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lieber einen Codex der 'asr&r el-araWje des Ibn
el-Anbäri.
Von Prof. E. Kautzscli.
Unter den Handschriften, die Herr Prof. Soctn in Basel 1870
aus dem Orient mitbrachte, befindet sich auch eine Grammatik des
Ibn el-'Anbäri, die ebenso durch ihre alterthümliche Form, wie
durch ihren Inhalt längere Zeit meine Aufmerksamkeit fesselte.
Mit liebenswürdiger Bereitwilligkeit überliess mir Prof. Socin die¬
selbe zu unbeschränkter Benutzung. Eine Mittbeilung über diese
Handschrift schien mir nm so mehr am Platze zn sein, als —
wenigstens nach den gedruckten Katalogen zu urtheilen, — nur
der Eskurial noch eine Handschrift vou diesem Buche besitzt >).
Der Codex Socin. 2 besteht gegenwärtig ans 99 Blättern. Da
sich jedoch fol. 49* am obern Rande die Note ^t^u., 59» «ju»,
75» >t*<Lj und 85" Jilc findet, so ergiebt sich, dass es ursprüng¬
lich zehn und eine halbe Lage ä 10 Blatt waren und dass von den
fehlenden 6 Blättern zwei am Anfang und 4 zwischen fol. 59 und
75 ausgefallen sind. Letzterer Defect fällt laut der Capitelüber¬
schriften nach fol. 64''; denn an das hier beginnende 42. Capitel
schliesst sich fol. 65", letzte Zeile, sogleich das 47. Capitel. Es
fehlt also der Schluss des 42. bis zum Anfang des 46. Capitels.
Dass aber auch am Anfang zwei Blätter fehlen, zeigt der obere
Theil von fol. 1. Dieser enthält den Schluss einer Aufzählung der
Capitel und die Angabe ihrer Gesammtzahl (64). Merkwürdig ist
nur, dass sich darunter erst der Titel des Buches von derselben
Hand geschrieben findet. Derselbe lautet: iUjy^' S Jj*"'^^ ujUT
c-
jjr^ui'i! wioJj'. Allerdings deutet die Kürze dieses Titels
darauf hin, dass wir es hier nur mit einer Wiederholung des jeden¬
falls ausführlicheren Anfangstitels zu thun haben "). Welcher 'An¬
bäri gemeint sei, ergiebt sich aus der Anführung des Werkes bei
1; Vergl. Caniri, l.ibl. Esonr. I, Xo. 193. p. 44.
2 Obiger Titel ist iibricens schwerlich genau. Ibn Hallikän (pg. 300 ff.
der Teherancr Ausg. verpl. Sinne II, 951, Hägi Haifa (ed. Flügel, I. p. 281 ff. No. 6.'i4) und Cusiri, bibl. Escur. I, 193 geben den Titel Ubereinstimmend ioojiJi
o.»22*
332 Kautzsch, üh. einen Cod. tier 'asrär el-'nra/iije ties Ihn el-Anhäri.
Ibn Hallikän und Hägi Haifa. Nacb ersterein lautete der volle
Name des Verfassers 'Abu'l-Barakät 'Abd 'er-rahmän Ibn Muham¬
med Ibn 'Abi'l-Wafä Muhammed Ibn 'Ubaid-Allah Ibn 'Abi Said
Muhammed Ibn el-Husain Ibn Ibrähim el-'Anbäri (d. h. aus
'Anbär im Iräis) mit dem Beinamen Kemäl ed-din. Geboren im
Jahre 513 d. H. muss er frühzeitig nach Bagdäd gekommen sein
und blieb dann zeitlebens ein Bewohner dieser Stadt. Er stu¬
dirte an der noch heute in ihren Ueberresten vorhandenen Me¬
drese en-Nizämije säfi'itische Ilechtskunde ; in der Grammatik
war er eiu Schüler des 'Abu Mansür el-Gaväliki. Der eignen Lehr¬
thätigkeit des Ibn el-'Anbäri rühmt Ihn Hallikäu grosse Erfolge
nach 1) und beruft sich dafür auf die persönliche Bekanntschaft mit
einer Menge seiner Schüler. Des Kitäb 'asrär el-arabije gedenkt er
an erster Stelle als eines leiclitfasslichen und sehr nützlichen Buches c-
(blXjUJI Äi-'uJi J^). Gegen das Ende seines Lebens er¬
schien Ibn el-'Anbäri nicht mehr öffentlich («jCu j. trWiW), sondern
lag in seinem Hause dem Studium und religiösen Uebungen ob.
Er sUrb im Jahre 577 d. H. (beg. deu 16. Mai 1181). Hägi Haifa
wiederholt das Urtheil des Ibn Ijallikän über die 'asrär el-arabije
und fügt hinzu, dass er in demselben vielfach dor verschiedenen
Ansichten . der Grammatiker Erwähnung thue und daun ausführlich
die seinige begründe. Die verschiedenen Ansichten sind natürlich
meist die der Kufenser und Basrenser, über deren hauptsächliche
Differenzen Ibn el-'Anbäri ja sogar ein eignes Werk schrieb
Ebe wir nun eine Probe von dem Inhalt des Buches geben,
schicken wir noch einige Bemerkungen voraus, die sich auf die
äussere Form der Handschrift und die Anlage des Bnehes beziehen.
Das Format der Handschiift ist ein grosses Octav mit je 19 Zeilen
auf der Seite ; obwohl etwas verblichen , hat sich doch die Schrift
auf dem gelblichen starken Pergamenlpapier gut conservirt. Nur
die beiden ersten Blätter siud an deu Rändern stark verstümmelt;
von fol. 68 an ist der untere Rand durch eino vorgedrungene
Flüssigkeit beschädigt und daher ott unleserlich, wo nicht von
späterer Hand durch frische Uebeiziehung nachgeholfen ist. Die
meist schönen und deutlichen Scbriftzüge sind mit reichlicher Vo¬
calisatiou und fast ohne Ausnahme (abgesehen von den ersten Con¬
sonanten der Worte) rait diakritischen Punkten von derselben Hand
versehen. Eigenthümlich ist die fast durchgängige Bezeichnung
der Dehnungsbuchstaben mit einer .\rt Gezm; das sin wird vom
. - O t
1) So nach der Aufzahlung seiuer Schriften: ti! A*"l >>Ac Li ui.
2) Es ist dies das Buch: ^^yKjyC>\Xl\ yfyi JjwWi ^ olÄasI
yf-fjyiJ\i ^YiU-»aj.ji . Vergl. über den Leydener Cod. dieses Buches (No. 564) Doxy catal. Lugd. I, pg. 33.
Kautzsch, üh. einen Cod. der 'asrär eWarabije des Ibn eWAnbäri. 333
sin durch einen Keil unterschieden: die Buchstaben 'ain und Ijä
haben fast immer denselben Consonanten in der Schlussgestalt unter
sich, selbst am Ende des Wortes. — Als Schreiber (^.j) nennt
sich nach dem Titel Muhammed Ibn el-Husain Ibn Muhammed el-
Hamadäni. Die Unterschrift des Buches ist leider so verstümmelt
und unleserlich, dass mit äusserster Mühe nur folgendes noch zu
entziffern war
A5-"^t i.\jLi\
• i. )
CT» crt-'^'.i • • •
^ ^4^]
xiU-...
darnach wäre also die Handschrift im Monat Gumädä (^^Jj^t ?) des
Jahres 632 (d. i. 1234 d. ehristl. Z.) geschrieben, 53 Jahre nach
dem Tode des Verfassers.
Der Anfang lautet nach Hägi Haifa a. a. 0. ^jLili' jJj
>Ji . 1 t-i. H gb'usj i^LiiiJ! . Diese Worte finden sich nach dem
iJÜ! auch in unserer Handschrift wenigstens von v_a.i; li^j an.
Wenn Casiri als Anfang der Handschrift im Eskurial die Worte
^3Ls angiebt, so ist damit der Anfang des ersten Capitels gemeint.
Der ganze grammatische Stofi" wird nämlich gleichsam in Frage und
Antwort abgehandelt, so dass jeder i^u mit JJLi jli ^.^t, jede
neue Frage inmitten des mit J^Ji ^^.^Ls beginnt, dem dann
i
jedesmal ein J—A-ä entspricht. Die Ueberschriften der einzelnen
uj!^f sind folgende; die beigesetzten Folionuramern zeigen, in
welchem Umfang die einzelnen Materien abgehandelt werden.
1. (fol. 1») ^( U — 2. (fol. 6") pU*Jti vL-^"^'& — 3. (fol. 7")
^^^mJU Vjt**^' — (fol- 10") O-aJ! (^"iS vL-^' — 5- (fol. 14»)
-i^iUXW — 6. (fol. 17") >i^Gjt — 7. (fol. 18»)
_^.,^\ — 8. (fol. U)») ■ — 9. (fol. 20") ijoUil■ ^' —
10. (fol. 21") J^LäJ! — 11. (fol. 23") jyiÄll — 12. (fol. 24») ^ ^ L.
jJLtLS — 13.(fol.26>') ^ —14.(fol.29'')ljyj>—15.(fol.30»)
— 16. (fol. 33") — 17. (fol. 34") Lfj-!y>!j —
18. (fol. 37") — 19. (fol. 38») L^j'i^tj J — 20. (fol. 40«) ^«j^
334 Kautzsch, üb. einen Cod. der 'asrär el-'arabtje des Ibn el-'Anbäri.
Lp'l^li — 21. (fol. 41") tt^^! — 22. (fol. 42") _^Ä^t —
23. (fol. 43*)jJufli! — 24. (fol. 45») JytäJ! — 25. (fol. 46«)
wu. ^iyüit — 26. (fol. 47») »J >3ytftXt — 27. (fol. 47'') ^[^\
28. (fol. 49») pj^\ — 29. (fol. 50») — 30. (fol. öl^)
tUii«^! ^ Lc — 31. (fol. 52'') i.LuX«^t ^ w u,«flij Lo —
32. (fol. 53») - 33. (fol. 54») ojuiJt - 34. (fol. 55") tljuJ!
— 35. (fol. 58") f^yJ! — 36. (fol. 60») iuj^Jt — 37. (fol. 61»)
t^ — 38. (fol. 62") Isüt — 3«. (fol. 64") — 40. (fol. 65")
0^ — 41. (fol. 66") — 42. (fol. 67") KjUj-^i! —
[46. ^iJuJt] — 47. (fol. 68») ^ari.ii — 48. (fol. 69") ti Lo
— 49. (fol. 71") 'L-S'tLb, vL-^l — 50. (fol. 75») ^^^A
J i BV »...II JouiJ! ^y^' — 51- (fol- ''6") ^j4- uj5_=» —
52. (fol. 76") ptjJ-j -by^l — 53. (fol. 78») »yCÜ!, iLs_*a! —
54. (fol. 79")^jx..^t — 55. (fol. 82'')^^>^! — 56. (fol. 85»)
v_.**jJ! — 57. (fol. 8t») oü>aJt tU-yw! — 58. (fol. 88") Oj-s*
^L^ftZw^i — 59. (fol. 90») iJbC^l — 60. (fol. 91») uJLk^J! —
61. (fol. 92») oLiBt — 62. (fol. 94») iÜLctsit — 63. (fol. 95»)
O^yt — 64. (fol. 96") ^Uot^t.
Als Textprobe hebe ich den Abschnitt über den Häl heraus,
veranlasst durch die neuliche Publikation des entsprechenden Ab¬
schnitts aus Abu '1 - Bakä's Commentar zum Mufassal durch Dr.
G. Jahn. Eine Vergleichung beider Texte wird am besten im
Stande sein, den grammatischen Standpunkt des Ibn el-'Anbäri
aufzuhellen. Es heisst da fol. 47" des Cod., Z. 6 v. u. :
^.^yijuSjj ;tjLJ! I—
^iLsvJ!
üt «Jüt ^_5ji "Üt SyÄi\i JjiLäJt isii Jui il^Jt u JjLs .^ls ^\
* £
■«^i^^Äfcit ^ji», aIc Juj ütA^ v_J^.Ä^J! L>J t^ Juj ^^Li. ^ä
uJ^*aIt g_>j>j J*-iiJt ^.jli" tJi;J-iX/i iJisyo\jjSi töt^ ioU
lAs-t^ JiiiL L** i3y«Ajt. Jji'iaJt ilil «.Jiü J^i J^ ^^.,ls '»J
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Kautzsch^ üb. einen Cod. der 'asrär el-'arabfje deg Ihn el^AnhM. 335
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JwoLäJI ^.jli' ^.^tj üuJLc aJ^-»jL< ^«Aäj äJUä öj-*fl-J liywaÄ^
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Jujj tu> LAi 1^ jli 131& iÜL5£ j^Ml ^■♦,'>:n»il [»OJUj ^jI ^\ S(^O^"
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-gia^Jl ^,t<atS! |*jiAiU5 »-Jlc |«JJtj Jjij Juj W^'j
*j! ^! ^äJÜI 3 'uoJüJi ^ytf ^!,!J ui'l^ l^,'^ »^yio ,jm-J t^XJ?, "Ü
JLi i^jJJiJ! jb- jJ^J^' j ^J-y» l'^tj jiP^'i t?^' i' J=^y
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^uJi jjjü i iL^u i ^^tf u w( "^^ ^^ry
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336 Kautzsch, ilh. einen Cod. der 'asrdr el-'arabtje des Ibn el-'Ajibart.
^Juü ur L^! i^Juiis- JiJ. ^ iü^o J-jLaJ! j ^.jUr iÜL> ^
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L^l Äiyw ^,! >( jLiv ^.,1 Jju u-cj 'oJjU/i
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Jj:'LftJI jt.LcLs L^as JoiLftJl ^Liw |.yij' ^^,1 jj^j "b'
(ijJö jii^! LJ Ksjw JÜI' q! jL> jJj 'ikijjuü ^yS^ -*^.
J*_^0^!j^^^!3^L:sa!5 ^.,L}UJ!i \.,Uy! o> i Jäx^u ^ L*r
O > lO-O-C M M
^L.A>aJ Li-jL^ U
Kautäsch, vi. einen Cod. der 'asrnr el-'arabtje des Ibn el-'Anbäri, 337
Uebersetzung.
Das 27. Capitel.
Das Capitel über den Häl.
Wenn jemand fragt: Was ist der Häl? so lautet die Antwort:
es ist die Zustandsform des Subjects und des Objects. Denn wenn
du sagst: „Zaid kam zu mir reitend" (Häl des Subjects], so giebt
das „Reiten" den Zustand des Zaid beim Stattfinden seines Kommens
an. Und wenn du sagst: „icb habe ihn geschlagen, indem er ge¬
fesselt war" [Häl des Objects], so ist die Fesselung ein Ausdruck
des Zustands (welcher stattfand) beim Eintreten des gegen ihn
gerichteten Schlagens. — Wenn nun gefragt wird: Kommt auch
eine Beziehung des Häl auf das Subject und Object zugleich in
einem einzigen Worte vor? so lautet die Antwort: dies ist zu¬
lässig und der Beweis dafür ist der Vers (des Magnün, vgl. Anm. 1):
„Ich schloss mich liebend an Leila an, als sie noch den kleinen
Schurz trug, und noch nicht hervortrat für die Altersgenossen die
Schwellung ihrer Brust, als wir beide (noch) klein waren, die Schafe
weideten. 0 wären wir doch bis zu diesem Tage uicht gross ge¬
worden, und nicht gross geworden die Heerde !" ( Tawil).
Der Dichter hat hier in den Accusativ gesetzt, weil
i »
es (ebensowohl) einen Zustand des Subjects in i,:>JiJL*j, wie des
Objects Leila bezeichnet. Ein anderer sagt (vergl. Anm. 2):
„So oft du mir begegnest, indem wir beide allein sind, so
zittern die Extremitäten deiner Hintertheile und sind erschrocken"
( Wafir).
.,j0.5 steht im Accusativ als Ausdruck des Zustands sowohl
Cj- ^
des Subjects wie des Objects in jJiLS. Derartiges findet sich häufig.
Fragt nun jemand: Was ist eigentlich bei dem Häl als das
grammatische regens des Accusativs zu betrachten? so lautet die
Antwort : das ihm vorangehende regens. Dieses aber kann von
zwei Arten sein. Entweder ist es ein (eigentliches) Verb oder
ein Wort mit Verhalbedeutung. Wenn es ein Verb ist, z. B. „Zaid
kam reitend", so ist es zulässig, dass der Häl vorangehe, also:
„reitend kam Zaid", weil, wenn das grammatische regens mit voller
Rcctionskraft ausgestattet ist, seine Rection sich frei bewegen kann
(vgl. zu dieser Uebersetzung Anm. 3), und somit ist die Voran¬
stellung des von ihm (dem grammatischen regens) regierten zu¬
lässig. Wenn aber das den Häl regierende (nur) ein Wort mit
Verhalbedeutung ist, z. B. „dies ist Zaid als stehender", so ist die
Voranstellung des Häl vor das regens nicht zulässig. Wenn du
c.
also sagst: iAjj ^^^Ji , so ist dies unzulässig, weil der dem
Verb blos verwandte Ausdruck (\jsJ') nicht mit voller Rcctions¬
kraft in der Weise desselben ausgestattet ist, und somit ist auch
l 5
338 Kautzsch, üb. einen Cod, der 'asrär el-'arabtje des Ibn el-'Anbäri.
die Voranstellung des von ihm regierten unzulässig. El-Farrä ist
der Meinung, dass die Voranstellung des Häl vor das ihn regie¬
rende Wort in keinem Falle zulässig sei, mag nun letzteres ein
wirkliches Verhum oder nur ein verbartiger Ausdruck sein , und
zwar deshalb, weil dies dazu führe, dass der (in einem Substanti¬
vum) latente Pronominalbegriff dem Substantivum (das er vertritt)
5
vorangehe. Denn wenn man sage: iL> LTt^, so liegein dem
Li^!^ das Pronomen von Zaid (d. h. „er") und gehe ihm somit
bereits voran; die Voranstellung aber des Pronomens vor das (von
ihm vertretene) Substantiv sei nicht zulässig. Aber dies ist eine
nichtige Annahme. Denn obschon L^TI^ der äusseren Stellung nach
vorangeht, so steht es doch (vgl. Anm. 4) dem Sinne und der
logischen Ordnung gemäss nach, und wenn es nur in der logischen
Orduung nachgesetzt (gedacht) wird, so ist seine Voranstellung zu¬
lässig. Es sagt der Korän (Sur. 20, 70) „und es empfand (empfing)
Furcht in seiner Seele Moses". Hier geht das Pronomen in e^ij,
auf Moses, und doch war, da er (Moses) in der logischen Anord¬
nung voransteht, das Pronomen aber in der logischen Anordnung
nachfolgt, die Voranstellung (des Pronomens) zulässig. Derartiges
findet sich häufig, und so verhält es sich auch in unserem Fall. —
Fragt nun jemand: Wiefern übt denn (auch) das intransitive Ver¬
bum eine Rectionskraft auf deu Häl aus? so lautet die Antwort:
weil, wenn das agens die Handlung nur in Gestalt eines Zustands
ausübt, im Verbum ein Hinweis auf den (betreffenden) Zustand
liegt, und es (das Verb) übt dann Rectionskraft auf den Zustands¬
ausdruck aus, wie es Rectionskraft ausübt auf die Zeitbestimmung,
wenn im Verbum ein Hinweis auf eine solche liegt (vgl. Anm. 5).
fragt man: Wozu ist es nöthig, dass der Häl indeterminirt sei?
so lautet die Antwort: weil sich der Häl nach der Weise der Sifa
richtet. Deshalb nannte ihn ' Sibaweihi eine Adjectivbestimmung
zum Verb; unter „Verb" ist dabei das nomen verbi (der Masdar)
zu verstehen, auf welches das Verb hinweist (d. h. welches latent
im Verbo mit enthalten ist), wenn es der Redende auch nicht aus¬
drücklich mit nennt. So weist der Ausdruck „er kam" auf „ein
Kommen" hin, und wenn du sagst: „er kam reitend", so weist er
auf ein Kommen hin, das durch den Begriff des Reitens näher
qualificirt ist. Wenn nun also der Häl der Constructionsweise der
Sita zum Verb folgt, die doch (immer) indeterminirt ist, so muss
nothwendig auch seine (des Verbs) Qualification (d. i. eben der
Ijäl) ein indeterminirter Ausdruck sein. Was aber die Ausdrücke
anbelangt: „er sandte sie (die Thiere) zur Tränke" und „du hast
es erstrebt nach deiner Kraft und deinem Vermögen" (vgl. zu heir
den Anm. 6) und „er kehrte wiederum zum Anfang zurück", so
sind dies nomina verbi, die an die Stelle des Häl gesetzt worden
sind, indem die ursprüngliche Intention ist: „er sandte sie, indem
sie sich (am Tränkort) drängten" und „du hast es erstrebt, indem
Kautzsch, üb. einen Cod. der 'asrär el-'arabije des Ihn el-'Anbäri. 339
du dich anstrengtest", ünd die Worte „indem sie sich drängten"
nnd „indem du dich anstrengtest" sind ein Satz, (hestehend) aus
Verbum und Subject, an Stelle des Zustandsausdrucks, wie wenn
du sagtest: „er sandte sie im Zustande des sich Drängens" und
„du hast es erstrebt im Zustande des dich Anstrengens", nur dass
es (nämlich das Verbum) latent geworden und der Masdar zum
Hinweis darauf gemacht worden ist. Derartiges findet sich häufig.
Die Grammatiker sind aber zum Theil der Meinung, dass der Aus-
, ^ CJ- ,
druck juiAj »lVc (d. h. das »Ojx: in diesem Ausdruck) in
den Accusativ gesetzt sei als Object von da dieses ebenso¬
wohl transitiv, wie intransitiv sei. Es sagt der Korän (9, 84):
„und wenn dich Gott zurückbringt zu einem Theil von ihnen".
Das ^ss-j übt hier Rectionskraft auf das Pronomen der 2ten Person
aus ; es heisst *UI likjts-^ und der ^^orän zeigt somit , dass jj>.^
transitiv ist. Zu den Gründen, die beweisen, dass der Häl nicht
determinirt sein kann, gehört auch der Umstand, dass er nicht an
Stelle des Passivsubjects treten kann, weil das Subject (in einem
solchen Falle) zwar versteckt, aber doch (virtuell) determinirt ist.
Wenn es zulässig wäre, dass der Häl determinirt wäre, so würde
dies (dass er an Stelle des Passivsubjects träte) nicht unmöglich
sein, wie es nicht unmöglich ist hinsichtlich der Zeit- und Orts¬
bestimmung und der Präposition mit einem Genitiv und des Masdar,
gemäss dem, was wir (früher) dargelegt haben (vgl. Anm. 7). Wenn
du das verstehst, so wirst du das Rechte treffen (vgl. Anm. 8).
Anmerkungen.
Anm. 1. Nach langen vergeblichen Nachforschungen nach
dem Ursprung der beiden Verse wurde ich von Herrn Baron
V. Rosen in Petersburg auf eine Stelle des kitäb el-'agäni auf¬
merksam gemacht, welche Auskunft über dieselben giebt. Sie wer¬
den dort (tom. I p. 170 ff. der Bulaker Ausgabe) dem Magnün
zugeschrieben und als Beleg für Angaben citirt, die offenbar den
w P
beiden Versen selbst erst entnommen sind. Für lA^sy« steht dort
, E )
die Variaute iut^ö ; wiefern die Locke Kennzeichen des noch jngend-
^ w r >
liehen Alters sein soll, vermag ich nicht anzugeben. Bei Juoys
ist dies ersichtlich, denn nach den Belegen bei Lane, an Arabic-
English Lexieon I p. 62 col. 3 bezeichnet dieses Wort den schma¬
len Schurz, mit dem das ganz junge Mädchen bekleidet ist, während
o
im mannbaren Alter der an seine Stelle tritt. Dass die be¬
treffenden Verse seinerzeit Effect gemacht haben, zeigt eine im kitäb
el-'agäni bei dieser Gelegenheit mitgetheilte Anekdote. Ein Mued¬
din, der so eben diese Verse (nur mit elwas verändertem Anfang:
340 Kautzsch, ub. einen Cod. der 'nsrär el-'arabije des Iba el-'Anbäri.
iJt _o!.j oli e1.c LiXftlc.) hatte singen hören, rief noch entzückt
o ; ^ ^ . ^/
« O)
vou deuselben anstatt ä^iLaJI vielmehr j»j.Jl Jvc zur
Verwunderung der Mekkaner, vor denen er sich Tags darauf ent¬
schuldigen musste. Vielleicht zeigt übrigens hier die weitere Variaute
v_^!,j im Plural, dass wir es bei dieser Lesart gar nicht mit einer
Altersbestimmung, sondern mit einer einfachen Beschreibung der
Leila als einer vollumlockten zu thun haben.
Zu der Uebersetzung „als wir beide noch klein waren, die
Schafe weideten" ist zu bemerkeu, dass es dieser etwas künstlichen
Fassung bedarf, um den ji^Li nach der Intention des Grammati¬
kers aufrecht zu erhalten. Viel näher liegt es freilich , ^j,^Ju<3
« j
als jooiXÜÄ JLs» zu dem (jy aufzufassen, wobei dann alle Schwie¬
rigkeit hinwegfällt.
Anm. 2. Ueber diesen auch im Mufassal citirten Vers des
Antara siehe Ausführliches in Jahn's Abul-Bakä etc. p. 1 u. 4 ff. der
Uebersetzung und in dem ersten Scholion auf p. 45. Die Lesart un¬
seres Codex I^LIiÄ*.-!. (nothwendig mit Aufhebung der Synalöphe
wegen des Metrums) umgeht allerdings die schwierige Form tjLLx.w.i',
wird aber sonst nirgends bezeugt. Auch dieser ganze j^^Lii wird
übrigens hinfällig, wenn man mit Ahlwardt, the Divans etc. p. t^A
carm. II v. 2 ^jäjli liest; doch hat nach p. 19 der sehr gute
cod. Goth. 547 ^jJil'S und eben so giebt Ihn Ijallikän (tom. II,
p. 601 der Teheraner Ausgabe) mit specieller Beziehung auf Ibn
el -'Anbäri.
Anm. 3. Zur Erklärung dieser etwas freien Uebersetzung
möge noch folgende Erörterung dienen , welche zugleich einen Bei¬
trag /.u der grammatischen Theorie des o.*^', speciell auch bei
Ihn el-'Anbäri, zu geben vermag. Mit der gewöhnlichen Fassung
« j
von als Bezeichnung eines vollständig abwandelbaren Verbs
(Gegens. A-oL^) kommen wir hier offenbar nicht aus , denu um
eine Abwandlung des kann es sich ja in keiner Weise handeln,
sondern nur um die beliebige Stellung des nomen rectum. Dr. Jahn
übersetzt eine Iiierher gehörige Stelle des Ibn Jäis (p. 5 des arab.
Textes, Z. 6 v. u.: JotaJl ^.^.jlX'j .-jl:?. dUi ) „alles dies ist zu¬
lässig wegen der Rectionssti'irke des VcTlinms" (vgl. p. 8, Z. 10).
Gewiss lichtig; nur ist damit in unserem Falle die Bedeutuug des
niclii erschöpft Wir kämen so zunächst zu der Uebersetzung:
„wenn das grammatische Regens volle Rectionskraft besitzt, so hat
Kautzsch, iih. einen Cod. der 'asrär el-'arab(je des Ihn el-'Anbärf. 341
auch sein J>.** solche". Um dies zu verstehen, ist auf die ursprüng-
liche Bedeutung des zurückzugehen, d. i. „sich (beliebig) hin
und her wenden, völlig freie Verfügung haben". Der Ö/oj der
Rection besteht in unserem Falle darin, dass der Häl nach Belieben
vor oder nachstehen loinn. Was heisst es nun aber: wenn das
Verb ö-^^ ist? Gilt dies dann nicht von jedem Verb und wie
hängt dies mit der gewöhnlichen Fassung dieses Worts von einem
voll abwandelbaren Verbum zusammen ? Dass hier nach der Theorie
der Araber ein innerer Zusammenhang stattfindet, zeigen einige
Stellen aus einer anderen Schrift des Ihn el-'Anbäri, dem öL*aj!
dieselben der Güte des Herrn Baron v. liosen, der auf meine Bitte
bei seinem Aufenthalt in Leyden im dortigen Codex des oUail
(cod. Lugd. 564) Nachforschungen über den Tasarruf anstellte und
mir die bezüglichen Stellen abschriftlich mittheilte. P. 88 des Codex
stellt der Verfasser die Ansichten der Kufenser (die die Voranstel¬
lung des Häl verwerfen) und der Basrenser einander gegenüber.
Letztere begründen ihre Meinung sowohl aus der Ueberlieferung,
wie aus der Analogie. Hinsichtlich der letztern heisst es nun (ich
theile die Stelle in wörtlicher Uebersetzung mit): „und was die
Analogie anbelangt, so (ist deshalb in dem Beispiel tU
« y
die Voranstellung des Häl zulässig) weil das regens des Häl o^j-aX« ,
und wenn das regens eiu mutasarrif ist, so muss nothwendig seine
Rection mutasarrif sein, und wenn seine Rection mutasarrif ist, so
rauss nothwendig die Voranstellung des von ihm regierten zulässig
r.
sein, gemäss dem Beispiel Jo-, o^/^ L+c .... und wie die Voran¬
stellung des Objects vor das Verb zulässig ist, so ist auch die
Voranstellung des Häl vor dasselbe zulässig." Wir ersehen auch
hier aus der Vergleichung des Häl mit dem Object, dass es sich
bei dem Tasarruf der Rection (J^c) um die Freiheit der Bewegung
handelt, die die Voranstellung gestattet, weil das Verb dann noch
immer rectionskräftig genug ist, den von ihm abhängigen Accusativ
gleichsam fest an sich zu ketten. P. 58 des Codex heisst es: „die
Rection des Verbs ist nur dann mutasarrif, wenn das Verb selbst
mutasarrif ist" (und umgekehrt). In der Entscheidung über die
letztere Frage gingen aber die Ansichten der Kufenser und Basren¬
ser in gewissen Fällen auseinander. Nach den ersteren ist z. ß.
^.yü noch mutasarrif, aber nicht mehr y^). Während also der
.,ü' .>-i> vor .,o gestellt werden kann, ist dies (nach deu Kufeu-
342 Kautzsch, üb. einen Ood. der 'asrär el'arabtje des Ibn, el-'Anbärt.
sern und hier anch nach Ihn el-'Anbäri) bei dem ^_^J ^j. nicht
mehr zulässig. Denn dass ^ mutasarrif sei, erhelle daraus, dass
c».
man sagen könne: ^lJ", ^-j^^, ^-r^ , yp, wie man sage ^yo,
o
vj-^, ^Jo\, ^juioyp. Hieraus wird uns nun völlig klar, wie
der Tasarruf einmal „volle Flexionsfähigkeit", einmal „volle Rections¬
kraft" bezeichnen kann. Denn eben nur die Verba besitzen die
volle Rectionskraft, welche zugleich volle Abwandlung haben, sie
mögen dann transitiv oder intransitiv sein. Dagegen handelt es
sich bei dem Tasarruf des Jüc nur um den einen der beiden Be¬
griffe, d. h. die volle Rectionsfähigkeit, die Freiheit der Verfügung nach allen Seiten hin, hier speciell in Bezug auf die Voranstellung
des grammatischen rectum. Dabei leugneten die Kufenser, wie p. 60
des Codex ausgeführt wird , natürlich nicht die Rectionskraft von
überhaupt (den ^^), da ja auch ihm das Princip der
Verbalität (kJLääJ! j^!) zukomme, wohl aber deu Grad der Rections¬
kraft, der auch die Voranstellung des rectum gestattet, d. h. eben
den Ihnen steht somit auf einer Stufe mit
j,jü, zu welchen die Basrenser noch die verba admirandi
rechneten. (Wenn letztere ,j«_J nicht auch als o->ai> ^ jJts
betrachteten, so gingen sie dabei jedenfalls von der Annahme aus,
dass das Fehlen des Imperfects u. s. w. mehr zuföUig sei, während
wenigstens das Perfect vollständig abgewandelt wird.) Wie äusser¬
lich dabei übrigens die Kufenser verfuhren, zeigt eine weitere Stelle,
die mir Herr Baron v. Rosen aus p. 78 des Codex mittheilt. Dar¬
nach gestatten dieselben in den bekannten Ausdrücken ijoj e)ö»>3,
tjV.Aic die Voranstellung des Accusativs, weil ja jene Ausdrücke
S Cl t
nach arabischer Theorie an Stelle eines Verbum stehen (IJ^ ö<s>
u. s. w.), also der Accusativ dieselbe Freiheit habe, wie ein eigent¬
liches Object. Hier stellt sich aber Ibn el-'Anbäri auf die Seite
der Basrenser und erklärt: die betreffenden Ausdrücke (ijSj.o u.s. w.)
sind nur eine Abzweigung {^Jn) des Verbums hinsichtlich der Re¬
ctionskraft, denu sie haben verbale Rectionskraft nur, weil sie an
Stelle des Verbums stehen, und es versteht sich, dass sie nicht
dieselbe Stärke der Rection besitzen , wie das Verbum selbst
{^■*^ ^■}| Fast wörtlich so stellt Ibn el-'An-
btthi (die, Sache auch in den asrär el-'arabije in dem ^-l^'^t
pn 123*1 uuseres Codex dar. Schliesslich möge noch eine Stelle hier
Kautzsch, ili. einen Cod. der 'asrär el-'arabtje des Ibn el-'Anbärt. 343
Platz finden, welche die weitere Bedeutung des o^^ij, da wo es
von der Rection selbst gebraucht wird, in ein klares Licht stellt,
p. 29 heisst es in einer Auseinandersetzung über das Verhältniss
des J-/itc zum J^^ji/i; „das regierte Wort kann nur da stehen,
wo das (entsprechende) regens stehen kann, denn das rectum ist
r. ^ ^
ein Anhängsel (j^', also eigentlich „im Gefolge befindlich") znm
regens und übertrifft ihn nicht hinsichtlich der freien Bewegung
(yjyaxS] i5 \iyL> Ii)." Höchstens könne man dem rectum densel¬
ben Platz gestatten , wie dem regens •, gehe man noch weiter , so
hiesse das gestatten, dass der Diener sich da niederlasse, wo sich
der Herr nicht niederlassen darf, u. s. w. Auch diese Stelle zeigt
also, dass der Tasarruf der Rection nichts anderes ist, als die
völlig freie Verfügung des regens über das abhängige Wort, das¬
selbe mag vorangehen oder nachfolgen.
P w
Anm. 4. Dieser Gebrauch des ^1 znr Eiuleitung des Ad¬
versativsatzes nach (bei Lane durch kein Beispiel belegt) findet
sich bei Ibn el-'Anbäri öfter. So in dem Abschnitt über den Tamjiz
(p. 49" Z.2): C:iy^\ lÄs» LsL>aÄ-^ ^.,tf ^.,!^ j«.L«Jl (j^
gJl S j^LaJly . Ebenso p. 50» Z. 10. ^.jt, ^\ iJ^
vJt ^'u -i^yi *wj| "it Juo"Jil j: L*j'5( j^jLT d. h. weil dieses Verbum,
O s ' ^
obschon es ursprünglich intransitiv ist, doch dnrch die Partikel "^1
rectionskräftig wird u. s. w.
Anm. 5. Der Sinn dieser etwas dunkelen Worte ist wohl fol¬
gender: Man sollte von dem intransitiven Verbum zwar zunächst
nicht dieselbe Rectionskraft erwarten, wie vom transitiven, also die
Abhängigkeit eiues Häl von ihm befremdlich finden. Aber auch in
dem Fall, dass das regens die Handlung nicht iu Gestalt einer
wirklichen Action verübt (wie „schlagen" etc.), sondern nur in
Gestalt eines Zustands (wie „schlafen, liegen" etc.), so fordert doch
auch der intransitive Ausdruck die Frage: wie geschieht die Hand¬
lung? und ruft so deu Häl hervor, ebenso wie gewisse intransitive
Verba (z. B. „laufen , verweilen" etc.) einen Hinweis auf die Zeitbe¬
stimmung enthalten ; die hinzutretende Zeitbestimmung ist dann
ebenso von ihnen abhängig, wie der Häl von denen, die auf einen
Zustand hinweisen.
Anm. 6. Vgl. zu diesen Wendungen die ausführliche Be¬
sprechung im Ibn Ja'is ed. Jahn, p. 22. 24 u. 26 der Uebersetzung,
sowie p. 48 u. 50 der Scholien; daselbst auch weitere Nachweise
über das ii)L»Jl L^L»^t als Theil eines Verses des Lebid. Im zwei-
, - o J
ten Beispiel schreibt unser Codex ausdrücklich liljL^.
344 Kautzsch, üb. einen Cod. der 'asrär el-'aralitje de.'! Hm el-'Anbärt.
Anra. 7. Der Sinn dieser nicht unwiclitigen Beraerlcung ist
folgender. Bekanntlich gestattet die arabische Theorie nicht ein
absolutes Passiv in unserera Sinne, wie „es ist geschlagen wor-
o - - J
den" oder auch wie u. s. w., sondern fordert eine Spe¬
cialisirung des ira Passiv liegenden Verbalbegriffs , sei es durch Hin-
, i
zufügung einer Präposition mit dem Genetiv (z. B. , oder
6-0^-5
durch das nomen vicis (z. B. jü^at-* i—'./toi,. ^ ' oder durch einen Zusatz '5 , "5 o', , J
zu dem Infin. absol. (z. B. j^jci; ^-ö) oder endlich durch
" - ' ^ ' -i ^
eine Näherbestimmung des Ortes und der Zeit. Vgl. darüber die
ausführliche Darlegung Fleischer's, in den „Beiträgen zur arab.
Sprachkunde" Stück 2, S. 269 ff. (gegen die bezüglichen Regeln
bei de Sacy, Caspari und Wright). Da nun alle diese Comple¬
mente des absoluten Verbalbegriffs virtuell determinirt seien , so
raüsste — meint Ibn el-'Anbäri — auch die Beifügung des Häl
zum Passiv an Stelle des Passivsubjectes möglich sein , wenn der
Häl irgend die Fähigkeit hätte, determinirt zu sein. Die bezüg¬
lichen Worte in dem Abschnitt über das Passivsubject, in denen
er dies bereits dargelegt hat, lauten fol. 25'' ff. k-^ J-^ij"! ^^Li jLr" jjj^lj jU>l ^1 ^uUaJ! .1 ^•,JCJ! '^J^i oLojJi w5;ij (sC. Js^b)
= 1- 1^
Ji BjXj %\ ffjili )i jLi- 1^ *>;y-;-'' i^)' jj-^- "^i 'y->-H
.5*)ü - <, i
3trit. jöjw ^ vi^oL^ä J^Lii'J' 'u^^U/tot y^:?-! o^*^' [»Ij^ o«-*J>t 'sjCi 'i\ ^yy^.
Anra. 8. Die stehende Formel am Schluss der einzelnen Ca-
o 3 } <j o -o
pitel lautet gewöhnlich ^'-»j JJ! tUi ^^.,1 ^_.vAaj ä-sj^Ls, bisweilen
jedoch rait Weglassung des «.-^.»aj'. Nur am Schluss des lOten Ca-
o 3 3 O- CjrO pitels heisst es, wie an nnserer Stelle: v^-j^aj >i^\i.
345
Zum Saptacatakam des Häla.
Von Albrecht Weber.
Nachdem ich nunmehr wohl Alles, was aus Indien zunächst
an Hülfsmitteln für Häla zu erwarten war , erhalten habe, gedenke
ich jetzt die specielle Bearbeitung desselben in die Hand zu nehmen.
Da dies indess vermuthlich doch eine geraume Zeit noch in An¬
spruch nehmen wird, halte ich es für angemessen, einstweilen
hiermit zum Wenigsten eine gründliche Retractatio der vor
vier Jahren von mir nach einer einzigen Handschrift publieirten
ersten Hälfte von Kula nätha's Text-Recen sion zu ver¬
öffentlichen , damit die dortigen Mängel bei dem jetzigen frischen
Aufblühen der Präkrit-Studien nicht etwa noch weiter mit fort¬
geschleppt werden.
Die mir dafür zu Gebote stehenden neuen handschriftlichen
Hülfsmittel habe ich bereits in meinem Vortrage in der oriental.
Section der Leipziger Philologen-Versammlung am 24. Mai 1872
(s. in dieser Zeitschrift XXVI, 735—745) speciell aufgeführt. Ich
habe dazu nur wenig hinzuzufügen. Zunächst nämlich dies, dass
ich seitdem durch Bühle)'?: Güte eiue Abschrift des Bombayer
Häla-Fragmentes wirklich erhalten habe. Der den Text ein¬
schliessende Commentar ist der des Gangädhara. Ausserdem aber
ist mir ferner durch gütige Vermittelung des Prof. Griffith in
Benares die Abschrift auch noch eines anderen Fragmentes dieses
letztern Commentars (v. 301 — 600 anf 40 foil.), in welchem der¬
selbe aber leider nicht vom Text begleitet ist, zugekommen. Meine
Hoffnung war allerdings auf eine Abschrift der im Pandit supplem.
Nov. 1869 p. XXXVIII als nro. 2 des 27sten vol. (veshtana) der
koga-nätakädi - Handschriften des Benaies - Sanskrit - College auf¬
geführten : caturarthikä, ^älivähanasaptagativyäkhyärüpä, die trotz
ihrer 120 foil, nur ein Fragment zu sein scheint (es heisst daselbst:
khani, d. i. khaniditä, 120, devanägari, navinä '9uddhä ca), gerichtet
gewesen '); statt ihrer erhielt ich eben nur dies Gaügädhara-
1) s. in dieser Zeitschrift XXVII, 189.
Bd. XXVUI. 23