106 DIE PTA IN DER APOTHEKE | Juni 2015 | www.pta-aktuell.de
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m 20. März 2015hat der Bundestag in erster Lesung den Gesetzent- wurf der Bundesregierung zur Stärkung der Gesundheitsför- derung und der Prävention beraten. Das Gesetz, das im August dieses Jahres in Kraft treten soll, will die Rahmenbe- dingungen verbessern, damit Sozialversicherungsträger ge-
meinsam mit Ländern und Kommunen Vorbeugung und Gesundheitsförderung ge- stalten können. Zudem sollen wichtige Maßnahmen ergriffen werden, um Impflücken in allen Altersstufen zu schließen.
Maßnahmenbündel Die ge- steckten Ziele sollen durch ge- zielte Zusammenarbeit der Ak- teure erreicht werden. Neben
der Gesetzlichen Krankenver- sicherung sollen auch die Ge- setzliche Rentenversicherung, die Gesetzliche Unfallversiche- rung und die Soziale Pflegever- sicherung eingebunden werden.
In einer nationalen Konferenz will man sich auf ein gemeinsa- mes Ziel und Vorgehen einigen und die vielfältigen Ansätze in der Prävention und Gesund- heitsförderung bündeln.
Ein Schwerpunkt des Geset- zes bildet die Förderung vor- beugender Maßnahmen und Gesundheitsförderung in Be- trieben. Insbesondere kleine und mittelständische Unter- nehmen sollen in den Fokus der Leistungen der Kranken- kassen rücken. Dazu ist ge- plant, die Ausgaben mehr als zu verdoppeln. Damit stünden zukünftig für präventive und gesundheitsfördernde Leistun- gen gut 500 Millionen Euro zur Verfügung.
Früherkennungsuntersuchun- gen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sollen zu präventionsorientierten Ge- sundheitsuntersuchungen wei- terentwickelt werden. Dazu gehört auch die Überprüfung und Beratung zum Impfstatus.
Ziel ist es, Krankheiten zu ver- meiden, bevor sie überhaupt entstehen. Eine (stärkere) Einbindung der Apotheken, etwa im Zuge regelmäßiger Impfchecks in Apotheken, ist (noch?) nicht vorgesehen.
Bessere Versorgung Die Sicherstellung einer flächende- ckenden, bedarfsgerechten und wohnortnahen medizinischen Versorgung der Bevölkerung ist ein weiteres zentrales ge- sundheitspolitisches Anliegen.
Um das erreichte hohe Ver- sorgungsniveau zu halten und zu verbessern, gibt es ange- sichts der demografischen Her- ausforderung, der unterschied- lichen Versorgungssituation von Ballungsräumen und ländlichen Regionen sowie des medizinisch-technischen Fortschritts gesetzgeberischen Handlungsbedarf.
Voraussichtlich im Sommer dieses Jahres wird vor diesem Hintergrund ein bunter Strauß von Regelungen mit dem so- genannten GKV-Versorgungs- stärkungsgesetz in Kraft treten, die den Versorgungsalltag vieler
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In der Pipeline
PRAXIS POLITIK
Der Gesetzgeber möchte Prävention und Versorgung voran bringen.
Um die Einführung digitaler Anwendungen zu beschleunigen, wurde
ein eHealth-Gesetz auf den Weg gebracht.
Patienten spürbar verbessern könnten, etwa indem bürokra- tische Hemmnisse abgebaut, der Zugang zu erforderlichen Arz- nei-, Heil- und Hilfsmitteln sichergestellt und die Behand- lungsabläufe für den Patien- ten zwischen Krankenhäusern, Ärzten und anderen Einrichtun- gen besser abgestimmt werden.
Schwerpunkte des Gesetzes be- treffen vor allem die Sicher- stellung der ambulanten ärzt- lichen Versorgung, die Reform des vertragsärztlichen Vergü- tungssystems und ein reibungs- loseres Ineinandergreifen von stationärer und ambulanter Versorgung.
Damit Innovationen möglichst rasch Patienten zur Verfügung stehen, kann der Gemeinsame Bundesausschuss zukünftig neue, nichtmedikamentöse
Untersuchungs- und Behand- lungsmethoden mit Potenzial zeitlich begrenzt unter struk- turierten Bedingungen und unter Beteiligung von Fach- kreisen erproben.
Im Arzneimittelbereich sol- len Wirtschaftlichkeitsprüfun- gen für verordnete Leistungen durch regionale Vereinbarun- gen zwischen Krankenkassen und kassenärztlichen Vereini- gungen ersetzt werden. Ein weiterer Regelungspunkt be- trifft die Höhe des Apothe- kenabschlags bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Fer- tigarzneimittel zu Lasten der GKV. Mit der gesetzlichen Fest- legung in Höhe von 1,77 EUR gehören langwierige Verhand- lungen damit der Vergangen- heit an. Auch das Problem der Retaxation auf Null soll gelöst
werden. Vorgesehen ist, dass die Vertragsparteien (Spitzenver- band Bund der Krankenkassen und die für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildete maßgebliche Spitzen- organisation der Apotheker) im Rahmenvertrag zur Arzneimit- telversorgung konkretisieren, in welchen Fällen keine Rech- nungskürzungen mehr vorge- nommen werden dürfen.
Schließlich soll die medika- mentöse Versorgung aus dem Krankenhaus entlassener Pa- tienten verbessert werden; denn sie benötigen häufig Arznei- mittel, die sie ohne Rezept in ihrer Apotheke nicht erhalten können. Das Versorgungsstär- kungsgesetz wird zukünftig Krankenhäusern die Möglich- keit eröffnen, zur Sicherstellung einer lückenlosen Versorgung
mit Arzneimitteln im Rahmen der Entlassung für den Patien- ten die jeweils kleinste Packung zu verordnen. Die Regelung wird insoweit das Apotheken- gesetz ergänzen, wonach bei der Entlassung von Patienten nach stationärer oder ambulanter Be- handlung im Krankenhaus die Abgabe der zur Überbrückung benötigten Menge an Arznei- mitteln möglich ist, wenn im unmittelbaren Anschluss an die Behandlung ein Wochenende oder ein Feiertag folgt. ■
Dr. Michael Binger, Hessisches Sozialministerium
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