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30. Änderung der Richtlinie für die Bevollmächtigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Universität (Vertretungsbefugnis im Drittmittelbereich)

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Studienjahr 2019/2020 - Ausgegeben am 19.12.2019 - Nummer 30

Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

Richtlinien, Verordnungen

30 Änderung der Richtlinie für die Bevollmächtigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Universität (Vertretungsbefugnis im Drittmittelbereich)

Das Rektorat hat beschlossen:

Die Richtlinie für die Bevollmächtigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Universität

(Vertretungsbefugnis im Drittmittelbereich), Mitteilungsblatt vom 10.12.2012, 11. Stück, Nr. 53, wird wie folgt geändert:

Im Abschnitt „Anbotslegung, Projekteinreichung und Vertragsabschluss“ wird nach der Wendung „Euro 100.000,–“

beide Male jeweils folgender Klammerausdruck eingefügt: „(im Rahmen des „1000-Ideen-Programm“ des FWF:

Euro 150.000,–)“

Der Rektor:

Engl

1 6. Stück - Ausgegeben am 19.12.2019 - Nr. 30-30

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