unverändert.

Aufgestellt gemäß Festgestellt gemäß

§ 78 Abs.1 GO Bbg. § 78 Abs.1 GO Bbg Schipkau OT Klettwitz, Schipkau OT Klettwitz,

den 19.05.2008 den 28.05.2008

Johannsohn Heinze

Amtsleiterin Finanzen/ Bürgermeister allg. Verwaltung

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Schipkau enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Die Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde erfolgte am 20.06.2008.

Schipkau OT Klettwitz, den 20.06.2008 Heinze

Bürgermeister

Die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Schipkau und die ent- sprechenden Anlagen können während der Öffnungszeiten der Gemeinde Schipkau im Verwaltungsgebäude Klettwitz, Schulstraße 4, Zimmer 15, Kämmerei, eingesehen werden.

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6 Amtsblatt für die Gemeinde Schipkau Landkreis Oberspreewald Lausitz

Der Landrat

Vollzug des Tierseuchengesetzes,

der EG-Blauzungenbekämpfung- Durchführungsverordnung Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz

erlässt folgende Allgemeinverfügung:

1. Jeder Halter von Rindern, Schafen oder Ziegen ist verpflichtet, die Tiere seines Bestandes mit einem vom Veterinär- und Lebens- mittelüberwachungsamt (VLÜA) des Landkreises Oberspree- wald-Lausitz an die praktischen Tierärzte im Landkreis abgege- benen inaktivierten Impfstoff gegen den Erreger der Blauzungen- krankheit impfen zu lassen.

1.1. Zu diesem Zweck hat sich der Tierhalter mit einem für seinen Betrieb bzw. seinen Wohnort amtlich beauftragten praktischen Tierarzt in Verbindung zu setzen und einen Impftermin kurzfristig nach Verfügbarkeit des Impfstoffes zu vereinbaren. Voraussichtlich wird der Impfstoff zur Imp- fung von Schafen und Ziegen ab dem 30.05.2008, derjenige zur Impfung der Rinder ab dem 27.06.2008 zur Verfügung stehen. Die Impfung selbst sollte spätestens innerhalb eines Monats nach Verfügbarkeit des Impfstoffes abgeschlossen sein.

1.2. Zu impfen sind alle Rinder, Schafe und Ziegen ab einem Alter von über 3 Monaten, wobei bei den Rindern nach drei Wochen eine Wiederholungsimpfung nötig ist. Zu beachten ist, dass der Impfschutz für Schafe und Ziegen 1 Jahr besteht, der Impfschutz für Rinder mit dem derzeitigen Impfstoff nur 6 Monate anhält.

1.3. Ausnahmen von dieser generellen Pflichtimpfung sind nur auf schriftlichen Antrag an das VLÜA möglich und können nur in eng begrenzten Einzelfällen (beispielsweise kurzfristige Schlachtung) gewährt werden.

2. Der Halter der zu impfenden Tiere hat den Impftierarzt in aus- reichender Weise zu unterstützen (Bereitstellung und Fixieren der Tiere, persönliche Anwesenheit oder die eines Beauftrag- ten, Tierkennzeichnung, Vorlage von Bestandsregister oder HIT- Registerauszug (Rind).

3. Die Tierhalter übergeben kurzfristig nach erfolgter Impfung dem VLÜA die jeweils ausgestellten Impfbescheinigungen und Rinder- halter zusätzlich die HIT-Registerauszüge, auf denen die geimpf- ten Einzeltiere gekennzeichnet sind.

4. Die Impftierärzte stellen den Tierhaltern die Impfung in Rechnung und händigen den Haltern eine Impfbescheinigung aus.

4.1. Der Impfstoff wird aus öffentlichen Mitteln finanziert.

4.2. Die Berechnung der Impfung gegenüber den Tierhaltern erfolgt nach einer landeseinheitlichen Gebührenfestlegung.

Die Halter erhalten den Nettobetrag der gezahlten Gebühren auf Antrag von der Tierseuchenkasse als Beihilfe erstattet, sofern sie dort ihrer Melde- und Beitragspflicht nachgekom- men sind.

4.3. Vom VLÜA wird den Tierhaltern ein formgebundener Bei- hilfeantrag zur Verfügung gestellt. Dem Antrag an die Tier- seuchenkasse ist vom Tierhalter die entsprechende Tierarzt- rechnung, ein Zahlbeleg und die Impfbescheinigung (je- weils in Kopie möglich) beizufügen.

5. Das VLÜA dokumentiert die Impfstoffbereitstellung, anhand der Impfbescheinigungen und HIT-Registerauszüge die Impfdurch- führung für den Bestand und die Einzeltiere (Rind) und über- wacht generell die Einhaltung der Impfanordnung.

5.1. Bei Nichtdurchführung von Impfungen oder fehlender Be- standsanzeige kann der Sachverhalt vor Ort durch Mitarbei- ter des VLÜA geprüft werden.

5.2. Bei der Feststellung von schuldhaften Abweichungen von Anordnungen dieser Allgemeinverfügung oder von gelten- den veterinärrechtlichen Vorschriften kann mit Mitteln des

Sonstige amtliche Mitteilungen

Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“

(Körperschaft des öffentlichen Rechts)

Verbandssitz: 03249 Sonnewalde | Finsterwalder Straße 32 a Telefon (035323) 637-0 | Fax 637-25;

E-Mail: info@gwv-sonnewalde.de; Internet: www.gwv-sonnewalde.de In der Zeit vom 15. Juli 2008 bis zum 28. Februar 2009 führen der Gewässerverband „Kleine Elster-Pulsnitz“ und das Landesumwelt- amt Brandenburg oder die von uns beauftragten Unternehmen die planmäßigen Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern I. und II.

Ordnung sowie den Hochwasserschutzdeichen innerhalb des Ver- bandsgebietes durch. In wasserwirtschaftlichen Bedarfsfällen (zur Sicherung des Wasserabflusses oder der Hochwasservorsorge) muss die Gewässerunterhaltung auch außerhalb dieser Zeit erfolgen.

Im Sinne der Regelung des § 84 Abs. 4 des Brandenburgischen Wasser- gesetzes (BbgWG) in der Fassung der Gesetzesänderung vom 23.

April 2008 (GVBl. I Nr. 5 S. 62) in Verbindung mit § 30 des Wasser- haushaltsgesetzes (WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245) geändert durch Artikel 2 des Ge- setzes vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1746, 1756), kündigen wir die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten und die damit verbundene vorübergehende Benutzung der Anliegergrundstücke an.

Gemäß § 30 WHG und der §§ 84 und 97 BbgWG, haben die Eigen- tümer, Anlieger und Hinterlieger sowie Nutzungsberechtigten der Gewässer, Deiche und Vorländer zu dulden, dass die Unterhaltungs- pflichtigen oder deren Beauftragte die Grundstücke betreten, be- fahren, vorübergehend benutzen, Kraut und Aushub ablegen, auf den Grundstücken einebnen und aus ihnen bei Bedarf Bestandteile für die Unterhaltung entnehmen. Sie haben ferner zu dulden, dass die Uferbereiche im Interesse der Unterhaltung oder der naturnahen Entwicklung der Gewässer standorttypisch bepflanzt werden.

Es besteht die gesetzliche Verpflichtung der Grundflächeneigentümer und -nutzer, die Uferbereiche als Uferschutzstreifen so zu bewirt- schaften, dass die Gewässerunterhaltung und -entwicklung nicht be- einträchtigt wird! Die Breite der Uferschutzstreifen (Uferbereiche) be- trägt bei Gewässern II. Ordnung 5,0 Meter und an Gewässern I. Ord- nung 10,0 Meter von der Böschungsoberkante landeinwärts.

Die Errichtung aller Anlagen (auch Zäune oder Gehölzpflanzungen) in und an Gewässern oder den vorgenannten Uferbereichen ist durch die untere Wasserbehörde des betreffenden Landkreises ge- nehmigungspflichtig.

Unabhängig davon müssen Anlagen, die durch die technischen Maßnahmen der Gewässer- oder Deichunterhaltung beschädigt werden könnten (wie Grenzsteine, Rohrleitungseinläufe u. ä.) mit einem Pfahl, mindestens 1,50 Meter über Geländeoberkante, ge- kennzeichnet werden.

Zur Beantwortung von Fragen oder Abstimmungen im Zusammen- hang mit der angezeigten Gewässer- und Deichunterhaltung wenden Sie sich bitte an den Gewässerverband „Kleine Elster-Pulsnitz“, Finsterwalder Straße 32 a, 03249 Sonnewalde, Telefon 035323 637-0;

Fax: 035323 637-25; E-Mail: info@gwv-sonnewalde.de.

Erforderliche Einzelabstimmungen werden von den ausführenden Unternehmen zur Durchführung der Unterhaltungsarbeiten mit den betreffenden Gewässeranliegern geführt. Die Auskunft über das betreffende Unternehmen und deren Ansprechpartner erhalten Sie vom Gewässerverband „Kleine Elster - Pulsnitz“ oder dem Ordnungs- amt Ihrer Amts- oder Stadtverwaltung.

Sonnewalde, den 09. Mai 2008 Berl

Verbandsvorsteher

(7)

NICHTAMTLICHER TEIL

Bereitschaftsdienst an den Wochenenden

Der Bereitschaftsdienst der Gemeinde Schipkau ist unter der Tele- fonnummer

0160 98244384

zu erreichen.

Aufgaben des Bereitschaftsdienstes: Abwehr unmittelbar bevor- stehender akuter Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum von Menschen. Bei Straftaten oder Nachbarschaftsangelegenhei- ten ist der Bereitschaftsdienst nicht zu rufen.

Hinweise über Herstellung, Druck, Verteilung und Bezug des

„Amtsblattes für die Gemeinde Schipkau“

entnehmen Sie bitte dem Impressum dieser Ausgabe.

IMPRESSUM

Herausgeber: Gemeinde Schipkau, Der Bürgermeister Schulstraße 04, 01998 Schipkau/OT Klettwitz, Telefon 035754 3600, Fax 035754 10349, E-Mail: gemeinde-Schipkau@t-online.de verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:

Der Bürgermeister der Gemeinde Schipkau Herstellung: Druck + Satz Offsetdruckerei, Freienhufener Straße 4, 01983 Großräschen, Telefon 035753 5646, Fax 035753 17700, E-Mail: info@drucksatz.com verantwortlich für den Anzeigenteil:

Druck + Satz Offsetdruckerei Großräschen, Telefon 035753 17703

Das „Amtsblatt für die Gemeinde Schipkau“ erscheint mo- natlich in einer Auflagenhöhe von 4.250 Exemplaren und wird in alle Haushalte im Gemeindegebiet kostenlos verteilt.

Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung von der Ge- meinde Schipkau, Schulstraße 04, 01998 Schipkau/OT Klett- witz, oder über den Verlag Druck+Satz Offsetdruckerei Großräschen, Freienhufener Straße 4, 01983 Großräschen zu beziehen. Gleichfalls liegen Exemplare der Gemeinde Schipkau, Schulstraße 04, 01998 Schipkau/OT Klettwitz, zu den Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Für unverlangt an die Gemeinde Schipkau oder an den Verlag eingesandte Manuskripte und Fotos wird keine Haftung übernommen.

Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung. Im Falle einer Veröffentlichung besteht kein Anspruch auf Vergütung.

Bei Reklamationen, die die Verteilung des Amtsblattes Schipkau betreffen, bitte nicht an die Gemeindeverwaltung Schipkau, sondern an den zuständigen Verteilerservice wenden. (Telefon 0355 4792040)

Verwaltungsvollstreckungsgesetzes die Einhaltung der An- ordnungen durchgesetzt werden und es können Verstöße nach dem Ordnungswidrigkeitsrecht geahndet werden.

6. Die sofortige Vollziehung der Ziffer 1 wird angeordnet.

7. Die Verfügung tritt nach ihrer Veröffentlichung am 29.05.2008 in Kraft. Vorbehaltlich künftiger Rechtsänderungen tritt sie am 03.11.2008 außer Kraft.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekannt- gabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, Dubinaweg 1, 01968 Senf- tenberg schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Hinweise

Die Begründung zu dieser Allgemeinverfügung kann eingesehen werden im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, Dubinaweg 1, Haus 3, 01968 Senftenberg zu den Sprechzeiten oder nach Vereinbarung.

1. Das VLÜA kann Ausnahmen von den unter Ziffer 1 getroffenen Anordnungen genehmigen. Auskünfte über Ausnahmegenehmi- gungen bzw. Ausnahmetatbestände erhalten Sie unter der Tele- fonnummer 03573/8704422 o. 8704401

2. Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen die veterinärrecht- lichen Anordnungen können in Verbindung mit § 76 Abs. 2 des Tierseuchengesetzes mit einem Bußgeld bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

3. Wegen der Anordnung der sofortigen Vollziehung har der Wider- spruch gegen diesen Bescheid keine aufschiebende Wirkung (§ 80 Tierseuchengesetz); das bedeutet, dass die Allgemeinver- fügung auch dann befolgt werden muss, wenn sie mit Wider- spruch angegriffen wird.

Senftenberg, den 22.05.2008 Im Auftrag

DVM Wachtel – Amtstierarzt –

Ende amtlicher Teil

Sitzungstermine der Gemeinde Schipkau

(Änderungen vorbehalten)

Bauausschusssitzung 01.07.2008

Hauptausschusssitzung 08.07.2008

Gemeindevertretersitzung 17.07.2008

Sitzungsort, Sitzungsbeginn und Tagesordnung entnehmen Sie bitte den amtlichen Bekanntmachungskästen in den einzelnen Ortsteilen gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Schipkau - Ortsteil Annahütte, Klettwitzer Straße am Dorfplatz,

01994 Schipkau / OT Annahütte

- Ortsteil Drochow, Hauptstraße 23 am Feuerwehrgerätehaus, 01994 Schipkau / OT Drochow

- Ortsteil Hörlitz, am Kulturhaus, Klettwitzer Straße, 01968 Schipkau / OT Hörlitz

- Ortsteil Klettwitz, am Verwaltungsgebäude, Schulstraße 4, 01998 Schipkau / OT Klettwitz

- Ortsteil Meuro, Haus der Vereine Meuro, Klettwitzer Straße 1, 01994 Schipkau / OT Meuro

- Ortsteil Schipkau, am Markt im Bereich Schillerstraße, 01993 Schipkau / OT Schipkau

Das nächste Amtsblatt erscheint am 1. August 2008.

Gemeindeverwaltung Schipkau

nur eingeschränkt erreichbar

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

in der Zeit vom 07.07. bis 10.07. sowie 21.07. bis 22.07.2008 finden umfassende Weiterbildungsmaßnahmen für die Mitarbei- ter/innen der Gemeindeverwaltung Schipkau statt.

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Mitarbeiter/innen zu den Sprechzeiten – auch telefonisch – nur eingeschränkt erreichbar sein werden. Für den genannten Zeitraum empfehlen wir daher eine vorherige Terminabsprache.

5. R A D S T E R N F A H R T

der Gemeinde Schipkau

WANN? 22. Juni 2008 | START ab 10.00 Uhr

WO? Treff ab 9.30 Uhr OT Annahütte Schulhof OT Drochow Landgasthof OT Hörlitz Kulturhaus OT Klettwitz Marktplatz

OT Meuro Sportplatz

OT Schipkau Feuerwehr WOHIN?

Nach einer zirka 15 Kilometer langen Tour quer durch die Ortsteile der Gemeinde ist der Sportplatz Klettwitz das gemeinsame Ziel. Hier feiert der VfB Klettwitz e.V. an die- sem Wochenede sein 95jähriges Bestehen.

Am Ziel wartet auch in diesem Jahr wie-

der eine Verlosung, bei der die Teilnehmer viele tolle Preise gewinnen können.

Für das leibliche Wohl ist wie immer gesorgt. Im Rahmen des Festwochenendes auf dem Sportplatz erwartet Sie außer- dem noch ein Rahmenprogramm.

(8)

8 Amtsblatt für die Gemeinde Schipkau

Die Wirtschaftsförderung der Gemeinde Schipkau informiert

Frischer Geist

für die Gemeinde Schipkau

Die Gemeinde Schipkau hat im letzten Monat kreative Verstärkung bekommen. Am 6. Mai trat Herr Marcel Petermann seine Stelle als Sachbearbeiter für den Bereich Wirtschaftsförderung an. Der ge- bürtige Schwarzheider hatte kurz zuvor sehr erfolgreich sein Studium an der Otto-von-Guericke-Universität in Magdeburg in den Fächern Wirtschaftswissenschaften und Politikwissenschaft absolviert. Der Wunsch, seine gewonnenen Erkenntnisse in unserer Region einzu- bringen, ließ ihn in die Heimat zurückkehren. Verstärkt wurde dieses Anliegen auch durch zahlreiche Freund- und Bekanntschaften in der Lausitz, die er in seiner knapp bemessenen Freizeit mit vielfältigen Aktivitäten sportlicher und geselliger Natur zu pflegen versucht.

Mit seiner charmanten und sympathischen Art hat der 26-jährige schnell in der Gemeinde Fuß gefasst und rasch die ersten Kontakte mit politischen und wirtschaftlichen Leistungsträgern der Region ge- knüpft. So nahm er beispielsweise am Unternehmerstammtisch in Klettwitz teil und suchte den Kontakt zu Unternehmern der Gemeinde, etwa bei der Bäckereieröffnung von Detlef’s Backstube in Schipkau und dem „Tag der offenen Tür“ bei Herrn Wickfeld in Annahütte.

Zusammentreffen dieser Art auszubauen, zu intensivieren und zu pflegen liegt ihm besonders am Herzen. Zurückgreifen kann er hier- bei auf die beachtlichen Leistungen seiner Vorgängerin Berit Grobba.

So wird das von ihr erfolgreich ins Leben gerufene Unternehmer- treffen der Gemeinde Schipkau auch in diesem Jahr, voraussichtlich im Juli, wieder stattfinden. Eine günstige Gelegenheit, ihn spätestens dort näher kennen zu lernen.

Für Fragen und Anregungen rund um den Bereich Wirtschaftsförde- rung der Gemeinde Schipkau steht Ihnen ab sofort Herr Marcel Peter- mann unter der Telefonnummer 035754/36028 gern zur Verfügung.

___________________________________________________________________

Ausbildungs-, Praktikums- und Arbeitsplätze

in der Gemeinde Schipkau

Chancen und Potenziale der Region unterstützen und nutzen:

zukünftig bereitgestellt unter www.gemeinde-schipkau.de | Rubrik Wirtschaft/Stellenmarkt

Sehr geehrte Unternehmerinnen und Unternehmer,

die Gemeinde Schipkau hat es sich verstärkt zum Ziel gesetzt, Men- schen der Region und ausbildungswillige Betriebe bei ihrer Zusam- menführung zu unterstützen. Auf unserer Internetseite wurde daher unter der Rubrik Wirtschaft eine Plattform für Stellenangebote ge- schaffen. Hier können Unternehmen freie Stellen präsentieren, um es Bürgern der Gemeinde zu ermöglichen, in ihrer Heimat gezielt und schnell einen Praktikums-, Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu finden.

Dafür brauchen wir Ihre Unterstützung. Bitte helfen Sie uns dabei, diese Stellenbörse mit Leben zu erfüllen und zum Erfolg zu bringen.

Teilen Sie uns gern fortwährend mit, welche Chancen Sie den Schü- lern, Jugendlichen und Arbeitssuchenden aus unserer Region an- bieten können. Nur gemeinsam vermag es gelingen, junge und quali- fizierte Menschen in der Gemeinde zu halten. Eröffnen bzw. offen- baren Sie ihnen Perspektiven und Möglichkeiten hier vor Ort. War- um also in die Ferne schweifen, wenn das Gute häufig liegt so nah!

Informationen zu Ihren Angeboten bitte an:

Sachgebiet Wirtschaftsförderung Herr M. Petermann, Frau A. Neumann Telefon 035754/36028 oder 36044

E-Mail: m.petermann@gemeinde-schipkau.de oder a.neumann@gemeinde-schipkau.de Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe.

Betreiberverträge für Renn- und Teststrecke unterzeichnet

Zukunft des EuroSpeedway Lausitz gesichert

Der Vorstand des Fördervereins Lausitz Ring e.V. und die gesamte Region um den EuroSpeedway Lausitz verbinden mit der am 30.05. erfolgten Unterzeichnung der Betreiber- verträge für die Renn- und Teststrecke EuroSpeedway Lausitz die Hoffnung auf weitere positive Effekte für die wirtschaftliche Stabilisierung und neue Ansiedlungen bzw. Erweiterungs- investitionen im direkten und mittelbaren Umfeld der Renn- sport- und Freizeitanlage.

Für die Sicherung des Betriebes der Rennsport- und Freizeit- anlage EuroSpeedway Lausitz im Jahr 2009 und in den Folge- jahren war die Unterzeichnung der Betreiberverträge das ent- scheidende Signal. Die seit Monaten andauernde Hängepartie ist beendet.

Der Förderverein Lausitz Ring e.V. als Eigentümer der in der Gemeinde Schipkau gelegenen Rennsport- und Freizeitanlage EuroSpeedway Lausitz hat innerhalb eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens den Betrieb der Renn- und Teststrecke und den Verkauf der Anlage im Ausschreibungsblatt der Europäischen Union europaweit ausgeschrieben und pa- rallel dazu gezielt potentielle Betreiber und Investoren direkt angesprochen.

Nach ca. einjährigem Ausschreibungs- und Verhandlungs- verfahren ist der Zuschlag für die Betriebsführung der Renn- strecke an die von der Bietergemeinschaft alpha-Technik ge- gründete EuroSpeedway Verwaltungs GmbH mit Sitz in Saal a.d. Donau vergeben worden.

Den Zuschlag für den Betrieb der Teststrecke erhielt die DEKRA Automobil GmbH aus Stuttgart. Die Betreiberverträge haben eine Laufzeit vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2016.

Beide Vertragspartner haben im Rahmen des Ausschrei- bungs- und Verhandlungsverfahrens nachgewiesen, dass sie die Voraussetzungen für eine gesicherte und zuverlässige Weiterführung der Rennsport- und Freizeitanlage EuroSpeed- way Lausitz besitzen und die Potentiale des Gesamtareals zu Gunsten der wirtschaftlichen Entwicklung der Region weiter ausschöpfen werden.

(9)

Mit dem Rad zu Froggi & Co.

Bei strahlendem Sonnenschein hieß es am 31. Mai, 10 Uhr morgens auf nach Großkoschen.

Die jährliche „Fahrt ins Blaue“ des Kulturvereins Schipkau schloss sich dem Aufruf des Sachgebiets Wirtschaftsför- derung/Tourismus der Gemeinde Schipkau an und ge- meinsam radelte man zum Großkoschener Strand, wo an diesem Tag „35 Jahre Senftenberger See“ gefeiert wurde.

Einen kleinen Zwischenstopp legte die Radlergruppe am Strandgrill in Buchwalde ein, wo ein gekühltes Blondes als Stärkung für die letzte Etappe getrunken wurde. Pünkt- lich zum „Dampferziehen“ kamen die Radfahrer schließ- lich am Ziel an.

Hier erwartete sie ein buntes Programm, vom Maskott- chentreffen und Gaudiolympiade über Wassersport bis zu Musik & Tanz in den Abendstunden. Das Höhenfeuer- werk am Abend war schließlich ein gelungener Abschluss des Tages.

Deutschlandtourismus gewinnt

Deutscher Tourismusverband veröffentlicht

„Zahlen – Daten – Fakten 2007“

Auch 2007 wuchs die wirtschaftliche Bedeutung des Deutsch- landtourismus. Das belegt der Deutsche Tourismusverband e.V.

(DTV) mit seiner Broschüre „Zahlen – Daten – Fakten 2007“.

Die zwölfte Auflage des Informationsheftes beantwortet Fragen zum Reiseverhalten der Deutschen und dokumentiert Markt bestimmende Trends des Deutschlandtourismus.

„Das Geheimnis des erfolgreichen Deutschlandtourismus ist seine Vielseitigkeit, gepaart mit hoher Qualität“, sagte DTV- Präsident Reinhard Meyer. So stieg in den vergangenen zehn Jahren in allen Bundesländern die Tourismusintensität. Die Tourismusintensität misst die Anzahl der Übernachtungen je 1.000 Einwohner.

Spitzenreiter ist Mecklenburg-Vorpommern mit einer Touris- musintensität von 15.540. Dieser Wert liegt deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 4.396. Neben den Zahlen zur Tourismusintensität fasst das Informationsheft viele weitere statistische Erhebungen in knapper Form zusammen.

Der Inhalt der 28 Seiten starken Broschüre steht unter www.deutschertourismusverband.de

kostenlos als PDF-Dokument zur Verfügung.

Besucherrekord beim 10. DTM-Lauf

auf dem Eurospeedway Lausitz

Rund 80.000 Zuschauer strömten am Wochenende vom 16. bis 18. Mai in die Lausitz, um beim 10. Lauf der Deutschen-Touren- wagen-Meisterschaft das Feeling an der Rennstrecke zu ge- nießen. Auf dieser gelang es dem jungen Mercedes-Piloten Paul di Resta seinen bisher größten Erfolg einzufahren. Mit neuen Rekordrundenzeiten fuhr er vor den Augen der be- geisterten Zuschauer der Konkurrenz auf und davon, sodass niemand im Stande war, seinen furiosen Start-Ziel-Sieg auch nur annähernd zu gefährden. Einzig die Unterbrechung des Rennens durch das Safety Car nach dem Crash von Markus Winkelhock in der dritten Runde, direkt vor der Haupttribühne, bremste den jüngsten Fahrer des Feldes für kurze Zeit. Unbe- irrt hängte er jedoch die Mitstreiter nach dem Re-Start erneut problemlos ab.

Gut gesonnen war ihm dabei auch der Wetter-Gott, der dem jungen Schotten wohl keinen Strich durch die Rechnung machen wollte. Obwohl während des gesamten Renn-Wo- chenendes Regenwolken um die Piste in der Lausitz kreisten, blieb es im Großen und Ganzen weitestgehend trocken. Zum Glück, denn so konnte man mit den zahlreichen anderen Fans den vor dem Rennen präsentierten, musikalischen Lecker- bissen in Form von Revolverheld und Marquess ausgelassen genießen. Hautnah überzeugt und Bühnenluft geschnuppert hat dabei vor allem unser Speedway Mac. (Foto)

Weniger erfreulich hingegen verlief das Wochenende für DTM-Einsteiger Ralf Schumacher. Der 32-Jährige kam mit rund einer Minute Rückstand auf den Sieger lediglich auf Platz 14 ins Ziel. Erkennbar getrübt war daher seine Stim- mung im Fahrerlager, in dem unter anderem auch Axel Schulz anzutreffen war. Freundlicher blickt sicher der junge Shootingstar Paul di Resta in die Zukunft, der durch seinen Sieg auf dem Eurospeedway Lausitz derzeit Platz 2 der Fahrerwertung inne hat. Vielleicht kehrt er ja bereits nächstes Jahr als Weltmeister erneut an unsere unterhaltsame Renn- strecke zurück. Wir sind gespannt.

(10)

10 Amtsblatt für die Gemeinde Schipkau

Geburtstage und Jubiläen Den Jubilaren des Monates Juli

alles Gute und viel Gesundheit

OT Annahütte

zum 87. Geburtstag Frau Pietrus, Maria zum 87. Geburtstag Herr Marschnigg, Rolf zum 83. Geburtstag Frau Skrock, Emma zum 78. Geburtstag Frau Glowik, Waltraud zum 76. Geburtstag Frau Schmidt, Ruth zum 75. Geburtstag Frau Nickel, Ingeborg zum 75. Geburtstag Herr Nickel, Arnold zum 74. Geburtstag Frau Walkowiak, Heidi zum 73. Geburtstag Frau Utikal, Meta zum 70. Geburtstag Herr Müller, Wolfgang OT Drochow

zum 71. Geburtstag Frau Bauer, Christa OT Hörlitz

zum 86. Geburtstag Herr Sprieß, Arno zum 82. Geburtstag Frau Keller, Marie zum 80. Geburtstag Herr Gansera, Benno zum 77. Geburtstag Frau Mahling, Christa zum 75. Geburtstag Herr Seidel, Dietmar zum 75. Geburtstag Herr Noppe, Siegfried zum 75. Geburtstag Frau Trunschke, Anneliese zum 74. Geburtstag Herr Schirra, Helmut OT Klettwitz

zum 87. Geburtstag Frau Wendscher, Johanna zum 83. Geburtstag Herr Mehl, Helmut zum 78. Geburtstag Frau Handschack, Helga zum 78. Geburtstag Herr Graßeck, Günter zum 78. Geburtstag Frau Krähe, Edith zum 77. Geburtstag Frau Krahl, Giesela zum 76. Geburtstag Herr Kaluzny, Joachim zum 75. Geburtstag Herr Pabst, Manfred zum 74. Geburtstag Herr Fieber, Olaf zum 72. Geburtstag Herr Noack, Joachim zum 72. Geburtstag Frau Osada, Ursula zum 70. Geburtstag Frau Raspe, Ingeborg zum 70. Geburtstag Frau Kuttich, Elisabeth OT Meuro

zum 76. Geburtstag Herr Berger, Joachim zum 74. Geburtstag Frau Schmaler, Eva Maria zum 73. Geburtstag Herr Schleif, Heinz zum 71. Geburtstag Frau Eckert, Christa zum 70. Geburtstag Herr Hanschmann, Erhard zum 70. Geburtstag Frau Dörfer, Helga OT Schipkau

zum 92. Geburtstag Frau Luckas, Gertrud zum 88. Geburtstag Herr Schulz, Alfred zum 88. Geburtstag Frau Kern, Martha zum 88. Geburtstag Frau Zempel, Else zum 87. Geburtstag Herr Neumeister, Erich zum 85. Geburtstag Frau Witt, Edith zum 85. Geburtstag Frau Kesse, Irmgard zum 84. Geburtstag Frau Hacke, Irmgard zum 84. Geburtstag Frau Bär, Irene zum 84. Geburtstag Frau Große, Waldtraut zum 84. Geburtstag Frau Dietrich, Margit zum 81. Geburtstag Frau Zoch, Gerda zum 81. Geburtstag Herr Peschk, Kurt zum 81. Geburtstag Herr Weis, Ferdinand zum 80. Geburtstag Frau Koschack, Erna

Jetzt sind sie da – die neuen POS

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10 Amtsblatt für die Gemeinde Schipkau

(11)

zum 80. Geburtstag Herr Prietzel, Walter zum 80. Geburtstag Frau Ackermann, Gisela zum 79. Geburtstag Frau König, Gerda zum 79. Geburtstag Herr Czyrnik, Armin zum 79. Geburtstag Frau Glietsch, Lorchen zum 79. Geburtstag Frau Hapke, Hildegard zum 78. Geburtstag Herr Przybyla, Bernhard zum 78. Geburtstag Frau Tschierschke, Ursula zum 78. Geburtstag Frau Kromoschinski, Inge-Doris zum 78. Geburtstag Herr Erdmann, Werner zum 77. Geburtstag Frau Faas, Ursula zum 77. Geburtstag Herr Weichelt, Werner zum 76. Geburtstag Frau Jungnickel, Christa zum 76. Geburtstag Herr Roick, Ernst zum 76. Geburtstag Frau Ritter, Ingeborg zum 76. Geburtstag Frau Kukel, Walda

zum 76. Geburtstag Frau Schmidt, Eva-Elisabeth zum 75. Geburtstag Frau Noack, Ingrid zum 75. Geburtstag Frau Bannert, Ursula zum 75. Geburtstag Frau Schulz, Isolde zum 75. Geburtstag Frau Runge, Dorothea zum 74. Geburtstag Frau Horst, Elfriede zum 74. Geburtstag Herr Eckardt, Gottfried zum 73. Geburtstag Herr Hasler, Walter zum 73. Geburtstag Frau Pahlow, Erna zum 72. Geburtstag Herr Walter, Werner zum 72. Geburtstag Herr Pätzold, Klaus zum 72. Geburtstag Frau Baum, Edith zum 72. Geburtstag Herr Radmer, Helmut zum 71. Geburtstag Herr Domey, Werner zum 71. Geburtstag Herr Janaschak, Karl zum 71. Geburtstag Herr Wengler, Willfried zum 71. Geburtstag Frau Kloda, Johanna zum 71. Geburtstag Herr Hänsel, Werner zum 71. Geburtstag Herr Rossow, Karl-Ernst zum 70. Geburtstag Frau Herrmann, Renate zum 70. Geburtstag Frau Schäfer, Waltraud zum 70. Geburtstag Herr Stupin, Rudi zum 70. Geburtstag Herr Jakobza, Günter zum 70. Geburtstag Frau Urban, Helga

Älteste Bürgerin der Gemeinde Schipkau feierte ihren 102. Geburtstag

Frau Charlotte Richter aus Meuro beging am 03.06.2008 ihren 102. Geburtstag.

Glückwünsche überbrachten der Ortsbürgermeister Herr Otto und die Amtsleiterin Frau Johannsohn.

Sie wünschten weiterhin recht viel Gesundheit.

Über die Glückwünsche freute sich auch die 78-jährige Tochter der Jubilarin (Bildmitte).

Am 24.05.2008 begingen Renate und Helmut Frenzel aus Schipkau ihr 50. Ehejubiläum.

Ortsbürgermeister Klaus Prietzel und der stellvertretende Bürgermeister Falk Peschel gratulierten auf das Herzlichste

und wünschten dem Hochzeitspaar weiterhin Glück und Gesundheit.

Roswitha und Franz Hännesgen aus Hörlitz

blickten am 17.05.2008 auf fünfzig glückliche Ehejahre zurück.

Anlässlich dieses Jubiläums überbrachten Ortsbürgermeister Adelbert Budich und Bürgermeister Siegurd Heinze

herzlichste Glückwünsche.

Für die Gratulationen und Geschenke zur Geburt unseres Sohnes Elias möchten wir uns bei den Vertretern der Gemeinde Schipkau und der Sparkasse Niederlausitz ganz herzlich bedanken.

Ines und Andreas Schirra

(12)

12 Amtsblatt für die Gemeinde Schipkau

(Änderungen vorbehalten) Stand 01.06.2008 MONAT JULI

05.07.2008 Countryfest in Ökotanien Ortsteil Annahütte Ferienlager

06.07.2008 Schachtfest zum Ortsteil Klettwitz Bergmannstag in Klettwitz

Termin noch offen Countryfest mit Livemusik Ortsteil Schipkau 12.07.2008 Konzert der Musikschule Ortsteil Schipkau 12.07.2008 Sportnachmittag Ortsteil Drochow

für alle Einwohner und Gäste Abendveranstaltung mit Tanz

19.07.2008 „Sommerfest“ Ortsteil Annahütte 10 Jahre Förderverein Vorplatz

Annahütte Lausitz e.V Henriettenkirche MONAT AUGUST

15.08.2008 Sportfest in Schipkau Ortsteil Schipkau 16.08.2008 Dorffest in Schipkau Ortsteil Schipkau 23.08.2008 Tobetag in Ökotanien Ortsteil Annahütte

MONAT SEPTEMBER

06.09.2008 2 Vogelscheuchenfest in Meuro Ortsteil Meuro Termin noch offen Volleyballtunier in Drochow Ortsteil Drochow 20.9.2008 95 Jahre Särchen Annahütte,

FFW und Grundschule Annahütte Ortsteil Annahütte 27.09.2008 Herbstfest in Ökotanien Ortsteil Annahütte

MONAT OKTOBER

02.10.2008 Mitternachtsturnier – SV Meuro Ortsteil Meuro 03.10.2008 Volleyballturnier – SV Meuro Ortsteil Meuro 03.10.2008 Oktoberfest an der FFW Schipkau Ortsteil Schipkau

04.10.2008 Drachenfest Ortsteil Schipkau

11.10.2008 Trödelmarkt Ortsteil Klettwitz 11./12.10.08 Klöppelausstellung Ortsteil Klettwitz 19.10.2008 3D-Diavortrag über Neuseeland Ortsteil Annahütte

Henriettenkirche in Annahütte

25.10.2008 Halloweenparty Ortsteil Drochow Kulturverein 94 Drochow e.V.

31.10.2008 Halloweenfest Ortsteil Meuro Dorfclub Meuro e.V.

MONAT NOVEMBER

01.11.2008 Halloween in Ökotanien Ortsteil Annahütte

11.11.2008 KCA 48 e.V. Ortsteil Annahütte

22. - 23.11. Kleintierausstellung Ortsteil Schipkau 28.11.2008 Anbringen der Lichterkette Ortsteil Schipkau

Marktplatz Schipkau Kulturverein Schipkau e.V.

29.11.2008 Adventsfest in Meuro-Dorfclub Ortsteil Meuro 30.11.2008. 1 „Lieder zum Advent“ Ortsteil Annahütte

mit dem Volkschor Schipkau in der Henriettenkirche MONAT DEZEMBER

05.12.2008 Seniorenweihnachtsfeier Ortsteil Drochow 06.12.2008 Kinderweihnachtsfest Ortsteil Drochow 06.12.2008 Weihnachtsmarkt Ortsteil Schipkau

Kulturverein Schipkau e.V.

06.12.2008 Wichtelfest in Ökotanien Ortsteil Annahütte 07.12.2008 Weihnachtskonzert

im Bürgerzentrum Ortsteil Schipkau Termin noch offen Weihnachtsmarkt Ortsteil Hörlitz

Vorläufiger Veranstaltungskalender 2008 der Gemeinde Schipkau

Fördergelder aus Brüssel für Schipkauer Bäcker

Die Umorientierung der Europäischen Förderpolitik für den ländlichen Raum trägt erste Früchte in der Region. Rund ein Jahr nach dem Erlass der neuen Förderrichtlinien und der Gründung der Lokalen Arbeitsgemeinschaft (LAG) „Energie- region im Lausitzer Seenland“ konnte LAG-Vorsitzender Siegurd Heinze (l.) gemeinsam mit Hans-Joachim Thierbach (r.) den ersten Fördermittelbescheid übergeben. Freudige Emp- fänger waren Detlef und Rita Noack, die in Schipkau seit gut drei Wochen in neuen Räumlichkeiten „Detlefs Backstube“

betreiben. „Hier sind wir gern im Auftrag des Landesamtes für Verbraucherschutz Luckau unterwegs“, sagte eingangs Heinze. „Die neue Förderpolitik richtet sich im Unterschied zu früheren Zeiten in stärkerem Maße direkt an private Unter- nehmer. Und dabei geht es ganz klar so wie hier bei Bäcker Noack um Investitionen in vorhandene und neue Arbeitsplätze.“

Nach dem die bisher als „Dorferneuerung“ bekannten För- dermittel nach staatlicher Vorgabe meist in kommunale Projekte wie Straßen, Plätze oder Dorfgemeinschaftshäuser flossen, soll nun eine regionale Arbeitsgemeinschaft über die Verwen- dung der Gelder entscheiden. Im OSL-Kreis wurde dazu im Februar vergangenen Jahres die Arbeitsgemeinschaft „Ener- gieregion im Lausitzer Seenland“ gegründet. Mehr als 60 Mit- glieder beschäftigen sich seither in mehreren Arbeitsgruppen mit der Entwicklung der Region und der Ermittlung beson- ders förderwürdiger Projekte.

„Als erstes schafften es die Schipkauer Bäckerei Noack und das Unternehmen „aktiv-tours“ von Eckhard Hoika“, berich- tete Hans-Joachim Thierbach, welcher als Regionalmanager bei der Arbeitsgemeinschaft tätig ist. „Hier in Schipkau wird in neue Technik und Ausstattungsgegenstände investiert, mit denen das Unternehmen die Chance erhält, sich zu vergrößern“, so Thierbach. Die Überlegungen scheinen dabei aufzugehen, denn Bäcker Noack plant bereits die Schaffung neuer Ar- beitsplätze. „In den neuen Räumen habe ich die Möglichkeit, in anderen Dimensionen zu arbeiten. Und dies will ich gern tun“, so Noack. Eine erste Herausforderung war dabei das DTM-Wochenende, als die Bäckerei in wenigen Stunden über 12.000 Brötchen zur benachbarten Rennstrecke lieferte.

Fortan kann man hier Kuchen und Torte nicht nur kaufen, sondern auch gleich im Café neben der gläsernen Backstube ausprobieren. Weitere Angebote sind in Planung.

„Wir hoffen, dass im Luckauer Landesamt in den kommenden Tagen weitere Förderbescheide geschrieben werden“, fasst Heinze zusammen. „Auf diese Weise fließt Geld in unsere Region und bringt die Entwicklung zwischen der Calauer Schweiz und den Ortrander Bergen voran. Unser Ziel ist die Unterstützung kleiner regionaler Kreisläufe, die Beschäftigung schaffen und damit Existenzen ermöglichen. Ich denke, dass ist der richtige Weg.“

(13)

09.12.2007 Adventssingen Volkschor Ortsteil Schipkau im Sportlerheim oder Bürgerzentrum

13./14.12.08 Annahütter Weihnachtstreiben Ortsteil Annahütte 13.12.2008 Konzert der Musikschule OSL

im Bürgerzentrum Ortsteil Schipkau 21.12.2008 Konzert – Chor Schipkau Kirche Klettwitz

Ortsteil Klettwitz 31.12.2008 Silvestertanz Bürgerzentrum Ortsteil Schipkau

Kulturverein Schipkau e.V.

31.12.2008 Silvestertanz Ortsteil Klettwitz

Die Verwaltung informiert

F E U E R W E H R

Truppmann-Ausbildung beendet

Am 31.05.2008 konnten 12 Kameradinnen und Kameraden den ersten Teil ihrer Grundausbildung erfolgreich beenden. Nach 2 Monaten und insgesamt 76 Ausbildungsstunden in Theorie und Praxis absol- vierten die Teilnehmer sowohl eine schriftliche als auch eine prakti- sche Prüfung, um ihr erlerntes Wissen unter Beweis zu stellen. Zu- künftig werden diese Kameradinnen und Kameraden die einzelnen Ortsfeuerwehren im täglichen Einsatzgeschäft verstärken. Ein großer Dank gilt an dieser Stelle auch den Ausbildern, die mit viel Geduld für eine abwechslungsreiche Ausbildungszeit sorgten.

Feuerwehr macht Dienstsport

Erstmals im Mai nutzte die Feuerwehr die neu eröffnete Zweifeld- halle im Ortsteil Schipkau, um die Fitness der Kameraden zu ver- bessern. Körperliche Leistungsfähigkeit ist für die Kameraden sehr wichtig, um das vielfältige Einsatzspektrum jederzeit bewältigen zu können. Sehr oft müssen die Kameraden bis an ihre Grenzen ge- hen, um Menschenleben zu retten und Hilfe zu leisten.

Nebenbei soll mit der gemeinsamen Nutzung der Sporthalle durch alle Ortsfeuerwehren auch der Teamgeist gefördert werden. Auch die Möglichkeit für jeden interessierten Bürger, auf sportlichem Wege einmal selbst mit der Feuerwehr ins Gespräch zu kommen, ist gege- ben. Jeden ersten Freitag im Monat in der Zeit von 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr besteht die Möglichkeit, gemeinsam Sport zu treiben.

Ortsfeuerwehr Annahütte in Dresden

Am 03. Mai 2008 feierte die Berufsfeuerwehr Dresden ihr 140-jäh- riges Bestehen. Aus diesem Anlass folgten die Kameraden der Orts- feuerwehr Annahütte der Einladung der Partnerfeuerwehr Dresden- Langebrück und nahmen an einem Feuerwehr-Gottesdienst in der Dresdener Schlosskirche und einer Fahnenweihe teil.

Im Anschluss daran nutzen die Kameraden auch die Möglichkeit, die recht moderne Feuerwache in Dresden-Übigau zu besichtigen.

Bereits seit mehreren Jahren organisieren beide Feuerwehren im- mer wieder gemeinsame Ausflüge und gegenseitige Besuche.

Steffen Heine Gemeindewehrführer

Das Ordnungsamt informiert

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

nachfolgend ein Auszug aus der Checkliste über einzuhaltenden Ruhezeiten in Wohngebieten beim Benutzen von lärmerzeugenden Geräten und Maschinen:

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Zeiten RUHEZEIT

Maschinen/Geräte Das Arbeiten mit dem Werkzeug od. Maschine ist in dieser Zeit untersagt!

_________________________________________

werktags werktags werktags werktags sonn-/

20-7 Uhr 7-9 Uhr 13-15 Uhr 17-7 Uhr feiertags ganztägig __________________________________________________________________________

Baustellen-

kreissägemaschine x x

__________________________________________________________________________

Beton-/Mörtelmischer x x

__________________________________________________________________________

Bohrgerät x x

__________________________________________________________________________

Freischneider x x x x x

__________________________________________________________________________

Fugenschneider x x

__________________________________________________________________________

Grabenfräse x x

__________________________________________________________________________

Gras-/Rasentrimmer/

Graskantenschneider

(mit Verbrennungsmotor) x x x x x

__________________________________________________________________________

Gras-/Rasentrimmer/

Graskantenschneider

(ohne Verbrennungsmotor) x x

__________________________________________________________________________

Heckenschere x x

__________________________________________________________________________

Kompressor (< 350 Kilowatt) x x

__________________________________________________________________________

Kraftstromerzeuger x x

__________________________________________________________________________

Laubbläser x x x x x

__________________________________________________________________________

Laubsammler x x x x x

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Rasenmäher x x

__________________________________________________________________________

Schredder/Zerkleinerer x x

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tragbare Motorkettensäge x x

__________________________________________________________________________

Transportbetonmischer x x

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Wasserpumpe

(nicht für Unterwasserbetrieb) x x

__________________________________________________________________________

Vertikutierer x x

Referenzen

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