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109. Änderung der Richtlinie des Rektorats "Vergebührung von Habilitationsverfahren an der Universität Wien"

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2005/2006 – Ausgegeben am 23.01.2006 – 14. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

R I C H T L I N I E N, V E R O R D N U N G E N

109. Änderung der Richtlinie des Rektorats „Vergebührung von Habilitationsverfahren an der Universität Wien“

Die Richtlinie des Rektorats „Vergebührung von Habilitationsverfahren an der Universität Wien“, kundgemacht am 18.2.2005 im 17. Stück des Mitteilungsblatts für das Studienjahr 2004/2005 , Nr. 101, wird wie folgt geändert:

1. Der erste Absatz lautet:

Die Habilitationswerberin oder der Habilitationswerber hat bei Antragstellung auf Verleihung der Lehrbefugnis die Vergebührung vorzunehmen (§ 3 Satzungsteil Habilitation, Mitteilungsblatt UG 2002 Nr. 31 vom 22.1.2004 in der Fassung der Mitteilungsblätter UG 2002 Nr. 45 vom 22.12.2004 und Nr. 108 vom 23.01.2006).

2. Die Worte „Vergebührung gemäß § 3 Abs 2 Satzungsteil Habilitation: 1 x € 900,-“

entfallen.

Die Vizerektorin:

S e b ö k

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